Daten
Kommune
Kall
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20 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
73/2003
30.09.2003
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 9
11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich „An der Pützgasse“ in Form einer
vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB
a)
b)
Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2)
BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
25.09.2003 - TOP 4 - im Wege der vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB die 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” auf der Grundlage des § 2 (1)
BauGB und des § 10 (1) BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung hierzu.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1)
eindeutig festgelegt.
Sachdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sötenich, Flur 3, Flurstück 58, gelegen in
Sötenich, Am Heuweg, beabsichtigt, eine Teilfläche dieses Grundstückes mit einem Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten zu bebauen. Das Grundstück liegt im Plangeltungsbereich des
Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse”.
Die im Bebauungsplan Sötenich “An der Pützgasse” festgesetzten Baugrenzen lassen jedoch nur eine Bebauung zu der Straße “Zum Wachtberg” hin in einer Tiefe von max. 15 m
zu.
Vorlagen-Nr. 73/2003
Seite 2
Damit das Vorhaben realisiert werden kann, ist es erforderlich, die Baugrenzen entsprechend zu erweitern.
Aus diesem Grunde hat der Rat der Gemeinde Kall auf Vorschlag des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses in seiner Sitzung am 17. Juni 2003 - Punkt 7 der Sitzungsniederschrift
zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung einer 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich
“An der Pützgasse” beschlossen.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass
die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt
werden kann.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2003 gleichzeitig beschlossen,
das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” einzuleiten und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes einschließlich Begründung gem. § 13
Ziffer 2, 2. Halbsatz BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung fand in
der Zeit vom 28. Juli bis einschließlich 28. August 2003 statt. Träger öffentlicher Belange
waren von der Bauleitplanung nicht berührt.
Seitens der Bürger wurden keine Anregungen zur beabsichtigten Änderung vorgetragen, so
dass kein Abwägungsbeschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zu fassen
ist.
Einzelheiten der Planung waren der Einladung zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschussses am 25.09.2003 – TOP 4 - beigefügt.
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Vorlagen-Nr. 73/2003
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
73/2003
25.09.2003
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich „An der Pützgasse“ in Form einer
vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB
a)
b)
Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2)
BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, im Wege der vereinfachten
Änderung gem. § 13 BauGB die 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der
Pützgasse” auf der Grundlage des § 2 (1) BauGB und des § 10 (1) BauGB als Satzung zu
beschließen und die Entscheidungsbegründung hierzu zu verabschieden.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1)
eindeutig festgelegt.
Sachdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sötenich, Flur 3, Flurstück 58, gelegen in
Sötenich, Am Heuweg, beabsichtigt, eine Teilfläche dieses Grundstückes mit einem Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten zu bebauen. Das Grundstück liegt im Plangeltungsbereich des
Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse”.
Die im Bebauungsplan Sötenich “An der Pützgasse” festgesetzten Baugrenzen lassen je-
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doch nur eine Bebauung zu der Straße “Zum Wachtberg” hin in einer Tiefe von max. 15 m
zu.
Damit das Vorhaben realisiert werden kann, ist es erforderlich, die Baugrenzen entsprechend zu erweitern.
Aus diesem Grunde hat der Rat der Gemeinde Kall auf Vorschlag des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses in seiner Sitzung am 17. Juni 2003 - Punkt 7 der Sitzungsniederschrift
zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung einer 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich
“An der Pützgasse” beschlossen.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass
die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt
werden kann.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2003 gleichzeitig beschlossen,
das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” einzuleiten und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes einschließlich Begründung gem. § 13
Ziffer 2, 2. Halbsatz BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung fand in
der Zeit vom 28. Juli bis einschließlich 28. August 2003 statt. Träger öffentlicher Belange
waren von der Bauleitplanung nicht berührt.
Seitens der Bürger wurden keine Anregungen zur beabsichtigten Änderung vorgetragen, so
dass kein Abwägungsbeschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zu fassen
ist.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 2)
sowie der beigefügten Entscheidungsbegründung (Anlage 3) entnommen werden.