Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
24.02.15, 04:05
Aktualisiert
24.02.15, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 89 / 2015
Datum: 23.02.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion
vom 10.02.2015
A)
TOP 8
Öffentliche Sitzung
Rechtsverordnung über die Bildung eines
Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule,
Förderschule des Kreises Euskirchen mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale
und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in
Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung
NRW mit Wirkung vom 01.08.2015 die in der Anlage 1 zur
Vorlage beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines
Schuleinzugsbereichs
für
die
Matthias-Hagen-Schule,
Förderschule
des
Kreises
Euskirchen
mit
den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und
Soziale Entwicklung in Euskirchen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
V 89/2015