Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
12.02.15, 04:06
Aktualisiert
12.02.15, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 88/2015
23.01.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
25.02.2015
Kreisausschuss
04.03.2015
Kreistag
25.03.2015
Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen
Sachbearbeiter/in: Herr Bornhold
Tel.: 15 534
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die im Produkt 120 542 01, Zeile 13, bereitgestellten Haushaltsmittel für
Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen
und den Auftrag zur Instandsetzung der Kreisstraßen nach vorheriger Ausschreibung an den
wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
-2Begründung:
Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen in Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB, Ausgabe 2009) sollten Asphaltdeckschichten nur
von Anfang April bis Mitte Oktober ausgeführt werden, um die günstigen Witterungsbedingungen der
trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen.
Dieser zeitliche Rahmen kann nach derzeitiger Einschätzung für die in 2015 erforderlichen Straßeninstandsetzungen nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann.
Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die
folgenden Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vor Inkrafttreten der
Haushaltssatzung durchzuführen. Die Voraussetzungen des § 82(1) der Gemeindeordnung NRW
liegen vor. Durch die frühzeitige Ausschreibung werden erwartungsgemäß günstigere Angebote
erzielt und der finanzielle Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen minimiert.
Folgende Sanierungsmaßnahmen sind vorrangig vorgesehen:
Fahrbahnsanierung durch Herstellung einer dünnen Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise
Die nachfolgend genannten Streckenabschnitte sind aufgrund von fehlender Griffigkeit in Form von
Bindemittelanreicherungen sowie aufgrund von Oberflächenschäden (Netzrisse, Verformungen,
Flickstellen und/oder Kornausbrüchen) stark beeinträchtigt. Bei diesen Instandsetzungsmaßnahmen
wird auf den vorhandenen Fahrbahnbelag eine dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise
(Einbaudicke ca. 1cm) aufgebracht.
Kreisstraße 25, Abschnitt 2 und 3, OD Glehn (km 0,000 bis 0,103 und km 0,000 bis 0,460),
Gesamtlänge 563 m,
Kreisstraße 45, Abschnitt 1, freie Strecke von OD Weiler am Berge (km 0,095) bis OD Eschweiler
(km 2,956), Gesamtlänge 2.861 m,
Kreisstraße 4, Abschnitt 1, von Landesgrenze RLP (km 0,000 bis km 0,389) über Kreisstraße 52,
Abschnitt 2 bis OD Maulbach (km 0,000 bis km 0,360), Gesamtlänge 749 m,
Kreisstraße 64, Abschnitt 2, von vor OD Frohnrath (km 0,982) bis OD Sistig (km 2,379),
Gesamtlänge 1.397 m.
-3-
Die tatsächliche Rangfolge der Maßnahmen ist abhängig vom weiteren Verlauf des Winters und der
damit verbundenen Entwicklung der Straßenzustände.
Nach entsprechender Entscheidung werden die erforderlichen Leistungen zur Fahrbahninstandsetzung öffentlich ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
Durch die Fachabteilung wird vorgeschlagen, den für 2015 veranschlagten Ansatz beim Produkt 120
542 01, Zeile 13 des Teilergebnisplanes im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereit zu
stellen.
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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