Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
27.02.15, 21:15
Aktualisiert
27.02.15, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
22/2015
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
27. Februar 2015
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
12.03.2015
Rat
19.03.2015
von
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der derzeitigen Fassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wird im § 2 (Ordnungswidrigkeiten) noch auf das Gesetz über den
Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) verwiesen.
Da das Ladenschlussgesetz mittlerweile durch das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) ersetzt wurde, ist die Bußgeldvorschrift im Absatz 2 des § 2
entsprechend anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde
Leopoldshöhe zu mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen.
Schemmel