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Beschlussvorlage GB (Entwurf einer Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule in Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
16.01.15, 04:05
Aktualisiert
16.01.15, 04:05
Beschlussvorlage GB (Entwurf einer Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule in Euskirchen)

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Inhalt der Datei

(Anlage 1 zur Vorlage V 89/2015) Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung vom 25.03.2015 Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 auf Grund des § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW vom 15.02.2005 (GV.NRW. S.102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2014 (GV. NRW. S 336) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung NRW vom 17.10.1994 (GV.NW.2021) folgende Rechtsverordnung beschlossen: §1 Für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung in 53881 Euskirchen-Kuchenheim, Münsterstr. 22-24 wird ein Schuleinzugsbereich gebildet. §2 Der Schuleinzugsbereich umfasst das Gebiet der Städte Euskirchen und Bad Münstereifel sowie der Gemeinde Weilerswist. §3 Der Wohnort der Schülerinnen und Schüler ist für die Einschulung maßgeblich. §4 Die Rechtsverordnung tritt am 01.08.2015 in Kraft. Euskirchen, den __________________ Landrat