Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,1 MB
Datum
27.08.2015
Erstellt
18.08.15, 14:46
Aktualisiert
18.08.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsbericht der
Abteilung Jugend und
Familie 2015
(Datenbasis 2014)
Inhaltsverzeichnis
(Stand: August 2015)
Seite
4
1.
Einleitung
2.
Organisatorischer Aufbau des Jugendamtes
6
3.
Die Arbeitsfelder des Jugendamtes
8
3.1
Infrastruktur für Bildung und Erziehung
3.1.1 Kindertagesbetreuung
Zahlen-Daten-Fakten
KiTa-Konsens
U3-Ausbau
Sprachförderung
plusKitas
Inklusion in den Kindertageseinrichtungen
Elektronisches Anmeldesystem
Qualitätsentwicklung im Kita-Bereich
Tagespflege
8
10
11
11
11
12
14
14
14
3.1.2 Prävention und Qualitätsentwicklung
Fortbildungsreihe für Fachkräfte
Arbeitskreis EU-FUN
Familienzentren
Rucksack-KiTa und Rucksack-Grundschule
Arbeitstreffen der Fachberatungen
Bindungstraining Wir2
Mütterpraktikum in der Kindertagesstätte
Babybegrüßungsbesuche
Marte Meo Kurse
3.2
16
17
17
18
18
19
20
21
21
3.1.3 Jugendarbeit
22
3.1.4 Familienbildung
23
Beratung, Entlastung und Unterstützung
3.2.1 Jugendschutz, Jugendsozialarbeit
24
3.2.2. Erziehungsberatung
Gesetzliche Grundlagen
Anliegen der Erziehungs-/Familienberatung
Einzelfallarbeit
Gruppenarbeit
Kooperation mit Kindertagesstätten
Qualitätsentwicklung
26
27
27
29
30
32
2
3.3
3.4
Begleitung und Hilfen in Einzelfällen
33
Intensivberatung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Heimerziehung
Vollzeitpflege
Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder
Schulbegleitungen gem. § 35a
Ambulante Therapien gem. § 35a
34
34
35
35
36
36
37
Kinderschutz
Gefährdungseinschätzungen gem. § 8a SGB VIII
Inobhutnahme
Antrag gem. § 1666 BGB
3.5
4.
37
38
39
Sonstige Arbeitsfelder
3.5.1 Unterhaltsvorschuss
39
3.5.2 Vormundschaften, Beistandschaften,
Beurkundungen
40
3.5.3 Familiengerichtshilfe
42
3.5.4 Jugendgerichtshilfe
43
Absehbare Herausforderungen
4.1
Zusammenarbeit Schule-Jugendhilfe
44
4.2
Betreuung von unbegleiteten minderjährigen
Ausländern
45
3
1.
Einleitung
Mit diesem Geschäftsbericht soll ein Überblick über die zahlreichen Tätigkeitsfelder
der Abteilung Jugend und Familie gegeben werden. Bis zum Jahr 2013 erfolgte die
Information vor allem in der jährlich erstellten Sozialraumanalyse, die dann von dem
Sozialbericht abgelöst wurde. Der Geschäftsbericht möchte über das Zahlenmaterial
(Datenbasis 2014) hinaus die Arbeitsfelder vorstellen und auch die dahinterliegenden
strategischen Überlegungen darlegen.
Die Jugendhilfe steht weiterhin unter Entwicklungs- und Erwartungsdruck, weil das
"Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung" (11. Kinder- und Jugendbericht der
Bundesregierung) stark an Bedeutung zugenommen hat.
Am auffälligsten ist dabei der quantitative und qualitative Ausbau der
Kindertagesbetreuung, der die Träger, den Kreis und die kreisangehörigen Städte
und Gemeinden vor große Herausforderungen stellt. Die Betreuung setzt früher und
intensiver ein, damit einerseits die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert
wird, andererseits aber auch die Förderung der betreuten Kinder optimiert wird.
Aber auch im Bereich der Jugendarbeit wird angestrebt, trotz starker
demographischer Veränderungen gerade im ländlichen Teil Kreises von
Jugendlichen selbst zu gestaltende Räume ausreichend zur Verfügung zu stellen,
während gleichzeitig in der Lebenswelt der Jugendlichen häufig immer weniger frei
zu gestaltende Zeit vorhanden ist.
In der Schulsozialarbeit und in der Jugendberufshilfe ist beabsichtigt, durch einen
frühen Zugang zu benachteiligten Jugendlichen die Bildungschancen nachhaltig zu
verbessern. Gleichzeitig ist deutlich, dass die Kluft zwischen den Schulabgängern je
nach erreichten Schulabschluss (und erst recht, wenn kein Schulabschluss erreicht
werden kann) in Bezug auf die Chancen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
weit auseinandergeht.
Ebenfalls Teil der sozialen Infrastruktur ist die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und
Jugendliche des Kreises, wo für die Ratsuchenden kostenfrei und unter Wahrung der
Schweigepflicht fachkundige Einzel- oder Gruppenberatung durch psychologische
und sozialpädagogische Fachkräfte mit therapeutischer Zusatzausbildung angeboten
wird.
Die Prävention zieht sich als Arbeitsprinzip durch alle Bereiche der Jugendhilfe, der
frühe Zugang zu Eltern bei der Geburt durch den Allgemeinen Sozialen Dienst, die
für alle Eltern angebotenen und über den Verein EU-FUN durch Spenden finanzierte
Kurse "Schau mal wie dein Baby spricht", die genaue Hilfeplanung im Bereich der
Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in den Kindertageseinrichtungen und auch die für
den Inklusionsprozess notwendigen Unterstützungsleistungen zum Besuch der
Regelschulen schaffen Möglichkeiten, früh und damit effektiver und weniger intensiv
Unterstützung für Familien zu leisten.
Die Verantwortung der Jugendhilfe für die Netzwerkarbeit sowohl im Kinderschutz, im
Bereich der frühen Hilfen als auch zur Bekämpfung der Jugendkriminalität ist
ebenfalls in den letzten Jahren gestiegen.
4
Aber trotz der forcierten Präventionsangebote: der Bereich der Hilfen zur Erziehung
und die Nähe zu den gestiegenen Anforderungen an den Kinderschutz binden einen
hohen finanziellen und personellen Aufwand. Die große Sensibilisierung in der
Öffentlichkeit gerade für den Kinderschutz führt dazu, dass das Jugendamt weiterhin
eine Vielzahl von Gefährdungsmeldungen überprüfen muss und da, wo es notwendig
ist, auch Hilfen zur Erziehung einsetzen muss. Der Spagat zwischen Elternrechten
und staatlicher Garantenstellung wird beispielsweise deutlich, indem vor dem
Hintergrund von Gerichtsverfahren beim Familiengericht dem Jugendamt faktisch
aufgegeben wird, Mütter mit Kindern gemeinsam zur Vermeidung von
Gefährdungslagen stationär betreuen zu lassen um Trennungen der Kinder von ihren
Eltern zu vermeiden.
Die Jugendhilfe ist zusätzlich noch "Ausfallbürge" und tritt letztendlich auch dort ein,
wo andere Systeme an ihre Grenzen kommen. Am deutlichsten wird dies im
Inklusionsprozess: in vielen Fällen kann das Recht auf Beschulung in einer Regelschule nur realisiert werden, wenn entsprechende Eingliederungsleistungen nach
dem SGB XII (bei vorliegenden geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderungen) oder dem SGB VIII (bei vorliegender oder drohender seelischen
Behinderung) zum Tragen kommen.
Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört auch, durch zeitnahe Gewährung und
Auszahlung notwendiger Unterhaltsvorschussleistungen an Alleinerziehende
materieller Not zu begegnen und durch eine qualifizierte Arbeit im Bereich der
Beistandschaft Interessen der Kinder zu wahren. Die vom Gesetzgeber erwartete
Qualität sowohl der Beistandschaft als auch der Vormundschaft ist in den letzten
Jahren erheblich gesteigert worden.
Der vorliegende Geschäftsbericht wurde von den verantwortlichen Führungskräften
erarbeitet und bietet die Möglichkeit der vertiefenden Information.
5
2.
Organisatorischer Aufbau des Jugendamtes
Der aktuelle organisatorische Aufbau der Verwaltung des Jugendamtes ist aus der
folgenden Grafik zu erkennen:
Das Team 51.1 wird vom stellvertretenden Abteilungsleiter Jörg Firmenich geleitet
und besteht aus den Beistandschaften/ Amtspflegschaften/ Vormundschaften (5,34
Stellen), der Unterhaltsvorschussstelle (6,12 Stellen) und der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe (6,025 Stellen).
Die Sozialen Dienste (51.2) sind in vier Teams unterteilt und werden vom
Teamkoordinator Benedikt Hörter geleitet. 3 Teams für die jeweiligen Städte und
Gemeinden, die jeweils von eine Führungskraft koordiniert werden sowie ein
Fachteam für den Bereich Vollzeitpflege, Eingliederungshilfe, Trennungs- und
Scheidungsberatung sowie Adoption, welches direkt Herrn Hörter unterstellt ist.
In den Sozialen Diensten stehen 27,04 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte zur
Verfügung.
Das Team Erziehungsberatungsstelle (51.3) hat ihren Sitz in der Nebenstelle Am
Schwalbenberg und wird von Marie Pfafferodt geleitet. Neben der Leitung sind dort
5,59 Fachkraftstellen für psychologische und sozialpädagogische Fachkräfte mit
therapeutischer Zusatzausbildung eingerichtet.
Im neuen Team "Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit und Prävention" (51.4)
arbeiten unter der Leitung von Martina Hilger-Mommer sowohl 3 Verwaltungskräfte
(insg. 1,91 Stellen) für die Beantragung und Abrechnung der Landes- und Kreismittel
und 2 Mitarbeiter (1 Stelle) für die technische Unterstützung des EDV-basierten
Fach- und Finanzcontrolling. Daneben sind dort auch zwei halbe Stellen für
sozialpädagogische Fachkräfte mit therapeutischer Zusatzausbildung für den Bereich
der Hilfeplanung für Kinder mit besonderem Förderbedarf in den Tageseinrichtungen
sowie eine Fachkraft für die Prävention (Frühe Hilfen) tätig.
6
Außerdem ist auch der Bereich "Jugendpflege, Erzieherischer Jugendschutz,
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit" (1 Stelle) inklusive der derzeit sechs
Mitarbeiterinnen (4 Stellen) für die Schulsozialarbeit des Kreises in das Team
integriert.
In den Teams 51.1 und 51.2 wird flächendeckend mit einer Software gearbeitet.
Dadurch ist sichergestellt, dass zum einen Controllingstrukturen (Fach- und
Finanzcontrolling) harmonisiert werden und zum anderen ein schneller Überblick zu
vorhandenen Vorgängen teamübergreifend ermöglicht wird.
Arbeitsschutz:
Der Arbeitsschutz hat auch in der Abteilung Jugend und Familie eine hohe Priorität.
Jährliche Arbeitsschutzunterweisungen sensibilisieren die Fachkräfte zu
Unfallgefahren und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen am Arbeitsplatz.
Insbesondere in den Sozialen Diensten wird regelmäßige Supervision zur Reflektion
des professionellen Handelns angeboten, daneben gibt es ein abgestimmtes
Konzept im Falle von besonders belastenden Arbeitssituationen.
Informationsfluss:
In allen Teams gibt es regelmäßige Besprechungen, das Leitungsteam
(Teamleitungen und Abteilungsleitung) tauschen sich monatlich aus.
Die Arbeitsgruppen im Team "Soziale Dienste" haben wöchentliche Teambesprechungen, in denen Fälle wie gesetzlich erforderlich mit mehreren Fachkräften
reflektiert werden.
7
3.
Die Arbeitsfelder des Jugendamtes
Entsprechend dieser Grafik nach Professor Dr. Schrapper von der Uni Koblenz ist
der folgende Teil dieses Geschäftsberichts konzipiert: im ersten Teil wird auf die
Infrastruktur für Bildung und Erziehung eingegangen, der zweite Teil informiert zu
Jugendsozialarbeit, Jugendschutz und Erziehungsberatung, der dritte Teil beschäftigt
sich mit den Hilfen zur Erziehung und in einem vierten Teil wird auf den Kinderschutz
eingegangen. Abschließend enthält ein fünfter Teil Informationen zu den
wirtschaftlichen Hilfen (Unterhaltsvorschuss), den Beistandschaften/ Vormundschaften, der Familiengerichtshilfe und der Jugendgerichtshilfe.
3.1
Infrastruktur für Bildung und Erziehung
3.1.1 Kindertagesbetreuung
Zahlen - Daten - Fakten:
Das Kalenderjahr 2014 beinhaltet 2 halbe Kindergartenjahre. Insofern erfolgt eine
Darstellung beider KiTajahre, die anhand der Monatsdaten auch auf ein Kalenderjahr
umgerechnet werden können.
KiTajahr 2013/14
Zum 1.8.2013 nahmen 5 neue Einrichtungen den Betrieb auf, 3 im Stadtgebiet
Euskirchen, 1 in Zülpich und 1 in Weilerswist.
In 129 Einrichtungen wurden insgesamt 5752 Kinder betreut. Bei 214 Kindern lag
eine Behinderung oder drohende Behinderung vor.
8
In Altersgruppen stellt sich dies wie folgt dar:
Kinder zwischen 1 und 3 Jahren
361
(U3 GF II)
Kinder zwischen 2 und 3 Jahren
576
(U3 GF I)
Kinder zwischen 3 und 6 Jahren
4606
(GF I und III)
mit Behinderung
8
mit Behinderung
206
KiTajahr 2014/15
Zum 1.8.2014 nahmen 2 neue Einrichtungen den Betrieb auf: in Euskirchen (in den
Räumen der Schule an der Erftaue) und in Weilerswist-Süd, Neubaugebiet, zunächst
in Modulbauweise. Mit beiden Einrichtungen wurde dem Bedarf an Plätzen für U3
Kindern überwiegend in GF II entsprochen.
In 131 Einrichtungen wurden insgesamt 5750 Kinder betreut. Bei 199 Kindern lag
eine Behinderung oder drohende Behinderung vor.
In Altersgruppen stellt sich dies wie folgt dar:
Kinder zwischen 1 und 3 Jahren
411
(U3 GF II)
Kinder zwischen 2 und 3 Jahren
624
(U3 GF I)
Kinder zwischen 3 und 6 Jahren
4519
(GF I und III)
mit Behinderung
2
mit Behinderung
2
mit Behinderung
195
Die in den folgenden Grafiken abweichenden Zahlen und Dezimalstellen resultieren
aus unterjährigen Aufnahmen (Plätze und Kindpauschalen).
Aufteilung U 3 / Ü 3
7.000
6.000
325,00
399,30
453,89
5.000
528,21
568,76
951,69
1.055,78
4.000
Kinder U3
Kinder Ü3
3.000
5.422,36
5.167,08
5.002,78
4.912,48
4.936,99
4.809,93
4.709,29
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2.000
1.000
0
2008/2009
2009/2010
Es wird deutlich, dass trotz demografischen Veränderungen die Anzahl der
Betreuungsplätze nahezu gleich bleibt: Rückgänge in der Altersgruppe der Ü 3
werden durch neue Plätze im U 3-Bereich kompensiert.
9
Buchungsverhalten Inanspruchnahme Stunden
100%
90%
18,4%
20,6%
25,1%
28,5%
28,7%
30,4%
80%
33,0%
70%
60%
50,2%
50%
52,4%
45 Std.
51,7%
53,5%
40%
57,4%
35 Std.
57,3%
55,6%
25 Std.
30%
20%
31,3%
10%
27,0%
23,2%
18,0%
13,9%
12,3%
11,4%
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
0%
2008/2009
2009/2010
2010/2011
Der Elternwunsch spricht eine deutliche Sprache: verstärkt werden wöchentliche
Betreuungszeiten von 45 Stunden nachgefragt und eingerichtet, Betreuungszeiten
von 25 Stunden nehmen ab.
Für das Kalenderjahr 2014 ergibt sich aus der in KiBiz geregelten Finanzierung für
den Betrieb der Kindertageseinrichtungen
ein Landeszuschuss
i. H. v. 19.091.951,25 €,
ein Kreiszuschuss
i. H. v. 17.541.468,21 €,
ergibt einen Zuschuss an die Träger
i. H. v. 36.633.419,46 €.
KiTa-Konsens
In 2014 fanden Gespräche mit den Kommunen zur Frage nach der Zukunft des KiTaKonsenses statt. Bis auf eine Ausnahme wurde aus allen Städten und Gemeinden in
gemeinsamen Gesprächen der Wunsch nach Fortführung der bisherigen
Verfahrensweise bestätigt. Die Kindergartenbedarfsplanung erfolgt weiterhin
gemeinsam mit den Kommunen und unter Einbeziehung kommunaler Interessen konkret nachvollziehbar bei den neuen KiTas in Weilerswist und Euskirchen, Ausbau
der Einrichtungen in Mechernich sowie bei vielen einzelnen Abstimmungen mit
kommunalen Vertretern.
Die Übernahme von Trägeranteilen, Erstattung von Verwaltungskosten an die Träger
sowie die Bereitstellung städtischer Liegenschaften werden fortgeführt. Hierzu wurde
eine Vereinbarung öffentlichen Rechts entworfen, die Gegenstand weiterer
Verhandlungen ist.
Sonderfall Bad Münstereifel
Eine Ausnahme stellt die Stadt Bad Münstereifel dar. In verschiedenen Gesprächen
sowie mit Beschluss vom 11.03.2014 erklärte der Stadtrat, dass die Stadt für einen
weiteren U3-Ausbau der KiTaplätze im Stadtgebiet zukünftig nicht mehr aufkommen
werde.
Die Gespräche mit der Stadt Bad Münstereifel werden fortgeführt.
10
U3 Ausbau
Der Bedarf an U3-Plätzen wird mit den Maßnahmen, die in 2015 geplant und in den
Folgejahren umgesetzt werden, voraussichtlich gedeckt sein. Demografische
Prozesse sowie Erschließung neuer Baugebiete werden weiterhin beobachtet und
bewertet, um zeitnah zu planen.
In den Einrichtungen sind mit den neuen Gruppenformen zeitgemäße, dem
besonderen Bedarf der ganz Kleinen entsprechende Räume, Raumgestaltung und
auch fachliche Entwicklungen bei den ErzieherInnen sichtbar.
4. Sprachförderung
Delfin4 wird nach Ablauf des Kindergartenjahres 2014/2015 nicht mehr fortgeführt,
nachdem Forschungen ergeben haben, dass alltagsintegrierte Sprachförderung
effizienter ist.
Sprachförderkitas werden ab 1.8.2014 besonders gefördert, im Kreis werden 15
KiTas mit insgesamt 160.000 € Landeszuschuss unterstützt. Die Auswahl erfolgte
aufgrund der Anzahl der Kinder aus Familien, in denen Deutsch nicht als
Muttersprache genutzt wird.
plusKitas
Eine plusKiTa ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit
besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses.
Aufgaben einer plusKiTa sind nach § 16a(2) in Verbindung mit § 21a KiBiz:
1. bei der individuelle Förderung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die
alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an den
lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien zu orientieren,
2. zur Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld
der Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu
entwickeln,
3. zur Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit die
Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung regelmäßig in die
Bildungsförderung einzubeziehen,
4. sich über die Aufgaben nach § 14 KiBiz hinaus in die lokalen Netzwerkstrukturen durch jeweils eine feste Ansprechperson aus der Kindertageseinrichtung einzubringen,
5. sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung,
über die Pflichten nach § 13c KiBiz hinaus (zum Beispiel durch die
regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen) zu
qualifizieren und die Bildungs- und Erziehungsarbeit den speziellen
Anforderungen anzupassen,
6. die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen
beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und Beratung, Fort- und
Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team zu stärken.
Am 11.06.2014 wurden in einer Dringlichkeitsentscheidung des Jugendhilfeausschusses 11 Kindertagesstätten im Kreis Euskirchen als plusKitas ausgewählt.
Bei der Verteilung der Mittel - insgesamt 325.000 € pro Jahr für 5 Jahre - wurde von
der Anzahl der vom Elternbeitrag befreiten Kindern in den jeweiligen
Kindertageseinrichtungen ausgegangen.
11
Der Anteil der Empfänger von Transferleistungen (SGB II, SGB XII, Wohngeld, etc.)
ist entsprechend der Elternbeitragssatzung damit berücksichtigt. Zunächst erfolgt die
Zuwendung der zusätzlichen Mittel für 2 Jahre, um dann zu bewerten, was mit der
Verwendung des Geldes erreicht wurde.
Am 16.10.14 fand zur Ausgestaltung des Qualitätsdialogs ein Treffen mit den
Trägervertreter/innen der plusKitas statt. Die Ziele der plusKitas wurden besprochen.
Vereinbart wurde:
• die Entwicklung einrichtungsspezifischer Maßnahmenpläne.
• jährliche Treffen von Trägervertretern und Verwaltung, um die Entwicklungen
der plusKitas zu besprechen
• die Verwaltung bietet 2-3mal jährlich trägerübergreifende Treffen für
Leiterinnen / plusKita-Fachkräfte zum gemeinsamen Austausch an.
Im zweiten Halbjahr 2014 befassten sich die plusKita Einrichtungen damit,
geeignetes zusätzliches Personal für die plusKita Aufgaben zu suchen, eine IstStand-Analyse durchzuführen und einen Maßnahmenplan zu erstellen.
Perspektive:
2015 werden den plusKita Einrichtungen 2-3 trägerübergreifenden Austauschtreffen
angeboten. Diese Treffen sollen dazu dienen, sich über gute Erfahrungen und
gelingende Angebote auszutauschen. Ende 2016 erfolgt die Bewertung der
Maßnahmen und ggfs. neue Verteilung der Mittel für plusKiTas.
Inklusion in den Kindertageseinrichtungen
In diesem Zeitraum und prognostisch auch in den nächsten Jahren wirkt sich die
Beendigung der Förderung der Integrativen Gruppen durch die Eingliederungshilfe
(LVR) aus. Gleichzeitig entsteht bei immer mehr Eltern der Wunsch, ihr Kind mit
diagnostizierter Behinderung in die KiTa vor Ort zu geben bzw. dort zu belassen,
wenn erst im Laufe der Kindergartenzeit ein besonderer Förderbedarf festgestellt
wurde. Die Einrichtungen verändern sich: Inklusion fordert eine weitere fachliche
Qualifikation, besonders im Hinblick auf Entwicklungsbedarfe bei Kindern und
entsprechende pädagogische Haltungen und Interventionen.
Die fachliche Begleitung und Steuerung durch Hilfeplangespräche gemeinsam mit
den Eltern fördert das Verständnis für das Kind, die Eltern und auch für die
Erzieherin. Fortschritte, Ressourcen und Entwicklungsfelder werden beschrieben,
Vereinbarungen festgehalten. Bei der Abt. Jugend und Familie kommt für diese
Aufgabe therapeutisch qualifiziertes Personal zum Einsatz (1 VZ-Stelle). Einige
Träger haben besonders qualifiziertes Personal eingesetzt, das einrichtungsübergreifend sowohl an der Klärung der Frage nach einem besonderen Förderbedarf
wie auch in der passgenauen Umsetzung der Förderung arbeitet. Ergänzend
werden, ebenfalls finanziert aus der 3,5fachen Kindpauschale, begleitend "Marte
Meo"-Prozesse durchgeführt, die den Fachkräften und den Eltern zusätzliche
Handlungsoptionen aufzeigen und Wirksamkeit sichtbar machen.
12
Eine Schwierigkeit stellt die geplante therapeutische Versorgung der Kinder durch
die verordnete Sprach – oder Physiotherapie dar. Niedergelassene Kinderärzte
sehen häufig nicht die Notwendigkeit längerfristiger Rezepte oder einer Verordnung
überhaupt. In den meisten KiTas gibt es mittlerweile eine Kooperation mit einer
entsprechenden Praxis, sodass ggf. die Therapien in der KiTa durchgeführt werden
können. Insgesamt wurde die Vernetzung intensiviert.
Integrative Gruppen wurden teilweise umgewandelt in die Gruppenform I. Zum einen
kann so dem Bedarf an U3-Plätzen entsprochen werden, zum andern sind KiTas im
ländlichen Raum mit diesem Platzangebot zukunftssicherer.
Ein genaueres Hinsehen ebenso wie die Möglichkeit, über die bis dato begrenzten
Plätze in den besonderen Gruppen hinaus zusätzliche Förderung durch die 3,5fache
Kindpauschale umzusetzen, wird die Bildungschancen für diese Kinder verbessern.
Dabei bleibt festzuhalten, dass Integrative Gruppen auch inklusiv gearbeitet haben –
bis auf die Situation, dass Kinder mit Behinderung häufig nicht in die KiTa „vor Ort“
gehen konnten bzw. wechseln mussten.
Der LVR fördert Inklusion durch die FinK-Pauschale in Höhe von 5000 € / Jahr unter
bestimmten Bedingungen - wie z.B. einer Platzreduzierung. Auf diesem Weg bleiben
voraussichtlich in Kernbereichen kleinere Gruppen erhalten.
Nach wie vor gibt es im Kreis 4 heilpädagogische Gruppen mit je 8 – 10 Plätzen für
Kinder mit Behinderung, die über die Eingliederungshilfe gem. SGB XII durch den
LVR finanziert werden. Da auch die Verteilung dieser besonderen Plätze zu der
Aufgabe im Rahmen der Hilfeplanung gehört, finden hier ebenfalls Hilfeplangespräche statt, in der Regel jedoch in größeren Zeitabständen.
Perspektive:
Der intensive, frühe Einsatz von Hilfeplanung in diesem Bereich ermöglicht den
gezielten, "von außen" zumindest mitgesteuerten Prozess der Entwicklungsförderung
unter Einbeziehung der Eltern. Effekte werden zu erwarten sein, da biografisch früher
passende Hilfen geleistet werden und die Bereitschaft, entsprechende Unterstützung
anzunehmen, bei Eltern steigt. Die Übergänge von der KiTa in die Grundschule
werden dem Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf angemessen zu gestalten
sein. Eine entsprechende Absprache mit dem Fachdienst des Sozialen Dienstes
muss noch erarbeitet werden.
Im Bereich frühkindlicher Bildung werden Wirksamkeiten - bei ErzieherInnen, Eltern
und Kindern(!) - besser erkennbar.
Die Fallzahlen werden fortlaufend beobachtet. In der KiTa-Landschaft wird deutlich,
dass "mehr Personal" als zusätzliche Unterstützung eine natürliche Grenze findet,
wenn zu viele Erwachsene in der KiTa sind und der Fachkräftemangel weiter
fortschreitet. Es wird eine Entwicklung hin zu mehr und besserem Fallverständnis,
mehr fachlicher Qualifikation und neuen, kreativen Lösungen angestrebt.
13
Elektronisches Anmeldesystem
Die gesetzlichen Veränderungen im Rahmen der KiBiz-Revision ebenso wie die
immer komplexer werdende Anmeldesituation schaffen den Bedarf für ein
elektronisches Anmeldesystem. Die am Markt vorhandenen Anbieter stellten ihre
Produkte vor. Den hiesigen Anforderungen entsprachen 2 Produkte, Little Bird und
KiTaNavigator. Eine abschließende Entscheidung und damit Anschaffung einer
Software ist 2015 vorgesehen.
Perspektive:
Mit dem elektronischen Anmeldesystem wird die Transparenz des Angebots vor Ort
für Eltern möglich. Eine verbindliche Anmeldung - auch unterjährig - kann
entsprechend der gesetzlichen Vorgabe erfolgen. Wenn kein Platz gefunden wurde,
besteht die Möglichkeit, entsprechend zeitnah zu reagieren. Ein Controlling wird für
den Bereich der Qualitätsentwicklung möglich. Sichtbar wird ein Qualitätsaspekt bei
den Einrichtungen durch das Wahlverhalten der Eltern.
Qualitätsentwicklung im KiTa-Bereich
In den kommenden Jahren wird ein Qualitätsdialog mit den Trägern von
Kindertageseinrichtungen eingeführt. Es sind gemeinsam Kriterien zu den
unterschiedlichen Dimensionen von Qualität zu entwickeln. Dabei können auch
vorhandene Zahlen - wie beispielsweise die Personalausstattung zwischen dem 1.
und 2. Wert - oder auch die Auswertung der Verwendungsnachweise zugrunde
gelegt werden.
Im Bereich Inklusion wird Qualität auch in passgenauen Interventionen (aufgrund von
Fallverständnis und reflektiertem pädagogischen Handeln) und entsprechender
Kreativität deutlich.
Begonnen wurde bereits mit dem Vielfalt-Fortbildungsangebot, das sehr gut
angenommen wurde und lt. Rückmeldung erkennbare, positive Veränderungen in der
Zusammenarbeit mit Eltern und Kindern, aber auch im Team auslöst. Weitere
fachliche Inputs werden in dem Bericht "Prävention" ab Seite 16 dargestellt.
Tagespflege
Tagespflege ist gesetzlich der Bildung und Erziehung in einer Kindertageseinrichtung
gleichgestellt (Kinderbildungsgesetz § 2). 2 - 3 Mal jährlich werden von
Bildungsträgern (DRK und Haus der Familie) Qualifizierungskurse für
Tagespflegepersonen durchgeführt, die Teilnahme ist u.a. Voraussetzung für die
Erteilung einer Tagespflegeerlaubnis. Die Koordination für den Bereich ist auf den
DKSB Kreisverband Euskirchen delegiert, damit ein qualifiziertes und bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten werden kann.
In der Stichtagserhebung (31.12.2014: 234 Fälle) wird ein Trend deutlich: die Zahl
der unter 3jährigen, die in Tagespflege betreut werden, ist stetig gestiegen, während
- vermutlich durch flächendeckende OGS-Angebote - die Zahl der Schulkinder stabil
bleibt.
14
361 01: Anzahl der Kinder in Tagespflege am 31.12.
250
8
16
27
29
20
200
11
9
150
18
31
19
32
10 < 14 Jahre
23
6 < 10 Jahre
28
3 < 6 Jahre
0 < 3 Jahre
100
33
70
179
156
11
50
131
20
21
76
64
23
0
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Im Jahr 2014 (Zeitraum) wurden insgesamt 408 Kinder in Tagespflege gem.
§ 23 SGB VIII betreut. Bei Kindern, die älter als 3 Jahre alt und in Tagespflege sind,
handelt es sich in der Regel um Randzeitenbetreuung. Im Jahr 2014 ist keine
Steigerung der Fallzahlen fest zu stellen.
Randzeitenbetreuung wird dann von Müttern und Vätern nachgefragt, wenn durch
Schichtdienste die Öffnungszeiten in KiTa und Schule die berufs- oder
ausbildungsbedingte Abwesenheit nicht abdecken. Öffnungszeiten im Einzelhandel
und Arbeitszeiten in Arzt- und Pflegeberufen, auch Schichtdienste bei Post oder
Polizei verlangen von ArbeitnehmerInnen Einsatz in Zeiten, in denen Kinder
normalerweise zu Hause sind und von ihren Eltern betreut werden. Betreuungszeiten
am frühen Morgen und bis zum späten Abend kommen auch für
Tagespflegepersonen nicht immer in Frage. Die Mitarbeiterinnen des
Kinderschutzbundes bemühen sich um entsprechende Lösungen. Wünschenswert
wäre natürlich, dass Mütter und/oder Väter von kleinen Kindern auch in diesen
Berufen Familie und Beruf vereinbaren könnten.
Die geltenden Richtlinien wurden 2014 einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen,
da Tagespflegepersonen gegen die Verfahrensweise beim Verwaltungsgericht
Aachen Klage einlegten. Die Kammer entschied am 17.06.2014, dass die Zahlungen
nicht mehr, wie bisher, in Form von Fixbeträgen bezogen auf Stundenkorridore
erfolgen kann. Anfang 2015 wurden neue Richtlinien (gültig ab 01.05.2015)
verabschiedet, die diese Rechtsprechung berücksichtigen.
Perspektive
In den kommenden Jahren ist eine Qualitätsoffensive auch in diesem Bereich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - geplant. Entsprechende Überlegungen
werden in enger Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund und den
Familienbildungsstätten als Anbieter der Qualifizierungskurse erfolgen.
Eine Handlungsempfehlung für Großtagespflegestellen wird erarbeitet.
15
3.1.2 Prävention und Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten
Fortbildungsreihe für Fachkräfte aus Kindertagesstätten
"Vielfalt: Chancen und Herausforderungen in der täglichen KiTa-Arbeit"
Die Arbeit in Kindertagesstätten hat sich in den letzten Jahren gravierend verändert.
Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung hat einen hohen Stellenwert
eingenommen. Aus den Maßnahmen für Chancengleichheit und Prävention sind
Kindertagesstätten als erste Bildungsinstanzen nicht mehr wegzudenken. Die
Bildungsaufträge werden umfangreicher, die Arbeit anspruchsvoller.
Die Fachkräfte sehen sich zunehmend mit neuen Herausforderungen und
Lebenssituationen in den Einrichtungen konfrontiert.
Lebenswelten und Lebensentwürfe von Familien, die unterschiedlichen Familienformen aber auch die Herausforderungen des täglichen Lebens werden zunehmend
vielfältiger.
Der Kreis Euskirchen möchte die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen dabei
unterstützen, den vielfältigen Herausforderungen adäquat und kompetent zu
begegnen, um Kinder und Eltern professionell unterstützen und begleiten zu können.
Der Kreis Euskirchen, Abteilung Jugend und Familie, hat eine dreitägige
Fortbildungsreihe für Fachkräfte aus Kindertagesstätten konzipiert, welche die
Themenbereiche "Vorurteilsbewusstsein", "ressourcenorientierte und lösungsorientierte Gesprächsführung" und "Lebenswelten der Kinder und Familien in der
KiTa sichtbar machen" beinhaltet. Die Fortbildungsreihe umfasst drei Tage, welche
thematisch aufeinander aufbauen.
Im Jahr 2013 startete die erste Fortbildungsreihe, 2014 wurde diese
Fortbildungsreihe den Fachkräften bereits zum 2. und 3. Mal (4 Gruppen) kostenfrei
angeboten. Die Fortbildung wird sowohl im Südkreis als auch im Nordkreis
angeboten, um den Teilnehmer/innen lange Fahrwege zu ersparen. Die
Fortbildungsgruppen sollen eine Teilnehmehrzahl von jeweils ca. 13-15 Personen
nicht überschreiten, da diese Fortbildung eine intensive Auseinandersetzung mit der
eigenen Person beinhaltet.
2014 nahmen 50 Erzieherinnen teil. Insgesamt konnten bis heute 106 Fachkräfte aus
dem Kreis Euskirchen daran teilnehmen.
Perspektive:
Auch für das kommende Kindergartenjahr sind weitere Durchläufe geplant, da die
Resonanz der Fachkräfte auf das Angebot sehr groß ist. Die Rückmeldungen der
Fortbildungsteilnehmer/innen sind durchweg positiv. Die Inhalte der Fortbildung
werden als sehr gewinnbringend und hilfreich für ihre tägliche Arbeit bewertet. Einige
Teilnehmer/innen berichteten, dass sie deutliche positive Veränderungen in der
Elternzusammenarbeit, aber auch in der Teamzusammenarbeit beobachten konnten,
nachdem sie Elemente aus der Fortbildung in ihre Arbeit integriert hatten.
16
Arbeitskreis des Euskirchener Familien-Unterstützungs-Netzwerk (EU-FUN)
Der Arbeitskreis des Euskirchener- Familien-Unterstützungs-Netzwerk mit dem
Schwerpunkt Frühe Hilfen, welches mittlerweile ca. 30 Mitglieder aus dem
Jugendhilfe- und Gesundheitswesen umfasst, hat im Jahr 2013 intensiv daran
gearbeitet, eine Broschüre für das Gesundheitswesen zu erstellen, welche sowohl
das Thema Prävention als auch den Kinderschutz beinhaltet. Im Kapitel "Prävention
im Kreis Euskirchen - Ein Handlungsleitfaden" finden Fachkräfte aus dem
Gesundheitswesen Angebote, Adressen und Ansprechpartner, welche präventive
Angebote für Kinder und Familien bereithalten. Das zweite Kapitel "Kinderschutz im
Kreis Euskirchen" ist ein Wegweiser für den Umgang mit dem Verdacht einer
Kindeswohlgefährdung. Hier werden mögliche Anzeichen einer Gefährdung
beschrieben sowie die weiteren Schritte in einer Verdachtssituation. Die Broschüre
wurde Anfang des Jahres 2014 herausgebracht und wird zusätzlich auch gerne von
Fachkräften aus dem Jugendhilfebereich genutzt.
Des Weiteren haben die Mitglieder des Arbeitskreises gemeinsam eine
Kooperationsvereinbarung erarbeitet, welche die Leitgedanken und Struktur des
Arbeitskreises beinhaltet. Diese Kooperation wurde Anfang 2014 von der
Geschäftsleitung und den aktiven Mitgliedern unterzeichnet.
2014 tagte der Arbeitskreis drei Mal. Schwerpunkte an allen Treffen waren der
allgemeine Informationsaustausch über Bedarfe und Situationen der Familien,
Erfahrungen und Umgang mit Familien und Kindern mit besonderem Förderbedarf
(Inklusion) sowie die damit einhergehenden gesetzlichen Veränderung in der
Kindertagesbetreuung.
Perspektive:
2015 wird der Arbeitskreis weiterhin regelmäßig tagen. Zukünftig wird die
Flüchtlingsthematik in den Themenkreis aufgenommen werden müssen.
Familienzentren
Der trägerübergreifende Arbeitskreis der Familienzentren traf sich 2014 vier Mal. Ab
dem nächsten Jahr sind insgesamt 3 Treffen im Jahr geplant. Diese Reduzierung
geht einerseits auf die erworbene Erfahrung und Sicherheit der Einrichtungen zurück,
andererseits wird somit versucht, die zeitlichen Ressourcen der Einrichtungsleitungen nicht im Übermaß zu belasten. Da der trägerübergreifende Austausch allen
Beteiligten sehr wichtig ist, werden die gemeinsamen Treffen als solche in der
reduzierten Form beibehalten.
Neben dem allgemeinen trägerübergreifenden Austausch waren weitere Themen im
Arbeitskreis pädagogische Inhalte wie Inklusion, Qualitätsentwicklung und
Partizipation.
Perspektive:
Für 2015 sind 3 Treffen geplant. Themen werden sein:
• alltagsintegrierte Sprachförderung
• Arbeit mit Flüchtlingskindern und deren Familien
• weitere Themen der Qualitätsentwicklung
17
Rucksack-KiTa und Rucksack-Grundschule
Im Kindergartenjahr 2013/14 wurden bereits zum dritten Mal 3 Rucksackgruppen in
KiTas durchgeführt. Die teilnehmenden Familien sind nach wie vor begeistert von
dem Angebot und nehmen mit großem Engagement an den Gruppen teil. Mütter und
Einrichtungen können nach kurzer Zeit sprachliche Fortschritte bei den beteiligten
Kindern wahrnehmen. Die Mütter nutzen die Gruppe auch für soziale Kontakte und
um Erziehungsthemen und -fragen zu diskutieren. Die Rucksackeinrichtungen
meldeten zum Ende des Kitajahres 2012/13 den Wunsch deutscher Mütter, ebenfalls
am Rucksackprojekt teilnehmen zu können. Auch Kinder deutscher Herkunft
benötigen oftmals sprachliche Förderung. Die Mütter wollen die sprachliche
Entwicklung ihrer Kinder fördern und sind dankbar für die vielfältigen Beschäftigungsund Förderanregungen für ihre Kinder. So nahmen im Kitajahr 2013/14 insgesamt 3
Familien deutscher Herkunft am Projekt teil. Neben der sprachlichen Förderung
wurde dadurch auch die interkulturelle Arbeit in den Einrichtungen weiter gestärkt.
Im Kitajahr 2014/15 bieten mittlerweile insgesamt 5 Kindertagesstätten das
Rucksackprogramm an.
Des Weiteren starteten im Schuljahr 2013/14 zwei Grundschulen mit dem Projekt
Rucksack-Grundschule. Beide Schulen (Kath. Grundschule Mechernich und
Grundschule Stotzheim) stehen in enger Kooperation mit den Rucksack-Kita
Einrichtungen vor Ort. So erfahren Kinder und Eltern eine Kontinuität im
Bildungsverlauf im Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule. Die
Begleitung der Grundschulen/ Kindertagesstätten, sowie die Fortbildungen der
Elternbegleiterinnen aus Grundschule und Kindertagesstätte (Mütter welche die
Rucksackgruppen durchführen), wird in Kooperation mit dem KoBIZ (Fr. Zinati-Feld,
Abt. Jugend und Familie und Frau Bahner, KoBIZ) durchgeführt.
Die Finanzierung der Rucksack- KiTagruppen erfolgt im Jahr 2014 noch über die
DemografieInitiative.
Perspektive:
Ab 2015 werden die neu dazugekommenen KiTas noch über die DemografieInitiative
gefördert. Die älteren, seit 2011 bestehenden Rucksack-Einrichtungen werden ab
2015 über den Jugendhilfeetat gefördert. Die Finanzierung der Rucksackgruppen in
den Grundschulen erfolgt über die DemografieInitiative.
Weitere Kindertagesstätten, welche Rucksack-KiTa anbieten möchten, sind stets
willkommen.
Arbeitstreffen der Fachberatungen für Kindertagesstätten im Kreis Euskirchen
Seit Herbst 2012 finden regelmäßige Arbeitstreffen mit den KiTa-Fachberaterinnen
im Kreis Euskirchen statt. Besprochen werden aktuelle gesetzliche Veränderungen
sowie Qualitätsstandards und -entwicklungen.
Im Jahr 2014 fanden insgesamt 4 Treffen statt. Inhaltlich waren die Treffen sehr stark
von dem Thema Inklusion in Kindertagesstätten geprägt.
18
Bei der Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung oder drohender
Behinderung in Kindertagesstätten wird im Kreis Euskirchen in einem abgestimmten
Vorgehen eine Entscheidung über Art und Weise und Ort unter Einbeziehung der
Eltern und verschiedener Fachleute getroffen.
Besprochen wurden gesetzliche Vorgaben, das im Kreis Euskirchen eingeführte
Verfahren sowie Schwierigkeiten und Hürden in Kindertagesstätten vor Ort.
Perspektive:
2015 soll das Thema der Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten in den Fokus
gerückt werden.
Bindungstraining Wir2
Durch die Förderung im LVR Projekt "Kommunale Netzwerke gegen KinderarmutTeilhabe ermöglichen", war es der Abteilung Jugend und Familie möglich zwei
Erzieherinnen zu Wir2 Gruppenleiterinnen fortbilden zu lassen.
Wir2 (vormals "Palme") ist ein Bindungstraining für Alleinerziehende mit Kindern im
Vorschul- und Grundschulalter, welches in der Universität Düsseldorf von Prof. Franz
entwickelt wurde und wissenschaftlich als wirksam evaluiert wurde.
Ziele von Wir2 sind:
• Die Verbesserung bestehender mütterlicher Depressivität,
• die Einfühlung in das Erleben des Kindes
• die Stabilisierung der Mutter-Kind-Beziehung
• die Stärkung der intuitiven Elternfunktion
• die Einübung sozialer Kompetenzen.
Das Konzept ist bindungsorientiert und emotionszentriert. Es wird von einem
geschulten Leiterpaar durchgeführt.
Der Kurs besteht aus 20 Sitzungen a 90 Minuten/Woche für 10-12 Mütter. Im Kreis
Euskirchen wurde der erste Kurs mit 10 Sitzungen a 2,5 Stunden angeboten. Für die
eventuell benötigte Kinderbetreuung sorgt das Familienzentrum, in dem der Kurs
stattfindet.
Das Manual besteht aus strukturierten Sitzungen
mit den 4 Modulen:
Selbsterfahrung, Einfühlung, Elternrolle und Kompetenzen. Die Module beinhalten
Informationen, Gruppenarbeiten und Mutter-Kind-Übungen. Die Wirksamkeit von
Wir2 wurde in einer randomisierten, kontrollierten Studie mit 61 Müttern untersucht.
Die Abteilung Jugend und Familie möchte durch Wir2 ein Angebot speziell für
Alleinerziehende schaffen und in Erfahrung bringen, ob dies genutzt wird. Der erste
Kurs konnte Ende 2014 starten und wurde über die DemografieInitiative des Kreises
Euskirchen finanziert. An dem Kurs nahmen nach 14 Anmeldungen 12 Mütter teil.
Das Feedback der Mütter zum Kurs fiel durchweg positiv aus. Anschließende
Nachtreffen der Gruppe (etwa 2-3mal im Jahr) für 2015 sind gewünscht und geplant
und werden von einem Familienzentrum und den Kursleiterinnen organisiert.
Perspektive:
2015 sollen 2 weitere Kurse im Süden des Kreises Euskirchen angeboten werden.
19
Mütterpraktikum in der Kindertagesstätte
In Zusammenarbeit mit dem Jobcenter EU-Aktiv bietet das Familien-UnterstützungsNetzwerk des Kreises Euskirchen sowie der AWO Regionalverband Rhein- Erft und
Euskirchen, seit April 2014 Müttern mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren die
Möglichkeit eines Praktikums in einer Kindertagesstätte in Wohnortnähe.
Ziele des Praktikums sind, die Erziehungskompetenz zu stärken und den Müttern
möglicherweise längerfristig eine berufliche Perspektive zu bieten.
Durch die Beobachtung und Mitwirkung in einer Kindertagesstätte können die Mütter
Ideen und Anregungen für den täglichen Umgang mit ihrem Kind erhalten.
Die Beobachtungen und Erlebnisse, die sie während des Praktikums sammeln,
können die Mütter 14tägig zusammen mit anderen "Praktikumsmüttern" und Frau
Zinati-Feld vom Familien-Unterstützungs-Netzwerk des Kreises Euskirchen (Abt.
Jugend und Familie) austauschen und hinterfragen.
Das Praktikum ist in der Regel auf 6 Monate ausgerichtet, der zeitliche Umfang
(zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche) kann flexibel mit den Müttern vereinbart
werden. Für die Dauer des Praktikums erhalten die Frauen eine
Aufwandsentschädigung von 2 € pro Stunde, außerdem werden die Fahrtkosten
übernommen.
Der Praktikumsplatz kann jederzeit
Kindertagesstätte gekündigt werden.
von
den
Frauen
oder
seitens
der
Nach dem Praktikum besteht die Möglichkeit, von dem Träger der Kindertagesstätte
weiterhin als Unterstützungskraft beschäftigt zu werden. Dies könnte längerfristig zu
einer Weiterqualifizierung im Kindertagesstättenbereich führen.
2014 nahmen 13 Mütter an diesem Projekt teil, davon beendeten 2 Mütter das
Praktikum vorzeitig. 5 Mütter möchten sich um einen Ausbildungsplatz als
Kinderpflegerin oder Erzieherin bewerben.
Eine Mutter bekam über das Praktikum eine Festanstellung (Küchenkraft), einer
Mutter (Kinderpflegerin) wurde eine solche für 2015 in Aussicht gestellt.
Die am Projekt beteiligten Kindertagesstätten konnten nach relativ kurzer Zeit bei
einigen Müttern eine sichtliche Verbesserung im Erziehungsverhalten sowie im
sozialen Auftreten beobachten. Auch in den 14tägig stattfinden Reflexionstreffen
reflektieren die Mütter sowohl ihre Erfahrungen und Beobachtungen aus den
Praxisstellen, als auch ihr Erziehungsverhalten mit ihren eigenen Kindern.
Perspektive:
Das Praktikum kann 2015 fortgesetzt und eventuell auch verlängert werden.
Das Angebot wird von der Hochschule Niederrhein wissenschaftlich begleitet. Die
wissenschaftliche Begleitung wird 2015 fertig gestellt.
Weitere Träger von Kindertagesstätten sollen für das Angebot gewonnen werden.
20
Babybegrüßungsbesuche
Seit September/Oktober 2012 werden die Begrüßungsbesuche bei Familien mit
Neugeborenen kreisweit in Kooperation mit den jeweiligen Städten und Gemeinden
angeboten.
Die Informationsmaterialien und Geschenke der einzelnen Gemeinden und Städte
werden wertgeschätzt. Die Besuche wurden im Jahr 2014 kreisweit von ca. 80 % der
Familien angenommen. Die Gründe, warum manche Familien keinen Besuch
wünschen, sind vielfältig. Viele geben an, bereits mehrere Kinder zu haben und
keinen Besuch zu benötigen, andere sind mit Themen wie Krankheit in der Familie
beschäftigt. Manche Familien äußern klar, dass sie keinen Besuch vom Jugendamt
wünschen, sei es, weil sie schlechte Erfahrungen gemacht haben, bereits in einer
Maßnahme sind oder sich nicht zur "Zielgruppe" hinzu rechnen.
Perspektive:
Die Begrüßungsbesuche werden 2015 fortgesetzt. Eine noch bessere Erreichbarkeit
der Familien soll versucht werden. Hierzu wird es noch mal Rücksprachen mit den
durchführenden Fachkräften in den ASD-Teams geben, um die konkrete
Ausgestaltung weiterhin zu optimieren.
Marte Meo Kurse:
Seit 2011 wird jungen und werdenden Eltern kostenfrei der Kurs "Marte Meo: Schau
mal wie dein Baby spricht- Was Sie schon immer wussten und sich ruhig weiter
trauen können!“ angeboten.
In dem Kurs werden (werdende) Eltern darin bestärkt ihrer Intuition im Umgang mit
ihrem Kleinkind zu vertrauen. Anhand von Filmbeispielen wird aufgezeigt wie intensiv
der Säugling von Anfang an kommuniziert, wie Eltern diese Signale lesen und
entschlüsseln können und wie Eltern ihrem Kind von Anfang an die Grundlagen für
eine gesunde körperliche und seelische Entwicklung bieten können. Mit dem dafür
ausgewählten Bildmaterial können elterliche Fähigkeiten bewusst erkannt und aus
eigener Kraft gestärkt werden. Die dabei entstehende sichere Bindung schafft die
Grundlagen für eine gute Entwicklung des Kindes.
Die für Eltern kostenlose Wahrnehmung der Termine wird ermöglicht durch den
Euskirchener Verein " EU-FUN e.V.- Verein zur Förderung der Familienunterstützung
im Kreis Euskirchen", welcher sich ehrenamtlich für Familien und gegen die Folgen
von Kinderarmut im Kreisgebiet einsetzt und von der Bürgerstiftung der
Kreissparkasse Euskirchen gefördert wird.
Der Kurs umfasst drei zweistündige Termine und findet in Familienzentren und
Kindertagesstätten statt. 2014 haben 3 Kurse stattgefunden. Insgesamt konnten von
2011 bis 2014 30 Kurse finanziert werden.
Perspektive:
2015 sollen die Kurse weiterhin in Familienzentren und Kindertagestätten angeboten
werden. Des Weiteren wird überlegt, auch Hebammenpraxen als Durchführungsort
zu gewinnen.
21
3.1.3 Jugendarbeit
(Offene) Kinder- und Jugendarbeit (§ 11, SGB VIII)
Ziel der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII ist die allgemeine
Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Dabei sollen die Angebote an den
Interessen und Neigungen der Zielgruppe anknüpfen und von ihnen mit bestimmt
und mit gestaltet werden.
Die flexiblen Settings und Zugänge der Offenen Kinder- und Jugendarbeit – u. a. im
Hinblick auf Zeitbudgets und mit dem Verzicht auf eine Festlegung auf bestimmte
Problem- und Zielgruppen - sind ein Alleinstellungsmerkmal im SGB VIII und grenzen
sich hierdurch insbesondere zu den Angeboten der Jugendsozialarbeit deutlich ab.
Zahlen Daten Fakten:
Im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit fördert der Kreis Euskirchen
insgesamt 12,8 Fachkraftstellen in Höhe der anerkannten Personalkosten.
Hierdurch wird der Betrieb von 12 Jugendeinrichtungen in 10 von 11 Kommunen des
Kreises sichergestellt.
Die Angebote des offenen Betriebs der Jugendeinrichtungen sind in 2014 von
insgesamt 410 Stammbesucher/ -innen genutzt worden. An unregelmäßigen oder
einmaligen Veranstaltungen nahmen im selben Zeitraum ca. 2.160 Kinder und
Jugendliche teil.
Den Schwerpunkt der Angebote bildeten auch in 2014 – neben der Nutzung des
offenen Treffs – freizeit- und sportorientierte Maßnahmen wie z. B. Fußball-, Kickeroder Billardturniere, Ferienprogramme sowie – Ferienfreizeiten, etc.). Daneben
waren Maßnahmen der Prävention zu Themen wie Alkoholprävention im Rahmen
von HaLt, Cannabis, Verhütung, gesunder Ernährung, etc. von besonderer
Bedeutung.
Durch die Förderung des Kulturrucksacks NRW wurde darüber hinaus eine Reihe
von kulturpädagogischen Projekten ermöglicht (Graffiti, Trommeln, Skulpturen, Tanz,
Design, Trickfilm, Fantasy, Rollenspiel). So profitierten 6 Jugendeinrichtungen z. T
mehrfach von der Landesförderung.
Neben den einrichtungsbezogenen Angeboten wurde zudem mit einem Umfang von
10 bis 20 v. H. des anerkannten Stellenumfangs - aufsuchende Arbeit durch die
Fachkräfte vorgehalten.
Wirksamkeitsdialog
Die jeweiligen Maßnahmen und Projekte der Offenen Jugendarbeit werden mit der
Abt. Jugend und Familie im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs auf Grundlage der
jährlichen Qualitätsberichte reflektiert.
Aktuelle Thematiken sowie künftige Schwerpunktaufgaben und Projekte werden mit
den Fachkräften und Trägern der Jugendarbeit in entsprechenden Leistungs- und
Zielvereinbarungen festgehalten. Zudem sollen die Angebote der Jugendarbeit auf
lokaler Ebene mit den Akteuren der Jugendverbände und Vereine besser
abgestimmt und vernetzt werden. Hierzu werden regelmäßig sogenannte
Sozialraumkonferenzen in den jeweiligen Städten und Gemeinden anberaumt.
22
Perspektiven
Durch den gesellschaftlichen und demografischen Wandel ergeben sich
Herausforderungen insbesondere für die Offene Kinder – und Jugendarbeit im
ländlichen Raum.
Daher wird die Abt. Jugend und Familie – auf Grundlage entsprechender politischer
Beschlusslagen – unter angemessener Beteiligung der Träger und Fachkräfte der
Jugendarbeit einerseits sowie der Kinder- und Jugendlichen andererseits, Konzepte
zur Weiterentwicklung der (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit erarbeiten.
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung (§ 79, SGBV III) sollen dabei insbesondere
Themen wie Nutzerverhalten, Mobilität, flexible Angebotsstrukturen, Vernetzung und
Kooperationen insbesondere mit Schulen (Ganztag), Inklusion und Integration
berücksichtigt werden.
Neue Impulse für diese konzeptionellen Prozesse sollen dabei auch von einem
Jugendmobil, welches durch die Leader Förderung angeschafft werden kann,
ausgehen.
Mit dem Jugendmobil soll zudem die Vernetzung und Zusammenarbeit mit den
Jugendverbänden und Vereinen belebt werden.
Für die Unterstützung der Arbeit in den Jugendverbänden steht mit dem
Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan ca. 78.000 € zur Verfügung.
Ziel ist es insbesondere, mit den Verantwortlichen der Jugendverbände zu erörtern,
wie die hier bereit gestellten Mittel im Sinne einer vielfältigeren Angebotsstruktur
künftig besser zu nutzen sind.
3.1.4 Familienbildung
Die Familienbildungsstätten (Träger DRK, Kreisverband Euskirchen; Haus der
Familie, Bildungswerk der Erzdiözese Köln; Kath. Forum f. Erwachsenen- u.
Familienbildung Düren-Eifel, Caritas Trägergesellschaft West GmbH) im Kreis
werden mit jährlich 17000 € gefördert. Der Verteilungsschlüssel folgt ab 2015 dem
Zuwendungsbescheid des LVR, der sich an fachlichen Kriterien orientiert. Aufgabe
der Familienbildung ist es, Mütter und Väter und jungen Menschen Leistungen der
allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie anzubieten. Viele Angebote der
Familienbildungsstätten finden in den Familienzentren im Kreis statt, damit gehen die
Anbieter räumlich und auch inhaltlich "zu den Familien".
Es wird regelmäßig ein Qualitätsdialog geführt. Die Träger sind weiterhin
aufgefordert, aktuellen Entwicklungen durch Projekte zu begegnen, die im Einzelfall
dann mit der Abteilung Jugend und Familie abgesprochen werden.
23
3.2
Beratung, Entlastung und Unterstützung
3.2.1 Jugendschutz, Jugendsozialarbeit
Ziel der Jugendsozialarbeit im Sinne des § 13 SGB VIII ist die gesellschaftliche
Integration
junger
Menschen
durch
die
Kompensation
individueller
Beeinträchtigungen und sozialer Benachteiligungen.
In Abgrenzung zur (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit werden sowohl Zielgruppen
wie auch Ziele in der Jugendsozialarbeit genauer definiert. Insbesondere in der
Schulsozialarbeit sind die Angebote und Maßnahmen in Analogie zur Schule i. d.
Regel in hohem Maße zeitlich getaktet.
Zahlen Daten Fakten:
Der Kreis Euskirchen fördert im Bereich der Jugendsozialarbeit/ Schulsozialarbeit
insgesamt 2,5 Vollzeitstellen in Trägerschaft der AWO an den beiden kreiseigenen
Berufskollegien und der Don Bosco Förderschule. Daneben werden weitere 2, 5
Vollzeitstellen der AWO im Übergang von der Schule in den Beruf an Haupt- und
Förderschulen im Kreisgebiet refinanziert.
Diese 5,0 Vollzeitstellen waren im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan mit
ca. 286.500 € für 2014 veranschlagt.
Die Abt. Jugend und Familie hat sich mit dem Träger AWO auf gemeinsame
Standards und die entsprechende Dokumentation geeinigt.
Daneben sind im Bereich der Schulsozialarbeit nunmehr 5,2 Landesstellen an Hauptund Gesamtschulen und 2,5 kommunale Stellen an Haupt- Gesamt- und
Förderschulen beschäftigt.
Seit 2012 ist auch die Abt. Jugend und Familie Träger der Schulsozialarbeit, welche
zunächst aus den Bundesmitteln für Bildung und Teilhabe finanziert wurde und für
den Zeitraum 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 mit Landesmitteln sichergestellt wird.
Die derzeit sechs Schulsozialarbeiterinnen sind im Umfang von 4,0 Vollzeitstellen an
13 weiterführenden Schulen des Kreises tätig. Dieses flexible und bedarfsgerechte
„Angebot in der Fläche“ wurde durch eine schul- und schulformübergreifende
Konzeption auf Grundlage von fachlichen und zeitlichen Standards ermöglicht.
Neben den Beratungsleistungen in drei unterschiedlichen Intensitäten bildeten die
Sozialen Kompetenztrainings insbesondere zum Thema „Neue Medien“ einen
konzeptionellen Schwerpunkt.
Durch eine Vielzahl von strafrechtlich relevanten Vergehen, in die auch die Polizei
involviert war, wurde die Bedeutung dieser Thematik unterstrichen.
Dabei ging es zumeist um Formen des „sexting“ (Verbreitung von Nacktbildern, etc.)
Die Schulsozialarbeiterinnen der Abt. Jugend und Familie führten in 2014 drei
Elternabende in Zusammenarbeit mit dem Kriminalkommissariat Vorbeugung durch
und beteiligten sich aktiv an einem Fachtag im Oktober 2014, der vom Netzwerk
Opferschutz in Zusammenarbeit mit dem Träger Wellenbrecher e.V. organisiert
wurde.
24
Übersicht der Leistungen der Schulsozialarbeit der Abt. Jugend und Familie
(Leistungen insgesamt 2.HJ. 2013/2014; 1. HJ 2014/ 2015)
350
303
300
Beratung
Intensivberatung
250
Kurzberatung
Kompetenztraining
200
Gruppenberatung
150
100
50
128
Projektarbeit
Krisenintervention
75
Außersch. Maßnahme
65
35
30
10
8
Neue Medien
9
0
Zum Schaubild:
Die Intensitäten in der Beratung umfassen folgende zeitliche Standards:
Kurzberatung: bis 15 min.
Beratung:1 bis zwei Beratungseinheiten a 45 min.
Intensive Beratung: 3 bis 5 Beratungseinheiten a 45 min.
Perspektiven:
Die Abt. Jugend und Familie hat auch im vergangen Jahr ihre Arbeit im Sinne des
Auftrags des Lenkungskreises (Regionales Bildungsnetzwerk) fortgeführt und eine
gemeinsame Rahmenkonzeption für Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen
entwickelt. Die Rahmenkonzeption wurde mit dem Ziel der Profilschärfung und
Abstimmung der Schulsozialarbeit in den wesentlichen Handlungsfeldern unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft - von einer Arbeitsgruppe erstellt und mit
der Bezirksregierung sowie den Schulleitungen der Hauptschulen abgestimmt.
Darüber hinaus wurde mit der Bezirksregierung als - neben der Abt. Jugend und
Familie - größtem Träger von Schulsozialarbeit geklärt, wie die fachliche und
inhaltliche Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit organisiert werden kann. Dazu
zählen neben dem regelmäßigen Austausch auf Arbeitsebene unter anderem die
Beteiligung/ Teilnahme an gemeinsamen Fortbildungen und Fachtagen. So ist für
2015 eine Veranstaltung zum Thema Übergang Schule/ Beruf in Zusammenarbeit mit
dem KoBIZ geplant.
Die Maßnahmen im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz werden
mit den anderen Kooperationspartnern (Gesundheitsamt, KOBIZ, Schulaufsicht,
Polizei, Opfernetzwerk) konzeptionell abgestimmt.
Fazit
Mit der Verabschiedung des dritten Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan am
24.06.2015 wurde die zuvor angesprochene konzeptionelle Weiterentwicklung im
Bereich der Kinder- und Jugendarbeit unterstrichen.
In diesem Zusammenhang wird die Transparenz und Abstimmung auch mit dem
Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit/ Schulsozialarbeit im Sinne einer intensiveren
Kooperation von Jugendhilfe und Schule weiter verfolgt.
25
3.2.2. Erziehungsberatung
Gesetzliche Grundlagen und Verpflichtungen
In § 27 SGB VIII (KJHG) wird der Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung für alle
Personensorgeberechtigten festgelegt.
Erziehungsberatung stellt eine Form der Hilfe zur Erziehung dar, die in § 28 SGB VIII
formuliert wird.
Erziehungsberatung soll für alle Mitglieder von Familien Unterstützung bei der
Klärung und Bewältigung von individuellen und familienbezogenen Problemen,
inklusive der zugrundeliegenden Faktoren, bieten. Diese Unterstützung soll durch
Fachkräfte verschiedenster Fachrichtungen auf der Basis unterschiedlicher
methodischer Ansätze geleistet werden.
Explizit ist der Anspruch auf Beratung bei Problemen im Zusammenhang mit
Trennung/Scheidung festgelegt.
Aus der Zusammensicht der §§ 27 und 28 ergeben sich folgende Implikationen:
Es besteht für alle Familien und deren Mitgliedern in der BRD ein
Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung.
Um diesen Rechtsanspruch zu gewährleisten, muss jedes Jugendamt
entsprechend § 2 Abs. 4 SGB VIII mindestens eine Erziehungsberatungsstelle
vorhalten, die folgendermaßen organisiert ist:
Verschieden Fachkräfte aus den Bereichen Psychologie, Sozialpädagogik/arbeit und Heilpädagogik müssen in einem Team zusammenwirken.
Erziehungsberatung muss für die Klienten
direkt zugänglich
freiwillig
kostenfrei
schweigepflichtig
organisiert sein.
(s. Förderrichtlinien der Landes NRW für Erziehungsberatung)
Über den § 28 SGB VIII hinaus berät Erziehungsberatung auch entsprechend
der §§ 16, 17, 18, 35a, 41 SGB VIII
§ 16 Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung.
§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
(Umgangsrecht)
§ 35a Beratung für seelisch Behinderte bzw. von seelischer Behinderung
bedrohter Kinder und Jugendlicher (Beratung bei Teilleistungsstörungen
wird vom RSB durchgeführt)
§ 41 Beratung für junge Volljährige bis zum Alter von 25 Jahren.
26
Anliegen der Erziehungs-/Familienberatung
Kinder, Jugendliche und Familien so frühzeitig wie möglich bei der
Entwicklung stabiler Bindungsfähigkeit zu unterstützen.
Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken
Eltern, Paare und Familien beim Erkennen und Lösen von Konflikten zu
unterstützen
Mit Familien einvernehmliche Konzepte zum Sorge- und Umgangsrecht im
Falle von Trennung und Scheidung zu entwickeln
Alle Fälle von Gefährdung von Minderjährigen durch geeignete Kooperation
mit dem ASD abzuwenden
Zur Erfüllung dieser Ziele kommt ein breites Angebot aus Präventionsmaßnahmen,
Diagnostik, Einzel-, Gruppen- und Familienberatung zum Einsatz.
Einzelfallarbeit:
Niederschwellige Zugangsmöglichkeiten sichern den direkten, kostenfreien,
freiwilligen und schweigepflichtigen Zugang zur EB, der so gestaltet sein muss, dass
alle Bevölkerungsschichten um das Angebot wissen und davon ausreichend
angesprochen werden.
Für die bessere geographische Erreichbarkeit existiert einmal wöchentlich eine
regelmäßige Sprechstunde in der Nebenstelle in Schleiden.
Die Fallzahlen sind kontinuierlich steigend.
Fallzahlen von 2010 bis 2014
Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
Fallzahlen
910
832
930
993
1034
Alle sozialen Schichten finden Zugang zur EB. Der Anteil der SGB II
Empfänger lag im Durchschnitt immer höher als ihr Anteil an der
Gesamtkreisbevölkerung (2014 – 6,4%)
Wirtschaftliche Situation der Familie
Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
Familie lebt überwiegend von
Sozialleistungen
19%
17%
22%
15%
20%
Der prozentuale Anteil von Familien mit Migrationshintergrund liegt ebenfalls
über dem Wert an der Kreisbevölkerung (2014 – ca. 6%)
Ausländische Herkunft
Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
ausländische
Herkunft
mindestens eines Elternteils
20%
20%
19%
15%
20%
27
Die Verteilung der Altersgruppen in den Fallzahlen der EB entspricht in der
relevanten Altersspanne von 0 bis 18 Jahren der Altersverteilung der
Kreisbevölkerung.
Verteilung Altersgruppen
Fallzahlen der Erziehungsberatungsstelle
Altersgruppen
2010
2011
2012
2013
2014
unter 3 Jahre
3 bis unter 6 Jahre
6 bis unter 9 Jahre
9 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 15 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
11%
14%
14%
18%
21%
17%
5%
0%
100%
9%
15%
15%
15%
22%
18%
5%
1%
100%
11%
15%
19%
16%
18%
16%
4%
1%
100%
8%
17%
14%
16%
20%
17%
7%
1%
100%
8%
16%
16%
21%
20%
12%
6%
1%
100%
Einwohnerzahl im Kreis Euskirchen
Altersgruppen
2010
2011
2012
2013
2014
unter 3 Jahre
3 bis unter 6 Jahre
6 bis unter 9 Jahre
9 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 15 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
9%
10%
11%
13%
14%
14%
14%
15%
100%
9%
10%
11%
12%
14%
14%
14%
16%
100%
9%
10%
11%
12%
14%
14%
14%
16%
100%
9%
10%
11%
12%
13%
14%
14%
17%
100%
*
11%
12%
13%
14%
16%
15%
19%
100%
Als positive Entwicklung der letzten 15 Jahre ist zu beobachten, dass alle
Altersgruppen ausgewogen repräsentiert sind. Noch Ende der 90ziger Jahre war
die Altergruppe der 6 bis 15jährigen überproportional vertreten, während die
Gruppe der 0 bis 6jährigen unterrepräsentiert war.
Im Sinne des Präventionsgedankens ist es Ziel, die Gruppe der 0 bis 3jährigen
noch stärker anzusprechen.
Dies soll durch eine noch intensivere Kooperation mit Kindertagesstätten,
Hebammen, Kinderärzten etc. erreicht werden.
Wenn es gelingt, problematische Beziehungsentwicklungen in den Anfängen zu
erreichen, steigt die Chance auf nachhaltige Stabilisierung der Kinder, was
wiederum zukünftige Entwicklungskrisen leichter bewältigen lässt.
Gut betreute und zufriedene Klienten fragen auch bei späteren Problemlagen
frühzeitig um Hilfe nach.
28
Trennung/Scheidung stellt für alle Familienmitglieder eine krisenhafte
Belastung dar, die meist noch lange nach der akuten Phase der Trennung
nachwirkt. So ist der prozentuale Anteil an Beratungen, die in der akuten
Phase der Trennung nachgefragt werden, viel geringer als der Anteil der Fälle,
in denen Familien von Trennung/Scheidung betroffen sind.
Arbeitsschwerpunkt Trennung/Scheidung
Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
Familien, die von T/S betroffen sind
Alleinerziehende
Beratung nach §17 und §18 KJGH
53%
38%
32%
45%
23%
26%
50%
26%
26%
58%
39%
25%
67%
48%
43%
Die EB trägt durch ein Gruppenangebot für Kinder aus Trennungs- und
Scheidungsfamilien nach der akuten Trennungsphase und durch kontinuierliche
Auseinandersetzungen und Fortbildung der Mitarbeiter, diesem gesellschaftlich
immer relevanter werdenden Phänomen Rechnung. Der Problemkreis hochstrittiger,
getrennter Eltern und die fatalen Auswirkungen auf die Kinder, stellt eine besondere
Herausforderung dar.
Gruppenarbeit
Gruppenangebote für Ratsuchende:
Gruppe für Eltern pubertierender Jugendlicher
Mädchengruppe für das Alter 12 bis 18 Jahre
Gruppe für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben.
Gruppenarbeit ist dort besonders hilfreich, wo die Erfahrung mit einer Problemlage
nicht allein zu sein zur Reduzierung des eigenen Versagensgefühls beiträgt, und
damit stabilisierend wirkt. Durch mehr Gelassenheit gelingt es leichter, alternative
Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Um diesen Gruppeneffekt zu nutzen, bietet die EB ausschließlich „themenzentrierte,
geschlossenen“ Gruppen an. (Feste Teilnehmergruppe über eine begrenzte Laufzeit
von 10 bis 12 Sitzungen)
Alle Gruppenangebote sind kontinuierlich nachgefragt und immer ausgelastet.
Gruppenarbeit erfordert in der Regel:
eine Besetzung mit 2 Gruppenleitern
große diagnostische Sorgfalt bei der Zusammensetzung der Gruppe
intensive Vor- und Nachbereitung jeder Gruppensitzung, um die sich
entfaltende Gruppendynamik verantwortlich nutzen zu können.
begleitende Elternarbeit
Damit ist Gruppenarbeit zeit- und personalintensiv.
Eine Ausweitung des Gruppenangebots im Sinne eines präventiven Ansatzes wäre
denkbar, ist jedoch derzeit nicht mit dem Personalbestand zu leisten:
weitere Trennungs/Scheidungsgruppen
Gruppe für junge Alleinstehende mit Säuglingen und Kleinkinder
Elternschule für Eltern junger Kinder.
29
Gruppenangebote für Multiplikatoren
Im Rahmen der Kooperationsverträge mit allen 23 Familienzentren besteht für alle
Leiterinnen der FZ´s das Angebot zur Teilnahme an einer Fall- und
Fachberatungsgruppe.
Themen sind psychologisch besonders komplizierte Fallkonstellationen inklusive aller
Auswirkungen und Implikationen für das Gesamtteam des FZ´s.
Es existieren 3 Gruppen mit jeweils 6 Sitzungen im Jahr. Eine Gruppe trifft sich für
den Südkreis in Schleiden.
Neben der psychologischen Aufarbeitung des Falles, steht der gegenseitige
Stützungs- und Lerneffekt im Vordergrund dieser Gruppenarbeit.
Die Gruppen sind seitens der Leiterinnen sehr geschätzt und regelmäßig besucht.
(siehe Kooperation mit Kindertagesstätten)
Kooperation mit Kindertagestätten:
Fallbezogene Kooperation:
Es wird angestrebt, in jedem Fall, in dem eine Schweigepflichtentbindung vorliegt, mit
den Institutionen des alltäglichen Lebens zu kooperieren, sofern die Institutionen
dazu bereit sind.
Dies dient dem wechselseitigen Informationsaustausch und der wechselseitigen
Blickerweiterung für die Einschätzung der Lebenssituation der Kinder.
Beratungsprozesse wirken nachhaltiger wenn es gelingt, die mit der Familie
erarbeiteten Lösungsansätze auch in die Arbeit der Institution zu integrieren.
Auf Seiten der pädagogischen Bezugspersonen erhöhen die kooperativen
Beratungsprozessen die Sicherheit und Kompetenz im alltäglichen Umgang und
dienen damit der Stabilisierung der Kinder.
2014 wurde in 60% aller Fälle, in denen Kinder eine Kindertagesstätte besuchten,
kooperiert.
Werden diese Beratung seitens der Mitarbeiter der Kitas als hilfreich erlebt, wendet
man sich auch mit Problemlagen von Kindern und Familien die nicht bzw. noch nicht
in der Beratungsstelle angemeldet sind, um Unterstützung an die EB.
Fallunabhängige Beratung:
Seit 2003 besteht durch einen JHA-Beschluss für alle Kindertagesstätten im
Kreisgebiet das Anrecht auf fallunabhängige Beratung durch die EB.
Hierbei kann es sich entweder um eine anonyme Fallvorstellung oder um einen
aktuellen Teamkonflikt im Umgang mit einem besonders auffälligem Kind und dessen
Familie handeln.
In beiden Beratungsanliegen geht es darum, die Mitarbeiter der Kita in die Lage zu
versetzen, die Problematik des Falles diagnostisch zu verstehen, um daraus ein
förderliches Umgangskonzept für Kind und Familie ableiten zu können.
30
Somit erfüllt die fallunabhängige Fall- und Fachberatung zwei Aspekte.
eine direkte und adäquate Antwort auf die Notlage des Falles zu erarbeiten
eine kontinuierliche Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter der Kita in den
Bereichen:
- Entwicklungspsychologie
- Diagnostische Einschätzung von Symptombildern
- Beratungsstrategien mit Eltern
- Einüben von problemreduzierenden Umgangsstrukturen mit belasteten
Kindern und Familien.
Für die EB bietet diese Multiplikatorenarbeit die Möglichkeit eines indirekten,
hilfreichen Zugangs zu Familiensystemen, die den Weg zur EB nicht schaffen.
Besonders wichtig ist dieser indirekter Zugang zu Familien, bei denen der Verdacht
auf körperliche und / oder sexueller Gewalt an Kindern besteht.
Dieser Themenbereich ist für alle Mitarbeiter in sozialen Institutionen verunsichernd
und angstbesetzt. Um kompetent handeln zu können, bedarf es eines engmaschigen
und längerfristigen Begleitungsprozesses.
Alle anderen fallunabhängigen Beratungsangebote umfassen in der Regel 1 bis 3
Beratungsgespräche.
Im Jahr 2014 wurden in 148 fallunabhängigen Beratungsprozessen 509 Mitarbeiter
von Kindertagesstätten erreicht.
Analoge fallunabhängige anonyme Beratungsangebote gibt es auch für Mitarbeiter
anderer Sozialberufe, die mit Kinder und Jugendliche arbeiten. Fallunabhängige
Beratungsangebote an Lehrer sind in der Regel Aufgabe des RSB.
2014 wurden in 218 Beratungsangeboten 946 Angehörige dieser Berufsgruppen
erreicht.
Arbeit mit Familienzentren:
Mit allen 23 Familienzentren im Kreisgebiet unterhält die EB schriftlich fixierte
Kooperationsverträge. Über die für alle Kindertagesstätten geltende fallunabhängige
Beratungsarbeit hinaus, haben die Leiterinnen aller FZ´s Anrecht zur Teilnahme an
den oben erwähnten Fall- und Fachberatungsgruppen.
Inhaltlich folgt die Gruppenarbeit dem gleichen Ansatz, wie die fallunabhängige
Einzelfallberatung, setzt aber stärker auf den Multiplikatoreneffekt, nach dem
Leitungen die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Teams weitertragen. Darüber hinaus
entsteht durch den Gruppenprozess ein wichtiger wechselseitiger Informations- und
Unterstützungseffekt der Leiterinnen untereinander.
Die Gruppen werden als hilfsreich erlebt und regelmäßig besucht.
31
Qualitätsentwicklung
Nach der Erfassung der Qualitätsmerkmale für die Bereiche
Strukturqualität
Prozessqualität
Ergebnisqualität
(siehe: Info zur Qualitätsentwicklung im JHA vom 13.2.2014)
ging es 2014 darum, für jeden dieser Bereiche eine Kennziffer inklusive Zielbereich
festzulegen. Die Kennziffer soll ein Qualitätsmerkmal erfassen, dass das jeweilige
Struktursegment gut repräsentiert, zugleich statistisch leicht erfassbar ist und einen
Prozess beschreibt, der durch die Arbeit des Teams der EB selbst steuerbar ist.
Strukturqualität:
Niederschwelligkeit, schnelle und direkte Erreichbarkeit stellt ein wesentliches
Gütekriterium von Beratungsarbeit dar. Die Wartezeit auf den 1. Termin
charakterisiert, wie sehr die Notwendigkeit nach zügiger Hilfe ernst genommen wird.
Kennziffer:
durchschnittliche Wartezeit in Wochentagen zwischen Anmeldung und Erstkontakt.
Zielbereich:
14 Wochentage
Verfehlen des Zielbereichs:
Umstrukturierung des Terminvergabemodus
Auswirkung erhöhter Fallzahlen
Wartezeiten bei Neuaufnahmen
Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
Durchschnittliche Wartezeit in Wochentagen
Wartezeit bis zu 14 Tagen in %
13
65%
13
70%
13
71%
13
69%
15
56%
Prozessqualität:
Fallbezogene Kooperation repräsentiert eine wesentliche Facette der
Ressourcennutzung eines gelungenen Beratungsprozesses.
Kennziffer: Prozentualer Anteil der Fälle, in denen eine gelungene Kooperation mit
anderen Institutionen stattgefunden hat.
Zielbereich: 70%
(Bei der Zielbereichszahl ist zu berücksichtigen, dass es aus Sicht von Familien
begründete Einwände gegen eine Schweigepflichtentbindung geben kann. Dies ist
im Sinne eines guten Vertrauensverhältnisses zur respektieren.)
Verfehlen des Zielbereichs:
Reflektion der Kooperationsarbeit der Mitarbeiter, Gründe für mangelnde
Kooperation finden, Motivation zur verstärkten Kooperation
verstärke Vernetzungsarbeit mit anderen Institutionen
mit Klienten Basis schaffen, die eine Schweigepflichtentbindung möglich
macht.
Fallbezogene Vernetzung
Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
Vernetzung mit anderen Institutionen
77%
77%
64%
64%
75%
32
Ergebnisqualität:
Die Beendigung eines Beratungsprozesses in Übereinstimmung mit den vorher
zwischen Klient und Berater festgelegten Zielen, ist ein Indiz für die
Beratungsqualität.
Kennziffer: Beendigung gemäß Beratungsziel
Zielbereich: 85%
Verfehlen des Zielbereichs:
grundlegende
theoretische
Überlegungen
Beratungskonzept werden erforderlich.
zum
bestehenden
Grund für die Beendigung der Beratung
Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
Beendigung gemäß Beratungsziel
90%
93%
92%
88%
90%
Über die quantifizierbare Ergebniserfassung hinaus, erfolgt in der Regel ein halbes
Jahr nach Abschluss eines Falles ein telefonisches Katamnesegespräch. Dies dient
dazu:
den Zufriedenheitsgrad der Klienten zu erfragen bzw. Hinweise auf ungelöste
Problemstellungen zu erhalten.
den Beratern Anstöße zur Reflektion ihrer Wirksamkeit zu liefern
den Familien die Möglichkeit zu geben, sich bei noch offenen oder neuen
Fragen wieder anzumelden.
Regelmäßige Dienstbesprechungen, kollegiale Intervision, externe Supervision und
Teamtage sind unabdingbare Instrumente der Qualitätssicherung für alle drei
Qualitätsdimensionen. Diese Maßnahmen dienen einem kontinuierlichen
Reflektionsprozess, der es ermöglicht auf grundsätzliche Problemkonstellationen zu
stoßen und Veränderungsansätze einzuleiten.
3.3
Begleitung und Hilfen in Einzelfällen (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Grundsätzlich ist der Allgemeine Soziale Dienst für die Beratung und Unterstützung
von Familien insbesondere in Konfliktsituationen zuständig. Gemäß § 16 SGB VIII
umfasst die Beratungsleistung auch die "Allgemeine Förderung der Erziehung in der
Familie". Somit können sich Eltern aber auch Kinder und Jugendliche an den ASD
wenden, wenn sie Hilfe benötigen.
Diese Beratungsleistung ist vom Gesetzgeber bewusst sehr allgemein formuliert, so
dass sich Familien, Kinder und Jugendliche so frühzeitig wie möglich bei dem
Jugendamt melden können. Es ist in der sozialpädagogischen Profession
unzweifelhaft, dass früh einsetzende Hilfen erfolgreicher sind als Hilfen, die erst nach
sehr eskalierenden Konflikten eingesetzt werden.
Diese Beratungen können von den Fachkräften in dem ASD erfolgen, es kann aber
auch auf Beratungsleistungen und Hilfen anderer Anbieter hingewiesen werden.
33
In der hiesigen Abteilung wurde durch die im Ablaufstandard verankerte sog.
"Intensivberatung", die nachfolgend erläutert wird, der Beratung eine besondere
Bedeutung zugemessen werden.
Intensivberatung gem. § 16 SGB VIII
2009
k.A. mögl.
2010
k.A. mögl.
2011
104
2012
99
2013
125
2014
96
Die hier aufgeführte Intensivberatung ist eine Beratungsreihe, die von der Fachkraft
des ASD selber durchgeführt wird. Hierbei gibt es einen klaren Auftrag der
Sorgeberechtigten oder des jungen Menschen und in mehreren Beratungsgesprächen wird versucht, das vorher benannte Beratungsziel zu erreichen. Dafür
stehen 3-5 Beratungsgespräche zur Verfügung. Diese Beratung soll keine
Vorbereitung für eine intensivere Hilfe zur Erziehung darstellen, sondern diese Hilfe
soll geleistet werden, wenn nach Einschätzung der Beteiligten diese Beratung
erfolgversprechend und damit ausreichend ist.
Grundsätzlich ist es wünschenswert, wenn die ASD-Fachkraft durch eigene
Beratungskompetenz weitere Hilfen, die dann an freie Träger delegiert werden
müssten, selber bearbeiten kann.
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen §§ 30 und 31 SGB VIII
2009
2010
2011
351
367
421
2012
517
2013
528
2014
517
Die ambulanten Leistungen sind in den Jahren von 2009 - 2014 um ca. 78 %
gestiegen. Seit 2012 sind die Fallzahlen nahezu gleich geblieben, obwohl durch die
kreisweit eingeführten Babybegrüßungsbesuche die Hilfen der hiesigen Abteilung
bekannter wurden und die Hemmschwelle, um Kontakt mit den Sozialarbeiterinnen
und Sozialarbeitern aufzunehmen, offensichtlich erfolgreich gesenkt wurde.
Des Weiteren führte eine engere Kooperation mit Kindertagesstätten und Schulen
offensichtlich zu mehr Vermittlungen von pädagogischen Hilfen.
34
Heimerziehung (gem. § 34 SGB VIII)
2009
161
2010
199
2011
186
2012
208
2013
181
2014
193
Im Jahr 2014 lebten 193 Minderjährige des Kreises Euskirchen in Heimerziehung.
Häufig ist Heimerziehung notwendig aufgrund von Schutzmaßnahmen. Nach einem
Anstieg der Fallzahlen bis 2012 (+30%) erfolgte ein leichter Rückgang von 2012 2014 um ca. - 8%.
Im Jahr 2014 wurde das Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII noch einmal
überarbeitet. Im Rahmen einer Fortbildung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des ASD wurde die bestehende Struktur der Hilfeplanung überarbeitet. Die
Hilfeplanung erfolgt nun konsequent auf drei Zielebenen (Rahmenziel, Teilziel und
Ergebnisziel). Im Rahmen der Fortbildung wurden noch einmal alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in der Formulierung von Zielen geschult. ("smarte Ziele")
Bei der Hilfeplanung im Rahmen der Heimerziehung
fallverantwortlichen Fachkraft auch die Leitungskraft beteiligt.
ist
neben
der
Mit den belegten Trägern im Kreis Euskirchen finden jährliche Qualitätsdialoge statt.
In einer ca. vierteljährlich tagenden Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII wird
auch die Qualitätsentwicklung reflektiert.
Für das Jahr 2016 ist die Einführung eines Evaluationsprogramms (WIMES)
vorgesehen. Mit diesem Programm sollen die Hilfeanbieter, die Fachkraft des ASD
und die Sorgeberechtigten und jungen Menschen die "Wirkungen" der
pädagogischen Hilfe bewerten. Damit sind konkretere Aussagen zur Ergebnisqualität
der geleisteten Hilfen möglich.
Vollzeitpflege (gem. § 33 SGB VIII)
2009
230
2010
254
2011
283
2012
294
2013
286
2014
291
Im Jahr 2014 wurden 291 junge Menschen in Pflegefamilien betreut. Eine
Besonderheit bei dieser Fallzahl ist die so genannte Kostenerstattung. Bei
Pflegekindern, die ursprünglich aus anderen Jugendamtsbezirken in Pflegefamilien
im Kreis Euskirchen untergebracht worden sind, wird die hiesige Dienststelle gemäß
§ 86,6 SGB VIII nach zwei Jahren zuständig. So soll bei dauerhafter Unterbringung
eine ortsnahe Beratung und Betreuung der Pflegekinder und der Pflegefamilie
sichergestellt werden.
Von 291 Pflegekindern waren dies 58 Kostenerstattungs-Fälle. Dies bedeutet, dass
bei ca. 20 % der betreuten Pflegekinder, die Kosten hinsichtlich des Pflegegeldes
von anderen Jugendämtern erstattet werden und diese Kinder nicht von der hiesigen
Dienststelle untergebracht worden sind.
35
Die Zahl der insgesamt durch den Kreis Euskirchen betreuten Pflegekinder ist sehr
hoch. Eine weitere Steigerung der Fallzahlen ist unrealistisch. Ebenfalls ist die
Anzahl der Pflegefamilien im Kreis Euskirchen sehr hoch und nicht weiter zu
steigern. Ziel ist es, dieses Niveau zu halten.
Bei krisenhaften Fallverläufen gewährt das Jugendamt seit Jahren
Fachleistungsstunden bei freien Trägern der Jugendhilfe. Derzeit wird geprüft,
inwieweit nicht eine bessere Ausstattung des Pflegekinderdienstes alternativ dazu
angestrebt werden sollte, um Hilfen aus einer Hand zu gewährleisten.
Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder (gem. § 19 SGB VIII)
Fälle
Belegtage
2010
k.A. mögl.
k.A. mögl.
2011
14
2741
2012
16
3425
2013
22
3445
2014
24
3647
Bei dieser Hilfeform handelt es sich um sog. "Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen". Die
Hilfe gehört zum Leistungskatalog des SGB VIII und ist den Beteiligten anzubieten,
soweit diese Hilfe für notwendig und geeignet gehalten wird. Geeignet ist diese
Hilfeform aus Sicht des ASD, wenn als realistisches Ziel vereinbart werden kann,
dass der untergebrachte Elternteil in absehbarer Zeit mit seinem Kind in einem
eigenen Haushalt mit ambulanter Hilfe zurecht kommt.
Diese Hilfe wird teilweise auch notwendig, um in einem familiengerichtlichen
Verfahren zu klären, ob die Ressourcen des Elternteils ausreichen, um das o. g. Ziel
zu erreichen. Immer häufiger wird diese Hilfeform von Eltern im Rahmen eines
familiengerichtlichen Verfahrens beantragt, um so die Trennung zwischen Eltern und
Kind zu verhindern. Solange diese Möglichkeit nicht ausgeschöpft wird, wird auch
von Seiten der Familiengerichte auf diese Hilfeform hingewiesen.
Schulbegleitungen (gem. § 35 a SGB VIII)
Bei der Gewährung von Hilfen gem. § 35 a SGB VIII handelt es sich um junge
Menschen, bei denen eine psychische Störung diagnostiziert worden ist und bei
denen aufgrund dieser Störung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
beeinträchtigt ist. Dies muss so ausgeprägt sein, dass daraus mit hoher
Wahrscheinlichkeit eine seelische Behinderung entsteht.
2009
k.A. mögl.
2010
k.A. mögl.
2011
7
2012
16
2013
20
2014
34
Die Gewährung von Schulbegleitungen ist in engem Zusammenhang mit der
schulischen Inklusion zu sehen. Durch diese intensive Hilfe können Kinder z.B. mit
einer autistischen Störung eine Regelschule besuchen. 2014 besuchten 6 Kinder und
Jugendliche mit einer seelischen Behinderung das Gymnasium. Dies wäre ohne
Schulbegleitung nicht möglich.
Die Fallzahlen in diesem Bereich steigen extrem. Von 2011 bis 2014 haben sich
diese Fälle fast verfünffacht (+ 485%!)
36
Ambulante Therapien bei Legasthenie und Dyskalkulie (gem. § 35a SGB VIII)
2009
k.A. mögl.
2010
k.A. mögl.
2011
65
2012
61
2013
67
2014
57
Bei einer Legasthenie (Lese- und Rechtschreibstörung) und einer Dyskalkulie
(Rechenstörung) handelt es sich um eine Teilleistungsstörung. Sollte diese
Teilleistungsstörung die jungen Menschen bei der "Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft beeinträchtigen" kann in besonderen Fällen daraus eine seelische
Behinderung entstehen. Diese (drohende) seelische Behinderung ist Voraussetzung
für die Gewährung dieser ambulanten Therapie. Vorrangiges Ziel dieser Therapie ist,
dass die Kinder mit dieser Schwäche
psychisch gesund werden und am
gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Im Kreis Euskirchen wird deshalb bei der Auswahl der Therapeuten darauf geachtet,
dass diese auch für diese Therapien geeignet sind und u.a. kindertherapeutische
Kenntnisse haben.
3.4
Kinderschutz
Gefährdungseinschätzungen gem. § 8a SGB VIII
2009
k.A. mögl.
2010
k.A. mögl.
2011
k.A. mögl.
2012
148
2013
187
2014
196
Die Einschätzung hinsichtlich einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a
SGB VIII werden seit 2012 verlässlich erhoben. Trotz des demographischen Wandels
im Kreis Euskirchen ist hier ein jährlicher Anstieg erkennbar. Diese Zahlen sind auch
mit der nachfolgenden Zahl der Inobhutnahmen in Relation zu stellen. Obwohl mehr
Gefährdungsmeldungen eingehen, sinkt die Zahl der Inobhutnahmen. Allerdings
steigen andere Hilfen wie z.B. die Heimerziehung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen ressourcenorientiert, insbesondere im
familiären Umfeld nach Schutzkonzepten für die entsprechenden Kinder und
Jugendlichen zu suchen. Teilweise werden auch intensivere ambulante und
stationäre Hilfen (Mutter-Kind-Unterbringungen) gewährt, um die Trennung von
Kindern und Eltern zu vermeiden.
Der strukturelle Kinderschutz wurde durch entsprechende Fortbildungen für
Mitarbeiterinnen in den Kindertagesstätten sowie den Fachkräften der
Schulsozialarbeit verbessert, für Schulleitungen und niedergelassene Ärzte ist eine
wöchentliche anonyme telefonische Fallbesprechung ermöglicht worden.
Ebenfalls zum strukturellen Kinderschutz gehört die Zusammenarbeit mit dem
Landesjugendamt im Bereich der Heimaufsicht für Einrichtungen der stationären
Jugendhilfe.
37
Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII
Wie oben bereits erwähnt, geht einer Inobhutnahme immer eine
Gefährdungseinschätzung voraus. Ein Kind wird erst dann in Obhut genommen,
wenn ein Schutzauftrag besteht und keine Ressourcen in der Familie bzw. in dem
sozialen Umfeld erkennbar sind. Sollte die Inobhutnahme gegen den Willen der
Sorgeberechtigten durchgeführt werden, so hat die hiesige Dienststelle das
Familiengericht direkt zu benachrichtigen. Das Familiegericht wird dann nach einem
Anhörungstermin die Gefährdungslage für das Kind bzw. den Jugendlichen bewerten
und gegebenenfalls auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten Maßnahmen bei
Gefährdung des Kindeswohls ergreifen. In dieser Situation kann es auch gemäß §
1666 BGB zum Entzug des Sorgerechts bzw. von Teilbereichen des Sorgerechtes
kommen oder familiengerichtliche Auflagen bestimmt werden.
Die Fallzahlenentwicklung ist schwankend:
2009
148
2010
108
2011
96
2012
115
2013
99
2014
93
Bei den Inobhutnahmen stehen uns neben Plätzen in Heimeinrichtungen auch Plätze
bei Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung.
Heim
Fälle
Belegtage
Bereitschaftspflege
Fälle
Belegtage
Aufwendungen
2011
2012
2013
2014
52
1582
60
2405
60
2127
48
1619
44
1981
55
2030
39
2147
45
3613
351.000 €
460.000 €
388.000 €
475.000 €
Im Vergleich erkennt man, dass die Belegtage in den Bereitschaftspflegefamilien
2014 mehr als doppelt so hoch war wie in den Heimeinrichtungen, obwohl die
Fallzahl etwas geringer war. Dies bedeutet, dass die Kinder im Rahmen der
Inobhutnahme sehr viel länger in der Bereitschaftspflege bleiben als dies in den
Heimen möglich ist. Häufig benötigen die Fachkräfte des Jugendamtes und des
Familiengerichtes Zeit, um die Gefährdungssituation weiter zu bewerten und v.a. sich
über das Schutzkonzept bzw. die geeignete Unterstützung der Familie zu
verständigen bzw. zu entscheiden. In der familiengerichtlichen Praxis wird in der
Regel
ein
Sorgerechtsentzug
nur
noch
nach
psychologischen
Sachverständigengutachten entzogen, welches mehrere Monate dauert.
Die Inobhutnahmen finden sehr kurzfristig statt und betreffen häufig auch mehrere
Geschwisterkinder. Dies stellt eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten
dar. In der engen Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund, der die
Bereitschaftspflegefamilien
koordiniert,
sind
im
Vergleich
zu
anderen
Jugendamtsbezirken, im Kreis Euskirchen zahlreiche Plätze in Familien vorhanden,
die so kurzfristig Kinder und Jugendliche mit unklarer Perspektive bei sich
aufnehmen.
38
Antrag auf "Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls"
gem. § 1666 BGB
Fallzahlen
(Zeitraum)
2011
53
2012
49
2013
46
2014
61
Bei diesen Fallzahlen handelt es sich in 2014 um 61 Anträge, die allerdings 116
Kinder betreffen. Mittlerweile werden in diesen Verfahren in der Regel
psychologische Sachverständigengutachten vom Familiengericht in Auftrag gegeben.
Dies führt zu verlängerten Verfahren. Eine Konsequenz dieser Praxis ist auch ein
längerer Verbleib der Kinder und Jugendlichen in einer unklaren
Inobhutnahmesituation.
3.5
Sonstige Arbeitsfelder
3.5.1 Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschussleistungen
Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die
Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt
von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese
besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.
Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die
bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen
Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird für
maximal 72 Monate gezahlt. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den
alleinerziehenden Elternteil. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen
Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise
leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in
Anspruch genommen.
Gesetzliche Grundlagen: Unterhaltsvorschussgesetz, BGB
Strategische Ziele:
• Alleinstehende Elternteile werden durch Unterhaltsvorschussleistungen finanziell
unterstützt.
• Unterhaltspflichtige Elternteile werden zeitnah zu Unterhaltszahlungen
herangezogen.
Das Jahr 2014:
Im Jahr 2014 erhielten 968 Berechtigte Unterhaltsvorschuss (Stichtag: 31.12.).
Die Anspruchsvoraussetzungen werden jährlich geprüft.
352 Anträge wurden in 2014 gestellt. Nach Prüfung der Antragsunterlagen sowie
Aufforderung an die Unterhaltspflichtigen konnten hiervon 188 Anträge bewilligt
werden.
39
Neben den laufenden Fällen wurden im Jahr 2014 noch 1.380 eingestellte Fälle
(Stichtag: 31.12.) bearbeitet. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die
Festsetzung und Vollstreckung rückständigen Unterhalts.
Unterhaltsvorschuss wurde in 2014 in Höhe von insgesamt ca. 1.954 T€ gezahlt.
Diesen Auszahlungen stehen Einzahlungen durch realisierte Unterhaltsforderungen
bzw. Rückforderungen in Höhe von ca. 490 T€ gegenüber. Mit 25,10 % hat die sog.
Rückholquote in 2014 ein geringfügig geringeres Niveau als im Vorjahr 2013 (26,58
%) erreicht.
Der verbleibende Aufwand wird durch Zuschüsse des Bundes (33,33 %) und des
Landes NRW (13,33 %) refinanziert, so dass rd. 780 T€ bzw. 53,34 % als Aufwand
des Kreises verbleiben.
Operative Ziele:
• Über einen Antrag ist innerhalb von acht Wochen nach Eingang entschieden.
• Die Anspruchsvoraussetzungen werden regelmäßig nach zwölf Monaten überprüft.
• Es wird eine Rückholquote von 25 % realisiert.
I.
Antragsbearbeitung im Zeitraum
2009
2010
2011
2012
2013
2014
535
137
506
145
400
123
328
111
352
164
2009
2010
2011
2012
2013
2014
984
1.674
1.030
1.664
1.054
1.567
1.009
1.552
971
1.436
968
1.380
Bewilligungen
470
Ablehnung/Rücknahme 102
II. Fallzahlen zum Stichtag 31.12.
laufende Fälle
eingestellte Fälle*
* z.B. Unterhaltsrückstände, Rückzahlungsverpflichtungen, etc.
III. Rückgriffsquote in %
Quote
2009
2010
2011
2012
2013
2014
19,84%
15,83%
18,04%
23,39%
26,58%
25,10%
3.5.2 Vormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen
Die Geburt eines Kindes bringt für die Eltern große Veränderungen ihres bisherigen
Lebens mit sich. Manchmal ergeben sich Fragen, bei denen Hilfe von kompetenter
Seite wünschenswert wäre. So kann sich zum Beispiel die wichtige Frage stellen, wie
die Vaterschaft des Kindes geklärt werden kann. Oder, wie der Kindesunterhalt
geregelt und durchgesetzt wird. Diese Frage stellt sich auch bei einer dauerhaften
Trennung oder Scheidung. Bei solchen Fragen erhalten die Eltern durch das
Jugendamt Beratung und Unterstützung. Wenn sie darüber hinaus eine
Beistandschaft beantragen, kann das Kind in diesen Angelegenheiten vom
Jugendamt auch vertreten werden.
40
Weiterhin ist es möglich, Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen oder
Unterhaltsverpflichtungen kostenlos beurkunden zu lassen.
Wenn Eltern verstorben sind oder ihnen die Personensorge entzogen wird, kann das
Familiengericht für Kinder einen Vormund bestellen. In diesen Fällen wird das
Jugendamt beauftragt, entsprechend geeignete Personen zu benennen und sofern
keine geeigneten Personen zur Verfügung stehen, selbst die Vormundschaft zu
übernehmen. Anfang 2013 wurde erstmals nach erfahrenen Bürgern gesucht, die
Zeit und persönliche Engagement für ein einzelnes Kind zur Verfügung stellen
möchten und bereit sind, für dieses Kind als Vormund Verantwortung zu
übernehmen.
In der Folge wurden in den letzten zwei Jahren über 40 geeignete Menschen für die
Tätigkeit geschult und im Anschluss bei ihrer wichtigen Aufgabe als ehrenamtlicher
Vormund durch regelmäßige Treffen und Beratungsangebote unterstützt. Mittlerweile
gibt es im Kreis Euskirchen ca. 35 Kinder, die von einem Vormund im Ehrenamt
betreut werden.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 52 a ff. SGB VIII, BGB
Nettoaufwendungen: Vereinnahmte Unterhaltszahlungen werden an die mit dem
Kind zusammenlebenden Eltern oder Sozialleistungsträger weitergeleitet.
Strategische Ziele:
• Alleinerziehende Elternteile nehmen die Beistandschaft als Dienstleistung wahr,
sind informiert und werden in die Bearbeitung einbezogen.
• Unterhaltsansprüche werden zeitnah geltend gemacht.
• Unter Vormundschaft stehenden Kindern oder Jugendlichen wird im Rahmen des
Zuständigkeits- und Gestaltungsbereichs eine bestmögliche Entwicklung
gewährleistet.
Das Jahr 2014:
Nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und der daraus
resultierenden konzeptionellen Neuausrichtung war das Jahr 2014 davon geprägt,
die Konzeptumsetzung zu konsolidieren.
Für die Arbeitsgruppe Vormundschaften stand daher die Werbung, Schulung und
Unterstützung von (ehrenamtlichen) Vormündern im Vordergrund.
Die Anzahl der Vormundschaften und Amtspflegschaften hat sich in 2014 von 130
auf 140 erhöht.
Hierin enthalten sind insgesamt 65 Vormundschaften, die ehrenamtliche oder
Berufsvormünder geführt werden. Diese Zahl konnte im Verhältnis zum Jahr 2013
um rd. 77 % erhöht werden.
Die Zusammenarbeit mit den beteiligten Gerichten und Amtspflegern wird jährlich in
einem offenen Dialog reflektiert.
41
Im Rahmen der Beistandschaften wurden im Jahr 2014 Unterhaltszahlungen in Höhe
von rd. 1.164 T€ vereinnahmt und weiter geleitet. Nicht berücksichtigt sind hier direkt
an die Unterhaltsberechtigten geleistete Zahlungen.
Operative Ziele:
• Der Vormund hat regelmäßige persönliche Kontakte zum Kind bzw. Jugendlichen.
• Der Unterhalt für das Kind / den Jugendlichen wird bestmöglich realisiert.
• Alle nicht verheirateten Mütter sind über das Angebot der Beistandschaften
informiert.
363 05: Anzahl Fälle am 31.12.
2.000
1.800
1.600
392
1.400
358
138
381
443
85
104
419
1.200
106
1.000
90
800
600
1.241
1.039
975
950
900
2012
2013
2014
400
200
0
2010
Beistandschaften
2011
Beratungen (§ 18 SGB VIII)
Berurkundungen
3.5.3 Familiengerichtshilfe
Bei "allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen
betreffen ", unterstützt das Jugendamt das Familiengericht (§ 50, Abs. 1). Die
Bezeichnung des § 50 wurde seinerzeit von "Familiengerichtshilfe" geändert zur
"Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren". Dies soll verdeutlichen, dass das
Jugendamt nicht eine dem Familiengericht unterstellte Institution ist, sondern dem
Grundsatz des SGB VIII folgend Kinder, Jugendlichen und Eltern unterstützen und
hilfreich zur Seite stehen sollen.
Im Jahre 2009 wurde das Verfahrensgesetz (FamFG) verändert, so dass in einem
sehr frühen Termin nach Antragstellung die Problemlage erörtert werden soll. Bei
sehr strittigen Trennungen und Scheidungen unterbreitet die hiesige Dienststelle in
einer schriftlichen Stellungnahme einen Entscheidungsvorschlag für das
Familiengericht. Sollten aufgrund sozialpädagogischer Kenntnisse keine qualifizierte
Einschätzung möglich sein, kann auch hilfsweise ein psychologisches
Sachverständigengutachten angeregt werden.
42
Die familiengerichtlichen Entscheidungen sind für Kinder und Jugendliche von
besonderer Bedeutung. Es ist wichtig, dass nach einer solchen Entscheidung beide
Elternteile Kontakt zum Kind halten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dies für Kinder
sehr belastend, da sie sich evtl. von einem Elternteil abgelehnt und nicht geliebt
fühlen. Dies kann u. a. zu Problemen in der Persönlichkeitsentwicklung führen.
Bei der Analyse von Heimerziehung wird deutlich, dass bei dieser sehr intensiven
pädagogischen Hilfe bei über 90% der Minderjährigen, die Eltern nicht mehr
zusammenleben. Sehr häufig hat es einen Kontaktabbruch zu einem Elternteil
gegeben. Deshalb ist es wichtig, dass Kontaktabbrüche grundsätzlich verhindert
werden und die Mitwirkung in den familiengerichtlichen verfahren sowie die
Trennungs- und Scheidungsberatung gem. § 17 SGB VIII auch in diesem
Zusammenhang gesehen wird.
Fallzahlen (Zeitraum) Gerichtshilfe bei Trennung / Scheidung
2009
2010
2011
2012
2013
301
232
235
296
291
2014
249
Im Rahmen der Familiengerichtshilfe bei Trennung und Scheidung ist die Abt.
Jugend und Familie verfahrensbeteiligt und wird bei den sogenannten
"Kindschaftssachen", vor allem bei gerichtlichen Regelungen hinsichtlich des
Sorgerechts bzw. des Umgangsrechtes, als Fachbehörde um Stellungnahme
aufgefordert. Um die Arbeit mit den Gerichten fortlaufend zu reflektieren gibt es
jährlich einen Qualitätsdialog zwischen dem ASD und den Familiengerichten der
beiden Amtsgerichte im Kreis.
3.5.4 Jugendgerichtshilfe
In 2014 wurde ganzjährige die statistische Einzelfallerhebung, die in 2013 begonnen
wurde, durch die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe (JGH) fortgeführt.
Die Fallzahlen im Bereich der Jugendgerichtshilfe 2014 sind leicht rückläufig:
Fallzahlen (Zeitraum) Jugendgerichtshilfe
2009
2010
2011
2012
1028
1116
1200
1169
2013
1052
2014
1014
Als Erklärung ist hier besonders der demographische Wandel zu berücksichtigen.
Auch die gut vernetzte Arbeit mit der Polizei, den Gerichten, der Staatsanwaltschaft
und anderen Kooperationspartnern zeigt Wirkung (s. Intensivtäter)
Aufgrund der geringeren Fallzahlen konnte auch der Umfang der Delegation zur
Vermittlung von Sozialstunden beim Kooperationspartner AWO von 15 auf 12
Wochenstunden gekürzt werden (siehe V 117/2015).
Im Bereich der Sozialen Trainingskurse gibt es weiterhin eine gute Kooperation mit
dem koordinierenden Jugendamt Rheinbach. Durch die interkommunale
Zusammenarbeit der Jugendämter der Städte Meckenheim, Bornheim, Rheinbach,
der Gemeinden Alfter und Wachtberg (Kreisjugendamt Jugendhilfezentrum für Alfter
43
und Wachtberg) sowie des Kreises Euskirchen kann ein gutes, differenziertes
Angebot zeitnah zur Verfügung stehen (siehe V 118/2015).
Seitens der JGH wurde die Kooperation mit der Bewährungshilfe intensiviert.
Weiterhin gibt es wo nötig und sinnvoll einen regelmäßigen Austausch und eine
Abstimmung mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in Einzelfällen,
insbesondere im Bereich des Opferschutzes und den Hilfen zur Erziehung.
Eine Intensivtäterproblematik ist nach übereinstimmender Bewertung der Fachkräfte
sowie der Polizei derzeit so gut wie nicht vorhanden. Hier zeigt die gute und
präventive, vor allem aber auch zeitnahe Kooperation mit Polizei und Justiz ihre
Wirkung.
Zur Qualitätssicherung wurde eine effiziente Struktur in zwei Arbeitskreisen
gefunden:
Arbeitskreis Jugendkriminalität, der besonders die konkrete Zusammenarbeit
an der Nahtstelle zwischen der Jugendgerichtshilfe, der Polizei, den
Staatsanwaltschaften, der Bewährungshilfe sowie den Gerichten reflektiert
Arbeitskreis Integration straffälliger Jugendlicher, der im Schwerpunkt die
Integration straffällig gewordener junger Menschen in den Schul- und
Berufsalltag optimieren will. Hier sind weitere Kooperationspartner
eingebunden (z.B. Jobcenter, BZE, Wohlfahrtsverbände)
Es wurde auf Initiative der JGH eine Qualitätsabfrage zu ihrer Arbeit bei den
Hauptkooperationspartnern, Gerichten und Staatsanwaltschaften, durchgeführt.
Die Arbeit wurde zu 96 % mit "Sehr gut" und zu 4 % mit "Gut" bewertet, im Jahr 2015
wird die statistische Auswertung intensiviert.
4.
Absehbare besondere Herausforderungen
4.1
Zusammenarbeit Schule-Jugendhilfe
Eine der zentralen fachpolitischen Diskussionen und Entwicklungsaufgaben der
Jugendhilfe betrifft die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe. Durch die
Schulpflicht erreicht die Schule alle Kinder ab Eintritt in die Primarstufe und ist schon
allein deshalb für eine präventiv ausgerichtete Jugendhilfe nach den
Kindertagesstätten der wichtigste Kooperationspartner.
Insbesondere der im Schulgesetz NRW geregelte Anspruch auf inklusive Beschulung
und die daraus resultierenden Fallzahlensteigerungen im Bereich der schulbezogenen Eingliederungshilfen sowie die gestiegenen Anforderungen an die
Zusammenarbeit im Kinderschutz befördern einen Prozess der intensivierten
Kooperation auf vielen Ebenen. Ergänzend dazu wurde das Jugendhilfeangebot an
Schulen durch den Ausbau der Schulsozialarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe
verstärkt.
Konzepte der Zusammenarbeit gilt es weiter zu entwickeln, beispielsweise für Kinder,
die zunächst in der Schule ein auffälliges und herausforderndes Sozialverhalten
entwickeln.
44
4.2
Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern
Die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern ist eine weitere große
Herausforderung für die Jugendhilfe, die durch die aktuelle massive Zunahme
innerhalb kürzester Zeit neu geregelt werden sollte. Da derzeit nur wenige
Jugendämter den Großteil der vor allem in Großstädten und an den Bundesgrenzen
eintreffenden Minderjährigen im Rahmen der Inobhutnahme versorgen müssen,
beabsichtigt die Bundesregierung in einem bereits im Referentenentwurf
vorliegenden Gesetzentwurf, die Verteilung innerhalb der Bundesrepublik sowie der
Länder auf alle Jugendämter zu ermöglichen.
Die entsprechenden Entwürfe einer Regelung in NRW liegen noch nicht vor. Sobald
absehbar wird, dass auch der Kreis Euskirchen unbegleitete minderjährige Ausländer
aufnehmen wird, wird in enger Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen und
Diensten des Kreises Euskirchen (z.B. Kommunales Integrationszentrum,
Ausländeramt) sowie mit Kooperationspartnern der Freien Träger der Jugendhilfe ein
der Zielgruppe entsprechendes Jugendhilfeangebot erarbeitet. Dabei steht
insbesondere ein differenziertes Unterbringungsangebot sowie die Suche und
Schulung von geeigneten ehrenamtlichen Vormündern im Vordergrund.
45