Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
12.02.16, 21:19
Aktualisiert
12.02.16, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
24/2016
zur Sitzung
des Ausschusses für Generationen,
Soziales, Gleichstellung und Sport
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
12. Februar 2016
Anregungen und Beschwerden
hier: Bolz- und Spielplatz "Am Mühlenbach"
Beratungsfolge
Ausschuss für Generationen,
Soziales, Gleichstellung und Sport
Termin
24.02.2016
Haupt- und Finanzausschuss
10.03.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner der Straße „Am Mühlenbach“ haben sich mit Schreiben vom 4.
Februar 2016 an die Verwaltung gewandt und sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich der weiteren
Nutzung der Spielplatz- bzw. Bolzplatzfläche „Am Mühlenbach“ erkundigt.
Zunächst ist hierzu festzustellen, dass es sich bei der Fläche um zwei getrennte Flurstücke handelt, für die
unterschiedliche Pachtverträge bestehen. Beide Grundstücke stehen somit nicht im Eigentum der Gemeinde
Leopoldshöhe. Der Pachtvertrag für das größere Flurstück (ehemaliger Bolzplatz) wurde seitens des
Eigentümers Mitte des Jahres 2015 mit der Auflage gekündigt, die Fläche bis zum 31. Dezember 2015
wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Aus diesem Grund werden derzeit die Tore
abgebaut. Hinsichtlich der verbliebenen Fläche ergeben sich derzeit keine Veränderungen, so dass die
Spielgeräte an ihrem Platz verbleiben und der Spielplatz weiter genutzt werden kann. Wie sich die
Pachtverhältnisse dieses Areals zukünftig gestalten werden, kann seitens der Verwaltung nicht beurteilt
werden.
Im Übrigen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, eine in der Nähe liegende Fläche für den abgängigen
Bolzplatz zur Verfügung zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss, den Antrag auf Bereitstellung einer Ersatzfläche für den ehemaligen Bolzplatz
abzulehnen.
Schemmel