Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte hier: Zeitverträge in der Kommunalen Koordinierungsstelle sowie im Kommunalen Integrationzentrum)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
26.01.15, 12:01
Aktualisiert
26.01.15, 12:01
Beschlussvorlage GB (Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte
hier: Zeitverträge in der Kommunalen Koordinierungsstelle sowie im Kommunalen Integrationzentrum) Beschlussvorlage GB (Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte
hier: Zeitverträge in der Kommunalen Koordinierungsstelle sowie im Kommunalen Integrationzentrum)

öffnen download melden Dateigröße: 49 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 92/2015 21.01.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 10.02.2015 Kreisausschuss 04.03.2015 Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte hier: Zeitverträge in der Kommunalen Koordinierungsstelle sowie im Kommunalen Integrationzentrum Sachbearbeiter/in: Frau Geschwind Tel.: (02251) 15 180 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung, siehe Begründung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der sofortigen Verlängerung der sachgrundbefristeten Zeitverträge gebunden an die jeweilige voraussichtliche Projektdauer in der Kommunalen Koordinierungsstelle und dem Kommunalen Integrationszentrum zu. Begründung: a) Kommunale Koordinierungsstelle Der Kreistag hat die Einrichtung einer Kommunalen Koordinierungsstelle beim Kreis Euskirchen auf der Grundlage des Ausbildungskonsenses NRW zugestimmt (V 322/2012). Ziel der Kommunalen Koordinierungsstelle ist die flächendeckende Gestaltung und Umsetzung eines transparenten und nachhaltigen Übergangssystems von der Schule in Ausbildung oder Studium. Dieses zu 50 % vom Land NRW geförderte Projekt ist zunächst bis zum 31.12.2015 befristet. In der Absichtserklärung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAGS) vom 7.4.2014 wird bekräftigt, dass dieses Projekt bis zum 31.12.2020 verlängert wird. -2Die Verwaltung beabsichtigt, die in diesem Projekt bis zum 30.06.2015 bestehenden sachgrundbefristeten Arbeitsverhältnisse gebunden an die Projektdauer zu verlängern. Auf Grund tarifrechtlicher Regelungen kann jedoch ein Einzelvertrag auf maximal 5 Jahre befristet werden, so dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Zeitvertrag (ZV) bis zum 30.06.2020 erhalten sollen. Die Verwaltung soll ebenso ermächtigt werden, über den 30.06.2020 hinaus Zeitverträge bis zum Projektende verlängern zu dürfen. Konkret betroffen sind:  0,64 ZV Entgeltgruppe (EG) 11  1,0 ZV EG 10  0,5 ZV EG 08  0,5 ZV EG 06 b) Kommunales Integrationszentrum (KI) Zusammen mit dem Integrationskonzept des Kreises Euskirchen beschloss der Kreistag die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrum (V 315/2012). Aufgabe des KI ist die übergreifende Vernetzung und Koordinierung innerhalb und außerhalb der Kreisverwaltung. Dieses Projekt wird ebenfalls vom Land NRW finanziell sowie personell unterstützt. Grundlage hierfür ist das "Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration NRW und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften" vom 14.02.2012 in Verbindung mit der "Richtlinie zur Förderung Kommunaler Integrationszentren" vom 25.06.2012. Demnach ist zu erwarten, dass die Förderung lt. v. g. Richtlinie bis zum 31.12.2017 weiterläuft Für die betroffenen Zeitverträge wird daher eine Laufzeit der betroffenen Zeitverträge bis zum 31.12.2017 vorgeschlagen:  1,0 ZV EG 10  1,0 ZV EG 09  2x 0,5 ZV EG S 11  0,5 ZV EG 06 c) Bei Ausfall einer Kraft wird die Verwaltung ermächtigt, einen entsprechenden Ersatz-Zeitvertrag abzuschließen. Die Bindung der sachgrundbefristeten Zeitverträge an die Dauer der Projektlaufzeit schafft neben der Rechtssicherheit der Arbeitsverträge bei den betroffenen Dienstkräften Klarheit, Sicherheit und Motivation bei ihrer Aufgabenwahrnehmung. Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW sind jedoch erfüllt, da es sich um für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbare Maßnahmen handelt. Im Haushaltsplanentwurf 2015 sind Mittel in den Produkten 243 05 und 351 03, jeweils Zeile 11, eingeplant. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)