Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
26.01.15, 12:01
Aktualisiert
26.01.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 92/2015
21.01.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
10.02.2015
Kreisausschuss
04.03.2015
Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger
andauernder Projekte
hier: Zeitverträge in der Kommunalen Koordinierungsstelle sowie im Kommunalen
Integrationzentrum
Sachbearbeiter/in: Frau Geschwind
Tel.: (02251) 15 180
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung, siehe Begründung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der sofortigen Verlängerung der sachgrundbefristeten Zeitverträge
gebunden an die jeweilige voraussichtliche Projektdauer in der Kommunalen Koordinierungsstelle
und dem Kommunalen Integrationszentrum zu.
Begründung:
a) Kommunale Koordinierungsstelle
Der Kreistag hat die Einrichtung einer Kommunalen Koordinierungsstelle beim Kreis Euskirchen auf
der Grundlage des Ausbildungskonsenses NRW zugestimmt (V 322/2012). Ziel der Kommunalen
Koordinierungsstelle ist die flächendeckende Gestaltung und Umsetzung eines transparenten und
nachhaltigen Übergangssystems von der Schule in Ausbildung oder Studium. Dieses zu 50 % vom
Land NRW geförderte Projekt ist zunächst bis zum 31.12.2015 befristet. In der Absichtserklärung des
Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAGS) vom 7.4.2014 wird bekräftigt, dass
dieses Projekt bis zum 31.12.2020 verlängert wird.
-2Die Verwaltung beabsichtigt, die in diesem Projekt bis zum 30.06.2015 bestehenden
sachgrundbefristeten Arbeitsverhältnisse gebunden an die Projektdauer zu verlängern. Auf Grund
tarifrechtlicher Regelungen kann jedoch ein Einzelvertrag auf maximal 5 Jahre befristet werden, so
dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Zeitvertrag (ZV) bis zum 30.06.2020 erhalten sollen.
Die Verwaltung soll ebenso ermächtigt werden, über den 30.06.2020 hinaus Zeitverträge bis zum
Projektende verlängern zu dürfen.
Konkret betroffen sind:
0,64 ZV Entgeltgruppe (EG) 11
1,0 ZV EG 10
0,5 ZV EG 08
0,5 ZV EG 06
b) Kommunales Integrationszentrum (KI)
Zusammen mit dem Integrationskonzept des Kreises Euskirchen beschloss der Kreistag die
Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrum (V 315/2012). Aufgabe des KI ist die
übergreifende Vernetzung und Koordinierung innerhalb und außerhalb der Kreisverwaltung. Dieses
Projekt wird ebenfalls vom Land NRW finanziell sowie personell unterstützt. Grundlage hierfür ist das
"Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration NRW und zur Anpassung
anderer gesetzlicher Vorschriften" vom 14.02.2012 in Verbindung mit der "Richtlinie zur Förderung
Kommunaler Integrationszentren" vom 25.06.2012. Demnach ist zu erwarten, dass die Förderung lt.
v. g. Richtlinie bis zum 31.12.2017 weiterläuft Für die betroffenen Zeitverträge wird daher eine
Laufzeit der betroffenen Zeitverträge bis zum 31.12.2017 vorgeschlagen:
1,0 ZV EG 10
1,0 ZV EG 09
2x 0,5 ZV EG S 11
0,5 ZV EG 06
c) Bei Ausfall einer Kraft wird die Verwaltung ermächtigt, einen entsprechenden Ersatz-Zeitvertrag
abzuschließen.
Die Bindung der sachgrundbefristeten Zeitverträge an die Dauer der Projektlaufzeit schafft neben der
Rechtssicherheit der Arbeitsverträge bei den betroffenen Dienstkräften Klarheit, Sicherheit und
Motivation bei ihrer Aufgabenwahrnehmung.
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Die Voraussetzungen der vorläufigen
Haushaltsführung nach § 82 GO NRW sind jedoch erfüllt, da es sich um für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbare Maßnahmen handelt. Im Haushaltsplanentwurf 2015 sind
Mittel in den Produkten 243 05 und 351 03, jeweils Zeile 11, eingeplant.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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