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Beschlussvorlage (Schreiben des BM)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,4 kB
Datum
04.11.2015
Erstellt
22.10.15, 21:15
Aktualisiert
22.10.15, 21:15
Beschlussvorlage (Schreiben des BM)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE DER BÜRGERMEISTER Leopoldshöhe, den 29.09.2015 An die Mitglieder des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr z.H. des Ausschussvorsitzenden Herrn Habicht der Gemeinde Leopoldshöhe Beanstandung eines Beschlusses gemäß § 54 Abs. 3 GO NW hier: Beschluss über die Bildung von Abrechnungseinheiten zu TOP 5 -Ausbau der Straßenzüge „Am Wellenholz“ und „Berkenbruch“- der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 16.09.2015 Sehr geehrter Herr Habicht, hiermit beanstande ich gemäß § 54 Abs. 3 GO NW den in der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 16.09.2015 zu TOP 5 „Ausbau der Straßenzüge Am Wellenholz und Berkenbruch“, Drucksache 53/2015, gefassten Beschluss hinsichtlich der Bildung von zwei Abrechnungseinheiten mit folgendem Wortlaut: „Es werden zunächst zwei Abrechnungseinheiten gebildet (Trennung „Berkenbruch“ und „Kinnheide“). Die Beanstandung des Beschlusses hat gem. § 54 Abs. 2 S. 2 GO NW aufschiebende Wirkung. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr ist die Angelegenheit erneut zu beraten. Verbleibt der Fachausschuss bei seinem Beschluss, so hat der Rat gemäß § 54 Abs. 3 S. 2 GO NW über die Angelegenheit zu beschließen. Begründung: Der am 16.09.2015 vom Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr gefasste Beschluss zu TOP 5 -Ausbau der Straßenzüge „Am Wellenholz“ und „Berkenbruch“-, Drucksache 53/2015, hinsichtlich der Bildung von zwei Abrechnungseinheiten mit dem Wortlaut „Es werden zunächst zwei Abrechnungseinheiten gebildet (Trennung „Berkenbruch“ und „Kinnheide“)“ greift in die Organkompetenz des Rates ein. Nach § 6 II der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung) hat der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr folgende Entscheidungsbefugnisse: 1. Festlegung der Ausbauart von Erschließungsanlagen einschließlich straßenbegleitendem Grün. 2. Benennung von Straßen. Somit fällt die Bildung von Abrechnungseinheiten nicht in die Zuständigkeit des Fachausschusses. Diese Entscheidung obliegt nach der Zuständigkeitsordnung auch keinem anderen Gremium, so dass die Zuständigkeit des Rates gegeben ist. Ich bitte daher darum, die Sach- und Rechtslage noch einmal eingehend zu überdenken und den o.g. Beschluss aufzuheben. Die Angelegenheit könnte dann dem Rat am 10.12.2015 zur Entscheidung vorgelegt werden. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Abschnittsbildung in der beschlossenen Form auch gegen geltendes Recht verstößt und daher vom Rat so nicht beschlossen werden sollte. Mit freundlichen Grüßen Schemmel