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Beschlussvorlage (Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
915 kB
Datum
11.06.2015
Erstellt
24.04.15, 21:16
Aktualisiert
24.04.15, 21:16
Beschlussvorlage (Bebauungsplan)

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Inhalt der Datei

Rechtsgrundlagen Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548); Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); (GV NRW S. 294); Das Landeswassergesetz (LWG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV NRW S. 926), (BGBL. I S. 3154); Anmerkung: - > = Dies ist mindestens 1,50 m von der Giebelwand. Zwischen Dachaufbauten / Dacheinschnitten ist mind. 1,00 m Abstand einzuhalten. Zwischen Dachfirst und oberem Dachaufbauabschluss ist mindestens 1,00 m Abstand einzuhalten. Zwischen Traufe und Dachgaube sind mindestens 2 Dachziegelreihen vorzusehen. Wohnraum innerhalb des bebauten Gebietes auch im Sinne einer Nachverdichtung entsprochen werden. setzungen sind dem Gesamtplan zu entnehmen. bereiches, des Bebauungsplangebietes und benachbarter Gebiete nicht beeinflusst wird. Es wird daher auf Bilanzierung des Eingriffes in den Natur- und Landschaftshaushalt nach Bundesnaturschutzgesetz Norden 0 80 120 160m 14.04.2015 BauGB durch Beschluss des Hochbauund Planungsausschusses der Gemeinde aufgestellt worden. 40 Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) vom Rat Norden Mit der Bekanntmachung vom im Bekanntmachungskasten am Rathaus Plan ab zu jedermanns als Satzung beschlossen worden. Drees Huesmann r Pl e an Vennhofallee 97 D-33689 Bielefeld fon 05205.3230/6502 fax 05205.22679 info@dhp-sennestadt.de www.dhp-sennestadt.de