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Beschlussvorlage GB (Z2 / V 89 / 2015 (KA 04.03.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
17.03.15, 04:09
Aktualisiert
17.03.15, 04:09
Beschlussvorlage GB (Z2 / V 89 / 2015 (KA 04.03.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 89 /2015 Datum: 16.03.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.03.2015 A) TOP 16 Öffentliche Sitzung Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015 V 89/2015 Ausschuss für Bildung und Inklusion Z1 10.02.2015 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung NRW mit Wirkung vom 01.08.2015 die in der Anlage 1 zur Vorlage beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung in Euskirchen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig