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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum Ost“ hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
23.10.15, 21:16
Aktualisiert
23.10.15, 21:16
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum Ost“
hier:    Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum Ost“
hier:    Aufstellungsbeschluss)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 82/2015 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 23. Oktober 2015 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum Ost“ Aufstellungsbeschluss hier: Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 05.11.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Fa. LIDL hat einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum Ost“ gestellt. Fa. LIDL beantragt den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass eine Verkaufsfläche von 1.300 qm, eine höhere GRZ von 0,9 statt 0,8, eine Änderung der grünordnerischen Festsetzungen und größere überbaubare Flächen möglich sind. Der Antrag wird begründet durch die gestiegenen Erwartungen der Kunden u.a an die Warenpräsentation und die Notwendigkeit zur Prozessoptimierung sowie zur Produktivitätssicherung. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen. Die angestrebte Bebauungsplanänderung leistet einen Beitrag zur Sicherung und Fortentwicklung des Nahversorgungszentrums in Leopoldshöhe. Die gewünschte Verkaufsfläche entspricht der Entwicklung im Lebensmitteleinzelhandel, wie sie auch andere Unternehmen an anderen Standorten im Gemeindegebiet bereits vollzogen haben. Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde steht die Planungsabsicht im Einklang. Aus städtebaulichen Gründen sollte der Geltungsbereich über den LIDL-Markt hinaus festgesetzt werden. Fa. LIDL ist damit einverstanden. Der Flächennutzungsplan stellt im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung eine gemischte Baufläche dar. Im weiteren Verfahren ist noch zu klären, ob der Flächennutzungsplan entsprechend dem Bebauungsplan - zu ändern ist. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung trägt Fa. LIDL. Beschlussvorschlag: -2- Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum Ost“ Der Geltungsbereich ist aus der Anlage erkennbar. Die Planungskosten trägt die Antragstellerin. Schemmel Anlagen