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Beschlussvorlage (Beanstandung eines Beschlusses gemäß § 54 Abs. 3 GO NW hier:Beschluss über die Bildung von Abrechnungseinheiten zu TOP 5 -Ausbau der Stra-ßenzüge „Am Wellenholz“ und „Berkenbruch“- der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 16.09.2015)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
04.11.2015
Erstellt
22.10.15, 21:15
Aktualisiert
22.10.15, 21:15
Beschlussvorlage (Beanstandung eines Beschlusses gemäß § 54 Abs. 3 GO NW
hier:Beschluss über die Bildung von Abrechnungseinheiten zu TOP 5 -Ausbau der Stra-ßenzüge „Am Wellenholz“ und „Berkenbruch“- der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 16.09.2015)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 74/2015 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BM Bürgermeister Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 22. Oktober 2015 Beanstandung eines Beschlusses gemäß § 54 Abs. 3 GO NW hier: Beschluss über die Bildung von Abrechnungseinheiten zu TOP 5 -Ausbau der Straßenzüge „Am Wellenholz“ und „Berkenbruch“- der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 16.09.2015 Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 04.11.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Beschluss über die Bildung von Abrechnungseinheiten zu TOP 5 –Ausbau der Straßenzüge „Am Wellenholz“ und „Berkenbruch“- der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 16.09.2015 wurde vom Bürgermeister gemäß § 54 Abs. 3 GO NW beanstandet, da dieser in die Organkompetenz des Rates eingreift und somit gegen geltendes Recht verstößt. Zur Begründung wird auf das als Anlage beigefügte Beanstandungsschreiben vom 29.09.2015, das an die Rats- und Ausschussmitglieder am 02.10.2015 versandt wurde, verwiesen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beschließt, seinen Beschluss über die Bildung von Abrechnungseinheiten zu TOP 5 -Ausbau der Straßenzüge „Am Wellenholz“ und „Berkenbruch“- der Sitzung am 16.09.2015 aufzuheben. Der Beschluss lautete: „Es werden zunächst zwei Abrechnungseinheiten gebildet (Trennung „Berkenbruch“ und „Kinnheide“). Schemmel