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Info GB (Sachstand zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
02.02.15, 14:47
Aktualisiert
02.02.15, 14:47
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 46/2015 27.01.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 10.02.2015 Kreisausschuss 04.03.2015 Kreistag 25.03.2015 Sachstand zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte Der Kreistag hat nach Beratung des Antrages der SPD- und CDU-Fraktion Nr. 37/2014 in seiner Sitzung am 10.12.2014 die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Kommunen und den Berufskollegs des Kreises Euskirchen ein kommunenübergreifendes Angebot für die Gruppe der jungen/jugendlichen Flüchtlinge zu erarbeiten. Bei der Suche nach geeigneten Standorten soll eine abgestimmte, bedarfgerechte Lösung angestrebt werden. Die Durchführung des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund (Seiteneinsteiger/innen) deren Kenntnisse in der deutschen Sprache noch nicht die Teilnahme am Regelunterricht ermöglichen, ist im Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 21.12.2009 (BASS 13-63 Nr. 3) geregelt. Gemäß Verordnung über besondere Zuständigkeiten in der Schulaufsicht (BASS 10-32 Nr.47) ist den Schulämtern die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte für alle Schulformen und Schulstufen übertragen. Zur aktuellen Lage der Beschulung schulpflichtiger Zuwanderer im Kreis Euskirchen nimmt der zuständige Schulaufsichtsbeamte wie folgt Stellung: Im laufenden Schuljahr 2014/15 sind bis zum Stichtag (29.1.2015) insgesamt 96 schulpflichtige zugewanderte Kinder an die Schulen im Kreis vermittelt worden. Aufteilung auf die Schulformen: Grundschule: 57, Sek I: 33 (davon 16 HS, 5 RS, 6 GYM, 4 GE, 2 Sek), Sek II: 6, davon 5 an das Thomas Esser BK, 1 BK Eifel Kall. Seitens des Landes können den Schulen zur Bewältigung dieser Aufgabe zusätzliche Stellen für folgende Maßnahmen bereitgestellt werden:  Integrationshilfestellen für Schulen, die Projekte im Bereich Sprachförderung von Migranten vorweisen können. Die Anträge müssen jährlich an das Schulamt gestellt werden, im laufenden Schuljahr stehen insgesamt knapp 6 Stellen in den Grundschulen und 3,2 Stellen in den weiterführenden Schulen des Kreises zur Verfügung.  Internationale Förderklassen (nachfolgend IFK genannt), die seitens des Landes mit einem zusätzlichen Stellenanteil von 0,5 Stellen bedacht werden. Hier werden die SuS vornehmlich in der Sprache Deutsch unterrichtet mit dem Ziel, die Integration in eine Regelklasse zu er- -2möglichen. Je nach bisherigem Verlauf der Bildungsbiographie kann dies bis zu zwei Jahre dauern, in der Regel ist der Verbleib in der IFK wesentlich kürzer. Die Klassenstärke sollte 12 -18 SuS betragen. Durch die Bereitstellung beider Maßnahmen aus einem gemeinsamen Stellenkontingent ist mittelfristig zu erwarten, dass der Anteil der Integrationshilfestellen gegenüber der wachsenden Anzahl von IFKs abnehmen wird. Seit dem 01.02.2014 ist im Kommunalen Integrationszentrum des Kreises (KI) eine Beratungsstelle für Schule und Migration eingerichtet. Das Land NRW stellt dem Kreis Euskirchen zwei Lehrerstellen im KI zur Verfügung, die u.a. für die Seiteneinsteigerberatung zuständig sind. Grundsätzlich gibt es folgendes zwischen Schulamt und KI abgestimmtes Prozedere bei der Beratung und Vermittlung der neu zugewanderten Migranten:  Erstberatung durch das Kommunale Integrationszentrum des Kreises.  Vermittlung eines Termins beim Gesundheitsamt durch das KI - die SuS brauchen vor Schulantritt eine Bescheinigung, dass sie frei von ansteckenden Krankheiten sind.  Zuweisung eines geeigneten Schulplatzes, in der Regel durch Vermittlung des KI, bei Schwierigkeiten erfolgt die Zuweisung an eine Schule durch Herrn Rellecke, Schulamt für den Kreis Euskirchen, Generalie Migration gemäß § 46 Abs.7 Schulgesetz NRW. Primarbereich Im Bereich der Grundschule werden die Kinder in der Regel ortsnah zugewiesen und in den Regelklassen versorgt. In den meisten Fällen gelingt hier die sprachliche Integration in den Regelklassen. Mittelfristig ist es ratsam, an einigen Grundschulen mit einer großen Anzahl von Aufnahmen IFKs einzurichten. Im Gespräch sind hier die Grundschulen Euskirchen-Flamersheim, MechernichKommern und die GS Chlodwigschule in Zülpich. Sekundarstufe I Im Bereich der weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I werden die schulpflichtigen Kinder teilweise analog der Grundschule in Regelklassen unterrichtet, darüber hinaus stehen derzeit zwei internationale Förderklassen im Kreis Euskirchen zur Verfügung. Zusätzlich zum vorhandenen Angebot an IFKs (Georgschule Euskirchen und GHS Bad Münstereifel) werden zeitnah zwei weitere Klassen eingerichtet (GHS Georgschule, GE Blankenheim). Mittelfristig müssen im Bereich SEK I noch weitere Schulen gefunden werden, da sich durch die auslaufend schließende Hauptschule in Euskirchen bereits jetzt die Verteilung im Bereich der 5. Klassen schwierig gestaltet. Sekundarstufe II Im Bereich der Sekundarstufe II (sog "Berufsschulpflicht" für alle Jugendlichen, die die Sekundarstufe I vor dem 18. Geburtstag beenden) wurden bislang 6 SuS von den beiden BKs in Euskirchen und Kall aufgenommen. Erwägenswert ist hier die Beantragung einer IFK an einer Berufsschule, oder aber auch die Versorgung der SuS durch das Weiterbildungskolleg in Euskirchen (Abendgymnasium und Abendrealschule in Euskirchen/Außenstelle des Weiterbildungskollegs Bonn). Wegen der geringen Zahl der hier im Bereich der SEK II schulpflichtigen Schüler ist bislang keine besondere Dringlichkeit gesehen worden; in der nächsten Zeit werden hier Gespräche mit den Schulen und Trägern seitens des Schulamtes geführt. -3Förderangebote für nicht mehr schulpflichtige junge Zuwanderer Bezüglich der nicht mehr schulpflichtigen jungen Zuwanderer werden derzeit vom Kommunalen Integrationszentrum die Angebote zu Fördermöglichkeiten wie Deutschkurse etc. erhoben und geprüft, welche Möglichkeiten der Förderung darüber hinaus im Kreis Euskirchen noch angeboten werden sollen. Hierzu werden auch insbesondere mit den Weiterbildungsträgern Berufsbildungszentrum Euskirchen, Kreis-VHS und Weiterbildungskolleg/Aussenstelle Euskirchen Abstimmungsgespräche geführt. Über die Ergebnisse wird ggfl. in der Sitzung ergänzend mündlich berichtet. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)