Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
24.02.15, 04:05
Aktualisiert
24.02.15, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / Info 46 / 2015
Datum: 23.02.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion
vom 10.02.2015
A)
TOP 5
Öffentliche Sitzung
Sachstand zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern
mit Zuwanderungsgeschichte
Bei der Förderung von jungen/jugendlichen Flüchtlingen muss
zwischen schulpflichtigen und erwachsenen Flüchtlingen
unterschieden werden.
Im Schuljahr 2014/15 sind bis dato 96 schulpflichtige Migranten
an Schulen im Kreis vermittelt worden. Die Herkunft der
Migranten verteilt sich dabei auf Osteuropa, Irak, Afrika und
Arabien. Eine Konzentration auf ein bestimmtes Herkunftsgebiet
wie z.B. Syrien kann nicht festgestellt werden.
Für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit
Zuwanderungsgeschichte werden den Schulen zur Beschulung
dieser Kinder u.a. Stellen für Integrationshilfe (9,7 Stellen an
Primar- und Sekundarstufe I im Schuljahr 2014/15) und
Internationale Förderklassen (aktuell drei Stellen an
Hauptschulen) bereitgestellt. Um Integrationshilfestellen zu
erhalten, legen die Schulen Konzepte vor, in denen sie ihr
Angebot vorstellen. Nach Bewertung der Konzepte werden die
entsprechenden Stellenanteile - abhängig von Konzept und
Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund entsprechend an die Schulen verteilt.
Herr Fischer, SPD-Fraktion, betont, dass auch Gymnasien,
Realschulen und Gesamtschulen in diesem Bereich besser
ausgestattet werden müssen, um zu verhindern, dass die
schulpflichtigen Migranten trotz vorhandener Eignung
zwangsläufig an Hauptschulen enden. In diesem Zusammenhang
weist AV Poth darauf hin, dass seitens des Kommunalen
Integrationszentrums bei den Erstberatungen auf die Fähigkeiten
der Kinder geachtet werde, um sie der entsprechenden
Schulform zuzuweisen. Im Primarstufenbereich wird außerdem
darauf geachtet, dass die Kinder möglichst die wohnortnächste
Grundschule besuchen, um den Kindern kurze Wege zu
ermöglichen. Ansonsten soll bei der Bereitstellung der
Internationalen Förderklassen möglichst darauf geachtet werden,
dass die Anbindung an Standorten mit Primar- und
Sekundarstufe erfolgen soll, damit sich Synergieeffekte ergeben.
Problematisch ist in diesem Bereich, dass vor allem "neue"
Schulen schnell an ihre Kapazitätsgrenze gelangen und deshalb
nicht in der Lage sind, die Themenfelder Inklusion und Integration
ausreichend zu bedienen.
Info 46/2015
Bezüglicher der zukünftigen Stellenausstattung über das
Schuljahr 2014/15 hinaus, muss die entsprechende Verfügung
der Bezirksregierung abgewartet werden; tendenziell ist davon
auszugehen, dass die gegenwärtigen Zielsetzungen weiterhin
verfolgt und keine Kürzungen vorgenommen werden.
Im außerschulischen Bereich haben Abstimmungsgespräche mit
dem Berufsbildungszentrum in Euskirchen-Euenheim, dem
Weiterbildungskolleg (Außenstelle Euskirchen) und der
Volkshochschule des Kreises gezeigt, dass seitens dieser
Institutionen durchaus Interesse daran besteht, Angebote für
junge Flüchtlinge zu offerieren. Die Volkshochschule bietet
bereits eine Vielzahl von Deutschkursen für Flüchtlinge an.
Das Weiterbildungskolleg möchte es jungen, nicht mehr
schulpflichtigen Zuwanderern ermöglichen an angebotenen
Bildungsgängen teilzunehmen. Die Abschlüsse am
Weiterbildungskolleg sind kostenfrei.
Das Berufsbildungszentrum Euenheim möchte das Angebot
dahingehend ausweiten, dass auch jungen Zuwanderern der
Zugang zu Ausbildung und Beruf ermöglicht wird. Denkbar wäre
zum Beispiel ein Tag der Offenen Tür für Migranten.
Innerhalb des Ausschusses ist man einstimmig der Meinung,
dass Projekte, die der Förderung der jugendlichen/jungen
Migranten dienen und diesen eine Teilhabe an Bildung,
Ausbildung und Beruf ermöglichen, aus dem Budget Demografie
(Sachkonto 150 57104 11) finanziert werden.