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Info GB (Z1 / Info 46 / 2015 (BildungsA 10.02.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
24.02.15, 04:05
Aktualisiert
24.02.15, 04:05
Info GB (Z1 / Info 46 / 2015 (BildungsA 10.02.2015)) Info GB (Z1 / Info 46 / 2015 (BildungsA 10.02.2015))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / Info 46 / 2015 Datum: 23.02.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion vom 10.02.2015 A) TOP 5 Öffentliche Sitzung Sachstand zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte Bei der Förderung von jungen/jugendlichen Flüchtlingen muss zwischen schulpflichtigen und erwachsenen Flüchtlingen unterschieden werden. Im Schuljahr 2014/15 sind bis dato 96 schulpflichtige Migranten an Schulen im Kreis vermittelt worden. Die Herkunft der Migranten verteilt sich dabei auf Osteuropa, Irak, Afrika und Arabien. Eine Konzentration auf ein bestimmtes Herkunftsgebiet wie z.B. Syrien kann nicht festgestellt werden. Für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte werden den Schulen zur Beschulung dieser Kinder u.a. Stellen für Integrationshilfe (9,7 Stellen an Primar- und Sekundarstufe I im Schuljahr 2014/15) und Internationale Förderklassen (aktuell drei Stellen an Hauptschulen) bereitgestellt. Um Integrationshilfestellen zu erhalten, legen die Schulen Konzepte vor, in denen sie ihr Angebot vorstellen. Nach Bewertung der Konzepte werden die entsprechenden Stellenanteile - abhängig von Konzept und Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund entsprechend an die Schulen verteilt. Herr Fischer, SPD-Fraktion, betont, dass auch Gymnasien, Realschulen und Gesamtschulen in diesem Bereich besser ausgestattet werden müssen, um zu verhindern, dass die schulpflichtigen Migranten trotz vorhandener Eignung zwangsläufig an Hauptschulen enden. In diesem Zusammenhang weist AV Poth darauf hin, dass seitens des Kommunalen Integrationszentrums bei den Erstberatungen auf die Fähigkeiten der Kinder geachtet werde, um sie der entsprechenden Schulform zuzuweisen. Im Primarstufenbereich wird außerdem darauf geachtet, dass die Kinder möglichst die wohnortnächste Grundschule besuchen, um den Kindern kurze Wege zu ermöglichen. Ansonsten soll bei der Bereitstellung der Internationalen Förderklassen möglichst darauf geachtet werden, dass die Anbindung an Standorten mit Primar- und Sekundarstufe erfolgen soll, damit sich Synergieeffekte ergeben. Problematisch ist in diesem Bereich, dass vor allem "neue" Schulen schnell an ihre Kapazitätsgrenze gelangen und deshalb nicht in der Lage sind, die Themenfelder Inklusion und Integration ausreichend zu bedienen. Info 46/2015 Bezüglicher der zukünftigen Stellenausstattung über das Schuljahr 2014/15 hinaus, muss die entsprechende Verfügung der Bezirksregierung abgewartet werden; tendenziell ist davon auszugehen, dass die gegenwärtigen Zielsetzungen weiterhin verfolgt und keine Kürzungen vorgenommen werden. Im außerschulischen Bereich haben Abstimmungsgespräche mit dem Berufsbildungszentrum in Euskirchen-Euenheim, dem Weiterbildungskolleg (Außenstelle Euskirchen) und der Volkshochschule des Kreises gezeigt, dass seitens dieser Institutionen durchaus Interesse daran besteht, Angebote für junge Flüchtlinge zu offerieren. Die Volkshochschule bietet bereits eine Vielzahl von Deutschkursen für Flüchtlinge an. Das Weiterbildungskolleg möchte es jungen, nicht mehr schulpflichtigen Zuwanderern ermöglichen an angebotenen Bildungsgängen teilzunehmen. Die Abschlüsse am Weiterbildungskolleg sind kostenfrei. Das Berufsbildungszentrum Euenheim möchte das Angebot dahingehend ausweiten, dass auch jungen Zuwanderern der Zugang zu Ausbildung und Beruf ermöglicht wird. Denkbar wäre zum Beispiel ein Tag der Offenen Tür für Migranten. Innerhalb des Ausschusses ist man einstimmig der Meinung, dass Projekte, die der Förderung der jugendlichen/jungen Migranten dienen und diesen eine Teilhabe an Bildung, Ausbildung und Beruf ermöglichen, aus dem Budget Demografie (Sachkonto 150 57104 11) finanziert werden.