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Info GB (Geschäftsbericht 2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,1 MB
Datum
27.08.2015
Erstellt
18.08.15, 14:46
Aktualisiert
18.08.15, 14:46

Inhalt der Datei

Geschäftsbericht der Abteilung Jugend und Familie 2015 (Datenbasis 2014) Inhaltsverzeichnis (Stand: August 2015) Seite 4 1. Einleitung 2. Organisatorischer Aufbau des Jugendamtes 6 3. Die Arbeitsfelder des Jugendamtes 8 3.1 Infrastruktur für Bildung und Erziehung 3.1.1 Kindertagesbetreuung Zahlen-Daten-Fakten KiTa-Konsens U3-Ausbau Sprachförderung plusKitas Inklusion in den Kindertageseinrichtungen Elektronisches Anmeldesystem Qualitätsentwicklung im Kita-Bereich Tagespflege 8 10 11 11 11 12 14 14 14 3.1.2 Prävention und Qualitätsentwicklung Fortbildungsreihe für Fachkräfte Arbeitskreis EU-FUN Familienzentren Rucksack-KiTa und Rucksack-Grundschule Arbeitstreffen der Fachberatungen Bindungstraining Wir2 Mütterpraktikum in der Kindertagesstätte Babybegrüßungsbesuche Marte Meo Kurse 3.2 16 17 17 18 18 19 20 21 21 3.1.3 Jugendarbeit 22 3.1.4 Familienbildung 23 Beratung, Entlastung und Unterstützung 3.2.1 Jugendschutz, Jugendsozialarbeit 24 3.2.2. Erziehungsberatung Gesetzliche Grundlagen Anliegen der Erziehungs-/Familienberatung Einzelfallarbeit Gruppenarbeit Kooperation mit Kindertagesstätten Qualitätsentwicklung 26 27 27 29 30 32 2 3.3 3.4 Begleitung und Hilfen in Einzelfällen 33 Intensivberatung Ambulante Hilfen zur Erziehung Heimerziehung Vollzeitpflege Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder Schulbegleitungen gem. § 35a Ambulante Therapien gem. § 35a 34 34 35 35 36 36 37 Kinderschutz Gefährdungseinschätzungen gem. § 8a SGB VIII Inobhutnahme Antrag gem. § 1666 BGB 3.5 4. 37 38 39 Sonstige Arbeitsfelder 3.5.1 Unterhaltsvorschuss 39 3.5.2 Vormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen 40 3.5.3 Familiengerichtshilfe 42 3.5.4 Jugendgerichtshilfe 43 Absehbare Herausforderungen 4.1 Zusammenarbeit Schule-Jugendhilfe 44 4.2 Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern 45 3 1. Einleitung Mit diesem Geschäftsbericht soll ein Überblick über die zahlreichen Tätigkeitsfelder der Abteilung Jugend und Familie gegeben werden. Bis zum Jahr 2013 erfolgte die Information vor allem in der jährlich erstellten Sozialraumanalyse, die dann von dem Sozialbericht abgelöst wurde. Der Geschäftsbericht möchte über das Zahlenmaterial (Datenbasis 2014) hinaus die Arbeitsfelder vorstellen und auch die dahinterliegenden strategischen Überlegungen darlegen. Die Jugendhilfe steht weiterhin unter Entwicklungs- und Erwartungsdruck, weil das "Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung" (11. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung) stark an Bedeutung zugenommen hat. Am auffälligsten ist dabei der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung, der die Träger, den Kreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen stellt. Die Betreuung setzt früher und intensiver ein, damit einerseits die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert wird, andererseits aber auch die Förderung der betreuten Kinder optimiert wird. Aber auch im Bereich der Jugendarbeit wird angestrebt, trotz starker demographischer Veränderungen gerade im ländlichen Teil Kreises von Jugendlichen selbst zu gestaltende Räume ausreichend zur Verfügung zu stellen, während gleichzeitig in der Lebenswelt der Jugendlichen häufig immer weniger frei zu gestaltende Zeit vorhanden ist. In der Schulsozialarbeit und in der Jugendberufshilfe ist beabsichtigt, durch einen frühen Zugang zu benachteiligten Jugendlichen die Bildungschancen nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig ist deutlich, dass die Kluft zwischen den Schulabgängern je nach erreichten Schulabschluss (und erst recht, wenn kein Schulabschluss erreicht werden kann) in Bezug auf die Chancen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weit auseinandergeht. Ebenfalls Teil der sozialen Infrastruktur ist die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Kreises, wo für die Ratsuchenden kostenfrei und unter Wahrung der Schweigepflicht fachkundige Einzel- oder Gruppenberatung durch psychologische und sozialpädagogische Fachkräfte mit therapeutischer Zusatzausbildung angeboten wird. Die Prävention zieht sich als Arbeitsprinzip durch alle Bereiche der Jugendhilfe, der frühe Zugang zu Eltern bei der Geburt durch den Allgemeinen Sozialen Dienst, die für alle Eltern angebotenen und über den Verein EU-FUN durch Spenden finanzierte Kurse "Schau mal wie dein Baby spricht", die genaue Hilfeplanung im Bereich der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in den Kindertageseinrichtungen und auch die für den Inklusionsprozess notwendigen Unterstützungsleistungen zum Besuch der Regelschulen schaffen Möglichkeiten, früh und damit effektiver und weniger intensiv Unterstützung für Familien zu leisten. Die Verantwortung der Jugendhilfe für die Netzwerkarbeit sowohl im Kinderschutz, im Bereich der frühen Hilfen als auch zur Bekämpfung der Jugendkriminalität ist ebenfalls in den letzten Jahren gestiegen. 4 Aber trotz der forcierten Präventionsangebote: der Bereich der Hilfen zur Erziehung und die Nähe zu den gestiegenen Anforderungen an den Kinderschutz binden einen hohen finanziellen und personellen Aufwand. Die große Sensibilisierung in der Öffentlichkeit gerade für den Kinderschutz führt dazu, dass das Jugendamt weiterhin eine Vielzahl von Gefährdungsmeldungen überprüfen muss und da, wo es notwendig ist, auch Hilfen zur Erziehung einsetzen muss. Der Spagat zwischen Elternrechten und staatlicher Garantenstellung wird beispielsweise deutlich, indem vor dem Hintergrund von Gerichtsverfahren beim Familiengericht dem Jugendamt faktisch aufgegeben wird, Mütter mit Kindern gemeinsam zur Vermeidung von Gefährdungslagen stationär betreuen zu lassen um Trennungen der Kinder von ihren Eltern zu vermeiden. Die Jugendhilfe ist zusätzlich noch "Ausfallbürge" und tritt letztendlich auch dort ein, wo andere Systeme an ihre Grenzen kommen. Am deutlichsten wird dies im Inklusionsprozess: in vielen Fällen kann das Recht auf Beschulung in einer Regelschule nur realisiert werden, wenn entsprechende Eingliederungsleistungen nach dem SGB XII (bei vorliegenden geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderungen) oder dem SGB VIII (bei vorliegender oder drohender seelischen Behinderung) zum Tragen kommen. Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört auch, durch zeitnahe Gewährung und Auszahlung notwendiger Unterhaltsvorschussleistungen an Alleinerziehende materieller Not zu begegnen und durch eine qualifizierte Arbeit im Bereich der Beistandschaft Interessen der Kinder zu wahren. Die vom Gesetzgeber erwartete Qualität sowohl der Beistandschaft als auch der Vormundschaft ist in den letzten Jahren erheblich gesteigert worden. Der vorliegende Geschäftsbericht wurde von den verantwortlichen Führungskräften erarbeitet und bietet die Möglichkeit der vertiefenden Information. 5 2. Organisatorischer Aufbau des Jugendamtes Der aktuelle organisatorische Aufbau der Verwaltung des Jugendamtes ist aus der folgenden Grafik zu erkennen: Das Team 51.1 wird vom stellvertretenden Abteilungsleiter Jörg Firmenich geleitet und besteht aus den Beistandschaften/ Amtspflegschaften/ Vormundschaften (5,34 Stellen), der Unterhaltsvorschussstelle (6,12 Stellen) und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (6,025 Stellen). Die Sozialen Dienste (51.2) sind in vier Teams unterteilt und werden vom Teamkoordinator Benedikt Hörter geleitet. 3 Teams für die jeweiligen Städte und Gemeinden, die jeweils von eine Führungskraft koordiniert werden sowie ein Fachteam für den Bereich Vollzeitpflege, Eingliederungshilfe, Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Adoption, welches direkt Herrn Hörter unterstellt ist. In den Sozialen Diensten stehen 27,04 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung. Das Team Erziehungsberatungsstelle (51.3) hat ihren Sitz in der Nebenstelle Am Schwalbenberg und wird von Marie Pfafferodt geleitet. Neben der Leitung sind dort 5,59 Fachkraftstellen für psychologische und sozialpädagogische Fachkräfte mit therapeutischer Zusatzausbildung eingerichtet. Im neuen Team "Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit und Prävention" (51.4) arbeiten unter der Leitung von Martina Hilger-Mommer sowohl 3 Verwaltungskräfte (insg. 1,91 Stellen) für die Beantragung und Abrechnung der Landes- und Kreismittel und 2 Mitarbeiter (1 Stelle) für die technische Unterstützung des EDV-basierten Fach- und Finanzcontrolling. Daneben sind dort auch zwei halbe Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte mit therapeutischer Zusatzausbildung für den Bereich der Hilfeplanung für Kinder mit besonderem Förderbedarf in den Tageseinrichtungen sowie eine Fachkraft für die Prävention (Frühe Hilfen) tätig. 6 Außerdem ist auch der Bereich "Jugendpflege, Erzieherischer Jugendschutz, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit" (1 Stelle) inklusive der derzeit sechs Mitarbeiterinnen (4 Stellen) für die Schulsozialarbeit des Kreises in das Team integriert. In den Teams 51.1 und 51.2 wird flächendeckend mit einer Software gearbeitet. Dadurch ist sichergestellt, dass zum einen Controllingstrukturen (Fach- und Finanzcontrolling) harmonisiert werden und zum anderen ein schneller Überblick zu vorhandenen Vorgängen teamübergreifend ermöglicht wird. Arbeitsschutz: Der Arbeitsschutz hat auch in der Abteilung Jugend und Familie eine hohe Priorität. Jährliche Arbeitsschutzunterweisungen sensibilisieren die Fachkräfte zu Unfallgefahren und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen am Arbeitsplatz. Insbesondere in den Sozialen Diensten wird regelmäßige Supervision zur Reflektion des professionellen Handelns angeboten, daneben gibt es ein abgestimmtes Konzept im Falle von besonders belastenden Arbeitssituationen. Informationsfluss: In allen Teams gibt es regelmäßige Besprechungen, das Leitungsteam (Teamleitungen und Abteilungsleitung) tauschen sich monatlich aus. Die Arbeitsgruppen im Team "Soziale Dienste" haben wöchentliche Teambesprechungen, in denen Fälle wie gesetzlich erforderlich mit mehreren Fachkräften reflektiert werden. 7 3. Die Arbeitsfelder des Jugendamtes Entsprechend dieser Grafik nach Professor Dr. Schrapper von der Uni Koblenz ist der folgende Teil dieses Geschäftsberichts konzipiert: im ersten Teil wird auf die Infrastruktur für Bildung und Erziehung eingegangen, der zweite Teil informiert zu Jugendsozialarbeit, Jugendschutz und Erziehungsberatung, der dritte Teil beschäftigt sich mit den Hilfen zur Erziehung und in einem vierten Teil wird auf den Kinderschutz eingegangen. Abschließend enthält ein fünfter Teil Informationen zu den wirtschaftlichen Hilfen (Unterhaltsvorschuss), den Beistandschaften/ Vormundschaften, der Familiengerichtshilfe und der Jugendgerichtshilfe. 3.1 Infrastruktur für Bildung und Erziehung 3.1.1 Kindertagesbetreuung Zahlen - Daten - Fakten: Das Kalenderjahr 2014 beinhaltet 2 halbe Kindergartenjahre. Insofern erfolgt eine Darstellung beider KiTajahre, die anhand der Monatsdaten auch auf ein Kalenderjahr umgerechnet werden können. KiTajahr 2013/14 Zum 1.8.2013 nahmen 5 neue Einrichtungen den Betrieb auf, 3 im Stadtgebiet Euskirchen, 1 in Zülpich und 1 in Weilerswist. In 129 Einrichtungen wurden insgesamt 5752 Kinder betreut. Bei 214 Kindern lag eine Behinderung oder drohende Behinderung vor. 8 In Altersgruppen stellt sich dies wie folgt dar: Kinder zwischen 1 und 3 Jahren 361 (U3 GF II) Kinder zwischen 2 und 3 Jahren 576 (U3 GF I) Kinder zwischen 3 und 6 Jahren 4606 (GF I und III) mit Behinderung 8 mit Behinderung 206 KiTajahr 2014/15 Zum 1.8.2014 nahmen 2 neue Einrichtungen den Betrieb auf: in Euskirchen (in den Räumen der Schule an der Erftaue) und in Weilerswist-Süd, Neubaugebiet, zunächst in Modulbauweise. Mit beiden Einrichtungen wurde dem Bedarf an Plätzen für U3 Kindern überwiegend in GF II entsprochen. In 131 Einrichtungen wurden insgesamt 5750 Kinder betreut. Bei 199 Kindern lag eine Behinderung oder drohende Behinderung vor. In Altersgruppen stellt sich dies wie folgt dar: Kinder zwischen 1 und 3 Jahren 411 (U3 GF II) Kinder zwischen 2 und 3 Jahren 624 (U3 GF I) Kinder zwischen 3 und 6 Jahren 4519 (GF I und III) mit Behinderung 2 mit Behinderung 2 mit Behinderung 195 Die in den folgenden Grafiken abweichenden Zahlen und Dezimalstellen resultieren aus unterjährigen Aufnahmen (Plätze und Kindpauschalen). Aufteilung U 3 / Ü 3 7.000 6.000 325,00 399,30 453,89 5.000 528,21 568,76 951,69 1.055,78 4.000 Kinder U3 Kinder Ü3 3.000 5.422,36 5.167,08 5.002,78 4.912,48 4.936,99 4.809,93 4.709,29 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2.000 1.000 0 2008/2009 2009/2010 Es wird deutlich, dass trotz demografischen Veränderungen die Anzahl der Betreuungsplätze nahezu gleich bleibt: Rückgänge in der Altersgruppe der Ü 3 werden durch neue Plätze im U 3-Bereich kompensiert. 9 Buchungsverhalten Inanspruchnahme Stunden 100% 90% 18,4% 20,6% 25,1% 28,5% 28,7% 30,4% 80% 33,0% 70% 60% 50,2% 50% 52,4% 45 Std. 51,7% 53,5% 40% 57,4% 35 Std. 57,3% 55,6% 25 Std. 30% 20% 31,3% 10% 27,0% 23,2% 18,0% 13,9% 12,3% 11,4% 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 0% 2008/2009 2009/2010 2010/2011 Der Elternwunsch spricht eine deutliche Sprache: verstärkt werden wöchentliche Betreuungszeiten von 45 Stunden nachgefragt und eingerichtet, Betreuungszeiten von 25 Stunden nehmen ab. Für das Kalenderjahr 2014 ergibt sich aus der in KiBiz geregelten Finanzierung für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen ein Landeszuschuss i. H. v. 19.091.951,25 €, ein Kreiszuschuss i. H. v. 17.541.468,21 €, ergibt einen Zuschuss an die Träger i. H. v. 36.633.419,46 €. KiTa-Konsens In 2014 fanden Gespräche mit den Kommunen zur Frage nach der Zukunft des KiTaKonsenses statt. Bis auf eine Ausnahme wurde aus allen Städten und Gemeinden in gemeinsamen Gesprächen der Wunsch nach Fortführung der bisherigen Verfahrensweise bestätigt. Die Kindergartenbedarfsplanung erfolgt weiterhin gemeinsam mit den Kommunen und unter Einbeziehung kommunaler Interessen konkret nachvollziehbar bei den neuen KiTas in Weilerswist und Euskirchen, Ausbau der Einrichtungen in Mechernich sowie bei vielen einzelnen Abstimmungen mit kommunalen Vertretern. Die Übernahme von Trägeranteilen, Erstattung von Verwaltungskosten an die Träger sowie die Bereitstellung städtischer Liegenschaften werden fortgeführt. Hierzu wurde eine Vereinbarung öffentlichen Rechts entworfen, die Gegenstand weiterer Verhandlungen ist. Sonderfall Bad Münstereifel Eine Ausnahme stellt die Stadt Bad Münstereifel dar. In verschiedenen Gesprächen sowie mit Beschluss vom 11.03.2014 erklärte der Stadtrat, dass die Stadt für einen weiteren U3-Ausbau der KiTaplätze im Stadtgebiet zukünftig nicht mehr aufkommen werde. Die Gespräche mit der Stadt Bad Münstereifel werden fortgeführt. 10 U3 Ausbau Der Bedarf an U3-Plätzen wird mit den Maßnahmen, die in 2015 geplant und in den Folgejahren umgesetzt werden, voraussichtlich gedeckt sein. Demografische Prozesse sowie Erschließung neuer Baugebiete werden weiterhin beobachtet und bewertet, um zeitnah zu planen. In den Einrichtungen sind mit den neuen Gruppenformen zeitgemäße, dem besonderen Bedarf der ganz Kleinen entsprechende Räume, Raumgestaltung und auch fachliche Entwicklungen bei den ErzieherInnen sichtbar. 4. Sprachförderung Delfin4 wird nach Ablauf des Kindergartenjahres 2014/2015 nicht mehr fortgeführt, nachdem Forschungen ergeben haben, dass alltagsintegrierte Sprachförderung effizienter ist. Sprachförderkitas werden ab 1.8.2014 besonders gefördert, im Kreis werden 15 KiTas mit insgesamt 160.000 € Landeszuschuss unterstützt. Die Auswahl erfolgte aufgrund der Anzahl der Kinder aus Familien, in denen Deutsch nicht als Muttersprache genutzt wird. plusKitas Eine plusKiTa ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses. Aufgaben einer plusKiTa sind nach § 16a(2) in Verbindung mit § 21a KiBiz: 1. bei der individuelle Förderung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien zu orientieren, 2. zur Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln, 3. zur Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit die Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung einzubeziehen, 4. sich über die Aufgaben nach § 14 KiBiz hinaus in die lokalen Netzwerkstrukturen durch jeweils eine feste Ansprechperson aus der Kindertageseinrichtung einzubringen, 5. sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die Pflichten nach § 13c KiBiz hinaus (zum Beispiel durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen) zu qualifizieren und die Bildungs- und Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen, 6. die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und Beratung, Fort- und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team zu stärken. Am 11.06.2014 wurden in einer Dringlichkeitsentscheidung des Jugendhilfeausschusses 11 Kindertagesstätten im Kreis Euskirchen als plusKitas ausgewählt. Bei der Verteilung der Mittel - insgesamt 325.000 € pro Jahr für 5 Jahre - wurde von der Anzahl der vom Elternbeitrag befreiten Kindern in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen ausgegangen. 11 Der Anteil der Empfänger von Transferleistungen (SGB II, SGB XII, Wohngeld, etc.) ist entsprechend der Elternbeitragssatzung damit berücksichtigt. Zunächst erfolgt die Zuwendung der zusätzlichen Mittel für 2 Jahre, um dann zu bewerten, was mit der Verwendung des Geldes erreicht wurde. Am 16.10.14 fand zur Ausgestaltung des Qualitätsdialogs ein Treffen mit den Trägervertreter/innen der plusKitas statt. Die Ziele der plusKitas wurden besprochen. Vereinbart wurde: • die Entwicklung einrichtungsspezifischer Maßnahmenpläne. • jährliche Treffen von Trägervertretern und Verwaltung, um die Entwicklungen der plusKitas zu besprechen • die Verwaltung bietet 2-3mal jährlich trägerübergreifende Treffen für Leiterinnen / plusKita-Fachkräfte zum gemeinsamen Austausch an. Im zweiten Halbjahr 2014 befassten sich die plusKita Einrichtungen damit, geeignetes zusätzliches Personal für die plusKita Aufgaben zu suchen, eine IstStand-Analyse durchzuführen und einen Maßnahmenplan zu erstellen. Perspektive: 2015 werden den plusKita Einrichtungen 2-3 trägerübergreifenden Austauschtreffen angeboten. Diese Treffen sollen dazu dienen, sich über gute Erfahrungen und gelingende Angebote auszutauschen. Ende 2016 erfolgt die Bewertung der Maßnahmen und ggfs. neue Verteilung der Mittel für plusKiTas. Inklusion in den Kindertageseinrichtungen In diesem Zeitraum und prognostisch auch in den nächsten Jahren wirkt sich die Beendigung der Förderung der Integrativen Gruppen durch die Eingliederungshilfe (LVR) aus. Gleichzeitig entsteht bei immer mehr Eltern der Wunsch, ihr Kind mit diagnostizierter Behinderung in die KiTa vor Ort zu geben bzw. dort zu belassen, wenn erst im Laufe der Kindergartenzeit ein besonderer Förderbedarf festgestellt wurde. Die Einrichtungen verändern sich: Inklusion fordert eine weitere fachliche Qualifikation, besonders im Hinblick auf Entwicklungsbedarfe bei Kindern und entsprechende pädagogische Haltungen und Interventionen. Die fachliche Begleitung und Steuerung durch Hilfeplangespräche gemeinsam mit den Eltern fördert das Verständnis für das Kind, die Eltern und auch für die Erzieherin. Fortschritte, Ressourcen und Entwicklungsfelder werden beschrieben, Vereinbarungen festgehalten. Bei der Abt. Jugend und Familie kommt für diese Aufgabe therapeutisch qualifiziertes Personal zum Einsatz (1 VZ-Stelle). Einige Träger haben besonders qualifiziertes Personal eingesetzt, das einrichtungsübergreifend sowohl an der Klärung der Frage nach einem besonderen Förderbedarf wie auch in der passgenauen Umsetzung der Förderung arbeitet. Ergänzend werden, ebenfalls finanziert aus der 3,5fachen Kindpauschale, begleitend "Marte Meo"-Prozesse durchgeführt, die den Fachkräften und den Eltern zusätzliche Handlungsoptionen aufzeigen und Wirksamkeit sichtbar machen. 12 Eine Schwierigkeit stellt die geplante therapeutische Versorgung der Kinder durch die verordnete Sprach – oder Physiotherapie dar. Niedergelassene Kinderärzte sehen häufig nicht die Notwendigkeit längerfristiger Rezepte oder einer Verordnung überhaupt. In den meisten KiTas gibt es mittlerweile eine Kooperation mit einer entsprechenden Praxis, sodass ggf. die Therapien in der KiTa durchgeführt werden können. Insgesamt wurde die Vernetzung intensiviert. Integrative Gruppen wurden teilweise umgewandelt in die Gruppenform I. Zum einen kann so dem Bedarf an U3-Plätzen entsprochen werden, zum andern sind KiTas im ländlichen Raum mit diesem Platzangebot zukunftssicherer. Ein genaueres Hinsehen ebenso wie die Möglichkeit, über die bis dato begrenzten Plätze in den besonderen Gruppen hinaus zusätzliche Förderung durch die 3,5fache Kindpauschale umzusetzen, wird die Bildungschancen für diese Kinder verbessern. Dabei bleibt festzuhalten, dass Integrative Gruppen auch inklusiv gearbeitet haben – bis auf die Situation, dass Kinder mit Behinderung häufig nicht in die KiTa „vor Ort“ gehen konnten bzw. wechseln mussten. Der LVR fördert Inklusion durch die FinK-Pauschale in Höhe von 5000 € / Jahr unter bestimmten Bedingungen - wie z.B. einer Platzreduzierung. Auf diesem Weg bleiben voraussichtlich in Kernbereichen kleinere Gruppen erhalten. Nach wie vor gibt es im Kreis 4 heilpädagogische Gruppen mit je 8 – 10 Plätzen für Kinder mit Behinderung, die über die Eingliederungshilfe gem. SGB XII durch den LVR finanziert werden. Da auch die Verteilung dieser besonderen Plätze zu der Aufgabe im Rahmen der Hilfeplanung gehört, finden hier ebenfalls Hilfeplangespräche statt, in der Regel jedoch in größeren Zeitabständen. Perspektive: Der intensive, frühe Einsatz von Hilfeplanung in diesem Bereich ermöglicht den gezielten, "von außen" zumindest mitgesteuerten Prozess der Entwicklungsförderung unter Einbeziehung der Eltern. Effekte werden zu erwarten sein, da biografisch früher passende Hilfen geleistet werden und die Bereitschaft, entsprechende Unterstützung anzunehmen, bei Eltern steigt. Die Übergänge von der KiTa in die Grundschule werden dem Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf angemessen zu gestalten sein. Eine entsprechende Absprache mit dem Fachdienst des Sozialen Dienstes muss noch erarbeitet werden. Im Bereich frühkindlicher Bildung werden Wirksamkeiten - bei ErzieherInnen, Eltern und Kindern(!) - besser erkennbar. Die Fallzahlen werden fortlaufend beobachtet. In der KiTa-Landschaft wird deutlich, dass "mehr Personal" als zusätzliche Unterstützung eine natürliche Grenze findet, wenn zu viele Erwachsene in der KiTa sind und der Fachkräftemangel weiter fortschreitet. Es wird eine Entwicklung hin zu mehr und besserem Fallverständnis, mehr fachlicher Qualifikation und neuen, kreativen Lösungen angestrebt. 13 Elektronisches Anmeldesystem Die gesetzlichen Veränderungen im Rahmen der KiBiz-Revision ebenso wie die immer komplexer werdende Anmeldesituation schaffen den Bedarf für ein elektronisches Anmeldesystem. Die am Markt vorhandenen Anbieter stellten ihre Produkte vor. Den hiesigen Anforderungen entsprachen 2 Produkte, Little Bird und KiTaNavigator. Eine abschließende Entscheidung und damit Anschaffung einer Software ist 2015 vorgesehen. Perspektive: Mit dem elektronischen Anmeldesystem wird die Transparenz des Angebots vor Ort für Eltern möglich. Eine verbindliche Anmeldung - auch unterjährig - kann entsprechend der gesetzlichen Vorgabe erfolgen. Wenn kein Platz gefunden wurde, besteht die Möglichkeit, entsprechend zeitnah zu reagieren. Ein Controlling wird für den Bereich der Qualitätsentwicklung möglich. Sichtbar wird ein Qualitätsaspekt bei den Einrichtungen durch das Wahlverhalten der Eltern. Qualitätsentwicklung im KiTa-Bereich In den kommenden Jahren wird ein Qualitätsdialog mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen eingeführt. Es sind gemeinsam Kriterien zu den unterschiedlichen Dimensionen von Qualität zu entwickeln. Dabei können auch vorhandene Zahlen - wie beispielsweise die Personalausstattung zwischen dem 1. und 2. Wert - oder auch die Auswertung der Verwendungsnachweise zugrunde gelegt werden. Im Bereich Inklusion wird Qualität auch in passgenauen Interventionen (aufgrund von Fallverständnis und reflektiertem pädagogischen Handeln) und entsprechender Kreativität deutlich. Begonnen wurde bereits mit dem Vielfalt-Fortbildungsangebot, das sehr gut angenommen wurde und lt. Rückmeldung erkennbare, positive Veränderungen in der Zusammenarbeit mit Eltern und Kindern, aber auch im Team auslöst. Weitere fachliche Inputs werden in dem Bericht "Prävention" ab Seite 16 dargestellt. Tagespflege Tagespflege ist gesetzlich der Bildung und Erziehung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt (Kinderbildungsgesetz § 2). 2 - 3 Mal jährlich werden von Bildungsträgern (DRK und Haus der Familie) Qualifizierungskurse für Tagespflegepersonen durchgeführt, die Teilnahme ist u.a. Voraussetzung für die Erteilung einer Tagespflegeerlaubnis. Die Koordination für den Bereich ist auf den DKSB Kreisverband Euskirchen delegiert, damit ein qualifiziertes und bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten werden kann. In der Stichtagserhebung (31.12.2014: 234 Fälle) wird ein Trend deutlich: die Zahl der unter 3jährigen, die in Tagespflege betreut werden, ist stetig gestiegen, während - vermutlich durch flächendeckende OGS-Angebote - die Zahl der Schulkinder stabil bleibt. 14 361 01: Anzahl der Kinder in Tagespflege am 31.12. 250 8 16 27 29 20 200 11 9 150 18 31 19 32 10 < 14 Jahre 23 6 < 10 Jahre 28 3 < 6 Jahre 0 < 3 Jahre 100 33 70 179 156 11 50 131 20 21 76 64 23 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Im Jahr 2014 (Zeitraum) wurden insgesamt 408 Kinder in Tagespflege gem. § 23 SGB VIII betreut. Bei Kindern, die älter als 3 Jahre alt und in Tagespflege sind, handelt es sich in der Regel um Randzeitenbetreuung. Im Jahr 2014 ist keine Steigerung der Fallzahlen fest zu stellen. Randzeitenbetreuung wird dann von Müttern und Vätern nachgefragt, wenn durch Schichtdienste die Öffnungszeiten in KiTa und Schule die berufs- oder ausbildungsbedingte Abwesenheit nicht abdecken. Öffnungszeiten im Einzelhandel und Arbeitszeiten in Arzt- und Pflegeberufen, auch Schichtdienste bei Post oder Polizei verlangen von ArbeitnehmerInnen Einsatz in Zeiten, in denen Kinder normalerweise zu Hause sind und von ihren Eltern betreut werden. Betreuungszeiten am frühen Morgen und bis zum späten Abend kommen auch für Tagespflegepersonen nicht immer in Frage. Die Mitarbeiterinnen des Kinderschutzbundes bemühen sich um entsprechende Lösungen. Wünschenswert wäre natürlich, dass Mütter und/oder Väter von kleinen Kindern auch in diesen Berufen Familie und Beruf vereinbaren könnten. Die geltenden Richtlinien wurden 2014 einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen, da Tagespflegepersonen gegen die Verfahrensweise beim Verwaltungsgericht Aachen Klage einlegten. Die Kammer entschied am 17.06.2014, dass die Zahlungen nicht mehr, wie bisher, in Form von Fixbeträgen bezogen auf Stundenkorridore erfolgen kann. Anfang 2015 wurden neue Richtlinien (gültig ab 01.05.2015) verabschiedet, die diese Rechtsprechung berücksichtigen. Perspektive In den kommenden Jahren ist eine Qualitätsoffensive auch in diesem Bereich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - geplant. Entsprechende Überlegungen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund und den Familienbildungsstätten als Anbieter der Qualifizierungskurse erfolgen. Eine Handlungsempfehlung für Großtagespflegestellen wird erarbeitet. 15 3.1.2 Prävention und Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten Fortbildungsreihe für Fachkräfte aus Kindertagesstätten "Vielfalt: Chancen und Herausforderungen in der täglichen KiTa-Arbeit" Die Arbeit in Kindertagesstätten hat sich in den letzten Jahren gravierend verändert. Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung hat einen hohen Stellenwert eingenommen. Aus den Maßnahmen für Chancengleichheit und Prävention sind Kindertagesstätten als erste Bildungsinstanzen nicht mehr wegzudenken. Die Bildungsaufträge werden umfangreicher, die Arbeit anspruchsvoller. Die Fachkräfte sehen sich zunehmend mit neuen Herausforderungen und Lebenssituationen in den Einrichtungen konfrontiert. Lebenswelten und Lebensentwürfe von Familien, die unterschiedlichen Familienformen aber auch die Herausforderungen des täglichen Lebens werden zunehmend vielfältiger. Der Kreis Euskirchen möchte die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen dabei unterstützen, den vielfältigen Herausforderungen adäquat und kompetent zu begegnen, um Kinder und Eltern professionell unterstützen und begleiten zu können. Der Kreis Euskirchen, Abteilung Jugend und Familie, hat eine dreitägige Fortbildungsreihe für Fachkräfte aus Kindertagesstätten konzipiert, welche die Themenbereiche "Vorurteilsbewusstsein", "ressourcenorientierte und lösungsorientierte Gesprächsführung" und "Lebenswelten der Kinder und Familien in der KiTa sichtbar machen" beinhaltet. Die Fortbildungsreihe umfasst drei Tage, welche thematisch aufeinander aufbauen. Im Jahr 2013 startete die erste Fortbildungsreihe, 2014 wurde diese Fortbildungsreihe den Fachkräften bereits zum 2. und 3. Mal (4 Gruppen) kostenfrei angeboten. Die Fortbildung wird sowohl im Südkreis als auch im Nordkreis angeboten, um den Teilnehmer/innen lange Fahrwege zu ersparen. Die Fortbildungsgruppen sollen eine Teilnehmehrzahl von jeweils ca. 13-15 Personen nicht überschreiten, da diese Fortbildung eine intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Person beinhaltet. 2014 nahmen 50 Erzieherinnen teil. Insgesamt konnten bis heute 106 Fachkräfte aus dem Kreis Euskirchen daran teilnehmen. Perspektive: Auch für das kommende Kindergartenjahr sind weitere Durchläufe geplant, da die Resonanz der Fachkräfte auf das Angebot sehr groß ist. Die Rückmeldungen der Fortbildungsteilnehmer/innen sind durchweg positiv. Die Inhalte der Fortbildung werden als sehr gewinnbringend und hilfreich für ihre tägliche Arbeit bewertet. Einige Teilnehmer/innen berichteten, dass sie deutliche positive Veränderungen in der Elternzusammenarbeit, aber auch in der Teamzusammenarbeit beobachten konnten, nachdem sie Elemente aus der Fortbildung in ihre Arbeit integriert hatten. 16 Arbeitskreis des Euskirchener Familien-Unterstützungs-Netzwerk (EU-FUN) Der Arbeitskreis des Euskirchener- Familien-Unterstützungs-Netzwerk mit dem Schwerpunkt Frühe Hilfen, welches mittlerweile ca. 30 Mitglieder aus dem Jugendhilfe- und Gesundheitswesen umfasst, hat im Jahr 2013 intensiv daran gearbeitet, eine Broschüre für das Gesundheitswesen zu erstellen, welche sowohl das Thema Prävention als auch den Kinderschutz beinhaltet. Im Kapitel "Prävention im Kreis Euskirchen - Ein Handlungsleitfaden" finden Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen Angebote, Adressen und Ansprechpartner, welche präventive Angebote für Kinder und Familien bereithalten. Das zweite Kapitel "Kinderschutz im Kreis Euskirchen" ist ein Wegweiser für den Umgang mit dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung. Hier werden mögliche Anzeichen einer Gefährdung beschrieben sowie die weiteren Schritte in einer Verdachtssituation. Die Broschüre wurde Anfang des Jahres 2014 herausgebracht und wird zusätzlich auch gerne von Fachkräften aus dem Jugendhilfebereich genutzt. Des Weiteren haben die Mitglieder des Arbeitskreises gemeinsam eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet, welche die Leitgedanken und Struktur des Arbeitskreises beinhaltet. Diese Kooperation wurde Anfang 2014 von der Geschäftsleitung und den aktiven Mitgliedern unterzeichnet. 2014 tagte der Arbeitskreis drei Mal. Schwerpunkte an allen Treffen waren der allgemeine Informationsaustausch über Bedarfe und Situationen der Familien, Erfahrungen und Umgang mit Familien und Kindern mit besonderem Förderbedarf (Inklusion) sowie die damit einhergehenden gesetzlichen Veränderung in der Kindertagesbetreuung. Perspektive: 2015 wird der Arbeitskreis weiterhin regelmäßig tagen. Zukünftig wird die Flüchtlingsthematik in den Themenkreis aufgenommen werden müssen. Familienzentren Der trägerübergreifende Arbeitskreis der Familienzentren traf sich 2014 vier Mal. Ab dem nächsten Jahr sind insgesamt 3 Treffen im Jahr geplant. Diese Reduzierung geht einerseits auf die erworbene Erfahrung und Sicherheit der Einrichtungen zurück, andererseits wird somit versucht, die zeitlichen Ressourcen der Einrichtungsleitungen nicht im Übermaß zu belasten. Da der trägerübergreifende Austausch allen Beteiligten sehr wichtig ist, werden die gemeinsamen Treffen als solche in der reduzierten Form beibehalten. Neben dem allgemeinen trägerübergreifenden Austausch waren weitere Themen im Arbeitskreis pädagogische Inhalte wie Inklusion, Qualitätsentwicklung und Partizipation. Perspektive: Für 2015 sind 3 Treffen geplant. Themen werden sein: • alltagsintegrierte Sprachförderung • Arbeit mit Flüchtlingskindern und deren Familien • weitere Themen der Qualitätsentwicklung 17 Rucksack-KiTa und Rucksack-Grundschule Im Kindergartenjahr 2013/14 wurden bereits zum dritten Mal 3 Rucksackgruppen in KiTas durchgeführt. Die teilnehmenden Familien sind nach wie vor begeistert von dem Angebot und nehmen mit großem Engagement an den Gruppen teil. Mütter und Einrichtungen können nach kurzer Zeit sprachliche Fortschritte bei den beteiligten Kindern wahrnehmen. Die Mütter nutzen die Gruppe auch für soziale Kontakte und um Erziehungsthemen und -fragen zu diskutieren. Die Rucksackeinrichtungen meldeten zum Ende des Kitajahres 2012/13 den Wunsch deutscher Mütter, ebenfalls am Rucksackprojekt teilnehmen zu können. Auch Kinder deutscher Herkunft benötigen oftmals sprachliche Förderung. Die Mütter wollen die sprachliche Entwicklung ihrer Kinder fördern und sind dankbar für die vielfältigen Beschäftigungsund Förderanregungen für ihre Kinder. So nahmen im Kitajahr 2013/14 insgesamt 3 Familien deutscher Herkunft am Projekt teil. Neben der sprachlichen Förderung wurde dadurch auch die interkulturelle Arbeit in den Einrichtungen weiter gestärkt. Im Kitajahr 2014/15 bieten mittlerweile insgesamt 5 Kindertagesstätten das Rucksackprogramm an. Des Weiteren starteten im Schuljahr 2013/14 zwei Grundschulen mit dem Projekt Rucksack-Grundschule. Beide Schulen (Kath. Grundschule Mechernich und Grundschule Stotzheim) stehen in enger Kooperation mit den Rucksack-Kita Einrichtungen vor Ort. So erfahren Kinder und Eltern eine Kontinuität im Bildungsverlauf im Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule. Die Begleitung der Grundschulen/ Kindertagesstätten, sowie die Fortbildungen der Elternbegleiterinnen aus Grundschule und Kindertagesstätte (Mütter welche die Rucksackgruppen durchführen), wird in Kooperation mit dem KoBIZ (Fr. Zinati-Feld, Abt. Jugend und Familie und Frau Bahner, KoBIZ) durchgeführt. Die Finanzierung der Rucksack- KiTagruppen erfolgt im Jahr 2014 noch über die DemografieInitiative. Perspektive: Ab 2015 werden die neu dazugekommenen KiTas noch über die DemografieInitiative gefördert. Die älteren, seit 2011 bestehenden Rucksack-Einrichtungen werden ab 2015 über den Jugendhilfeetat gefördert. Die Finanzierung der Rucksackgruppen in den Grundschulen erfolgt über die DemografieInitiative. Weitere Kindertagesstätten, welche Rucksack-KiTa anbieten möchten, sind stets willkommen. Arbeitstreffen der Fachberatungen für Kindertagesstätten im Kreis Euskirchen Seit Herbst 2012 finden regelmäßige Arbeitstreffen mit den KiTa-Fachberaterinnen im Kreis Euskirchen statt. Besprochen werden aktuelle gesetzliche Veränderungen sowie Qualitätsstandards und -entwicklungen. Im Jahr 2014 fanden insgesamt 4 Treffen statt. Inhaltlich waren die Treffen sehr stark von dem Thema Inklusion in Kindertagesstätten geprägt. 18 Bei der Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung in Kindertagesstätten wird im Kreis Euskirchen in einem abgestimmten Vorgehen eine Entscheidung über Art und Weise und Ort unter Einbeziehung der Eltern und verschiedener Fachleute getroffen. Besprochen wurden gesetzliche Vorgaben, das im Kreis Euskirchen eingeführte Verfahren sowie Schwierigkeiten und Hürden in Kindertagesstätten vor Ort. Perspektive: 2015 soll das Thema der Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten in den Fokus gerückt werden. Bindungstraining Wir2 Durch die Förderung im LVR Projekt "Kommunale Netzwerke gegen KinderarmutTeilhabe ermöglichen", war es der Abteilung Jugend und Familie möglich zwei Erzieherinnen zu Wir2 Gruppenleiterinnen fortbilden zu lassen. Wir2 (vormals "Palme") ist ein Bindungstraining für Alleinerziehende mit Kindern im Vorschul- und Grundschulalter, welches in der Universität Düsseldorf von Prof. Franz entwickelt wurde und wissenschaftlich als wirksam evaluiert wurde. Ziele von Wir2 sind: • Die Verbesserung bestehender mütterlicher Depressivität, • die Einfühlung in das Erleben des Kindes • die Stabilisierung der Mutter-Kind-Beziehung • die Stärkung der intuitiven Elternfunktion • die Einübung sozialer Kompetenzen. Das Konzept ist bindungsorientiert und emotionszentriert. Es wird von einem geschulten Leiterpaar durchgeführt. Der Kurs besteht aus 20 Sitzungen a 90 Minuten/Woche für 10-12 Mütter. Im Kreis Euskirchen wurde der erste Kurs mit 10 Sitzungen a 2,5 Stunden angeboten. Für die eventuell benötigte Kinderbetreuung sorgt das Familienzentrum, in dem der Kurs stattfindet. Das Manual besteht aus strukturierten Sitzungen mit den 4 Modulen: Selbsterfahrung, Einfühlung, Elternrolle und Kompetenzen. Die Module beinhalten Informationen, Gruppenarbeiten und Mutter-Kind-Übungen. Die Wirksamkeit von Wir2 wurde in einer randomisierten, kontrollierten Studie mit 61 Müttern untersucht. Die Abteilung Jugend und Familie möchte durch Wir2 ein Angebot speziell für Alleinerziehende schaffen und in Erfahrung bringen, ob dies genutzt wird. Der erste Kurs konnte Ende 2014 starten und wurde über die DemografieInitiative des Kreises Euskirchen finanziert. An dem Kurs nahmen nach 14 Anmeldungen 12 Mütter teil. Das Feedback der Mütter zum Kurs fiel durchweg positiv aus. Anschließende Nachtreffen der Gruppe (etwa 2-3mal im Jahr) für 2015 sind gewünscht und geplant und werden von einem Familienzentrum und den Kursleiterinnen organisiert. Perspektive: 2015 sollen 2 weitere Kurse im Süden des Kreises Euskirchen angeboten werden. 19 Mütterpraktikum in der Kindertagesstätte In Zusammenarbeit mit dem Jobcenter EU-Aktiv bietet das Familien-UnterstützungsNetzwerk des Kreises Euskirchen sowie der AWO Regionalverband Rhein- Erft und Euskirchen, seit April 2014 Müttern mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren die Möglichkeit eines Praktikums in einer Kindertagesstätte in Wohnortnähe. Ziele des Praktikums sind, die Erziehungskompetenz zu stärken und den Müttern möglicherweise längerfristig eine berufliche Perspektive zu bieten. Durch die Beobachtung und Mitwirkung in einer Kindertagesstätte können die Mütter Ideen und Anregungen für den täglichen Umgang mit ihrem Kind erhalten. Die Beobachtungen und Erlebnisse, die sie während des Praktikums sammeln, können die Mütter 14tägig zusammen mit anderen "Praktikumsmüttern" und Frau Zinati-Feld vom Familien-Unterstützungs-Netzwerk des Kreises Euskirchen (Abt. Jugend und Familie) austauschen und hinterfragen. Das Praktikum ist in der Regel auf 6 Monate ausgerichtet, der zeitliche Umfang (zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche) kann flexibel mit den Müttern vereinbart werden. Für die Dauer des Praktikums erhalten die Frauen eine Aufwandsentschädigung von 2 € pro Stunde, außerdem werden die Fahrtkosten übernommen. Der Praktikumsplatz kann jederzeit Kindertagesstätte gekündigt werden. von den Frauen oder seitens der Nach dem Praktikum besteht die Möglichkeit, von dem Träger der Kindertagesstätte weiterhin als Unterstützungskraft beschäftigt zu werden. Dies könnte längerfristig zu einer Weiterqualifizierung im Kindertagesstättenbereich führen. 2014 nahmen 13 Mütter an diesem Projekt teil, davon beendeten 2 Mütter das Praktikum vorzeitig. 5 Mütter möchten sich um einen Ausbildungsplatz als Kinderpflegerin oder Erzieherin bewerben. Eine Mutter bekam über das Praktikum eine Festanstellung (Küchenkraft), einer Mutter (Kinderpflegerin) wurde eine solche für 2015 in Aussicht gestellt. Die am Projekt beteiligten Kindertagesstätten konnten nach relativ kurzer Zeit bei einigen Müttern eine sichtliche Verbesserung im Erziehungsverhalten sowie im sozialen Auftreten beobachten. Auch in den 14tägig stattfinden Reflexionstreffen reflektieren die Mütter sowohl ihre Erfahrungen und Beobachtungen aus den Praxisstellen, als auch ihr Erziehungsverhalten mit ihren eigenen Kindern. Perspektive: Das Praktikum kann 2015 fortgesetzt und eventuell auch verlängert werden. Das Angebot wird von der Hochschule Niederrhein wissenschaftlich begleitet. Die wissenschaftliche Begleitung wird 2015 fertig gestellt. Weitere Träger von Kindertagesstätten sollen für das Angebot gewonnen werden. 20 Babybegrüßungsbesuche Seit September/Oktober 2012 werden die Begrüßungsbesuche bei Familien mit Neugeborenen kreisweit in Kooperation mit den jeweiligen Städten und Gemeinden angeboten. Die Informationsmaterialien und Geschenke der einzelnen Gemeinden und Städte werden wertgeschätzt. Die Besuche wurden im Jahr 2014 kreisweit von ca. 80 % der Familien angenommen. Die Gründe, warum manche Familien keinen Besuch wünschen, sind vielfältig. Viele geben an, bereits mehrere Kinder zu haben und keinen Besuch zu benötigen, andere sind mit Themen wie Krankheit in der Familie beschäftigt. Manche Familien äußern klar, dass sie keinen Besuch vom Jugendamt wünschen, sei es, weil sie schlechte Erfahrungen gemacht haben, bereits in einer Maßnahme sind oder sich nicht zur "Zielgruppe" hinzu rechnen. Perspektive: Die Begrüßungsbesuche werden 2015 fortgesetzt. Eine noch bessere Erreichbarkeit der Familien soll versucht werden. Hierzu wird es noch mal Rücksprachen mit den durchführenden Fachkräften in den ASD-Teams geben, um die konkrete Ausgestaltung weiterhin zu optimieren. Marte Meo Kurse: Seit 2011 wird jungen und werdenden Eltern kostenfrei der Kurs "Marte Meo: Schau mal wie dein Baby spricht- Was Sie schon immer wussten und sich ruhig weiter trauen können!“ angeboten. In dem Kurs werden (werdende) Eltern darin bestärkt ihrer Intuition im Umgang mit ihrem Kleinkind zu vertrauen. Anhand von Filmbeispielen wird aufgezeigt wie intensiv der Säugling von Anfang an kommuniziert, wie Eltern diese Signale lesen und entschlüsseln können und wie Eltern ihrem Kind von Anfang an die Grundlagen für eine gesunde körperliche und seelische Entwicklung bieten können. Mit dem dafür ausgewählten Bildmaterial können elterliche Fähigkeiten bewusst erkannt und aus eigener Kraft gestärkt werden. Die dabei entstehende sichere Bindung schafft die Grundlagen für eine gute Entwicklung des Kindes. Die für Eltern kostenlose Wahrnehmung der Termine wird ermöglicht durch den Euskirchener Verein " EU-FUN e.V.- Verein zur Förderung der Familienunterstützung im Kreis Euskirchen", welcher sich ehrenamtlich für Familien und gegen die Folgen von Kinderarmut im Kreisgebiet einsetzt und von der Bürgerstiftung der Kreissparkasse Euskirchen gefördert wird. Der Kurs umfasst drei zweistündige Termine und findet in Familienzentren und Kindertagesstätten statt. 2014 haben 3 Kurse stattgefunden. Insgesamt konnten von 2011 bis 2014 30 Kurse finanziert werden. Perspektive: 2015 sollen die Kurse weiterhin in Familienzentren und Kindertagestätten angeboten werden. Des Weiteren wird überlegt, auch Hebammenpraxen als Durchführungsort zu gewinnen. 21 3.1.3 Jugendarbeit (Offene) Kinder- und Jugendarbeit (§ 11, SGB VIII) Ziel der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII ist die allgemeine Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Dabei sollen die Angebote an den Interessen und Neigungen der Zielgruppe anknüpfen und von ihnen mit bestimmt und mit gestaltet werden. Die flexiblen Settings und Zugänge der Offenen Kinder- und Jugendarbeit – u. a. im Hinblick auf Zeitbudgets und mit dem Verzicht auf eine Festlegung auf bestimmte Problem- und Zielgruppen - sind ein Alleinstellungsmerkmal im SGB VIII und grenzen sich hierdurch insbesondere zu den Angeboten der Jugendsozialarbeit deutlich ab. Zahlen Daten Fakten: Im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit fördert der Kreis Euskirchen insgesamt 12,8 Fachkraftstellen in Höhe der anerkannten Personalkosten. Hierdurch wird der Betrieb von 12 Jugendeinrichtungen in 10 von 11 Kommunen des Kreises sichergestellt. Die Angebote des offenen Betriebs der Jugendeinrichtungen sind in 2014 von insgesamt 410 Stammbesucher/ -innen genutzt worden. An unregelmäßigen oder einmaligen Veranstaltungen nahmen im selben Zeitraum ca. 2.160 Kinder und Jugendliche teil. Den Schwerpunkt der Angebote bildeten auch in 2014 – neben der Nutzung des offenen Treffs – freizeit- und sportorientierte Maßnahmen wie z. B. Fußball-, Kickeroder Billardturniere, Ferienprogramme sowie – Ferienfreizeiten, etc.). Daneben waren Maßnahmen der Prävention zu Themen wie Alkoholprävention im Rahmen von HaLt, Cannabis, Verhütung, gesunder Ernährung, etc. von besonderer Bedeutung. Durch die Förderung des Kulturrucksacks NRW wurde darüber hinaus eine Reihe von kulturpädagogischen Projekten ermöglicht (Graffiti, Trommeln, Skulpturen, Tanz, Design, Trickfilm, Fantasy, Rollenspiel). So profitierten 6 Jugendeinrichtungen z. T mehrfach von der Landesförderung. Neben den einrichtungsbezogenen Angeboten wurde zudem mit einem Umfang von 10 bis 20 v. H. des anerkannten Stellenumfangs - aufsuchende Arbeit durch die Fachkräfte vorgehalten. Wirksamkeitsdialog Die jeweiligen Maßnahmen und Projekte der Offenen Jugendarbeit werden mit der Abt. Jugend und Familie im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs auf Grundlage der jährlichen Qualitätsberichte reflektiert. Aktuelle Thematiken sowie künftige Schwerpunktaufgaben und Projekte werden mit den Fachkräften und Trägern der Jugendarbeit in entsprechenden Leistungs- und Zielvereinbarungen festgehalten. Zudem sollen die Angebote der Jugendarbeit auf lokaler Ebene mit den Akteuren der Jugendverbände und Vereine besser abgestimmt und vernetzt werden. Hierzu werden regelmäßig sogenannte Sozialraumkonferenzen in den jeweiligen Städten und Gemeinden anberaumt. 22 Perspektiven Durch den gesellschaftlichen und demografischen Wandel ergeben sich Herausforderungen insbesondere für die Offene Kinder – und Jugendarbeit im ländlichen Raum. Daher wird die Abt. Jugend und Familie – auf Grundlage entsprechender politischer Beschlusslagen – unter angemessener Beteiligung der Träger und Fachkräfte der Jugendarbeit einerseits sowie der Kinder- und Jugendlichen andererseits, Konzepte zur Weiterentwicklung der (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit erarbeiten. Im Rahmen der Qualitätsentwicklung (§ 79, SGBV III) sollen dabei insbesondere Themen wie Nutzerverhalten, Mobilität, flexible Angebotsstrukturen, Vernetzung und Kooperationen insbesondere mit Schulen (Ganztag), Inklusion und Integration berücksichtigt werden. Neue Impulse für diese konzeptionellen Prozesse sollen dabei auch von einem Jugendmobil, welches durch die Leader Förderung angeschafft werden kann, ausgehen. Mit dem Jugendmobil soll zudem die Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Jugendverbänden und Vereinen belebt werden. Für die Unterstützung der Arbeit in den Jugendverbänden steht mit dem Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan ca. 78.000 € zur Verfügung. Ziel ist es insbesondere, mit den Verantwortlichen der Jugendverbände zu erörtern, wie die hier bereit gestellten Mittel im Sinne einer vielfältigeren Angebotsstruktur künftig besser zu nutzen sind. 3.1.4 Familienbildung Die Familienbildungsstätten (Träger DRK, Kreisverband Euskirchen; Haus der Familie, Bildungswerk der Erzdiözese Köln; Kath. Forum f. Erwachsenen- u. Familienbildung Düren-Eifel, Caritas Trägergesellschaft West GmbH) im Kreis werden mit jährlich 17000 € gefördert. Der Verteilungsschlüssel folgt ab 2015 dem Zuwendungsbescheid des LVR, der sich an fachlichen Kriterien orientiert. Aufgabe der Familienbildung ist es, Mütter und Väter und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie anzubieten. Viele Angebote der Familienbildungsstätten finden in den Familienzentren im Kreis statt, damit gehen die Anbieter räumlich und auch inhaltlich "zu den Familien". Es wird regelmäßig ein Qualitätsdialog geführt. Die Träger sind weiterhin aufgefordert, aktuellen Entwicklungen durch Projekte zu begegnen, die im Einzelfall dann mit der Abteilung Jugend und Familie abgesprochen werden. 23 3.2 Beratung, Entlastung und Unterstützung 3.2.1 Jugendschutz, Jugendsozialarbeit Ziel der Jugendsozialarbeit im Sinne des § 13 SGB VIII ist die gesellschaftliche Integration junger Menschen durch die Kompensation individueller Beeinträchtigungen und sozialer Benachteiligungen. In Abgrenzung zur (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit werden sowohl Zielgruppen wie auch Ziele in der Jugendsozialarbeit genauer definiert. Insbesondere in der Schulsozialarbeit sind die Angebote und Maßnahmen in Analogie zur Schule i. d. Regel in hohem Maße zeitlich getaktet. Zahlen Daten Fakten: Der Kreis Euskirchen fördert im Bereich der Jugendsozialarbeit/ Schulsozialarbeit insgesamt 2,5 Vollzeitstellen in Trägerschaft der AWO an den beiden kreiseigenen Berufskollegien und der Don Bosco Förderschule. Daneben werden weitere 2, 5 Vollzeitstellen der AWO im Übergang von der Schule in den Beruf an Haupt- und Förderschulen im Kreisgebiet refinanziert. Diese 5,0 Vollzeitstellen waren im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan mit ca. 286.500 € für 2014 veranschlagt. Die Abt. Jugend und Familie hat sich mit dem Träger AWO auf gemeinsame Standards und die entsprechende Dokumentation geeinigt. Daneben sind im Bereich der Schulsozialarbeit nunmehr 5,2 Landesstellen an Hauptund Gesamtschulen und 2,5 kommunale Stellen an Haupt- Gesamt- und Förderschulen beschäftigt. Seit 2012 ist auch die Abt. Jugend und Familie Träger der Schulsozialarbeit, welche zunächst aus den Bundesmitteln für Bildung und Teilhabe finanziert wurde und für den Zeitraum 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 mit Landesmitteln sichergestellt wird. Die derzeit sechs Schulsozialarbeiterinnen sind im Umfang von 4,0 Vollzeitstellen an 13 weiterführenden Schulen des Kreises tätig. Dieses flexible und bedarfsgerechte „Angebot in der Fläche“ wurde durch eine schul- und schulformübergreifende Konzeption auf Grundlage von fachlichen und zeitlichen Standards ermöglicht. Neben den Beratungsleistungen in drei unterschiedlichen Intensitäten bildeten die Sozialen Kompetenztrainings insbesondere zum Thema „Neue Medien“ einen konzeptionellen Schwerpunkt. Durch eine Vielzahl von strafrechtlich relevanten Vergehen, in die auch die Polizei involviert war, wurde die Bedeutung dieser Thematik unterstrichen. Dabei ging es zumeist um Formen des „sexting“ (Verbreitung von Nacktbildern, etc.) Die Schulsozialarbeiterinnen der Abt. Jugend und Familie führten in 2014 drei Elternabende in Zusammenarbeit mit dem Kriminalkommissariat Vorbeugung durch und beteiligten sich aktiv an einem Fachtag im Oktober 2014, der vom Netzwerk Opferschutz in Zusammenarbeit mit dem Träger Wellenbrecher e.V. organisiert wurde. 24 Übersicht der Leistungen der Schulsozialarbeit der Abt. Jugend und Familie (Leistungen insgesamt 2.HJ. 2013/2014; 1. HJ 2014/ 2015) 350 303 300 Beratung Intensivberatung 250 Kurzberatung Kompetenztraining 200 Gruppenberatung 150 100 50 128 Projektarbeit Krisenintervention 75 Außersch. Maßnahme 65 35 30 10 8 Neue Medien 9 0 Zum Schaubild: Die Intensitäten in der Beratung umfassen folgende zeitliche Standards: Kurzberatung: bis 15 min. Beratung:1 bis zwei Beratungseinheiten a 45 min. Intensive Beratung: 3 bis 5 Beratungseinheiten a 45 min. Perspektiven: Die Abt. Jugend und Familie hat auch im vergangen Jahr ihre Arbeit im Sinne des Auftrags des Lenkungskreises (Regionales Bildungsnetzwerk) fortgeführt und eine gemeinsame Rahmenkonzeption für Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen entwickelt. Die Rahmenkonzeption wurde mit dem Ziel der Profilschärfung und Abstimmung der Schulsozialarbeit in den wesentlichen Handlungsfeldern unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft - von einer Arbeitsgruppe erstellt und mit der Bezirksregierung sowie den Schulleitungen der Hauptschulen abgestimmt. Darüber hinaus wurde mit der Bezirksregierung als - neben der Abt. Jugend und Familie - größtem Träger von Schulsozialarbeit geklärt, wie die fachliche und inhaltliche Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit organisiert werden kann. Dazu zählen neben dem regelmäßigen Austausch auf Arbeitsebene unter anderem die Beteiligung/ Teilnahme an gemeinsamen Fortbildungen und Fachtagen. So ist für 2015 eine Veranstaltung zum Thema Übergang Schule/ Beruf in Zusammenarbeit mit dem KoBIZ geplant. Die Maßnahmen im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz werden mit den anderen Kooperationspartnern (Gesundheitsamt, KOBIZ, Schulaufsicht, Polizei, Opfernetzwerk) konzeptionell abgestimmt. Fazit Mit der Verabschiedung des dritten Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan am 24.06.2015 wurde die zuvor angesprochene konzeptionelle Weiterentwicklung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit unterstrichen. In diesem Zusammenhang wird die Transparenz und Abstimmung auch mit dem Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit/ Schulsozialarbeit im Sinne einer intensiveren Kooperation von Jugendhilfe und Schule weiter verfolgt. 25 3.2.2. Erziehungsberatung Gesetzliche Grundlagen und Verpflichtungen In § 27 SGB VIII (KJHG) wird der Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung für alle Personensorgeberechtigten festgelegt. Erziehungsberatung stellt eine Form der Hilfe zur Erziehung dar, die in § 28 SGB VIII formuliert wird. Erziehungsberatung soll für alle Mitglieder von Familien Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung von individuellen und familienbezogenen Problemen, inklusive der zugrundeliegenden Faktoren, bieten. Diese Unterstützung soll durch Fachkräfte verschiedenster Fachrichtungen auf der Basis unterschiedlicher methodischer Ansätze geleistet werden. Explizit ist der Anspruch auf Beratung bei Problemen im Zusammenhang mit Trennung/Scheidung festgelegt. Aus der Zusammensicht der §§ 27 und 28 ergeben sich folgende Implikationen:   Es besteht für alle Familien und deren Mitgliedern in der BRD ein Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Um diesen Rechtsanspruch zu gewährleisten, muss jedes Jugendamt entsprechend § 2 Abs. 4 SGB VIII mindestens eine Erziehungsberatungsstelle vorhalten, die folgendermaßen organisiert ist: Verschieden Fachkräfte aus den Bereichen Psychologie, Sozialpädagogik/arbeit und Heilpädagogik müssen in einem Team zusammenwirken. Erziehungsberatung muss für die Klienten  direkt zugänglich  freiwillig  kostenfrei  schweigepflichtig  organisiert sein. (s. Förderrichtlinien der Landes NRW für Erziehungsberatung) Über den § 28 SGB VIII hinaus berät Erziehungsberatung auch entsprechend der §§ 16, 17, 18, 35a, 41 SGB VIII  § 16 Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung.  § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung  § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge (Umgangsrecht)  § 35a Beratung für seelisch Behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher (Beratung bei Teilleistungsstörungen wird vom RSB durchgeführt)  § 41 Beratung für junge Volljährige bis zum Alter von 25 Jahren. 26 Anliegen der Erziehungs-/Familienberatung      Kinder, Jugendliche und Familien so frühzeitig wie möglich bei der Entwicklung stabiler Bindungsfähigkeit zu unterstützen. Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken Eltern, Paare und Familien beim Erkennen und Lösen von Konflikten zu unterstützen Mit Familien einvernehmliche Konzepte zum Sorge- und Umgangsrecht im Falle von Trennung und Scheidung zu entwickeln Alle Fälle von Gefährdung von Minderjährigen durch geeignete Kooperation mit dem ASD abzuwenden Zur Erfüllung dieser Ziele kommt ein breites Angebot aus Präventionsmaßnahmen, Diagnostik, Einzel-, Gruppen- und Familienberatung zum Einsatz. Einzelfallarbeit: Niederschwellige Zugangsmöglichkeiten sichern den direkten, kostenfreien, freiwilligen und schweigepflichtigen Zugang zur EB, der so gestaltet sein muss, dass alle Bevölkerungsschichten um das Angebot wissen und davon ausreichend angesprochen werden. Für die bessere geographische Erreichbarkeit existiert einmal wöchentlich eine regelmäßige Sprechstunde in der Nebenstelle in Schleiden.  Die Fallzahlen sind kontinuierlich steigend. Fallzahlen von 2010 bis 2014 Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Fallzahlen 910 832 930 993 1034  Alle sozialen Schichten finden Zugang zur EB. Der Anteil der SGB II Empfänger lag im Durchschnitt immer höher als ihr Anteil an der Gesamtkreisbevölkerung (2014 – 6,4%) Wirtschaftliche Situation der Familie Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Familie lebt überwiegend von Sozialleistungen 19% 17% 22% 15% 20%  Der prozentuale Anteil von Familien mit Migrationshintergrund liegt ebenfalls über dem Wert an der Kreisbevölkerung (2014 – ca. 6%) Ausländische Herkunft Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils 20% 20% 19% 15% 20% 27  Die Verteilung der Altersgruppen in den Fallzahlen der EB entspricht in der relevanten Altersspanne von 0 bis 18 Jahren der Altersverteilung der Kreisbevölkerung. Verteilung Altersgruppen Fallzahlen der Erziehungsberatungsstelle Altersgruppen 2010 2011 2012 2013 2014 unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 9 Jahre 9 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 11% 14% 14% 18% 21% 17% 5% 0% 100% 9% 15% 15% 15% 22% 18% 5% 1% 100% 11% 15% 19% 16% 18% 16% 4% 1% 100% 8% 17% 14% 16% 20% 17% 7% 1% 100% 8% 16% 16% 21% 20% 12% 6% 1% 100% Einwohnerzahl im Kreis Euskirchen Altersgruppen 2010 2011 2012 2013 2014 unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 9 Jahre 9 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 9% 10% 11% 13% 14% 14% 14% 15% 100% 9% 10% 11% 12% 14% 14% 14% 16% 100% 9% 10% 11% 12% 14% 14% 14% 16% 100% 9% 10% 11% 12% 13% 14% 14% 17% 100% * 11% 12% 13% 14% 16% 15% 19% 100% Als positive Entwicklung der letzten 15 Jahre ist zu beobachten, dass alle Altersgruppen ausgewogen repräsentiert sind. Noch Ende der 90ziger Jahre war die Altergruppe der 6 bis 15jährigen überproportional vertreten, während die Gruppe der 0 bis 6jährigen unterrepräsentiert war. Im Sinne des Präventionsgedankens ist es Ziel, die Gruppe der 0 bis 3jährigen noch stärker anzusprechen. Dies soll durch eine noch intensivere Kooperation mit Kindertagesstätten, Hebammen, Kinderärzten etc. erreicht werden. Wenn es gelingt, problematische Beziehungsentwicklungen in den Anfängen zu erreichen, steigt die Chance auf nachhaltige Stabilisierung der Kinder, was wiederum zukünftige Entwicklungskrisen leichter bewältigen lässt. Gut betreute und zufriedene Klienten fragen auch bei späteren Problemlagen frühzeitig um Hilfe nach. 28  Trennung/Scheidung stellt für alle Familienmitglieder eine krisenhafte Belastung dar, die meist noch lange nach der akuten Phase der Trennung nachwirkt. So ist der prozentuale Anteil an Beratungen, die in der akuten Phase der Trennung nachgefragt werden, viel geringer als der Anteil der Fälle, in denen Familien von Trennung/Scheidung betroffen sind. Arbeitsschwerpunkt Trennung/Scheidung Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Familien, die von T/S betroffen sind Alleinerziehende Beratung nach §17 und §18 KJGH 53% 38% 32% 45% 23% 26% 50% 26% 26% 58% 39% 25% 67% 48% 43% Die EB trägt durch ein Gruppenangebot für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien nach der akuten Trennungsphase und durch kontinuierliche Auseinandersetzungen und Fortbildung der Mitarbeiter, diesem gesellschaftlich immer relevanter werdenden Phänomen Rechnung. Der Problemkreis hochstrittiger, getrennter Eltern und die fatalen Auswirkungen auf die Kinder, stellt eine besondere Herausforderung dar. Gruppenarbeit Gruppenangebote für Ratsuchende:  Gruppe für Eltern pubertierender Jugendlicher  Mädchengruppe für das Alter 12 bis 18 Jahre  Gruppe für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben. Gruppenarbeit ist dort besonders hilfreich, wo die Erfahrung mit einer Problemlage nicht allein zu sein zur Reduzierung des eigenen Versagensgefühls beiträgt, und damit stabilisierend wirkt. Durch mehr Gelassenheit gelingt es leichter, alternative Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Um diesen Gruppeneffekt zu nutzen, bietet die EB ausschließlich „themenzentrierte, geschlossenen“ Gruppen an. (Feste Teilnehmergruppe über eine begrenzte Laufzeit von 10 bis 12 Sitzungen) Alle Gruppenangebote sind kontinuierlich nachgefragt und immer ausgelastet. Gruppenarbeit erfordert in der Regel:  eine Besetzung mit 2 Gruppenleitern  große diagnostische Sorgfalt bei der Zusammensetzung der Gruppe  intensive Vor- und Nachbereitung jeder Gruppensitzung, um die sich entfaltende Gruppendynamik verantwortlich nutzen zu können.  begleitende Elternarbeit Damit ist Gruppenarbeit zeit- und personalintensiv. Eine Ausweitung des Gruppenangebots im Sinne eines präventiven Ansatzes wäre denkbar, ist jedoch derzeit nicht mit dem Personalbestand zu leisten:  weitere Trennungs/Scheidungsgruppen  Gruppe für junge Alleinstehende mit Säuglingen und Kleinkinder  Elternschule für Eltern junger Kinder. 29 Gruppenangebote für Multiplikatoren Im Rahmen der Kooperationsverträge mit allen 23 Familienzentren besteht für alle Leiterinnen der FZ´s das Angebot zur Teilnahme an einer Fall- und Fachberatungsgruppe. Themen sind psychologisch besonders komplizierte Fallkonstellationen inklusive aller Auswirkungen und Implikationen für das Gesamtteam des FZ´s. Es existieren 3 Gruppen mit jeweils 6 Sitzungen im Jahr. Eine Gruppe trifft sich für den Südkreis in Schleiden. Neben der psychologischen Aufarbeitung des Falles, steht der gegenseitige Stützungs- und Lerneffekt im Vordergrund dieser Gruppenarbeit. Die Gruppen sind seitens der Leiterinnen sehr geschätzt und regelmäßig besucht. (siehe Kooperation mit Kindertagesstätten) Kooperation mit Kindertagestätten: Fallbezogene Kooperation: Es wird angestrebt, in jedem Fall, in dem eine Schweigepflichtentbindung vorliegt, mit den Institutionen des alltäglichen Lebens zu kooperieren, sofern die Institutionen dazu bereit sind. Dies dient dem wechselseitigen Informationsaustausch und der wechselseitigen Blickerweiterung für die Einschätzung der Lebenssituation der Kinder. Beratungsprozesse wirken nachhaltiger wenn es gelingt, die mit der Familie erarbeiteten Lösungsansätze auch in die Arbeit der Institution zu integrieren. Auf Seiten der pädagogischen Bezugspersonen erhöhen die kooperativen Beratungsprozessen die Sicherheit und Kompetenz im alltäglichen Umgang und dienen damit der Stabilisierung der Kinder. 2014 wurde in 60% aller Fälle, in denen Kinder eine Kindertagesstätte besuchten, kooperiert. Werden diese Beratung seitens der Mitarbeiter der Kitas als hilfreich erlebt, wendet man sich auch mit Problemlagen von Kindern und Familien die nicht bzw. noch nicht in der Beratungsstelle angemeldet sind, um Unterstützung an die EB. Fallunabhängige Beratung: Seit 2003 besteht durch einen JHA-Beschluss für alle Kindertagesstätten im Kreisgebiet das Anrecht auf fallunabhängige Beratung durch die EB. Hierbei kann es sich entweder um eine anonyme Fallvorstellung oder um einen aktuellen Teamkonflikt im Umgang mit einem besonders auffälligem Kind und dessen Familie handeln. In beiden Beratungsanliegen geht es darum, die Mitarbeiter der Kita in die Lage zu versetzen, die Problematik des Falles diagnostisch zu verstehen, um daraus ein förderliches Umgangskonzept für Kind und Familie ableiten zu können. 30 Somit erfüllt die fallunabhängige Fall- und Fachberatung zwei Aspekte.  eine direkte und adäquate Antwort auf die Notlage des Falles zu erarbeiten  eine kontinuierliche Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter der Kita in den Bereichen: - Entwicklungspsychologie - Diagnostische Einschätzung von Symptombildern - Beratungsstrategien mit Eltern - Einüben von problemreduzierenden Umgangsstrukturen mit belasteten Kindern und Familien. Für die EB bietet diese Multiplikatorenarbeit die Möglichkeit eines indirekten, hilfreichen Zugangs zu Familiensystemen, die den Weg zur EB nicht schaffen. Besonders wichtig ist dieser indirekter Zugang zu Familien, bei denen der Verdacht auf körperliche und / oder sexueller Gewalt an Kindern besteht. Dieser Themenbereich ist für alle Mitarbeiter in sozialen Institutionen verunsichernd und angstbesetzt. Um kompetent handeln zu können, bedarf es eines engmaschigen und längerfristigen Begleitungsprozesses. Alle anderen fallunabhängigen Beratungsangebote umfassen in der Regel 1 bis 3 Beratungsgespräche. Im Jahr 2014 wurden in 148 fallunabhängigen Beratungsprozessen 509 Mitarbeiter von Kindertagesstätten erreicht. Analoge fallunabhängige anonyme Beratungsangebote gibt es auch für Mitarbeiter anderer Sozialberufe, die mit Kinder und Jugendliche arbeiten. Fallunabhängige Beratungsangebote an Lehrer sind in der Regel Aufgabe des RSB. 2014 wurden in 218 Beratungsangeboten 946 Angehörige dieser Berufsgruppen erreicht. Arbeit mit Familienzentren: Mit allen 23 Familienzentren im Kreisgebiet unterhält die EB schriftlich fixierte Kooperationsverträge. Über die für alle Kindertagesstätten geltende fallunabhängige Beratungsarbeit hinaus, haben die Leiterinnen aller FZ´s Anrecht zur Teilnahme an den oben erwähnten Fall- und Fachberatungsgruppen. Inhaltlich folgt die Gruppenarbeit dem gleichen Ansatz, wie die fallunabhängige Einzelfallberatung, setzt aber stärker auf den Multiplikatoreneffekt, nach dem Leitungen die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Teams weitertragen. Darüber hinaus entsteht durch den Gruppenprozess ein wichtiger wechselseitiger Informations- und Unterstützungseffekt der Leiterinnen untereinander. Die Gruppen werden als hilfsreich erlebt und regelmäßig besucht. 31 Qualitätsentwicklung Nach der Erfassung der Qualitätsmerkmale für die Bereiche Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität (siehe: Info zur Qualitätsentwicklung im JHA vom 13.2.2014) ging es 2014 darum, für jeden dieser Bereiche eine Kennziffer inklusive Zielbereich festzulegen. Die Kennziffer soll ein Qualitätsmerkmal erfassen, dass das jeweilige Struktursegment gut repräsentiert, zugleich statistisch leicht erfassbar ist und einen Prozess beschreibt, der durch die Arbeit des Teams der EB selbst steuerbar ist. Strukturqualität: Niederschwelligkeit, schnelle und direkte Erreichbarkeit stellt ein wesentliches Gütekriterium von Beratungsarbeit dar. Die Wartezeit auf den 1. Termin charakterisiert, wie sehr die Notwendigkeit nach zügiger Hilfe ernst genommen wird. Kennziffer: durchschnittliche Wartezeit in Wochentagen zwischen Anmeldung und Erstkontakt. Zielbereich: 14 Wochentage Verfehlen des Zielbereichs:  Umstrukturierung des Terminvergabemodus  Auswirkung erhöhter Fallzahlen Wartezeiten bei Neuaufnahmen Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Durchschnittliche Wartezeit in Wochentagen Wartezeit bis zu 14 Tagen in % 13 65% 13 70% 13 71% 13 69% 15 56% Prozessqualität: Fallbezogene Kooperation repräsentiert eine wesentliche Facette der Ressourcennutzung eines gelungenen Beratungsprozesses. Kennziffer: Prozentualer Anteil der Fälle, in denen eine gelungene Kooperation mit anderen Institutionen stattgefunden hat. Zielbereich: 70% (Bei der Zielbereichszahl ist zu berücksichtigen, dass es aus Sicht von Familien begründete Einwände gegen eine Schweigepflichtentbindung geben kann. Dies ist im Sinne eines guten Vertrauensverhältnisses zur respektieren.) Verfehlen des Zielbereichs:  Reflektion der Kooperationsarbeit der Mitarbeiter, Gründe für mangelnde Kooperation finden, Motivation zur verstärkten Kooperation  verstärke Vernetzungsarbeit mit anderen Institutionen  mit Klienten Basis schaffen, die eine Schweigepflichtentbindung möglich macht. Fallbezogene Vernetzung Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Vernetzung mit anderen Institutionen 77% 77% 64% 64% 75% 32 Ergebnisqualität: Die Beendigung eines Beratungsprozesses in Übereinstimmung mit den vorher zwischen Klient und Berater festgelegten Zielen, ist ein Indiz für die Beratungsqualität. Kennziffer: Beendigung gemäß Beratungsziel Zielbereich: 85% Verfehlen des Zielbereichs:  grundlegende theoretische Überlegungen Beratungskonzept werden erforderlich. zum bestehenden Grund für die Beendigung der Beratung Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Beendigung gemäß Beratungsziel 90% 93% 92% 88% 90% Über die quantifizierbare Ergebniserfassung hinaus, erfolgt in der Regel ein halbes Jahr nach Abschluss eines Falles ein telefonisches Katamnesegespräch. Dies dient dazu:  den Zufriedenheitsgrad der Klienten zu erfragen bzw. Hinweise auf ungelöste Problemstellungen zu erhalten.  den Beratern Anstöße zur Reflektion ihrer Wirksamkeit zu liefern  den Familien die Möglichkeit zu geben, sich bei noch offenen oder neuen Fragen wieder anzumelden. Regelmäßige Dienstbesprechungen, kollegiale Intervision, externe Supervision und Teamtage sind unabdingbare Instrumente der Qualitätssicherung für alle drei Qualitätsdimensionen. Diese Maßnahmen dienen einem kontinuierlichen Reflektionsprozess, der es ermöglicht auf grundsätzliche Problemkonstellationen zu stoßen und Veränderungsansätze einzuleiten. 3.3 Begleitung und Hilfen in Einzelfällen (Allgemeiner Sozialer Dienst) Grundsätzlich ist der Allgemeine Soziale Dienst für die Beratung und Unterstützung von Familien insbesondere in Konfliktsituationen zuständig. Gemäß § 16 SGB VIII umfasst die Beratungsleistung auch die "Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie". Somit können sich Eltern aber auch Kinder und Jugendliche an den ASD wenden, wenn sie Hilfe benötigen. Diese Beratungsleistung ist vom Gesetzgeber bewusst sehr allgemein formuliert, so dass sich Familien, Kinder und Jugendliche so frühzeitig wie möglich bei dem Jugendamt melden können. Es ist in der sozialpädagogischen Profession unzweifelhaft, dass früh einsetzende Hilfen erfolgreicher sind als Hilfen, die erst nach sehr eskalierenden Konflikten eingesetzt werden. Diese Beratungen können von den Fachkräften in dem ASD erfolgen, es kann aber auch auf Beratungsleistungen und Hilfen anderer Anbieter hingewiesen werden. 33 In der hiesigen Abteilung wurde durch die im Ablaufstandard verankerte sog. "Intensivberatung", die nachfolgend erläutert wird, der Beratung eine besondere Bedeutung zugemessen werden. Intensivberatung gem. § 16 SGB VIII 2009 k.A. mögl. 2010 k.A. mögl. 2011 104 2012 99 2013 125 2014 96 Die hier aufgeführte Intensivberatung ist eine Beratungsreihe, die von der Fachkraft des ASD selber durchgeführt wird. Hierbei gibt es einen klaren Auftrag der Sorgeberechtigten oder des jungen Menschen und in mehreren Beratungsgesprächen wird versucht, das vorher benannte Beratungsziel zu erreichen. Dafür stehen 3-5 Beratungsgespräche zur Verfügung. Diese Beratung soll keine Vorbereitung für eine intensivere Hilfe zur Erziehung darstellen, sondern diese Hilfe soll geleistet werden, wenn nach Einschätzung der Beteiligten diese Beratung erfolgversprechend und damit ausreichend ist. Grundsätzlich ist es wünschenswert, wenn die ASD-Fachkraft durch eigene Beratungskompetenz weitere Hilfen, die dann an freie Träger delegiert werden müssten, selber bearbeiten kann. Ambulante Hilfen zur Erziehung Ambulante Hilfen §§ 30 und 31 SGB VIII 2009 2010 2011 351 367 421 2012 517 2013 528 2014 517 Die ambulanten Leistungen sind in den Jahren von 2009 - 2014 um ca. 78 % gestiegen. Seit 2012 sind die Fallzahlen nahezu gleich geblieben, obwohl durch die kreisweit eingeführten Babybegrüßungsbesuche die Hilfen der hiesigen Abteilung bekannter wurden und die Hemmschwelle, um Kontakt mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern aufzunehmen, offensichtlich erfolgreich gesenkt wurde. Des Weiteren führte eine engere Kooperation mit Kindertagesstätten und Schulen offensichtlich zu mehr Vermittlungen von pädagogischen Hilfen. 34 Heimerziehung (gem. § 34 SGB VIII) 2009 161 2010 199 2011 186 2012 208 2013 181 2014 193 Im Jahr 2014 lebten 193 Minderjährige des Kreises Euskirchen in Heimerziehung. Häufig ist Heimerziehung notwendig aufgrund von Schutzmaßnahmen. Nach einem Anstieg der Fallzahlen bis 2012 (+30%) erfolgte ein leichter Rückgang von 2012 2014 um ca. - 8%. Im Jahr 2014 wurde das Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII noch einmal überarbeitet. Im Rahmen einer Fortbildung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD wurde die bestehende Struktur der Hilfeplanung überarbeitet. Die Hilfeplanung erfolgt nun konsequent auf drei Zielebenen (Rahmenziel, Teilziel und Ergebnisziel). Im Rahmen der Fortbildung wurden noch einmal alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Formulierung von Zielen geschult. ("smarte Ziele") Bei der Hilfeplanung im Rahmen der Heimerziehung fallverantwortlichen Fachkraft auch die Leitungskraft beteiligt. ist neben der Mit den belegten Trägern im Kreis Euskirchen finden jährliche Qualitätsdialoge statt. In einer ca. vierteljährlich tagenden Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII wird auch die Qualitätsentwicklung reflektiert. Für das Jahr 2016 ist die Einführung eines Evaluationsprogramms (WIMES) vorgesehen. Mit diesem Programm sollen die Hilfeanbieter, die Fachkraft des ASD und die Sorgeberechtigten und jungen Menschen die "Wirkungen" der pädagogischen Hilfe bewerten. Damit sind konkretere Aussagen zur Ergebnisqualität der geleisteten Hilfen möglich. Vollzeitpflege (gem. § 33 SGB VIII) 2009 230 2010 254 2011 283 2012 294 2013 286 2014 291 Im Jahr 2014 wurden 291 junge Menschen in Pflegefamilien betreut. Eine Besonderheit bei dieser Fallzahl ist die so genannte Kostenerstattung. Bei Pflegekindern, die ursprünglich aus anderen Jugendamtsbezirken in Pflegefamilien im Kreis Euskirchen untergebracht worden sind, wird die hiesige Dienststelle gemäß § 86,6 SGB VIII nach zwei Jahren zuständig. So soll bei dauerhafter Unterbringung eine ortsnahe Beratung und Betreuung der Pflegekinder und der Pflegefamilie sichergestellt werden. Von 291 Pflegekindern waren dies 58 Kostenerstattungs-Fälle. Dies bedeutet, dass bei ca. 20 % der betreuten Pflegekinder, die Kosten hinsichtlich des Pflegegeldes von anderen Jugendämtern erstattet werden und diese Kinder nicht von der hiesigen Dienststelle untergebracht worden sind. 35 Die Zahl der insgesamt durch den Kreis Euskirchen betreuten Pflegekinder ist sehr hoch. Eine weitere Steigerung der Fallzahlen ist unrealistisch. Ebenfalls ist die Anzahl der Pflegefamilien im Kreis Euskirchen sehr hoch und nicht weiter zu steigern. Ziel ist es, dieses Niveau zu halten. Bei krisenhaften Fallverläufen gewährt das Jugendamt seit Jahren Fachleistungsstunden bei freien Trägern der Jugendhilfe. Derzeit wird geprüft, inwieweit nicht eine bessere Ausstattung des Pflegekinderdienstes alternativ dazu angestrebt werden sollte, um Hilfen aus einer Hand zu gewährleisten. Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder (gem. § 19 SGB VIII) Fälle Belegtage 2010 k.A. mögl. k.A. mögl. 2011 14 2741 2012 16 3425 2013 22 3445 2014 24 3647 Bei dieser Hilfeform handelt es sich um sog. "Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen". Die Hilfe gehört zum Leistungskatalog des SGB VIII und ist den Beteiligten anzubieten, soweit diese Hilfe für notwendig und geeignet gehalten wird. Geeignet ist diese Hilfeform aus Sicht des ASD, wenn als realistisches Ziel vereinbart werden kann, dass der untergebrachte Elternteil in absehbarer Zeit mit seinem Kind in einem eigenen Haushalt mit ambulanter Hilfe zurecht kommt. Diese Hilfe wird teilweise auch notwendig, um in einem familiengerichtlichen Verfahren zu klären, ob die Ressourcen des Elternteils ausreichen, um das o. g. Ziel zu erreichen. Immer häufiger wird diese Hilfeform von Eltern im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens beantragt, um so die Trennung zwischen Eltern und Kind zu verhindern. Solange diese Möglichkeit nicht ausgeschöpft wird, wird auch von Seiten der Familiengerichte auf diese Hilfeform hingewiesen. Schulbegleitungen (gem. § 35 a SGB VIII) Bei der Gewährung von Hilfen gem. § 35 a SGB VIII handelt es sich um junge Menschen, bei denen eine psychische Störung diagnostiziert worden ist und bei denen aufgrund dieser Störung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Dies muss so ausgeprägt sein, dass daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit eine seelische Behinderung entsteht. 2009 k.A. mögl. 2010 k.A. mögl. 2011 7 2012 16 2013 20 2014 34 Die Gewährung von Schulbegleitungen ist in engem Zusammenhang mit der schulischen Inklusion zu sehen. Durch diese intensive Hilfe können Kinder z.B. mit einer autistischen Störung eine Regelschule besuchen. 2014 besuchten 6 Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung das Gymnasium. Dies wäre ohne Schulbegleitung nicht möglich. Die Fallzahlen in diesem Bereich steigen extrem. Von 2011 bis 2014 haben sich diese Fälle fast verfünffacht (+ 485%!) 36 Ambulante Therapien bei Legasthenie und Dyskalkulie (gem. § 35a SGB VIII) 2009 k.A. mögl. 2010 k.A. mögl. 2011 65 2012 61 2013 67 2014 57 Bei einer Legasthenie (Lese- und Rechtschreibstörung) und einer Dyskalkulie (Rechenstörung) handelt es sich um eine Teilleistungsstörung. Sollte diese Teilleistungsstörung die jungen Menschen bei der "Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen" kann in besonderen Fällen daraus eine seelische Behinderung entstehen. Diese (drohende) seelische Behinderung ist Voraussetzung für die Gewährung dieser ambulanten Therapie. Vorrangiges Ziel dieser Therapie ist, dass die Kinder mit dieser Schwäche psychisch gesund werden und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Im Kreis Euskirchen wird deshalb bei der Auswahl der Therapeuten darauf geachtet, dass diese auch für diese Therapien geeignet sind und u.a. kindertherapeutische Kenntnisse haben. 3.4 Kinderschutz Gefährdungseinschätzungen gem. § 8a SGB VIII 2009 k.A. mögl. 2010 k.A. mögl. 2011 k.A. mögl. 2012 148 2013 187 2014 196 Die Einschätzung hinsichtlich einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII werden seit 2012 verlässlich erhoben. Trotz des demographischen Wandels im Kreis Euskirchen ist hier ein jährlicher Anstieg erkennbar. Diese Zahlen sind auch mit der nachfolgenden Zahl der Inobhutnahmen in Relation zu stellen. Obwohl mehr Gefährdungsmeldungen eingehen, sinkt die Zahl der Inobhutnahmen. Allerdings steigen andere Hilfen wie z.B. die Heimerziehung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen ressourcenorientiert, insbesondere im familiären Umfeld nach Schutzkonzepten für die entsprechenden Kinder und Jugendlichen zu suchen. Teilweise werden auch intensivere ambulante und stationäre Hilfen (Mutter-Kind-Unterbringungen) gewährt, um die Trennung von Kindern und Eltern zu vermeiden. Der strukturelle Kinderschutz wurde durch entsprechende Fortbildungen für Mitarbeiterinnen in den Kindertagesstätten sowie den Fachkräften der Schulsozialarbeit verbessert, für Schulleitungen und niedergelassene Ärzte ist eine wöchentliche anonyme telefonische Fallbesprechung ermöglicht worden. Ebenfalls zum strukturellen Kinderschutz gehört die Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt im Bereich der Heimaufsicht für Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. 37 Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII Wie oben bereits erwähnt, geht einer Inobhutnahme immer eine Gefährdungseinschätzung voraus. Ein Kind wird erst dann in Obhut genommen, wenn ein Schutzauftrag besteht und keine Ressourcen in der Familie bzw. in dem sozialen Umfeld erkennbar sind. Sollte die Inobhutnahme gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgeführt werden, so hat die hiesige Dienststelle das Familiengericht direkt zu benachrichtigen. Das Familiegericht wird dann nach einem Anhörungstermin die Gefährdungslage für das Kind bzw. den Jugendlichen bewerten und gegebenenfalls auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls ergreifen. In dieser Situation kann es auch gemäß § 1666 BGB zum Entzug des Sorgerechts bzw. von Teilbereichen des Sorgerechtes kommen oder familiengerichtliche Auflagen bestimmt werden. Die Fallzahlenentwicklung ist schwankend: 2009 148 2010 108 2011 96 2012 115 2013 99 2014 93 Bei den Inobhutnahmen stehen uns neben Plätzen in Heimeinrichtungen auch Plätze bei Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung. Heim Fälle Belegtage Bereitschaftspflege Fälle Belegtage Aufwendungen 2011 2012 2013 2014 52 1582 60 2405 60 2127 48 1619 44 1981 55 2030 39 2147 45 3613 351.000 € 460.000 € 388.000 € 475.000 € Im Vergleich erkennt man, dass die Belegtage in den Bereitschaftspflegefamilien 2014 mehr als doppelt so hoch war wie in den Heimeinrichtungen, obwohl die Fallzahl etwas geringer war. Dies bedeutet, dass die Kinder im Rahmen der Inobhutnahme sehr viel länger in der Bereitschaftspflege bleiben als dies in den Heimen möglich ist. Häufig benötigen die Fachkräfte des Jugendamtes und des Familiengerichtes Zeit, um die Gefährdungssituation weiter zu bewerten und v.a. sich über das Schutzkonzept bzw. die geeignete Unterstützung der Familie zu verständigen bzw. zu entscheiden. In der familiengerichtlichen Praxis wird in der Regel ein Sorgerechtsentzug nur noch nach psychologischen Sachverständigengutachten entzogen, welches mehrere Monate dauert. Die Inobhutnahmen finden sehr kurzfristig statt und betreffen häufig auch mehrere Geschwisterkinder. Dies stellt eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar. In der engen Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund, der die Bereitschaftspflegefamilien koordiniert, sind im Vergleich zu anderen Jugendamtsbezirken, im Kreis Euskirchen zahlreiche Plätze in Familien vorhanden, die so kurzfristig Kinder und Jugendliche mit unklarer Perspektive bei sich aufnehmen. 38 Antrag auf "Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" gem. § 1666 BGB Fallzahlen (Zeitraum) 2011 53 2012 49 2013 46 2014 61 Bei diesen Fallzahlen handelt es sich in 2014 um 61 Anträge, die allerdings 116 Kinder betreffen. Mittlerweile werden in diesen Verfahren in der Regel psychologische Sachverständigengutachten vom Familiengericht in Auftrag gegeben. Dies führt zu verlängerten Verfahren. Eine Konsequenz dieser Praxis ist auch ein längerer Verbleib der Kinder und Jugendlichen in einer unklaren Inobhutnahmesituation. 3.5 Sonstige Arbeitsfelder 3.5.1 Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschussleistungen Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden. Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird für maximal 72 Monate gezahlt. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. Gesetzliche Grundlagen: Unterhaltsvorschussgesetz, BGB Strategische Ziele: • Alleinstehende Elternteile werden durch Unterhaltsvorschussleistungen finanziell unterstützt. • Unterhaltspflichtige Elternteile werden zeitnah zu Unterhaltszahlungen herangezogen. Das Jahr 2014: Im Jahr 2014 erhielten 968 Berechtigte Unterhaltsvorschuss (Stichtag: 31.12.). Die Anspruchsvoraussetzungen werden jährlich geprüft. 352 Anträge wurden in 2014 gestellt. Nach Prüfung der Antragsunterlagen sowie Aufforderung an die Unterhaltspflichtigen konnten hiervon 188 Anträge bewilligt werden. 39 Neben den laufenden Fällen wurden im Jahr 2014 noch 1.380 eingestellte Fälle (Stichtag: 31.12.) bearbeitet. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Festsetzung und Vollstreckung rückständigen Unterhalts. Unterhaltsvorschuss wurde in 2014 in Höhe von insgesamt ca. 1.954 T€ gezahlt. Diesen Auszahlungen stehen Einzahlungen durch realisierte Unterhaltsforderungen bzw. Rückforderungen in Höhe von ca. 490 T€ gegenüber. Mit 25,10 % hat die sog. Rückholquote in 2014 ein geringfügig geringeres Niveau als im Vorjahr 2013 (26,58 %) erreicht. Der verbleibende Aufwand wird durch Zuschüsse des Bundes (33,33 %) und des Landes NRW (13,33 %) refinanziert, so dass rd. 780 T€ bzw. 53,34 % als Aufwand des Kreises verbleiben. Operative Ziele: • Über einen Antrag ist innerhalb von acht Wochen nach Eingang entschieden. • Die Anspruchsvoraussetzungen werden regelmäßig nach zwölf Monaten überprüft. • Es wird eine Rückholquote von 25 % realisiert. I. Antragsbearbeitung im Zeitraum 2009 2010 2011 2012 2013 2014 535 137 506 145 400 123 328 111 352 164 2009 2010 2011 2012 2013 2014 984 1.674 1.030 1.664 1.054 1.567 1.009 1.552 971 1.436 968 1.380 Bewilligungen 470 Ablehnung/Rücknahme 102 II. Fallzahlen zum Stichtag 31.12. laufende Fälle eingestellte Fälle* * z.B. Unterhaltsrückstände, Rückzahlungsverpflichtungen, etc. III. Rückgriffsquote in % Quote 2009 2010 2011 2012 2013 2014 19,84% 15,83% 18,04% 23,39% 26,58% 25,10% 3.5.2 Vormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen Die Geburt eines Kindes bringt für die Eltern große Veränderungen ihres bisherigen Lebens mit sich. Manchmal ergeben sich Fragen, bei denen Hilfe von kompetenter Seite wünschenswert wäre. So kann sich zum Beispiel die wichtige Frage stellen, wie die Vaterschaft des Kindes geklärt werden kann. Oder, wie der Kindesunterhalt geregelt und durchgesetzt wird. Diese Frage stellt sich auch bei einer dauerhaften Trennung oder Scheidung. Bei solchen Fragen erhalten die Eltern durch das Jugendamt Beratung und Unterstützung. Wenn sie darüber hinaus eine Beistandschaft beantragen, kann das Kind in diesen Angelegenheiten vom Jugendamt auch vertreten werden. 40 Weiterhin ist es möglich, Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen oder Unterhaltsverpflichtungen kostenlos beurkunden zu lassen. Wenn Eltern verstorben sind oder ihnen die Personensorge entzogen wird, kann das Familiengericht für Kinder einen Vormund bestellen. In diesen Fällen wird das Jugendamt beauftragt, entsprechend geeignete Personen zu benennen und sofern keine geeigneten Personen zur Verfügung stehen, selbst die Vormundschaft zu übernehmen. Anfang 2013 wurde erstmals nach erfahrenen Bürgern gesucht, die Zeit und persönliche Engagement für ein einzelnes Kind zur Verfügung stellen möchten und bereit sind, für dieses Kind als Vormund Verantwortung zu übernehmen. In der Folge wurden in den letzten zwei Jahren über 40 geeignete Menschen für die Tätigkeit geschult und im Anschluss bei ihrer wichtigen Aufgabe als ehrenamtlicher Vormund durch regelmäßige Treffen und Beratungsangebote unterstützt. Mittlerweile gibt es im Kreis Euskirchen ca. 35 Kinder, die von einem Vormund im Ehrenamt betreut werden. Gesetzliche Grundlagen: §§ 52 a ff. SGB VIII, BGB Nettoaufwendungen: Vereinnahmte Unterhaltszahlungen werden an die mit dem Kind zusammenlebenden Eltern oder Sozialleistungsträger weitergeleitet. Strategische Ziele: • Alleinerziehende Elternteile nehmen die Beistandschaft als Dienstleistung wahr, sind informiert und werden in die Bearbeitung einbezogen. • Unterhaltsansprüche werden zeitnah geltend gemacht. • Unter Vormundschaft stehenden Kindern oder Jugendlichen wird im Rahmen des Zuständigkeits- und Gestaltungsbereichs eine bestmögliche Entwicklung gewährleistet. Das Jahr 2014: Nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und der daraus resultierenden konzeptionellen Neuausrichtung war das Jahr 2014 davon geprägt, die Konzeptumsetzung zu konsolidieren. Für die Arbeitsgruppe Vormundschaften stand daher die Werbung, Schulung und Unterstützung von (ehrenamtlichen) Vormündern im Vordergrund. Die Anzahl der Vormundschaften und Amtspflegschaften hat sich in 2014 von 130 auf 140 erhöht. Hierin enthalten sind insgesamt 65 Vormundschaften, die ehrenamtliche oder Berufsvormünder geführt werden. Diese Zahl konnte im Verhältnis zum Jahr 2013 um rd. 77 % erhöht werden. Die Zusammenarbeit mit den beteiligten Gerichten und Amtspflegern wird jährlich in einem offenen Dialog reflektiert. 41 Im Rahmen der Beistandschaften wurden im Jahr 2014 Unterhaltszahlungen in Höhe von rd. 1.164 T€ vereinnahmt und weiter geleitet. Nicht berücksichtigt sind hier direkt an die Unterhaltsberechtigten geleistete Zahlungen. Operative Ziele: • Der Vormund hat regelmäßige persönliche Kontakte zum Kind bzw. Jugendlichen. • Der Unterhalt für das Kind / den Jugendlichen wird bestmöglich realisiert. • Alle nicht verheirateten Mütter sind über das Angebot der Beistandschaften informiert. 363 05: Anzahl Fälle am 31.12. 2.000 1.800 1.600 392 1.400 358 138 381 443 85 104 419 1.200 106 1.000 90 800 600 1.241 1.039 975 950 900 2012 2013 2014 400 200 0 2010 Beistandschaften 2011 Beratungen (§ 18 SGB VIII) Berurkundungen 3.5.3 Familiengerichtshilfe Bei "allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen ", unterstützt das Jugendamt das Familiengericht (§ 50, Abs. 1). Die Bezeichnung des § 50 wurde seinerzeit von "Familiengerichtshilfe" geändert zur "Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren". Dies soll verdeutlichen, dass das Jugendamt nicht eine dem Familiengericht unterstellte Institution ist, sondern dem Grundsatz des SGB VIII folgend Kinder, Jugendlichen und Eltern unterstützen und hilfreich zur Seite stehen sollen. Im Jahre 2009 wurde das Verfahrensgesetz (FamFG) verändert, so dass in einem sehr frühen Termin nach Antragstellung die Problemlage erörtert werden soll. Bei sehr strittigen Trennungen und Scheidungen unterbreitet die hiesige Dienststelle in einer schriftlichen Stellungnahme einen Entscheidungsvorschlag für das Familiengericht. Sollten aufgrund sozialpädagogischer Kenntnisse keine qualifizierte Einschätzung möglich sein, kann auch hilfsweise ein psychologisches Sachverständigengutachten angeregt werden. 42 Die familiengerichtlichen Entscheidungen sind für Kinder und Jugendliche von besonderer Bedeutung. Es ist wichtig, dass nach einer solchen Entscheidung beide Elternteile Kontakt zum Kind halten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dies für Kinder sehr belastend, da sie sich evtl. von einem Elternteil abgelehnt und nicht geliebt fühlen. Dies kann u. a. zu Problemen in der Persönlichkeitsentwicklung führen. Bei der Analyse von Heimerziehung wird deutlich, dass bei dieser sehr intensiven pädagogischen Hilfe bei über 90% der Minderjährigen, die Eltern nicht mehr zusammenleben. Sehr häufig hat es einen Kontaktabbruch zu einem Elternteil gegeben. Deshalb ist es wichtig, dass Kontaktabbrüche grundsätzlich verhindert werden und die Mitwirkung in den familiengerichtlichen verfahren sowie die Trennungs- und Scheidungsberatung gem. § 17 SGB VIII auch in diesem Zusammenhang gesehen wird. Fallzahlen (Zeitraum) Gerichtshilfe bei Trennung / Scheidung 2009 2010 2011 2012 2013 301 232 235 296 291 2014 249 Im Rahmen der Familiengerichtshilfe bei Trennung und Scheidung ist die Abt. Jugend und Familie verfahrensbeteiligt und wird bei den sogenannten "Kindschaftssachen", vor allem bei gerichtlichen Regelungen hinsichtlich des Sorgerechts bzw. des Umgangsrechtes, als Fachbehörde um Stellungnahme aufgefordert. Um die Arbeit mit den Gerichten fortlaufend zu reflektieren gibt es jährlich einen Qualitätsdialog zwischen dem ASD und den Familiengerichten der beiden Amtsgerichte im Kreis. 3.5.4 Jugendgerichtshilfe In 2014 wurde ganzjährige die statistische Einzelfallerhebung, die in 2013 begonnen wurde, durch die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe (JGH) fortgeführt. Die Fallzahlen im Bereich der Jugendgerichtshilfe 2014 sind leicht rückläufig: Fallzahlen (Zeitraum) Jugendgerichtshilfe 2009 2010 2011 2012 1028 1116 1200 1169 2013 1052 2014 1014 Als Erklärung ist hier besonders der demographische Wandel zu berücksichtigen. Auch die gut vernetzte Arbeit mit der Polizei, den Gerichten, der Staatsanwaltschaft und anderen Kooperationspartnern zeigt Wirkung (s. Intensivtäter) Aufgrund der geringeren Fallzahlen konnte auch der Umfang der Delegation zur Vermittlung von Sozialstunden beim Kooperationspartner AWO von 15 auf 12 Wochenstunden gekürzt werden (siehe V 117/2015). Im Bereich der Sozialen Trainingskurse gibt es weiterhin eine gute Kooperation mit dem koordinierenden Jugendamt Rheinbach. Durch die interkommunale Zusammenarbeit der Jugendämter der Städte Meckenheim, Bornheim, Rheinbach, der Gemeinden Alfter und Wachtberg (Kreisjugendamt Jugendhilfezentrum für Alfter 43 und Wachtberg) sowie des Kreises Euskirchen kann ein gutes, differenziertes Angebot zeitnah zur Verfügung stehen (siehe V 118/2015). Seitens der JGH wurde die Kooperation mit der Bewährungshilfe intensiviert. Weiterhin gibt es wo nötig und sinnvoll einen regelmäßigen Austausch und eine Abstimmung mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in Einzelfällen, insbesondere im Bereich des Opferschutzes und den Hilfen zur Erziehung. Eine Intensivtäterproblematik ist nach übereinstimmender Bewertung der Fachkräfte sowie der Polizei derzeit so gut wie nicht vorhanden. Hier zeigt die gute und präventive, vor allem aber auch zeitnahe Kooperation mit Polizei und Justiz ihre Wirkung. Zur Qualitätssicherung wurde eine effiziente Struktur in zwei Arbeitskreisen gefunden:  Arbeitskreis Jugendkriminalität, der besonders die konkrete Zusammenarbeit an der Nahtstelle zwischen der Jugendgerichtshilfe, der Polizei, den Staatsanwaltschaften, der Bewährungshilfe sowie den Gerichten reflektiert  Arbeitskreis Integration straffälliger Jugendlicher, der im Schwerpunkt die Integration straffällig gewordener junger Menschen in den Schul- und Berufsalltag optimieren will. Hier sind weitere Kooperationspartner eingebunden (z.B. Jobcenter, BZE, Wohlfahrtsverbände) Es wurde auf Initiative der JGH eine Qualitätsabfrage zu ihrer Arbeit bei den Hauptkooperationspartnern, Gerichten und Staatsanwaltschaften, durchgeführt. Die Arbeit wurde zu 96 % mit "Sehr gut" und zu 4 % mit "Gut" bewertet, im Jahr 2015 wird die statistische Auswertung intensiviert. 4. Absehbare besondere Herausforderungen 4.1 Zusammenarbeit Schule-Jugendhilfe Eine der zentralen fachpolitischen Diskussionen und Entwicklungsaufgaben der Jugendhilfe betrifft die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe. Durch die Schulpflicht erreicht die Schule alle Kinder ab Eintritt in die Primarstufe und ist schon allein deshalb für eine präventiv ausgerichtete Jugendhilfe nach den Kindertagesstätten der wichtigste Kooperationspartner. Insbesondere der im Schulgesetz NRW geregelte Anspruch auf inklusive Beschulung und die daraus resultierenden Fallzahlensteigerungen im Bereich der schulbezogenen Eingliederungshilfen sowie die gestiegenen Anforderungen an die Zusammenarbeit im Kinderschutz befördern einen Prozess der intensivierten Kooperation auf vielen Ebenen. Ergänzend dazu wurde das Jugendhilfeangebot an Schulen durch den Ausbau der Schulsozialarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe verstärkt. Konzepte der Zusammenarbeit gilt es weiter zu entwickeln, beispielsweise für Kinder, die zunächst in der Schule ein auffälliges und herausforderndes Sozialverhalten entwickeln. 44 4.2 Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern Die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern ist eine weitere große Herausforderung für die Jugendhilfe, die durch die aktuelle massive Zunahme innerhalb kürzester Zeit neu geregelt werden sollte. Da derzeit nur wenige Jugendämter den Großteil der vor allem in Großstädten und an den Bundesgrenzen eintreffenden Minderjährigen im Rahmen der Inobhutnahme versorgen müssen, beabsichtigt die Bundesregierung in einem bereits im Referentenentwurf vorliegenden Gesetzentwurf, die Verteilung innerhalb der Bundesrepublik sowie der Länder auf alle Jugendämter zu ermöglichen. Die entsprechenden Entwürfe einer Regelung in NRW liegen noch nicht vor. Sobald absehbar wird, dass auch der Kreis Euskirchen unbegleitete minderjährige Ausländer aufnehmen wird, wird in enger Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen und Diensten des Kreises Euskirchen (z.B. Kommunales Integrationszentrum, Ausländeramt) sowie mit Kooperationspartnern der Freien Träger der Jugendhilfe ein der Zielgruppe entsprechendes Jugendhilfeangebot erarbeitet. Dabei steht insbesondere ein differenziertes Unterbringungsangebot sowie die Suche und Schulung von geeigneten ehrenamtlichen Vormündern im Vordergrund. 45