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Beschlussvorlage (Verordnung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,7 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
27.02.15, 21:15
Aktualisiert
27.02.15, 21:15
Beschlussvorlage (Verordnung)

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Inhalt der Datei

Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 25. September 2014 Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV.NRW. 2006, S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW. S. 208) und den §§ 25 ff. des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV.NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Oktober 2014 (GV.NRW. S. 622) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe durch Beschluss am ________________ die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 25. September 2014 wie folgt geändert: I. § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 13 Abs. 2 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu 5000,- € geahndet werden.“ II. Die Änderung der Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft