Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
20.11.15, 21:16
Aktualisiert
20.11.15, 21:16
Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung)

öffnen download melden Dateigröße: 7,4 kB

Inhalt der Datei

Änderung vom _____________________ der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30. März 1995 in der Fassung der Änderung vom 18. Juli 2013 Artikel 1 § 2 wird folgender Absatz 3 hinzugefügt: (3) Abs. 1 und 2 gelten sowohl für die schriftliche Übersendung als auch die Übersendung in elektronischer Form. Artikel 2 § 29 Abs. 6 erhält folgende Fassung: (6) Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger, die Mitglieder eines Ausschusses sind, können an den nichtöffentlichen Sitzungen auch solcher Ausschüsse teilnehmen, denen sie nicht angehören. Sachkundige Bürger, die zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt worden sind, erhalten von der Arbeit der Ausschüsse, in die sie als stellvertretendes Mitglied gewählt sind, durch Übersendung der Einladungen (einschließlich etwaiger Unterlagen) und Niederschriften Kenntnis. Auf deren Antrag können die Einladungen und Niederschriften auch an eine elektronische Adresse übermittelt werden. Vorlagen für nichtöffentliche Sitzungen werden im geschützten Bereich des Ratsinformationssystems hinterlegt. Der Abruf ist mit einer Zugangskennung möglich. Artikel 3 § 29 Abs. 7 erhält folgende Fassung: (7) In den Ausschüssen ist eine Niederschrift über die Beschlüsse aufzunehmen. Die Niederschrift ist dem Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern zuzuleiten. Die Versendung der Niederschrift erfolgt in der Form der Einladung. Der nichtöffentliche Teil der Niederschrift wird im geschützten Bereich des Ratsinformationssystems hinterlegt. Artikel 4 Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.