Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 09:49
Aktualisiert
07.03.16, 09:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
39/2016
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
7. März 2016
18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B)
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit/ der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
16.03.2016
Rat
17.03.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 5.11.2015 die Auslegung
und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 18. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B).
Die Verwaltung hat die Verfahrenschritte eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange läuft noch bis zum 9. März. Bisher sind keine
Anregungen eingegangen. Wenn noch Anregungen eingehen, werden diese dem Ausschuss
vorgelegt.
Außerhalb der formellen Trägerbeteiligung hat die Verwaltung einen Hinweis erhalten, die
Begründung zu konkretisieren.
Statt:
„Große Teile des Plangebietes sind mit Wohngebäuden bebaut. Durch die Zulässigkeit von
Nebenanlagen können die Grundstücksnutzungen zu Wohnzwecken verbessert werden. Die
angestrebten Nebenanlagen treten, sofern sie sich nicht insbesondere im „Vorgartenbereich“
häufen, im Ortsbild nicht störend in Erscheinung. Eine Nutzung der „Vorgartenflächen“ für
Nebenanlagen ist städtebaulich nicht erwünscht. In einem Übermaß kann dieses das Ortsbild
beeinträchtigen. Die vorliegende Planung trifft daher eine Regelung, die Nebenanlagen nur auf
den straßenabgewandten Grundstücksteilen zulässt. Die abgewandelte Festsetzung für Garagen
und Carports verbessert die Möglichkeiten ruhenden Verkehr auf den privaten Grundstücken
unterzubringen. Störungen des fließenden Verkehrs oder des Ortsbildes treten nicht auf.“
-2-
empfiehlt die Verwaltung folgenden Text:
„Große Teile des Plangebietes sind mit Wohngebäuden bebaut. Durch die Zulässigkeit von
Nebenanlagen können die Grundstücksnutzungen zu Wohnzwecken verbessert werden. Eine
Nutzung der „Vorgartenflächen“ für Nebenanlagen ist städtebaulich nicht erwünscht. In einem
Übermaß kann dieses das Ortsbild beeinträchtigen. Die vorliegende Planung trifft daher eine
Regelung, die Nebenanlagen nur auf den straßenabgewandten Grundstücksteilen zulässt. Die
abgewandelte Festsetzung für Garagen und Carports verbessert die Möglichkeiten ruhenden
Verkehr auf den privaten Grundstücken unterzubringen. Störungen des fließenden Verkehrs oder
des Ortsbildes treten nicht auf. Die Forderung nach 3 m Abstand von überdachten Stellplätzen von
öffentlichen Verkehrsflächen dient der Verkehrssicherheit und verhindert, wie bei den
Nebenanlagen, die optische Einengung des Straßenraumes.“
Beschlussvorschlag:
1)
Die Begründung des Bebauungsplanes wird gem. der Empfehlung der Verwaltung
konkretisiert.
2)
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die
18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B) als
Satzung zu beschließen.
Schemmel
Anlagen:
Übersichtskarte
Geltungsbereich und Begründung