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Beschlussvorlage GB (Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte hier: Zeitverträge in der Schulsozialarbeit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
26.01.15, 12:01
Aktualisiert
26.01.15, 12:01
Beschlussvorlage GB (Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte
hier: Zeitverträge in der Schulsozialarbeit) Beschlussvorlage GB (Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte
hier: Zeitverträge in der Schulsozialarbeit)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 91/2015 16.01.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 10.02.2015 Jugendhilfeausschuss 26.02.2015 Kreisausschuss 04.03.2015 Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte hier: Zeitverträge in der Schulsozialarbeit Sachbearbeiter/in: Frau Geschwind Tel.: (02251) 15 180 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung, siehe Begründung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Verlängerung der sachgrundbefristeten Zeitverträge in der Schulsozialarbeit gebunden an die voraussichtliche Projektdauer zu. -2Begründung: Der Kreistag hat die Einrichtung und Fortführung von Zeitarbeitsverträgen auf vier Vollzeitäquivalenten für die Fachkräfte in der Schulsozialarbeit auf Grund der Bundesförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) beschlossen (D 40/2011, V 42/2013). Das Förderprojekt des Bundes hierzu läuft zum 31.12.2015 aus, somit auch die entsprechenden Zeitverträge. Das Land NRW hat die Förderung der Schulsozialarbeit analog zur Bundesförderung bis zum 31.12.2017 zugesagt. Durch den Einsatz ersparter BuT-Mittel wird im Ergebnis die kreisumlageneutrale Finanzierung der Schulsozialarbeit bis zum 31.12.2017 sichergestellt. Die Verwaltung beabsichtigt, die in der Schulsozialarbeit bis zum 31.12.2015 abgeschlossenen sachgrundbefristeten Zeitarbeitsverträge gebunden an die Förderzusage des Landes NRW bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Konkret betroffen sind:  2 x 1,0 ZV Entgeltgruppe S 11  4 x 0,5 ZV Entgeltgruppe S 11 Bei Ausfall einer Kraft wird die Verwaltung ermächtigt, einen entsprechenden Ersatz-Zeitvertrag abzuschließen. Die Bindung der sachgrundbefristeten Zeitverträge an die Dauer der Projektlaufzeit schafft neben der Rechtssicherheit der Arbeitsverträge bei den betroffenen Dienstkräften Klarheit, Sicherheit und Motivation bei ihrer Aufgabenwahrnehmung. Mittel stehen wegen der vorläufigen Haushaltführung haushaltsrechtlich noch nicht zur Verfügung. Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW sind jedoch erfüllt, da es sich um für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbare Maßnahmen handelt. Im Haushaltsplanentwurf 2015 sind Mittel im Produkt 362 02, Zeile 11 eingeplant. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)