Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1/
Datum:
A 48/2015
05.02.2015
Bisherige Erfahrungen mit dem System "Kreistierheim"
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Zu den einzelnen Fragen der SPD-Fraktion wird nachfolgend Stellung genommen:
Zu 1:
Im ersten halben Jahr der "Probezeit" des Systems Kreistierheim ist es verständlicherweise
anfänglich noch zu kleineren Problemen gekommen. Die waren aber im Wesentlichen
bedingt durch mangelnde Kommunikation des Systems innerhalb der Kommunen, d.h.
insbesondere am Wochenende gaben einzelne Kommunen falsche Auskünfte an Finder von
Tieren und verwiesen an falsche Ansprechpartner (Polizei, Feuerwehr, 'Tierheim' Kall).
Davon abgesehen haben sich sowohl die Leiter der Ordnungsämter, als auch die beteiligten
Tierschutzvereine sehr positiv über das System geäußert. Das System sollte, wenn sämtliche
Informationsdefizite ausgeräumt sind, zukünftig reibungslos funktionieren.
Das Euskirchener Modell wird, da die Fundtierproblematik und deren Finanzierung ein
bundesweites Problem darstellt, auch anderweitig interessiert beobachtet.
Zu 2:
Den Kommunen ist zugesagt worden, nach einem Jahr über die Kosten des Systems zu
informieren. Diese Zusage wird eingehalten; entsprechende Vorarbeiten laufen. Zu dem
Aufwand in der Veterinärabteilung lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt überschlägig feststellen:
Erstbegutachtung ( tierärztliche Eingangsuntersuchung):
1.45 Std.
Verwaltung (Eingangsmeldungen, Rückfragen…):
1 Std.
Sonstige tierärztliche Versorgung (Chippen, Impfen, Entwurmen … ),
Festsetzung Schutzgebühr, Besprechung der Einzelfälle und Probleme,
Führung der Tierärztlichen Hausapotheke,
Absprache mit der weiter behandelnden Tierarztpraxis):
5-6 Std./ Woche.
Für die vereinbarte anderthalbjährige Probephase wurde von ungedeckten jährlichen Kosten
in Höhe von 122.500,00 €/ Jahr ausgegangen. Diese errechneten sich im Wesentlichen aus
Personalkosten (zwei ausgebildete Tierpfleger plus Hilfspersonal), Gebäudeabschreibungen,
Versicherungen, Arzneimittel, Futter und externen Tierarztkosten, abzüglich der Einnahmen
durch Schutzgebühren, Auslösekosten durch die Tierhalter für Fundtiere und der
Tagespauschalen für Wegnahmetiere. Die Kalkulation ging dabei von den durchschnittlichen
Fundtierzahlen der letzten Jahre, also 440 Fundtieren für das Jahr 2014 aus. In der Zeit vom
01.07. - 31.12.2014 sind 222 Tiere (52 Hunde, 157 Katzen incl. Katzenwelpen, 7 Kaninchen
und 6 Reptilien) in diesem System erfasst worden.
Zu 3:
Das Tierheim in Mechernich wurde durchschnittlich 2 - 3 mal pro Woche aufgesucht. Die
zuständigen Mitarbeiterinnen sind angehalten, die Wege zum Tierheim so zu organisieren,
dass andere dienstliche Tätigkeiten, insbesondere Tierschutzfälle oder die Begutachtung
gefährlicher Hunde im Stadtgebiet Mechernich oder im Südkreis damit verbunden werden.
-2-
Insofern können zu den anteiligen Reisekosten keine dezidierten Aussagen getroffen
werden.
Zu 4:
Siehe Antworten 2 und 3.
Zu 5 a)
Herr Bauer ist Vorsitzender des Tierschutzvereins Mechernich und damit bekanntermaßen
Betreiber des Tierheims. In dieser Eigenschaft hat Herr Bauer in der Zeitung die Einführung
des
Mindestlohns
genutzt,
um
von
allgemeinen
Finanzierungsproblemen im
Tierschutzbereich zu berichten und mit Hinweis auf das Problem beim Mindestlohn an die
Spendenbereitschaft der Öffentlichkeit zu appellieren. Dies hat er völlig unabhängig vom
System Kreistierheim getan. Dieses beansprucht nur einen kleinen Teil der Infrastruktur des
Tierheims, weshalb die damit zusammenhängenden Kosten zum großen Teil nicht zum
System gehören. Bei den Personalkosten sind vom Mindestlohn lediglich die auf
Stundenbasis entlohnten Hilfskräfte betroffen. Die Grundlagen der Kostenkalkulation wurden
mit den Kommunen bereits im Jahre 2012 festgelegt, da stand der Mindestlohn noch nicht
auf der Regierungsagenda.
Zu 5 b)
In welcher Höhe die Kommunen Leistungen eines Tierheims in Anspruch nehmen und in
welchem prozentualen Anteil sie sich dann an den Kosten beteiligen, ist nach wie vor
umstritten. Um die finanzielle Ausstattung der bundesdeutschen Tierheime auf eine bessere
Basis zu stellen wurde zwischen dem zuständigen Ministerium, den beiden größten
Tierheimbetreibern (Deutscher Tierschutzbund, Bund gegen Missbrauch der Tiere) und den
Kommunalen Spitzenverbänden bereits 2010 die Einrichtung einer Sachverständigenrunde
vereinbart. Für den Deutschen Landkreistag nahm der Unterzeichner daran teil. Das im
Frühjahr 2011 einmütig verabschiedete Positionspapier dieser Runde wurde dann leider
seitens der Politik nicht weiter verfolgt.
Vor diesem Hintergrund stößt das in dieser Form völlig neuartige Euskirchener Modell auf
überregionales Interesse, wobei der Fokus natürlich auch hier auf der Kostenentwicklung
liegt. In diesem System wird wohl erstmals mit den tatsächlich ermittelten Kosten gerechnet
und nicht wie sonst allgemein üblich mit Pauschalen. Wie hoch diese dann tatsächlich sein
werden steht erst nach Ablauf eines jeden Jahres fest. Die Jahresrechnung 2014 ist noch
nicht erstellt, insoweit sind konkrete Angaben derzeit noch nicht möglich.
gez. Rosenke
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Sachbearbeiter/in:
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