Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Z1 V91 2015 (Ausschuss Bildung u. Inklusion 10.02.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
19.02.15, 04:05
Aktualisiert
19.02.15, 04:05
Beschlussvorlage GB (Z1 V91 2015 (Ausschuss Bildung u. Inklusion 10.02.2015))

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 91/2015 Datum: 17.02.2015 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion vom 10.02.2015 A) TOP 9 Öffentliche Sitzung Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die V 91/2015 voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte hier: Zeitverträge in der Schulsozialarbeit Die Fraktionen von CDU, SPD und Die Linke befürworten eine Verlängerung der Zeitverträge in der Schulsozialarbeit. Weiterhin ergänzen SPD und Die Linke, dass es Ziel sein sollte, die befristeten Stellen zu entfristen, um u.a. den Beschäftigten Sicherheit in Hinblick auf ihre berufliche Zukunft zu geben. Das Land NRW hat Ende 2014 die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit mit 170.000 € jährlich bis einschließlich 31.12.2017 beschlossen, so dass die Finanzierung der Schulsozialarbeit im Kreis Euskirchen in den Jahren 2016 und 2017 aufgrund der Förderung des Landes ohne zusätzliche Belastung der Kreisumlage erfolgen kann. Eine Finanzierungssicherheit über den 31.12.2017 hinaus gibt es nicht, weshalb unbefristete Verlängerungen der Zeitarbeitsverträge aktuell kein Thema sind. Bei Bewährung der Schulsozialarbeit wird dies Mitte 2017 erneut zu diskutieren sein. Das in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellte Konzept wird weiterhin konkretisiert und in den entsprechenden Gremien thematisiert werden. Die Kommunen wurden in der Sozialkonferenz am 04.12.2014 informiert. Entsprechende Stellungnahmen der Kommunen werden bis zur Sitzung des Kreistages am 25.03.2015 erwartet. Die FDP-Fraktion sieht noch weiteren Beratungsbedarf und verweist auf den Kreistagsbeschluss der V 42/2013 vom 17.07.2013, in dem die Verwaltung beauftragt wird, bis zum 31.12.2015 eine Gesamtbewertung der Schulsozialarbeit im Kreis Euskirchen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Trägerstrukturen sowie der Schnittstelle zur Jugendsozialarbeit vorzunehmen. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreisausschuss stimmt der Verlängerung der sachgrundbefristeten Zeitverträge in der Schulsozialarbeit gebunden an die voraussichtliche Projektdauer zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen bei zwei Enthaltungen (FDP)