Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
20.11.15, 21:16
Aktualisiert
20.11.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
90/2015
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Patruck / Frau Sunkovsky
Telefon:
05208/991-105 05208/991-114
Datum:
20. November 2015
Digitale Gremienarbeit
hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
03.12.2015
Rat
10.12.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat am 10. September 2015 den Umstieg auf die digitale
Gremienarbeit zum 01.01.2016 beschlossen. Die näheren Modalitäten sollten im Ältestenrat beraten
werden. Dieser hat sich dafür ausgesprochen, dass sowohl Ratsmitglieder als auch Sachkundige
Bürger/innen die Möglichkeit haben sollen, an der papierlosen Gremienarbeit teilzunehmen. Die rechtlichen
Voraussetzungen für eine Umstellung auf eine digitale Gremienarbeit wurden bereits durch die erfolgte
Anpassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse nach Einführung des
Ratsinformationssystems geschaffen, wonach die Sitzungsunterlagen auf Antrag an eine elektronische
Adresse versandt werden können. Da § 28 der Geschäftsordnung regelt, dass auf das Verfahren in den
Ausschüssen grundsätzlich die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung finden soweit nicht § 29 der Geschäftsordnung abweichende Regelungen enthält - sind die Rahmenbedingen für
die digitale Bereitstellung von Unterlagen für die Rats- und Ausschusssitzungen bei der Gemeinde
Leopoldshöhe gegeben. Auf Antrag ist es damit den Rats- und Ausschussmitgliedern möglich, die digitale
Bereitstellung von Sitzungsunterlagen zu nutzen. Eine generelle Umstellung auf einen elektronischen
Versand der Sitzungsdokumente ist nicht möglich, da diese Vorgehensweise gegen das Recht auf freie
Mandatsausübung und den Grundsatz der Gleichbehandlung beim Zugang von Informationen verstoßen
würde. Aus diesem Grund muss für Rats- und Ausschussmitglieder die Möglichkeit eröffnet bleiben,
zwischen dem elektronischem und dem Papierversand zu wählen.
Da § 29 Abs. 6 und 7 der Geschäftsordnung jedoch bisher noch nicht geändert wurden, bedarf es hier einer
Anpassung.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Leopoldshöhe entsprechend zu ändern. Darüber hinaus wird - in Anlehnung an die MusterGeschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Städte- und Gemeindebundes - empfohlen, § 2 der
Geschäftsordnung zu erweitern. Die Änderungen wurden im Fettdruck dargestellt.
-2-
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage zu dieser Drucksache beigefügte
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe zu
beschließen.
Schemmel