Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
35 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
18.02.15, 14:46
Aktualisiert
18.02.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Rahmenkonzeption für Schulsozialarbeit
im Kreis Euskirchen
(Dezember 2014)
Präambel:
Dem Kreis Euskirchen sowie den angehörenden Städten und Gemeinden ist es ein
besonderes Anliegen, gute Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Bildungsbiographie
der Schülerinnen und Schüler im Kreis Euskirchen zu schaffen.
Die vorliegende Rahmenkonzeption für die Schulsozialarbeit im Kreis Euskirchen bietet eine
allgemeine Grundlage für Schulsozialarbeit unabhängig von der Schulform und Trägerschaft.
Sie soll keinen Träger einschränken, die eigenen Fachkräfte im Rahmen der Dienst- und
Fachaufsicht hiervon abweichend einzusetzen. An der Erarbeitung der vorliegenden
Konzeption waren neben der Abteilung Jugend und Familie und der Bezirksregierung Köln
Träger und Fachkräfte der Schulsozialarbeit sowie Schulleitungen verschiedener Schulen
beteiligt.
Schulsozialarbeit wird als kinder- und jugendspezifisches Angebot verstanden, welches sich
als eigenständiges Aufgabengebiet an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule
versteht. Sie verfügt über eigene Ziele, Methoden, Kompetenzen und trifft eigene
Entscheidungen.
1. Rechtliche Grundlagen und Ziele:
Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII und
unterstützt die Schule bei der Wahrnehmung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags gemäß
§ 2 Schulgesetz NRW.
Demnach zielt die Schulsozialarbeit allgemein auf die Förderung der individuellen und
sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie den Ausgleich von individuellen
Beeinträchtigungen und sozialer Benachteiligung.
Die Inanspruchnahme der Einzelfallhilfe/ Beratung der Schulsozialarbeit erfolgt grundsätzlich
freiwillig und erfordert die Mitwirkung der Beteiligten.
2. Methoden der Schulsozialarbeit:
Die Methoden der Schulsozialarbeit ergeben sich aus der klassischen Methodentrias und
umfassen die Einzelfallhilfe/ Beratung, die sozialpädagogische Gruppenarbeit sowie die
Gemeinwesenarbeit.
Sie sind grundsätzlich auf Prävention und Intervention ausgerichtet.
Für alle Angebote der Schulsozialarbeit gilt, dass sie die Lebenswelt der Adressaten
berücksichtigen und den Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden sollen.
Darüber hinaus sollen sie von einer wertschätzenden Haltung geprägt sein und die
Ressourcen der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern einbeziehen.
Schließlich sollten alle Angebote der Schulsozialarbeit grundsätzlich gender- und
kultursensibel gestaltet werden.
2.1 Einzelfallhilfe/ Beratung
Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit bieten Schülerinnen und Schülern, deren Eltern sowie
dem Lehrkörper der Schule ein umfangreiches Beratungsangebot an.
Dabei können die Beratungsanlässe sehr unterschiedlich sein, wie z.B.
Verhaltensauffälligkeiten der Schülerinnen und Schüler, gravierende Veränderungen im
Lern- und Leistungsverhalten, soziale Desintegration in der Schule, Interessenfindung,
Berufs- und Lebensorientierung oder Probleme im häuslichen und familiären Umfeld.
Auch die Zugänge zu den Beratungsangeboten können unterschiedlich sein: Neben der
Beteiligung der Fachkräfte der Schulsozialarbeit durch die Lehrerschaft kann ein direkter
Zugang durch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern erfolgen.
Dabei müssen die Beratungen nicht zwangsläufig in Schule stattfinden. Hausbesuche sind
insbesondere dann sinnvoll, wenn ein niederschwelliger Zugang zu Eltern bzw. Schülerinnen
und Schülern geboten ist oder der unmittelbare Eindruck vom häuslichen Umfeld der Familie
für die Beratung wichtig erscheint.
Darüber hinaus können Beratungsgespräche auch im Zusammenhang mit erzieherischem
Einwirken und Ordnungsmaßnahmen stattfinden.
Aus der oben beschriebenen Beratungsleistung ergibt sich vielfach eine weitere wesentliche
Aufgabe der Schulsozialarbeit: Die Lotsenfunktion an der Schnittstelle zu anderen
Beratungs- und Hilfesystemen wie dem ASD, den Erziehungs- und Schulberatungsstellen,
dem Gesundheitsamt, der Drogenberatung, der Polizei sowie Jugendhilfeeinrichtungen, etc.
Eine gute Kenntnis der entsprechenden Beratungs-, Hilfe- und Freizeitangebote im Umfeld
der Schule ist hierbei von entscheidender Bedeutung (siehe auch Punkt 2.3
Gemeinwesenarbeit).
Das Beratungsangebot der Schulsozialarbeit steht grundsätzlich jeder Schülerin und jedem
Schüler offen.
Um jedoch einen niederschwelligen Zugang zu den Beratungsangeboten (innerhalb der
Schulzeit) zu gewährleisten, ist die Gestaltung der Beratungsangebote im Hinblick auf den
Zugang und Umfang mit der Schulleitung abzustimmen.
2.2 Sozialpädagogische Gruppenarbeit
Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit können in Abstimmung mit Schule (siehe Punkt 3
Schulentwicklung/ Mitwirkung am Schulprogramm) themenbezogene Gruppenangebote
sowohl im Unterricht als auch außerhalb des Unterrichts z.B. im Rahmen von Projekten oder
AGs anbieten.
Die thematischen Zugänge sind vielfältig und sollten dabei stets gesellschaftliche,
sozialräumliche sowie persönliche Bezüge zu den Schülerinnen und Schülern ermöglichen.
Die Verbesserung des Klassenklimas durch einen respektvollen und kooperativen Umgang
miteinander, der Erwerb von Medienkompetenz, die Sensibilisierung für Gefahren durch
Alkohol- und Drogenkonsum, Möglichkeiten der Deeskalation im Rahmen von
Gewaltprävention, Berufsorientierung, Sexualpädagogik und Verhütung sind nur einige
Beispiele für die Themenvielfalt sozialpädagogischer Angebote, welche sowohl durch die
Fachkraft der Schulsozialarbeit selbst als auch durch Dritte im Rahmen von Kooperationen
angeboten werden können.
Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern kann im Sinne einer systematischen
Öffnung von Schule auch an außerschulischen Orten, nach Unterrichtsschluss und in
Ferienzeiten durchgeführt werden (z. B. im Rahmen von Kennenlerntagen, Exerzitien,
themenbezogenen Ausflügen, Ferienmaßnahmen).
Die Beaufsichtigung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern in unterrichtsfreien
Zeiten ohne ein entsprechendes sozialpädagogisches Konzept sind nicht Aufgabe der
Schulsozialarbeit.
Sämtliche Angebote der sozialen Gruppenarbeit mit und ohne die Beteiligung von Dritten
sind mit der Schulleitung abzustimmen.
2.3 Gemeinwesenarbeit
Unter Gemeinwesenarbeit im Rahmen von Schulsozialarbeit wird hier verstanden, die
Lebenszusammenhänge von Schülerinnen und Schülern auch in dem Wirkungssystem von
Schule und Umfeld zu betrachten und sich über die unter Punkt 2.1 genannte
Schnittstellenarbeit hinaus mit den (im Sozialraum) relevanten Behörden und Einrichtungen
zu vernetzen.
3. Schulentwicklung/ Mitwirkung am Schulprogramm:
Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit werden an der Ausgestaltung des Schulprogramms
angemessen beteiligt und bringen ihre fachliche Sicht dort ein.
So können sie beispielsweise daran mitwirken, in der Schule verbindliche Vorgehensweisen
bei Gewalt in der Schule, Mobbing, Schulabsentismus sowie im Kinderschutz zu
vereinbaren.
4. Rahmenbedingungen:
Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind sozialpädagogische Fachkräfte, die mindestens einen
Abschluss an einer Fachhochschule oder höher absolviert haben.
Es muss ein angemessen ausgestatteter Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung stehen,
der störungsfreie und vertrauliche Beratungen ermöglicht.
Die zeitnahe Erreichbarkeit der Schulsozialarbeit durch Telefon- und Emailkontakt muss
gewährleistet sein. Die Möglichkeit zur Durchführung von Hausbesuchen soll ebenfalls
gegeben sein. Der jeweilige Träger der Schulsozialarbeit soll entsprechende Arbeitsmittel
bereit stellen sowie Fortbildungs- und Unterstützungsangebote (Fachberatung, Supervision,
Austausch mehrerer Fachkräfte) ermöglichen.