Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
82 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
18.02.15, 14:46
Aktualisiert
18.02.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 91/2015
Datum: 11.02.2015
Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger
andauernder Projekte
hier: Zeitverträge in der Schulsozialarbeit
In dem gemeinsamen Erlass der Ministerien MAIS, MSW, MFKJKS des Landes Nordrhein-Westfalen
am 06.07.2011 wurde den kommunalen Leistungsträgern die Finanzierung von zusätzlicher
Schulsozialarbeit aus den erhöhten Bundesmitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket in Aussicht
gestellt.
In der Sozialkonferenz am 28.09.2011 stellte die Verwaltung den kreisangehörigen Kommunen
verschiedene Modalitäten zur Umsetzung dieses Runderlasses vor.
In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Engagement des
Bundes um eine Anschubfinanzierung handele.
Auch vor diesem Hintergrund sprachen sich die kommunalen Vertreter mehrheitlich dafür aus, die
Abt. Jugend und Familie des Kreises mit der Umsetzung der Schulsozialarbeit zu betrauen, so dass
der Kreistag in seiner Sitzung am 14.12.2011 per Dringlichkeitsentscheid (D40/2011) die Einstellung
der zusätzlichen Schulsozialarbeit beschlossen hat.
Die Zuteilung der Fachkräfte an die Einsatzschulen fand in enger Abstimmung mit den Schulträgern
und Schulleitungen in Ergänzung der vorhandenen Stellen in anderer Trägerschaft statt.
Die Konzeption der Abt. Jugend und Familie wurde im Hinblick auf die zielgerichtete und effiziente
(schul- und schulformübergreifende) Aufgabenwahrnehmung der wesentlichen Schwerpunktaufgaben
der Schulsozialarbeit erarbeitet.
Hierzu wurden fachliche und zeitliche Standards entwickelt, die den Einsatz von Fachkräften im
Umfang von insgesamt 4,0 Vollzeitstellen an 13 Kooperationsschulen gewährleisten.
Darüber hinaus wurden die Leistungen der Schulsozialarbeit von Beginn an dokumentiert.
Somit wurde die Grundlage für die regelmäßigen Reflexionsgespräche mit den Schulen sowie für den
bedarfsgerechten Einsatz der Fachkräfte an den Schulen ermöglicht.
Dabei war es in der Vergangenheit mehrfach erforderlich, schnell auf die Veränderungen in der
Schullandschaft zu reagieren.
Die Fachkräfte zeigten hierbei - trotz aller Schwierigkeiten, sich wiederholt auf ein neues Kollegium,
Schüler- und Elternschaft, etc. einzustellen - ein hohes Maß an Flexibilität und Motivation.
Des Weiteren wurde die Nutzung der Angebote der Schulsozialarbeit durch die Dokumentation auch
für die Berichterstattung in den jeweiligen Gremien transparent dargestellt.
Zudem wurden im Rahmen der Entscheidungen über die Fortführung der Schulsozialarbeit 2013 die
entsprechenden Schulen wie auch Schulträger befragt (siehe V 42/2013).
Während sich die betreffenden Schulleitungen deutlich für die Fortführung aussprachen, haben die
Schulträger dies im Wesentlichen von der weiteren Finanzierung durch Bund oder Land abhängig
gemacht und sich in diesem Sinne in einem gemeinsamen Appell mit dem Kreis für die Fortführung
der Schulsozialarbeit eingesetzt.
-2Nachdem das Land im November 2014 die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit bis
einschließlich 31.12.2017 beschlossen hat, wurden die Kommunen in der Sozialkonferenz am
04.12.2014 über die Landesförderung in Höhe von 170.000 € jährlich für die Jahre 2015 - 2017
informiert. Die Förderung ermöglicht es, in den Jahren 2016 und 2017 die Schulsozialarbeit des
Kreises ohne zusätzliche Belastung der Kreisumlage zu finanzieren.
Zwischenzeitlich wurden die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gebeten, zu
dem Vorschlag der Verwaltung (V91/2015) Stellung zu beziehen.
Eine entsprechende Rückmeldung steht zum 15.02.2015 aus.
Die Verwaltung wird hierüber im JHA am 26.02.2015 berichten.
Die Schulleitungen wurden im Januar 2015 ein weiteres Mal zu der Bedeutung der Schulsozialarbeit
befragt.
Wiederum sprachen sich alle Kooperationsschulen deutlich für die Fortführung der zusätzlichen
Schulsozialarbeit aus und teilten mit, dass die zusätzliche Schulsozialarbeit zu einem unverzichtbaren
Bestandteil der schulischen Angebotsstruktur geworden ist und dass die Einstellung zum 31.12.2015
die Schulen in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrags erheblich einschränken würde.
Die Fortführung der zusätzlichen Schulsozialarbeit wurde im Ergebnis der Sondersitzung am
26.06.2013 von der Erstellung einer Gesamtkonzeption für Schulsozialarbeit im Kreis abhängig
gemacht.
Eine solche Rahmenkonzeption wurde zwischenzeitlich gemeinsam mit der Bezirksregierung, den
kommunalen und freien Trägern von Schulsozialarbeit sowie den Fachkräften von Schulsozialarbeit
erarbeitet und verabschiedet (siehe Anlage).
An den kreiseigenen Schulen wurden mit dem Träger AWO gemeinsame Standards in Analogie mit
den Standards der Abt. Jugend und Familie entwickelt (siehe Info 51/2015).
Darüber hinaus findet eine findet eine konzeptionelle Passung der Schulsozialarbeit an der ab dem
Sommer kreiseigenen Matthias- Hagen- Schule statt.
Zudem sind weitere gemeinsame Veranstaltungen und Fortbildungen für alle Schulsozialarbeiter/innen für dieses sowie die kommenden Jahre geplant.
Zurzeit wird auf Wunsch der Konferenz der Schulsozialarbeiter erörtert, inwieweit darüber hinaus mit
der Bezirksregierung eine schriftliche Vereinbarung zu einer abgestimmten Zusammenarbeit
zwischen den Schulen, dem ASD sowie der Schulsozialarbeit erarbeitet wird.
gez.
i.V. Poth