Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
936 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
07.03.16, 09:49
Aktualisiert
07.03.16, 09:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Steckbrief
Bachstraße:
Erschließung über die Bachstraße /
Wiesenstraße als Umfahrt_____________
Planungsabsicht
der
Gemeinde
Leopoldshöhe:
Erschließung von
ca. 7.800 qm
Bauland für etwa
12 Einfamilienhäuser
(siehe
rote Fläche).
Neue Erschließungsvariante
der Verwaltung
Legende:
- gepunktete Linie =
schmale / enge Zuwegung
- GE = Gewerbegebiet
Rahmenbedingungen / Bestandserhebung_______________________________
► Gebietsentwicklungsplan / Landschaftsplan: „Allgemeiner Siedlungsbereich“
► Flächennutzungsplan: Wohnbaufläche
► Bebauungsplan: Der B-Plan ist entsprechend zu ändern.
► Wasserrecht: siehe Steckbrief Bachstraße: Erschließung ausschließlich über die
Wiesenstraße / Variante gem. 3. Änderung des B-Planes Nr. 06/03 „Askamp“
► Gegenwärtige Nutzung / Eigentum: s. Varianten Erschließung gem. 3. Änderung des B-Planes Nr. 06/03 „Askamp“ hier: Bachstraße bzw. Wiesenstraße
► Verkehrsanbindung
Die Anbindung des beabsichtigten Neubaugebietes erfolgt über die Bachstraße an
das gemeindliche Verkehrsnetz mit Wohnstraßen. Das östlich direkt an das Neubaugebiet angrenzende, weiterhin von der Gemeinde angestrebte Wohnbaugebiet, was
sich jedoch im Privatbesitz befindet, wird über die Wiesenstraße erschlossen. Für
dieses wird auf eine eigene Wendeanlage verzichtet, indem ein Verbindungsweg
zwischen Wiesenstraße / Bachstraße geplant wird. Dieser Verbindungsweg wird verkehrstechnisch so geführt und ausgestaltet, dass ein Müllfahrzeug passieren kann,
jedoch die Nutzung als „Schleichweg“ bzw. als Abkürzungsstrecke unattraktiv ist (s.
obige Skizze = gepunktete Linie). Eine fußläufige Verbindung zwischen den beiden
angedachten Wohnquartieren wäre somit gewährleistet. Inwieweit bei den Anwohnern bzw. Grundstückseigentümer diese Variante erfolgreich wäre, ist nicht abschätzbar.
► Ausgleichsmaßnahmen: Keine
► Kostenschätzung (zusätzlich zur bisherigen 3. Änderung des B-Planes)
Ähnlich wie bei der bisherigen 3. Änderung des B-Planes
► Gesamtfazit:
Um die Erschließung über die Bachstraße realisieren zu können, ist es erforderlich,
Grundstücksflächen für die Erschließung zu erwerben (s. hierzu auch Steckbrief
Bachstraße: Erschließung über die Bachstraße / Variante gem. 3. Änderung des BPlanes Nr. 06/03 „Askamp“).
Aufgrund der geplanten Wendeanlage im Neubaugebiet, das der Gemeinde gehört,
wäre bei Abtretung entsprechender Grundstücksfläche für die grundsätzliche Zuwegung zum Neubaugebiet, die Erschließung gesichert.
Soweit keiner der Eigentümer der Baugrundstücke, die über die Wiesenstraße in dieser Variante erschlossen werden, seine Baurechte in Anspruch nehmen möchte,
bleibt die Situation in der Wiesenstraße so, wie sie sich gegenwärtig darstellt. Sobald
die Baugrundstücke in diesem Bereich jedoch bebaut werden sollen, wäre es erforderlich, dass die Umfahrt hergestellt werden kann bzw. ist.
Bei dieser Variante würde nur eine Wendeanlage nötig.
Die Sorge, eine zu hohe Belastung durch Durchgangsverkehr der beiden Wohnstraße als Anwohner zu erfahren, kann mit dieser Variante nach Auffassung der Gemeindeverwaltung entgegengetreten werden.
Eine Erschließung über die Bachstraße bzw. Wiesenstraße als Umfahrt ist zu
empfehlen.