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Beschlussvorlage (Digitale Gremienarbeit hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
20.11.15, 21:16
Aktualisiert
20.11.15, 21:16
Beschlussvorlage (Digitale Gremienarbeit
hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Digitale Gremienarbeit
hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 90/2015 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Patruck / Frau Sunkovsky Telefon: 05208/991-105 05208/991-114 Datum: 20. November 2015 Digitale Gremienarbeit hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 03.12.2015 Rat 10.12.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat am 10. September 2015 den Umstieg auf die digitale Gremienarbeit zum 01.01.2016 beschlossen. Die näheren Modalitäten sollten im Ältestenrat beraten werden. Dieser hat sich dafür ausgesprochen, dass sowohl Ratsmitglieder als auch Sachkundige Bürger/innen die Möglichkeit haben sollen, an der papierlosen Gremienarbeit teilzunehmen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umstellung auf eine digitale Gremienarbeit wurden bereits durch die erfolgte Anpassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse nach Einführung des Ratsinformationssystems geschaffen, wonach die Sitzungsunterlagen auf Antrag an eine elektronische Adresse versandt werden können. Da § 28 der Geschäftsordnung regelt, dass auf das Verfahren in den Ausschüssen grundsätzlich die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung finden soweit nicht § 29 der Geschäftsordnung abweichende Regelungen enthält - sind die Rahmenbedingen für die digitale Bereitstellung von Unterlagen für die Rats- und Ausschusssitzungen bei der Gemeinde Leopoldshöhe gegeben. Auf Antrag ist es damit den Rats- und Ausschussmitgliedern möglich, die digitale Bereitstellung von Sitzungsunterlagen zu nutzen. Eine generelle Umstellung auf einen elektronischen Versand der Sitzungsdokumente ist nicht möglich, da diese Vorgehensweise gegen das Recht auf freie Mandatsausübung und den Grundsatz der Gleichbehandlung beim Zugang von Informationen verstoßen würde. Aus diesem Grund muss für Rats- und Ausschussmitglieder die Möglichkeit eröffnet bleiben, zwischen dem elektronischem und dem Papierversand zu wählen. Da § 29 Abs. 6 und 7 der Geschäftsordnung jedoch bisher noch nicht geändert wurden, bedarf es hier einer Anpassung. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe entsprechend zu ändern. Darüber hinaus wird - in Anlehnung an die MusterGeschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Städte- und Gemeindebundes - empfohlen, § 2 der Geschäftsordnung zu erweitern. Die Änderungen wurden im Fettdruck dargestellt. -2- Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage zu dieser Drucksache beigefügte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen. Schemmel