Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Steckbrief Bachstraße Bachstraße/ Wiesenstraße als Umfahrt)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
936 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
07.03.16, 09:49
Aktualisiert
07.03.16, 09:49
Beschlussvorlage (Steckbrief Bachstraße Bachstraße/ Wiesenstraße als Umfahrt) Beschlussvorlage (Steckbrief Bachstraße Bachstraße/ Wiesenstraße als Umfahrt)

öffnen download melden Dateigröße: 936 kB

Inhalt der Datei

Steckbrief Bachstraße: Erschließung über die Bachstraße / Wiesenstraße als Umfahrt_____________ Planungsabsicht der Gemeinde Leopoldshöhe: Erschließung von ca. 7.800 qm Bauland für etwa 12 Einfamilienhäuser (siehe rote Fläche). Neue Erschließungsvariante der Verwaltung Legende: - gepunktete Linie = schmale / enge Zuwegung - GE = Gewerbegebiet Rahmenbedingungen / Bestandserhebung_______________________________ ► Gebietsentwicklungsplan / Landschaftsplan: „Allgemeiner Siedlungsbereich“ ► Flächennutzungsplan: Wohnbaufläche ► Bebauungsplan: Der B-Plan ist entsprechend zu ändern. ► Wasserrecht: siehe Steckbrief Bachstraße: Erschließung ausschließlich über die Wiesenstraße / Variante gem. 3. Änderung des B-Planes Nr. 06/03 „Askamp“ ► Gegenwärtige Nutzung / Eigentum: s. Varianten Erschließung gem. 3. Änderung des B-Planes Nr. 06/03 „Askamp“ hier: Bachstraße bzw. Wiesenstraße ► Verkehrsanbindung Die Anbindung des beabsichtigten Neubaugebietes erfolgt über die Bachstraße an das gemeindliche Verkehrsnetz mit Wohnstraßen. Das östlich direkt an das Neubaugebiet angrenzende, weiterhin von der Gemeinde angestrebte Wohnbaugebiet, was sich jedoch im Privatbesitz befindet, wird über die Wiesenstraße erschlossen. Für dieses wird auf eine eigene Wendeanlage verzichtet, indem ein Verbindungsweg zwischen Wiesenstraße / Bachstraße geplant wird. Dieser Verbindungsweg wird verkehrstechnisch so geführt und ausgestaltet, dass ein Müllfahrzeug passieren kann, jedoch die Nutzung als „Schleichweg“ bzw. als Abkürzungsstrecke unattraktiv ist (s. obige Skizze = gepunktete Linie). Eine fußläufige Verbindung zwischen den beiden angedachten Wohnquartieren wäre somit gewährleistet. Inwieweit bei den Anwohnern bzw. Grundstückseigentümer diese Variante erfolgreich wäre, ist nicht abschätzbar. ► Ausgleichsmaßnahmen: Keine ► Kostenschätzung (zusätzlich zur bisherigen 3. Änderung des B-Planes) Ähnlich wie bei der bisherigen 3. Änderung des B-Planes ► Gesamtfazit: Um die Erschließung über die Bachstraße realisieren zu können, ist es erforderlich, Grundstücksflächen für die Erschließung zu erwerben (s. hierzu auch Steckbrief Bachstraße: Erschließung über die Bachstraße / Variante gem. 3. Änderung des BPlanes Nr. 06/03 „Askamp“). Aufgrund der geplanten Wendeanlage im Neubaugebiet, das der Gemeinde gehört, wäre bei Abtretung entsprechender Grundstücksfläche für die grundsätzliche Zuwegung zum Neubaugebiet, die Erschließung gesichert. Soweit keiner der Eigentümer der Baugrundstücke, die über die Wiesenstraße in dieser Variante erschlossen werden, seine Baurechte in Anspruch nehmen möchte, bleibt die Situation in der Wiesenstraße so, wie sie sich gegenwärtig darstellt. Sobald die Baugrundstücke in diesem Bereich jedoch bebaut werden sollen, wäre es erforderlich, dass die Umfahrt hergestellt werden kann bzw. ist. Bei dieser Variante würde nur eine Wendeanlage nötig. Die Sorge, eine zu hohe Belastung durch Durchgangsverkehr der beiden Wohnstraße als Anwohner zu erfahren, kann mit dieser Variante nach Auffassung der Gemeindeverwaltung entgegengetreten werden. Eine Erschließung über die Bachstraße bzw. Wiesenstraße als Umfahrt ist zu empfehlen.