Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
23.10.15, 21:16
Aktualisiert
23.10.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
82/2015
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
23. Oktober 2015
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum Ost“
Aufstellungsbeschluss
hier:
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
05.11.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Fa. LIDL hat einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum Ost“ gestellt.
Fa. LIDL beantragt den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass eine Verkaufsfläche von
1.300 qm, eine höhere GRZ von 0,9 statt 0,8, eine Änderung der grünordnerischen Festsetzungen
und größere überbaubare Flächen möglich sind.
Der Antrag wird begründet durch die gestiegenen Erwartungen der Kunden u.a an die
Warenpräsentation
und
die
Notwendigkeit
zur
Prozessoptimierung
sowie
zur
Produktivitätssicherung.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen. Die angestrebte Bebauungsplanänderung
leistet einen Beitrag zur Sicherung und Fortentwicklung des Nahversorgungszentrums in
Leopoldshöhe.
Die
gewünschte
Verkaufsfläche
entspricht
der
Entwicklung
im
Lebensmitteleinzelhandel, wie sie auch andere Unternehmen an anderen Standorten im
Gemeindegebiet bereits vollzogen haben.
Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde steht die Planungsabsicht im Einklang.
Aus städtebaulichen Gründen sollte der Geltungsbereich über den LIDL-Markt hinaus festgesetzt
werden. Fa. LIDL ist damit einverstanden.
Der Flächennutzungsplan stellt im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung eine gemischte
Baufläche dar. Im weiteren Verfahren ist noch zu klären, ob der Flächennutzungsplan entsprechend dem Bebauungsplan - zu ändern ist.
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung trägt Fa. LIDL.
Beschlussvorschlag:
-2-
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die 7. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 06/05 „Zentrum Ost“
Der Geltungsbereich ist aus der Anlage erkennbar.
Die Planungskosten trägt die Antragstellerin.
Schemmel
Anlagen