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Verwaltungsergänzung (Bisherige Erfahrungen mit dem System "Kreistierheim" hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01
Verwaltungsergänzung (Bisherige Erfahrungen mit dem System "Kreistierheim"
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Bisherige Erfahrungen mit dem System "Kreistierheim"
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1/ Datum: A 48/2015 05.02.2015 Bisherige Erfahrungen mit dem System "Kreistierheim" hier: Antrag der SPD-Fraktion Zu den einzelnen Fragen der SPD-Fraktion wird nachfolgend Stellung genommen: Zu 1: Im ersten halben Jahr der "Probezeit" des Systems Kreistierheim ist es verständlicherweise anfänglich noch zu kleineren Problemen gekommen. Die waren aber im Wesentlichen bedingt durch mangelnde Kommunikation des Systems innerhalb der Kommunen, d.h. insbesondere am Wochenende gaben einzelne Kommunen falsche Auskünfte an Finder von Tieren und verwiesen an falsche Ansprechpartner (Polizei, Feuerwehr, 'Tierheim' Kall). Davon abgesehen haben sich sowohl die Leiter der Ordnungsämter, als auch die beteiligten Tierschutzvereine sehr positiv über das System geäußert. Das System sollte, wenn sämtliche Informationsdefizite ausgeräumt sind, zukünftig reibungslos funktionieren. Das Euskirchener Modell wird, da die Fundtierproblematik und deren Finanzierung ein bundesweites Problem darstellt, auch anderweitig interessiert beobachtet. Zu 2: Den Kommunen ist zugesagt worden, nach einem Jahr über die Kosten des Systems zu informieren. Diese Zusage wird eingehalten; entsprechende Vorarbeiten laufen. Zu dem Aufwand in der Veterinärabteilung lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt überschlägig feststellen: Erstbegutachtung ( tierärztliche Eingangsuntersuchung): 1.45 Std. Verwaltung (Eingangsmeldungen, Rückfragen…): 1 Std. Sonstige tierärztliche Versorgung (Chippen, Impfen, Entwurmen … ), Festsetzung Schutzgebühr, Besprechung der Einzelfälle und Probleme, Führung der Tierärztlichen Hausapotheke, Absprache mit der weiter behandelnden Tierarztpraxis): 5-6 Std./ Woche. Für die vereinbarte anderthalbjährige Probephase wurde von ungedeckten jährlichen Kosten in Höhe von 122.500,00 €/ Jahr ausgegangen. Diese errechneten sich im Wesentlichen aus Personalkosten (zwei ausgebildete Tierpfleger plus Hilfspersonal), Gebäudeabschreibungen, Versicherungen, Arzneimittel, Futter und externen Tierarztkosten, abzüglich der Einnahmen durch Schutzgebühren, Auslösekosten durch die Tierhalter für Fundtiere und der Tagespauschalen für Wegnahmetiere. Die Kalkulation ging dabei von den durchschnittlichen Fundtierzahlen der letzten Jahre, also 440 Fundtieren für das Jahr 2014 aus. In der Zeit vom 01.07. - 31.12.2014 sind 222 Tiere (52 Hunde, 157 Katzen incl. Katzenwelpen, 7 Kaninchen und 6 Reptilien) in diesem System erfasst worden. Zu 3: Das Tierheim in Mechernich wurde durchschnittlich 2 - 3 mal pro Woche aufgesucht. Die zuständigen Mitarbeiterinnen sind angehalten, die Wege zum Tierheim so zu organisieren, dass andere dienstliche Tätigkeiten, insbesondere Tierschutzfälle oder die Begutachtung gefährlicher Hunde im Stadtgebiet Mechernich oder im Südkreis damit verbunden werden. -2- Insofern können zu den anteiligen Reisekosten keine dezidierten Aussagen getroffen werden. Zu 4: Siehe Antworten 2 und 3. Zu 5 a) Herr Bauer ist Vorsitzender des Tierschutzvereins Mechernich und damit bekanntermaßen Betreiber des Tierheims. In dieser Eigenschaft hat Herr Bauer in der Zeitung die Einführung des Mindestlohns genutzt, um von allgemeinen Finanzierungsproblemen im Tierschutzbereich zu berichten und mit Hinweis auf das Problem beim Mindestlohn an die Spendenbereitschaft der Öffentlichkeit zu appellieren. Dies hat er völlig unabhängig vom System Kreistierheim getan. Dieses beansprucht nur einen kleinen Teil der Infrastruktur des Tierheims, weshalb die damit zusammenhängenden Kosten zum großen Teil nicht zum System gehören. Bei den Personalkosten sind vom Mindestlohn lediglich die auf Stundenbasis entlohnten Hilfskräfte betroffen. Die Grundlagen der Kostenkalkulation wurden mit den Kommunen bereits im Jahre 2012 festgelegt, da stand der Mindestlohn noch nicht auf der Regierungsagenda. Zu 5 b) In welcher Höhe die Kommunen Leistungen eines Tierheims in Anspruch nehmen und in welchem prozentualen Anteil sie sich dann an den Kosten beteiligen, ist nach wie vor umstritten. Um die finanzielle Ausstattung der bundesdeutschen Tierheime auf eine bessere Basis zu stellen wurde zwischen dem zuständigen Ministerium, den beiden größten Tierheimbetreibern (Deutscher Tierschutzbund, Bund gegen Missbrauch der Tiere) und den Kommunalen Spitzenverbänden bereits 2010 die Einrichtung einer Sachverständigenrunde vereinbart. Für den Deutschen Landkreistag nahm der Unterzeichner daran teil. Das im Frühjahr 2011 einmütig verabschiedete Positionspapier dieser Runde wurde dann leider seitens der Politik nicht weiter verfolgt. Vor diesem Hintergrund stößt das in dieser Form völlig neuartige Euskirchener Modell auf überregionales Interesse, wobei der Fokus natürlich auch hier auf der Kostenentwicklung liegt. In diesem System wird wohl erstmals mit den tatsächlich ermittelten Kosten gerechnet und nicht wie sonst allgemein üblich mit Pauschalen. Wie hoch diese dann tatsächlich sein werden steht erst nach Ablauf eines jeden Jahres fest. Die Jahresrechnung 2014 ist noch nicht erstellt, insoweit sind konkrete Angaben derzeit noch nicht möglich. gez. Rosenke __________________ Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)