Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
26.01.15, 12:01
Aktualisiert
26.01.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 91/2015
16.01.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
10.02.2015
Jugendhilfeausschuss
26.02.2015
Kreisausschuss
04.03.2015
Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger
andauernder Projekte
hier: Zeitverträge in der Schulsozialarbeit
Sachbearbeiter/in: Frau Geschwind
Tel.: (02251) 15 180
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung, siehe Begründung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Verlängerung der sachgrundbefristeten Zeitverträge in der
Schulsozialarbeit gebunden an die voraussichtliche Projektdauer zu.
-2Begründung:
Der Kreistag hat die Einrichtung und Fortführung von Zeitarbeitsverträgen auf vier
Vollzeitäquivalenten für die Fachkräfte in der Schulsozialarbeit auf Grund der Bundesförderung im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) beschlossen (D 40/2011, V 42/2013). Das
Förderprojekt des Bundes hierzu läuft zum 31.12.2015 aus, somit auch die entsprechenden
Zeitverträge. Das Land NRW hat die Förderung der Schulsozialarbeit analog zur Bundesförderung bis
zum 31.12.2017 zugesagt. Durch den Einsatz ersparter BuT-Mittel wird im Ergebnis die
kreisumlageneutrale Finanzierung der Schulsozialarbeit bis zum 31.12.2017 sichergestellt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die in der Schulsozialarbeit bis zum 31.12.2015 abgeschlossenen
sachgrundbefristeten Zeitarbeitsverträge gebunden an die Förderzusage des Landes NRW bis zum
31.12.2017 zu verlängern.
Konkret betroffen sind:
2 x 1,0 ZV Entgeltgruppe S 11
4 x 0,5 ZV Entgeltgruppe S 11
Bei Ausfall einer Kraft wird die Verwaltung ermächtigt, einen entsprechenden Ersatz-Zeitvertrag
abzuschließen.
Die Bindung der sachgrundbefristeten Zeitverträge an die Dauer der Projektlaufzeit schafft neben der
Rechtssicherheit der Arbeitsverträge bei den betroffenen Dienstkräften Klarheit, Sicherheit und
Motivation bei ihrer Aufgabenwahrnehmung.
Mittel stehen wegen der vorläufigen Haushaltführung haushaltsrechtlich noch nicht zur Verfügung.
Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW sind jedoch erfüllt, da es
sich um für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbare Maßnahmen handelt. Im
Haushaltsplanentwurf 2015 sind Mittel im Produkt 362 02, Zeile 11 eingeplant.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)