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Anfrage DIE LINKE (Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Einrichtungen der SENATOR Senioren- und Pflegeeinrichtungen GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
33 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
03.02.15, 12:01
Aktualisiert
03.02.15, 12:01
Anfrage DIE LINKE (Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Einrichtungen der SENATOR Senioren- und Pflegeeinrichtungen GmbH)

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Inhalt der Datei

Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: X Öffentliche Sitzung F 11/2015 02.02.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 19.02.2015 Kreisausschuss 04.03.2015 Kreistag 25.03.2015 Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Einrichtungen der SENATOR Senioren- und Pflegeeinrichtungen GmbH Sehr geehrter Herr Landrat, in Bonn wurde im Januar wegen "gefährlicher Pflege" und offenbar unhaltbarer Zustände ein Seniorenzentrum nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Nordrhein (MDK) komplett geräumt und geschlossen. Betreiber des Zentrums ist die SENATOR Senioren- und Pflegeeinrichtungen GmbH, die in Euskirchen mit dem Haus Veybach die drittgrößte Einrichtung dieser Art im Kreis betreibt. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Ergebnisse brachten in den zurückliegenden Jahren die Regelprüfungen der Heimaufsicht? Welche Ergebnisse die Qualitätsprüfungen des MDK? Gab es außer den vorgeschriebenen Regelprüfungen auch anlassbezogene Prüfungen in dieser Einrichtung, etwa durch Beschwerden und Hinweise von Bewohnerinnen und Bewohnern? 2. Laut Presseberichten hat der MDK inzwischen den Versorgungsvertrag mit der Senator GmbH gekündigt. Wie sorgt der Kreis in solchen Fällen für eine unabhängige qualitative Überprüfung und Beurteilung der betroffenen Pflegeeinrichtung? 3. Wie beurteilt die Verwaltung die Entwicklung des Einsatzes von Zeit- und Leiharbeiter/innen in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen im Kreis? Sieht die Verwaltung Gefahren für die Qualität der Pflege, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend als Leiharbeitskräfte rekrutiert werden und damit zur hohen Arbeitsbelastung auch noch die Gefahr von Lohndumping hinzukommt? Weist die Heimaufsicht in ihren Beratungen mit den Betreibern nach § 14 WTG auf diese Problematik hin und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen? Kann auch in Fällen von übermäßiger Beschäftigung von Leiharbeiter/innen zum Beispiel ein Aufnahmestopp verhängt werden, um Überlastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden? Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Bell (Fraktionsvorsitzender) gez. f.d.R. Tobias Haßdenteufel (Fraktionsgeschäftsführer)