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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich "An der Pützgasse" in Form einer vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB a) Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
20 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich "An der Pützgasse" in Form einer vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB
	a)	Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
	b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich "An der Pützgasse" in Form einer vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB
	a)	Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
	b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich "An der Pützgasse" in Form einer vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB
	a)	Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
	b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich "An der Pützgasse" in Form einer vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB
	a)	Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
	b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich "An der Pützgasse" in Form einer vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB
	a)	Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
	b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 73/2003 30.09.2003 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 9 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich „An der Pützgasse“ in Form einer vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB a) b) Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 25.09.2003 - TOP 4 - im Wege der vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB die 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” auf der Grundlage des § 2 (1) BauGB und des § 10 (1) BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung hierzu. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig festgelegt. Sachdarstellung: Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sötenich, Flur 3, Flurstück 58, gelegen in Sötenich, Am Heuweg, beabsichtigt, eine Teilfläche dieses Grundstückes mit einem Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten zu bebauen. Das Grundstück liegt im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse”. Die im Bebauungsplan Sötenich “An der Pützgasse” festgesetzten Baugrenzen lassen jedoch nur eine Bebauung zu der Straße “Zum Wachtberg” hin in einer Tiefe von max. 15 m zu. Vorlagen-Nr. 73/2003 Seite 2 Damit das Vorhaben realisiert werden kann, ist es erforderlich, die Baugrenzen entsprechend zu erweitern. Aus diesem Grunde hat der Rat der Gemeinde Kall auf Vorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses in seiner Sitzung am 17. Juni 2003 - Punkt 7 der Sitzungsniederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung einer 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” beschlossen. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2003 gleichzeitig beschlossen, das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” einzuleiten und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes einschließlich Begründung gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung fand in der Zeit vom 28. Juli bis einschließlich 28. August 2003 statt. Träger öffentlicher Belange waren von der Bauleitplanung nicht berührt. Seitens der Bürger wurden keine Anregungen zur beabsichtigten Änderung vorgetragen, so dass kein Abwägungsbeschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zu fassen ist. Einzelheiten der Planung waren der Einladung zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschussses am 25.09.2003 – TOP 4 - beigefügt. Vorlagen-Nr. 73/2003 Seite 3 Seite 4 Vorlagen-Nr. 73/2003 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 73/2003 25.09.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich „An der Pützgasse“ in Form einer vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB a) b) Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, im Wege der vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB die 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” auf der Grundlage des § 2 (1) BauGB und des § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung hierzu zu verabschieden. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig festgelegt. Sachdarstellung: Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sötenich, Flur 3, Flurstück 58, gelegen in Sötenich, Am Heuweg, beabsichtigt, eine Teilfläche dieses Grundstückes mit einem Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten zu bebauen. Das Grundstück liegt im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse”. Die im Bebauungsplan Sötenich “An der Pützgasse” festgesetzten Baugrenzen lassen je- Vorlagen-Nr. 73/2003 Seite 5 doch nur eine Bebauung zu der Straße “Zum Wachtberg” hin in einer Tiefe von max. 15 m zu. Damit das Vorhaben realisiert werden kann, ist es erforderlich, die Baugrenzen entsprechend zu erweitern. Aus diesem Grunde hat der Rat der Gemeinde Kall auf Vorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses in seiner Sitzung am 17. Juni 2003 - Punkt 7 der Sitzungsniederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung einer 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” beschlossen. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2003 gleichzeitig beschlossen, das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Sötenich “An der Pützgasse” einzuleiten und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes einschließlich Begründung gem. § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung fand in der Zeit vom 28. Juli bis einschließlich 28. August 2003 statt. Träger öffentlicher Belange waren von der Bauleitplanung nicht berührt. Seitens der Bürger wurden keine Anregungen zur beabsichtigten Änderung vorgetragen, so dass kein Abwägungsbeschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zu fassen ist. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 2) sowie der beigefügten Entscheidungsbegründung (Anlage 3) entnommen werden.