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Beschlussvorlage (eigene Erschließung Bachstraße/ Wiesenstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
980 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
12.06.15, 21:16
Aktualisiert
12.06.15, 21:16
Beschlussvorlage (eigene Erschließung Bachstraße/ Wiesenstraße) Beschlussvorlage (eigene Erschließung Bachstraße/ Wiesenstraße)

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Inhalt der Datei

Steckbrief Bachstraße: Eigene Erschließung über die Bachstraße / Eigene Erschließung über die Wiesenstraße_ Planungsabsicht der Gemeinde Leopoldshöhe: Erschließung von ca. 7.800 qm Bauland für etwa 12 Einfamilienhäuser (siehe rote Fläche). Neue Erschließungsvariante von der Verwaltung Legende: - grüne Flächen = Wendeanlagen, die für eine gesicherte Erschließung zusätzlich nötig würden - GE = Gewerbegebiet Rahmenbedingungen / Bestandserhebung___________________________________ ► Gebietsentwicklungsplan / Landschaftsplan: „Allgemeiner Siedlungsbereich“ ► Flächennutzungsplan: Wohnbaufläche ► Bebauungsplan: Der B-Plan ist entsprechend zu ändern. ► Wasserrecht: siehe Steckbrief Bachstraße: Erschließung ausschließlich über die Wiesenstraße / Variante gem. 3. Änderung des B-Planes Nr. 06/03 „Askamp“ ► Gegenwärtige Nutzung / Eigentum: s. Varianten Erschließung gem. 3. Änderung des B-Planes Nr. 06/03 „Askamp“ hier: Bachstraße bzw. Wiesenstraße ► Verkehrsanbindung Die Anbindung des beabsichtigten Neubaugebietes erfolgt über die Bachstraße an das gemeindliche Verkehrsnetz mit Wohnstraßen. Das östlich direkt an das Neubaugebiet angrenzende, weiterhin von der Gemeinde angestrebte Wohnbaugebiet, was sich jedoch im Privatbesitz befindet, wird über die Wiesenstraße erschlossen und erhält eine eigene Wendeanlage. Eine verkehrstechnische Verbindung wird nicht vorgesehen, um eine strikte Trennung der beiden angedachten Wohnquartiere zu gewährleisten. Eine fußläufige Verbindung ist städtebaulich mehr als wünschenswert. Realisierungsbestrebungen bzgl. einer fußläufigen Verbindung werden jedoch aufgrund der Vorgeschichte im Planungsverfahren zur 3. Änderung und Äußerungen in den vergangenen beiden Jahren als nicht möglich bewertet. ► Ausgleichsmaßnahmen: Keine ► Kostenschätzung (zusätzlich zur bisherigen 3. Änderung des B-Planes) ● Erwerbskosten für Verkehrsfläche, jedoch ähnlich wie bei der bisherigen 3. Änderung des B-Planes ● Baumaßnahme für die Straßen bzw. Wendeanlagen Bachstraße / Wiesenstraße, jedoch ähnlich wie bei der bisherigen 3. Änderung des B-Planes ► Gesamtfazit: Um die Erschließung über die Bachstraße realisieren zu können, ist es erforderlich, Grundstücksflächen an der Erschließung zu erwerben (s. hierzu auch Steckbrief Bachstraße: Erschließung über die Bachstraße / Variante gem. 3. Änderung des BPlanes Nr. 06/03 „Askamp“). Soweit keiner der Eigentümer der Baugrundstücke, die über die Wiesenstraße in dieser Variante erschlossen werden, seine Baurechte in Anspruch nehmen möchte, bleibt die Situation in der Wiesenstraße so, wie sie sich gegenwärtig darstellt. Sobald die Baugrundstücke in diesem Bereich jedoch bebaut werden sollen, wäre es erforderlich, dass die Umfahrt hergestellt werden kann bzw. wird. Die Sorge, eine zu hohe Belastung durch Durchgangsverkehr der beiden Wohnstraße als Anwohner zu erfahren, kann mit dieser Variante aufgelöst werden. Es werden zwei Wendeanlagen erforderlich. Eine separate Erschließung über die Bachstraße bzw. Wiesenstraße ist zu empfehlen.