Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
24.02.15, 04:05
Aktualisiert
24.02.15, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 92 / 2015
Datum: 23.02.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion
vom 10.02.2015
A)
TOP 10
Öffentliche Sitzung
Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die V 92/2015
voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte
hier: Zeitverträge in der Kommunalen Koordinierungsstelle
sowie im Kommunalen Integrationzentrum
Die Kommunale Koordinierung (KoKo), zu 50 % vom Land und zu
50 % vom Kreis finanziert, und das Kommunale
Integrationszentrum, zu 100 % vom Land finanziert, sind
Bestandteil des Kommunalen Bildungs- und
Integrationszentrums. Das Kommunale Bildungs- und
Integrationszentrum zeigt sich als bedeutende
Organisationseinheit, bei der die zur Verfügung gestellten
Ressourcen u.a. für die übergreifende Vernetzung und
Koordinierung innerhalb und außerhalb der Kreisverwaltung
genutzt werden.
Es ist nicht absehbar, ob die Zeitverträge im Bereich des
Kommunalen Integrationszentrums über den 31.12.2017
verlängert werden. Das wird Mitte 2017 nach entsprechender
Evaluation zu diskutieren sein.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreisausschuss stimmt der sofortigen Verlängerung der
sachgrundbefristeten Zeitverträge gebunden an die jeweilige
voraussichtliche Projektdauer in der Kommunalen
Koordinierungsstelle und dem Kommunalen Integrationszentrum
zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen