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Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015; 2. Veränderungsliste)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
187 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
09.12.14, 14:46
Aktualisiert
09.12.14, 14:46
Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015;
2. Veränderungsliste)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 10 / Datum: V 67/2014 09.12.2014 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015; 2. Veränderungsliste Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015 in der Fassung der Anlage 1 zur Z 10 / V 67/2014. 2. Die Zeitplanung für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2013 (siehe Z 9 / V 67/2014) wird beschlossen. Begründung: Vor dem Hintergrund der sich voraussichtlich ändernden Geldanlagenrichtlinie und der dadurch aktualisierten Zinsprognose ist eine Anpassung des Haushaltsansatzes der Zinserträge notwendig (2015: Verschlechterung von 350 T€). Dem entsprechend wird anliegend die 2. Veränderungsliste zum Haushalt 2015 vorgelegt. Das Umlagevolumen ändert sich dadurch insgesamt gegenüber dem Vorjahr wie folgt: Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe Kreisumlage 2014 41.290.100 76.049.800 117.339.900 2015 Differenz 44.097.800 + 2.807.700 78.364.600 + 2.314.800 122.462.400 + 5.122.500 Die Umlagegrundlagen betragen nach der 2. Modellrechnung des Landes zum GFG 212,6 Mio. €. Es ergeben sich folgende Hebesätze: Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe Kreisumlage gez. i. V. Poth _________________________________ (Landrat) 2014 19,80% 36,47% 56,27% 2015 20,75% 36,87% 57,61% Differenz + 0,95 %-Pkt. + 0,40 %-Pkt. + 1,34 %-Pkt.