Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
20.11.15, 21:16
Aktualisiert
20.11.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderung
vom _____________________
der Geschäftsordnung
für den Rat und die Ausschüsse
der Gemeinde Leopoldshöhe
vom 30. März 1995
in der Fassung der Änderung vom 18. Juli 2013
Artikel 1
§ 2 wird folgender Absatz 3 hinzugefügt:
(3) Abs. 1 und 2 gelten sowohl für die schriftliche Übersendung als auch die Übersendung in
elektronischer Form.
Artikel 2
§ 29 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
(6) Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger, die Mitglieder eines Ausschusses sind, können an den
nichtöffentlichen Sitzungen auch solcher Ausschüsse teilnehmen, denen sie nicht angehören.
Sachkundige Bürger, die zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt worden sind,
erhalten von der Arbeit der Ausschüsse, in die sie als stellvertretendes Mitglied gewählt sind,
durch Übersendung der Einladungen (einschließlich etwaiger Unterlagen) und Niederschriften
Kenntnis. Auf deren Antrag können die Einladungen und Niederschriften auch an eine
elektronische Adresse übermittelt werden. Vorlagen für nichtöffentliche Sitzungen werden
im geschützten Bereich des Ratsinformationssystems hinterlegt. Der Abruf ist mit einer
Zugangskennung möglich.
Artikel 3
§ 29 Abs. 7 erhält folgende Fassung:
(7) In den Ausschüssen ist eine Niederschrift über die Beschlüsse aufzunehmen. Die Niederschrift ist
dem Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern zuzuleiten. Die Versendung der
Niederschrift erfolgt in der Form der Einladung. Der nichtöffentliche Teil der Niederschrift
wird im geschützten Bereich des Ratsinformationssystems hinterlegt.
Artikel 4
Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.