Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,3 MB
Datum
25.06.2015
Erstellt
12.06.15, 21:16
Aktualisiert
12.06.15, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Steckbrief Bachstraße: Erschließung über Feldstraße______________
Planungsabsicht
der
Gemeinde Leopoldshöhe:
Erschließung von
ca. 7.800 qm Bauland für etwa 12
Einfamilien-häuser
(siehe rote Fläche).
Erschließungsvorschlag der Anwohner im Sackgassenbereich der
Bachstraße
Legende:
- grüne Flächen mit
Fragezeichen
=
Wendeanlagen, die
für eine gesicherte
Erschließung zusätzlich nötig würden
- RRB = Regenrückhalte-becken
- GE = Gewerbegebiet
Rahmenbedingungen / Bestandserhebung_______________________________
► Gebietsentwicklungsplan
Dieser setzt für die Variante Feldstraße „Allgemeiner Freiraum- und Agrarfläche“ fest.
► Flächennutzungsplan
Dieser setzt für die Variante Feldstraße Landschaftsschutzgebiet fest und zudem
Fläche für die Landwirtschaft. Direkt östlich an die Feldstraße grenzt ein Bereich an,
der als gewerbliche Fläche dargestellt ist.
► Bebauungsplan
Nicht vorhanden bzw. wäre aufzustellen oder der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist zu erweitern.
► Landschaftsplan
Setzt für diese Variante Landschaftsschutzgebiet fest. Hierbei ist an der
Anbindung zur Schuckenhofstraße
der Bachlauf (blaue Linien) sowie
das dort vorhandene Regenrückhalte- (RRB) und Regenklärbecken
(RKB) zu berücksichtigen.
► Wasserrecht / Technische Situation des Regenklärbeckens (RKB)
Bei der Planung ist hauptsächlich
das Regenklärbecken sowie in diesem Abschnitt das offene Nebengewässer des Mühlenbachs zu berücksichtigen. Ein Abstand von mind. 3 m
zum Nebengewässer ist einzuhalten.
Die Fläche zwischen dem RKB und
der Feldstraße dient als Aufstellfläche für den Saugwagen, der quartalsweise das RKB entleert und säubert. Aufgrund von Sondersituationen (z.B. ein Ölunfall), ist auch ein
häufigeres Entleeren und Säubern
nötig. Hinzukommt, dass aufgrund
von vorhandenen technischen Einrichtungen am RKB max. eine 1,0 –
1,50 m breite Fläche abgetreten
werden könnte, die dann den Einmündungsbereich der Feldstraße
darstellt. Auf dieser ist jedoch weiterhin der Saugwagen aufzustellen.
► Gegenwärtige Nutzung
Private Erschließung für einige Wohnhäuser sowie eines angrenzenden Gewerbebetriebes. Im Übergangsbereich Feldstraße / Schuckenteichweg liegt die Hauptzufahrt
des Gewerbebetriebes. Mit entsprechendem Lkw-Verkehr und Rangierfahrten ist zu
rechnen (s. auch Verkehrsanbindung).
► Eigentum
Die in der Örtlichkeit ca. 4 m breite Straße ist im Privatbesitz, wobei 7 Flurstücke von
6 Eigentümern betroffen sind. Im Straßeneinmündungsbereich Feldstraße / Schuckenteichweg ist das Grundstück mit dem RKB und dem offenen Nebengewässer im
Eigentum der Gemeinde Leopoldshöhe.
► Verkehrsanbindung
Die Variante Feldstraße führt über die Straße Schuckenteichweg die Erschließung an
das Neubaugebiet heran. Die Feldstraße
hat nach der Zufahrt des Gewerbebetriebes
eine Breite von ca. 4 m auf einer Länge von
ca. 130 m. In diesem Abschnitt ist ein Begegnungsverkehr Pkw / Pkw nicht möglich.
Nötig wäre hier eine Breite von mind.
5,50 m bzw. 6,00 m.
Im Übergangsbereich Feldstraße / Schuckenteichweg liegt die Hauptzufahrt des
angrenzenden Gewerbebetriebes. Mit entsprechenden Lkw-Verkehr und Rangierfahrten ist zu rechnen, der dann in eine Straße
hineinwirkt, die der Erschließung eines
Wohnquartieres dient. Des Weiteren ist
aufgrund des Gewerbegebietes der Verkehr
auf der Straße Schuckenteichweg durch
einen hohen Lkw-Anteil gekennzeichnet,
der sich häufiger staut.
Hinzukommt, dass im Einmündungsbereich
der Feldstraße der Saugwagen für das RKB
aufzustellen ist.
Diese Situationen stellen aus verkehrstechnischer Sicht ein erhöhtes Gefahrenpotential dar.
► Ausgleichsmaßnahmen
Soweit über die bisherige Straßenbreite von 4 m der Feldstraße Fläche benötigt wird
und dieses nicht auf der östlichen Straßenseite erfolgt, sind Ausgleichsflächen notwendig. Der Umfang ist annehmbar, jedoch bedeutet auch dieses einen Planungsmehraufwand und die Klärung Wo und Wie die Ausgleichsmaßnahme zu realisieren
ist.
► Kostenschätzung
● grundsätzliche Erwerbskosten für die Privatstraße und zusätzliche Fläche für die
Erweiterung der Straßenbreite: westlich für Ackerfläche / Wohngrundstücke, östlich
für Gewerbeflächen
● Baumaßnahmen für die Straße (Erfahrungswerte) ca. 200.000 €
● Erwerb von Ausgleichsflächen
● Herstellungs- und Betriebskosten für die Ausgleichsfläche
● aus städtebaulichen Erwägungen müssten dennoch die notwendigen Wendeanlagen für die Bachstraße und Wiesenstraße angelegt werden
► Gesamtfazit:
Es ist zu erwarten, dass die 6 Eigentümer der Feldstraße eine Abtretung der reinen
Straßenfläche und weiterer Flächen für die Herstellung einer gemeindlichen Erschließungsstraße nicht insgesamt zustimmen werden. Dieses ist jedoch absolute
Voraussetzung. Als möglichen Vorteil für die Eigentümer ist zu nennen, dass sie die
Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltung nicht mehr untereinander zu organisieren und finanziell zu tragen haben. Als nachteilig bewertet werden kann, dass sie
an den Erschließungskosten vollumfänglich beteiligt werden und die Eigentümer die
alleinige Erschließungsbelastung für das Neubaugebiet, an dem sie bauplanungsrechtlich bisher nicht beteiligt waren, tragen.
Zudem bleibt die Sackgassensituation der Bachstraße und Wiesenstraße weiterhin
ungelöst.
Eine Erschließung über die Feldstraße ist nicht zu empfehlen.