Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
187 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
09.12.14, 14:46
Aktualisiert
09.12.14, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 10 /
Datum:
V 67/2014
09.12.2014
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015;
2. Veränderungsliste
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015
in der Fassung der Anlage 1 zur Z 10 / V 67/2014.
2. Die Zeitplanung für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2013 (siehe Z 9 / V 67/2014) wird beschlossen.
Begründung:
Vor dem Hintergrund der sich voraussichtlich ändernden Geldanlagenrichtlinie und der dadurch
aktualisierten Zinsprognose ist eine Anpassung des Haushaltsansatzes der Zinserträge notwendig
(2015: Verschlechterung von 350 T€). Dem entsprechend wird anliegend die 2. Veränderungsliste
zum Haushalt 2015 vorgelegt.
Das Umlagevolumen ändert sich dadurch insgesamt gegenüber dem Vorjahr wie folgt:
Jugendamtsumlage
Allgemeine Umlage
Summe Kreisumlage
2014
41.290.100
76.049.800
117.339.900
2015
Differenz
44.097.800 + 2.807.700
78.364.600 + 2.314.800
122.462.400 + 5.122.500
Die Umlagegrundlagen betragen nach der 2. Modellrechnung des Landes zum GFG 212,6 Mio. €.
Es ergeben sich folgende Hebesätze:
Jugendamtsumlage
Allgemeine Umlage
Summe Kreisumlage
gez. i. V. Poth
_________________________________
(Landrat)
2014
19,80%
36,47%
56,27%
2015
20,75%
36,87%
57,61%
Differenz
+ 0,95 %-Pkt.
+ 0,40 %-Pkt.
+ 1,34 %-Pkt.