Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
16.01.15, 04:05
Aktualisiert
24.02.15, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 89/2015
13.01.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
10.02.2015
Kreisausschuss
04.03.2015
Kreistag
25.03.2015
Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-HagenSchule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen,
Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015
Sachbearbeiter/in: Herr Hahn
x
Tel.: 02251/15533
Abt.: 40 - Schulen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und §
26 Abs. 1 f der Kreisordnung NRW mit Wirkung vom 01.08.2015 die in der Anlage 1 zur Vorlage
beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias -HagenSchule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie
Emotionale und Soziale Entwicklung in Euskirchen.
-2-
Begründung:
Der Kreis Euskirchen übernimmt mit Wirkung vom 01.08.2015 die Trägerschaft der "Matthias -HagenSchule", Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale
Entwicklung in Euskirchen-Kuchenheim von der Stadt Euskirchen (siehe V 77/2013 sowie V
108/2014).
Vor dem Hintergrund der beschlossenen Lastenverteilung durch differenzierte Kreisumlage und zur
Abgrenzung von den übrigen Förderschulen mit den gleichen Förderschwerpunkten der kommunalen
Schulträger innerhalb des Kreisgebietes soll für die Matthias-Hagen-Schule ein Schuleinzugsbereich
gebildet werden.
Entsprechend der bisherigen Praxis, vornehmlich nur Schülerinnen und Schüler aus Euskirchen,
Weilerswist und Bad Münstereifel in der Matthias-Hagen-Schule aufzunehmen, soll sich der durch
Rechtsverordnung festzulegende Einzugsbereich auf diese drei Kommunen beschränken.
Dadurch soll u.a. gewährleistet werden, dass die in Umsetzung des kreisweiten
Förderschulentwicklungskonzeptes verbleibenden Förderschulstandorte in Schleiden/Dahlem und
Zülpich/Mechernich möglichst gleichmäßig ausgelastet und möglichst lange erhalten werden können.
Ausserdem reicht die Aufnahmekapazität des Schulgebäudes der Matthias -Hagen-Schule nicht aus,
um auch Schülerinnen und Schüler aus Nachbarkommunen innerhalb oder ausserhalb des Kreises
Euskirchen aufzunehmen.
Der Schulträger kann gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW für jede öffentliche Schule durch
Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden. Eine Schule
kann die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die nicht im Schuleinzugsbereich wohnen,
ablehnen. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus anderen Kommunen kommt nur dann in
Betracht, wenn ein wichtiger Grund für den Besuch der Schule dargelegt wird. Über die Aufnahme
entscheidet die Schulleitung gem. § 46 SchulG NRW unter Beachtung des vom Schulträger
vorgegeben Rahmens.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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