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Beschlussvorlage GB (Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
16.01.15, 04:05
Aktualisiert
24.02.15, 04:05
Beschlussvorlage GB (Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015) Beschlussvorlage GB (Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 89/2015 13.01.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 10.02.2015 Kreisausschuss 04.03.2015 Kreistag 25.03.2015 Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-HagenSchule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015 Sachbearbeiter/in: Herr Hahn x Tel.: 02251/15533 Abt.: 40 - Schulen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung NRW mit Wirkung vom 01.08.2015 die in der Anlage 1 zur Vorlage beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias -HagenSchule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung in Euskirchen. -2- Begründung: Der Kreis Euskirchen übernimmt mit Wirkung vom 01.08.2015 die Trägerschaft der "Matthias -HagenSchule", Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung in Euskirchen-Kuchenheim von der Stadt Euskirchen (siehe V 77/2013 sowie V 108/2014). Vor dem Hintergrund der beschlossenen Lastenverteilung durch differenzierte Kreisumlage und zur Abgrenzung von den übrigen Förderschulen mit den gleichen Förderschwerpunkten der kommunalen Schulträger innerhalb des Kreisgebietes soll für die Matthias-Hagen-Schule ein Schuleinzugsbereich gebildet werden. Entsprechend der bisherigen Praxis, vornehmlich nur Schülerinnen und Schüler aus Euskirchen, Weilerswist und Bad Münstereifel in der Matthias-Hagen-Schule aufzunehmen, soll sich der durch Rechtsverordnung festzulegende Einzugsbereich auf diese drei Kommunen beschränken. Dadurch soll u.a. gewährleistet werden, dass die in Umsetzung des kreisweiten Förderschulentwicklungskonzeptes verbleibenden Förderschulstandorte in Schleiden/Dahlem und Zülpich/Mechernich möglichst gleichmäßig ausgelastet und möglichst lange erhalten werden können. Ausserdem reicht die Aufnahmekapazität des Schulgebäudes der Matthias -Hagen-Schule nicht aus, um auch Schülerinnen und Schüler aus Nachbarkommunen innerhalb oder ausserhalb des Kreises Euskirchen aufzunehmen. Der Schulträger kann gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW für jede öffentliche Schule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden. Eine Schule kann die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die nicht im Schuleinzugsbereich wohnen, ablehnen. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus anderen Kommunen kommt nur dann in Betracht, wenn ein wichtiger Grund für den Besuch der Schule dargelegt wird. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung gem. § 46 SchulG NRW unter Beachtung des vom Schulträger vorgegeben Rahmens. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)