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Beschlussvorlage GB (Z1 / V 89 / 2015 (BildungsA 10.02.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
24.02.15, 04:05
Aktualisiert
24.02.15, 04:05
Beschlussvorlage GB (Z1 / V 89 / 2015 (BildungsA 10.02.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 89 / 2015 Datum: 23.02.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion vom 10.02.2015 A) TOP 8 Öffentliche Sitzung Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015 Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung NRW mit Wirkung vom 01.08.2015 die in der Anlage 1 zur Vorlage beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung in Euskirchen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen V 89/2015