Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) hier: -Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit/ der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB -Satzungsempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 09:49
Aktualisiert
07.03.16, 09:49
Beschlussvorlage (18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B)
hier: -Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit/ der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB
-Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B)
hier: -Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit/ der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB
-Satzungsempfehlung an den Rat)

öffnen download melden Dateigröße: 25 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 39/2016 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 7. März 2016 18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit/ der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB - Satzungsempfehlung an den Rat Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 16.03.2016 Rat 17.03.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 5.11.2015 die Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B). Die Verwaltung hat die Verfahrenschritte eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange läuft noch bis zum 9. März. Bisher sind keine Anregungen eingegangen. Wenn noch Anregungen eingehen, werden diese dem Ausschuss vorgelegt. Außerhalb der formellen Trägerbeteiligung hat die Verwaltung einen Hinweis erhalten, die Begründung zu konkretisieren. Statt: „Große Teile des Plangebietes sind mit Wohngebäuden bebaut. Durch die Zulässigkeit von Nebenanlagen können die Grundstücksnutzungen zu Wohnzwecken verbessert werden. Die angestrebten Nebenanlagen treten, sofern sie sich nicht insbesondere im „Vorgartenbereich“ häufen, im Ortsbild nicht störend in Erscheinung. Eine Nutzung der „Vorgartenflächen“ für Nebenanlagen ist städtebaulich nicht erwünscht. In einem Übermaß kann dieses das Ortsbild beeinträchtigen. Die vorliegende Planung trifft daher eine Regelung, die Nebenanlagen nur auf den straßenabgewandten Grundstücksteilen zulässt. Die abgewandelte Festsetzung für Garagen und Carports verbessert die Möglichkeiten ruhenden Verkehr auf den privaten Grundstücken unterzubringen. Störungen des fließenden Verkehrs oder des Ortsbildes treten nicht auf.“ -2- empfiehlt die Verwaltung folgenden Text: „Große Teile des Plangebietes sind mit Wohngebäuden bebaut. Durch die Zulässigkeit von Nebenanlagen können die Grundstücksnutzungen zu Wohnzwecken verbessert werden. Eine Nutzung der „Vorgartenflächen“ für Nebenanlagen ist städtebaulich nicht erwünscht. In einem Übermaß kann dieses das Ortsbild beeinträchtigen. Die vorliegende Planung trifft daher eine Regelung, die Nebenanlagen nur auf den straßenabgewandten Grundstücksteilen zulässt. Die abgewandelte Festsetzung für Garagen und Carports verbessert die Möglichkeiten ruhenden Verkehr auf den privaten Grundstücken unterzubringen. Störungen des fließenden Verkehrs oder des Ortsbildes treten nicht auf. Die Forderung nach 3 m Abstand von überdachten Stellplätzen von öffentlichen Verkehrsflächen dient der Verkehrssicherheit und verhindert, wie bei den Nebenanlagen, die optische Einengung des Straßenraumes.“ Beschlussvorschlag: 1) Die Begründung des Bebauungsplanes wird gem. der Empfehlung der Verwaltung konkretisiert. 2) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die 18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B) als Satzung zu beschließen. Schemmel Anlagen: Übersichtskarte Geltungsbereich und Begründung