Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
45 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
17.03.15, 04:09
Aktualisiert
17.03.15, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / R 7 / 2015
Datum: 16.03.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.03.2015
A)
TOP 30
Öffentliche Sitzung
Resolution:
Kundenfreundlichkeit und Qualität im
"Schienenpersonennahverkehr" (SPNV) ausbauen
R 7/2015
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Z1
04.02.2015
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) bittet
redaktionell um Ergänzung der Frakion DIE LINKE in der
Auflistung der vertretenen Fraktionen in der Resolution zur Z1.
Der Vorsitzende stellt die Resolution in Form der Z1 mit der o. g.
Ergänzung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Verbesserung der Beförderungsbedingungen im Bahnverkehr auf Eifel- und Voreifelstrecke
und
grundsätzlicher
Ausbau
von
Kundenfreundlichkeit
und
Qualität
im
"Schienenpersonennahverkehr" (SPNV)
hier: Gemeinsame Resolution der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP,
UWV, AfD und DIE LINKE im Kreistag Euskirchen
Sehr geehrter Herr Landrat,
unter Bezugnahme auf die Geschäftsordnung bitten wir, die nachfolgende Resolution auf die
Tagesordnung der Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr zu nehmen
und dem Kreistag folgende Beschlussfassung zur Abstimmung zu empfehlen:
Der Kreistag Euskirchen fordert die für den "Schienenpersonennahverkehr" (SPNV)
verantwortlichen Betreiber von DB Regio NRW und Nahverkehr Rheinland (NVR) auf, im
Zusammenhang mit den seit mehreren Wochen katastrophalen Verhältnissen im SPNV auf Eifelund Voreifelstrecke im Zuge der Einführung der neuen Fahrzeuggeneration „Alstom Coradia LINT“
im Kölner Dieselnetz seit Mitte Dezember, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um schnellstmöglich
einen zuverlässigen SPNV zu gewährleisten:
1.
Das Verkehrsunternehmen (DB Regio NRW) muss die im Verkehrsvertrag zugesicherten
Beförderungskapazitäten (Anzahl der Zugeinheiten) bereitstellen und somit ihre vertragliche
Verpflichtung erfüllen.
2.
Der Einsatz geeigneter Fahrzeuge auf der Voreifelstrecke ist durch die DB Regio NRW sicher
zu stellen, so dass der ursprünglich vorgesehene und vertraglich vereinbarte Fahrplan
(Ausschreibungsfahrplan) gehalten werden kann.
3.
Bei Verspätungen in den Hauptverkehrszeiten (HVZ) aufgrund der allseits bekannten und
derzeit andauernden Probleme (Technische Mängel an den Zügen, Einsatz einer zu geringen
Anzahl von Wagen, etc.) auf Eifel- und Voreifelstrecke, sind
a) an den Eifelbahnhöfen, insbesondere am Knoten Euskirchen, bei geringfügigen
Verspätungen die Anschlüsse sicher zu stellen (Warteregelung). Ebenso sollen
DB Regio NRW und die Regionalverkehr Köln GmbH durch das Bereitstellen
von Echtzeitdaten der Züge bei geringfügigen Verspätungen auch den
Anschluss an die Busse sicherstellen.
b) Sollte a) nicht gewährleistet werden können, gilt es die NRW-Mobilitätsgarantie
auf Anschlussverluste und auf entstehende Verspätungen während der Fahrt
von mehr als 20 Minuten auszudehnen1. Dies soll bis zur Erfüllung der
vertraglich festgehaltenen Leistungen (Einsatz der entspr. Zugeinheiten und
Einhaltung des Fahrplanes) auf dem Kulanzwege umgesetzt werden.
4. DB Regio NRW soll den Pendler/-innen eine angemessene pauschale Entschädigung für die
seit
dem
Fahrplanwechsel
entstandenen
Zugverspätungen,
Ausfälle
und
Kapazitätseinschränkungen (Nichtbereitstellung der vertraglich zugesicherten Plätze) zahlen.
5. DB Regio NRW und NVR sollen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass attraktivere Angebote für
die Fernpendler/-innen im Regionalverkehr durch die Einrichtung von Schnellverbindungen für
die Eifelstrecke Köln – Trier und Euskirchen – Bonn geschaffen werden.
1
Die NRW-Mobilitätsgarantie greift bislang nur, wenn ein Verkehrsmittel bereits am Einstiegshaltepunkt eine
Verspätung von mehr als 20 Minuten hat (Taxikostenerstattung).
6. Wir fordern DB Regio NRW und NVR auf, schnellstmöglich eine Verkürzung der
Umsteigezeiten in Euskirchen herbeizuführen, so dass die Gesamtreisezeit von Pendler/innen
zwischen der Eifelstrecke und Bonn wieder reduziert wird.
7. Der NVR und die DB Netz AG sollen sich mit allen zuständigen Stellen für eine alsbaldige
Umsetzung der dringend notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für den Bahnknoten Köln
einsetzen. Dazu gehören insbesondere der zweigleisigen Ausbau der Strecke Bonn –
Euskirchen (zwischen Rheinbach und Euskirchen), Streckenelektrifizierungen, das
Überwerfungsbauwerk Hürth-Kalscheuren und der Neubau der Westspange. Bereits seit
Jahren liegen Konzepte vor, es ist dringende Umsetzung erforderlich.
8. Die Landesregierung NRW wird aufgefordert, dringend benötigte Gelder für die Bedürfnisse
des SPNV im ländlichen Raum zur Verfügung zu stellen.
9. Die Deutsche Bahn AG wird aufgefordert, kurzfristig ausreichende Planungskapazitäten und
Geldmittel zur Verfügung zu stellen, um den barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe Mechernich,
Kall und Blankenheim zu verwirklichen.
Der barrierefreie Ausbau der Bahnhöfe Mechernich, Kall und Blankenheim steht schon seit
Jahren auf der Agenda des Kreises und der betroffenen Gemeinden, ohne dass es zu einer
Umsetzung gekommen ist. Als kleinen Beitrag für die zur Zeit katastrophalen Verhältnisse auf
der Eifel- und Voreifelstrecke sehen wir die Bahn in der Verpflichtung, im Hinblick auf den
geforderten Ausbau kurzfristig tätig zu werden.
Der Kreistag Euskirchen fordert zudem den Bund als 100-prozentigen Anteilseigner der Deutschen
Bahn AG auf, mit Blick auf die Thematik "Schienenpersonennahverkehr" (SPNV) folgende Punkte
um- bzw. sich für diese einzusetzen:
1.
Eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel - 1,5% sind nicht genug!
Die in den vorliegenden Gutachten von Bund und Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) genannten Erhöhungen und die darin enthaltenen Dynamisierungsraten
reichen nicht aus. Vor allem fehlende Finanzmittel sind für die Misere mitverantwortlich.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Regionalisierungsmittel für den SPNV weiter
angehoben werden.
2.
Über Gesetzgebung oder entsprechende Verordnungen ist festzuhalten, dass bei der
Konstruktion von neuen Zügen/Triebwagen:
a.) Eine wirkliche Barrierefreiheit in den Zügen umgesetzt wird;
b.) Die Sicherheit in Zügen während der Personenbeförderung gewährleistet ist. Dies gilt
insbesondere für stehend Mitfahrende und die entsprechenden Festhaltemöglichkeiten
(Handläufe, Haltestangen, Handgriffe) gerade im Einstiegsbereich.
Beide Punkte finden in den neuen LINT-Fahrzeugen keine oder nur unzureichende
Umsetzung. Dies ist nicht nur kundenunfreundlich, sondern als verantwortungslos zu
bezeichnen.
3.
Erhöhung der Zahlungen bei Verspätung und Zugausfall an Zeitkarteninhaber, verbunden mit
einer
Absenkung
des
Verspätungslimits
auf
30
Minuten.
Die geltende Regelung (pauschale Entschädigung je Verspätung ab 60 Minuten in Höhe von
1,50 Euro (2. Klasse)/2,25 Euro (1. Klasse) bei Auszahlung der Entschädigungsbeträge ab
einer Summe von 4 Euro) ist kundenunfreundlich. Sie spottet dem Anliegen aller
Berufspendler/-innen, trotz Zugverspätungen und -ausfällen, in einem noch angemessenen
Zeitrahmen zur Arbeit zu gelangen (Fahrgastrechte-Verordnung (EG) NR. 1371/2007 für den
Schienenverkehr (Eisenbahn-Fahrgastrechte-VO)).