Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
157 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
17.08.15, 14:46
Aktualisiert
17.08.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 131/2015
24.06.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
27.08.2015
Antrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Euskirchen e. V.,
Jülicher Ring 32b, 53879 Euskirchen, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der
Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der
Kindertageseinrichtung in 53919 Weilerswist, Heinrich-Heine-Straße „Spatzennest“
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile:28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Euskirchen e. V.,
Jülicher Ring 32b, 53879 Euskirchen, zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I
für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53919 Weilerswist, Heinrich-Heine-Straße
„Spatzennest“, einen Zuschuss in Höhe von 21.000,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Euskirchen e. V., bittet mit Antrag vom 02.02.2015 um
Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für
unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53919 Weilerswist, Heinrich-Heine-Straße
„Spatzennest“.
Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag des Deutschen Roten Kreuzes auf 26.526,10 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei
Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 21.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
26.526,10 €
1. Gesamtkosten
2. Landeszuschuss im Rahmen der
Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
gez.
18.900,00 €
2.100,00 €
5.526,10 €
i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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