Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
16.01.15, 04:05
Aktualisiert
16.01.15, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
(Anlage 1 zur Vorlage V 89/2015)
Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs
für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie
Emotionale und Soziale Entwicklung
vom 25.03.2015
Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 auf Grund
des § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW vom 15.02.2005 (GV.NRW. S.102), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.06.2014 (GV. NRW. S 336) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26
Abs. 1 f der Kreisordnung NRW vom 17.10.1994 (GV.NW.2021) folgende
Rechtsverordnung beschlossen:
§1
Für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung in
53881 Euskirchen-Kuchenheim, Münsterstr. 22-24 wird ein Schuleinzugsbereich
gebildet.
§2
Der Schuleinzugsbereich umfasst das Gebiet der Städte Euskirchen und Bad
Münstereifel sowie der Gemeinde Weilerswist.
§3
Der Wohnort der Schülerinnen und Schüler ist für die Einschulung maßgeblich.
§4
Die Rechtsverordnung tritt am 01.08.2015 in Kraft.
Euskirchen, den
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Landrat