Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Datum
11.06.2015
Erstellt
24.04.15, 21:16
Aktualisiert
24.04.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorschläge zur Abwägung zur Satzungsfassung der 6. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/02 „Im Bruche“ aus der Beteiligung vom 10.03.2015 bis 10.04.2015
(einschließlich)
Öffentlichkeit
Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Bei der Gemeinde sind keine Anregungen oder Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
eingegangen.
Behörden / Träger öffentlicher Belange
Kreis Lippe, Detmold, 08.04.2015
Stellungnahme:
Anregung, hinsichtlich der Dachaufbauten /
Dacheinschnitte bei Walmdächern den Mindestabstand
von 1,50 m zum Walmgrat genauer zu definieren bzw.
zu bestimmen, wo das Maß zu nehmen ist.
Vorschlag zur Abwägung:
Der Anregung wird gefolgt.
Die Formulierung / Festsetzung lautete bislang:
Bei Walmdächern muss der Abstand mindestens 1,50 m
vom Walmgrat betragen.
Die Festsetzung wird nach Abstimmung mit dem Kreis
Lippe wie folgt redaktionell präzisiert:
Bei Walmdächern muss der Abstand mindestens 1,50 m
parallel zum Walmgrat betragen.