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Verwaltungsergänzung (Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte hier: Zeitverträge in der Schulsozialarbeit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
82 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
18.02.15, 14:46
Aktualisiert
18.02.15, 14:46
Verwaltungsergänzung (Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte
hier: Zeitverträge in der Schulsozialarbeit) Verwaltungsergänzung (Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte
hier: Zeitverträge in der Schulsozialarbeit)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 91/2015 Datum: 11.02.2015 Verlängerung von sachgrundbefristeten Zeitverträgen an die voraussichtliche Dauer länger andauernder Projekte hier: Zeitverträge in der Schulsozialarbeit In dem gemeinsamen Erlass der Ministerien MAIS, MSW, MFKJKS des Landes Nordrhein-Westfalen am 06.07.2011 wurde den kommunalen Leistungsträgern die Finanzierung von zusätzlicher Schulsozialarbeit aus den erhöhten Bundesmitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket in Aussicht gestellt. In der Sozialkonferenz am 28.09.2011 stellte die Verwaltung den kreisangehörigen Kommunen verschiedene Modalitäten zur Umsetzung dieses Runderlasses vor. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Engagement des Bundes um eine Anschubfinanzierung handele. Auch vor diesem Hintergrund sprachen sich die kommunalen Vertreter mehrheitlich dafür aus, die Abt. Jugend und Familie des Kreises mit der Umsetzung der Schulsozialarbeit zu betrauen, so dass der Kreistag in seiner Sitzung am 14.12.2011 per Dringlichkeitsentscheid (D40/2011) die Einstellung der zusätzlichen Schulsozialarbeit beschlossen hat. Die Zuteilung der Fachkräfte an die Einsatzschulen fand in enger Abstimmung mit den Schulträgern und Schulleitungen in Ergänzung der vorhandenen Stellen in anderer Trägerschaft statt. Die Konzeption der Abt. Jugend und Familie wurde im Hinblick auf die zielgerichtete und effiziente (schul- und schulformübergreifende) Aufgabenwahrnehmung der wesentlichen Schwerpunktaufgaben der Schulsozialarbeit erarbeitet. Hierzu wurden fachliche und zeitliche Standards entwickelt, die den Einsatz von Fachkräften im Umfang von insgesamt 4,0 Vollzeitstellen an 13 Kooperationsschulen gewährleisten. Darüber hinaus wurden die Leistungen der Schulsozialarbeit von Beginn an dokumentiert. Somit wurde die Grundlage für die regelmäßigen Reflexionsgespräche mit den Schulen sowie für den bedarfsgerechten Einsatz der Fachkräfte an den Schulen ermöglicht. Dabei war es in der Vergangenheit mehrfach erforderlich, schnell auf die Veränderungen in der Schullandschaft zu reagieren. Die Fachkräfte zeigten hierbei - trotz aller Schwierigkeiten, sich wiederholt auf ein neues Kollegium, Schüler- und Elternschaft, etc. einzustellen - ein hohes Maß an Flexibilität und Motivation. Des Weiteren wurde die Nutzung der Angebote der Schulsozialarbeit durch die Dokumentation auch für die Berichterstattung in den jeweiligen Gremien transparent dargestellt. Zudem wurden im Rahmen der Entscheidungen über die Fortführung der Schulsozialarbeit 2013 die entsprechenden Schulen wie auch Schulträger befragt (siehe V 42/2013). Während sich die betreffenden Schulleitungen deutlich für die Fortführung aussprachen, haben die Schulträger dies im Wesentlichen von der weiteren Finanzierung durch Bund oder Land abhängig gemacht und sich in diesem Sinne in einem gemeinsamen Appell mit dem Kreis für die Fortführung der Schulsozialarbeit eingesetzt. -2Nachdem das Land im November 2014 die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit bis einschließlich 31.12.2017 beschlossen hat, wurden die Kommunen in der Sozialkonferenz am 04.12.2014 über die Landesförderung in Höhe von 170.000 € jährlich für die Jahre 2015 - 2017 informiert. Die Förderung ermöglicht es, in den Jahren 2016 und 2017 die Schulsozialarbeit des Kreises ohne zusätzliche Belastung der Kreisumlage zu finanzieren. Zwischenzeitlich wurden die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gebeten, zu dem Vorschlag der Verwaltung (V91/2015) Stellung zu beziehen. Eine entsprechende Rückmeldung steht zum 15.02.2015 aus. Die Verwaltung wird hierüber im JHA am 26.02.2015 berichten. Die Schulleitungen wurden im Januar 2015 ein weiteres Mal zu der Bedeutung der Schulsozialarbeit befragt. Wiederum sprachen sich alle Kooperationsschulen deutlich für die Fortführung der zusätzlichen Schulsozialarbeit aus und teilten mit, dass die zusätzliche Schulsozialarbeit zu einem unverzichtbaren Bestandteil der schulischen Angebotsstruktur geworden ist und dass die Einstellung zum 31.12.2015 die Schulen in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrags erheblich einschränken würde. Die Fortführung der zusätzlichen Schulsozialarbeit wurde im Ergebnis der Sondersitzung am 26.06.2013 von der Erstellung einer Gesamtkonzeption für Schulsozialarbeit im Kreis abhängig gemacht. Eine solche Rahmenkonzeption wurde zwischenzeitlich gemeinsam mit der Bezirksregierung, den kommunalen und freien Trägern von Schulsozialarbeit sowie den Fachkräften von Schulsozialarbeit erarbeitet und verabschiedet (siehe Anlage). An den kreiseigenen Schulen wurden mit dem Träger AWO gemeinsame Standards in Analogie mit den Standards der Abt. Jugend und Familie entwickelt (siehe Info 51/2015). Darüber hinaus findet eine findet eine konzeptionelle Passung der Schulsozialarbeit an der ab dem Sommer kreiseigenen Matthias- Hagen- Schule statt. Zudem sind weitere gemeinsame Veranstaltungen und Fortbildungen für alle Schulsozialarbeiter/innen für dieses sowie die kommenden Jahre geplant. Zurzeit wird auf Wunsch der Konferenz der Schulsozialarbeiter erörtert, inwieweit darüber hinaus mit der Bezirksregierung eine schriftliche Vereinbarung zu einer abgestimmten Zusammenarbeit zwischen den Schulen, dem ASD sowie der Schulsozialarbeit erarbeitet wird. gez. i.V. Poth