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Beschlussvorlage (11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
100 kB
Datum
08.05.2014
Erstellt
25.04.14, 09:43
Aktualisiert
25.04.14, 09:43
Beschlussvorlage (11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen 
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der   Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m.   § 13 (2) Nr. 2  BauGB) Beschlussvorlage (11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen 
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der   Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m.   § 13 (2) Nr. 2  BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 29/2014 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-276 Datum: 25. April 2014 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 08.05.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: An die Gemeinde Leopoldshöhe sind immer wieder Interessenten herangetreten, die großflächige Fremdwerbeanlagen errichten wollen. Die Anfragen und Anträge konzentrierten sich dabei auf beide Straßenseiten entlang der Hauptstraße im Ortsteil Asemissen. Eine weitere Zunahme von derartigen Werbeanlagen wird von Seiten der Gemeinde Leopoldshöhe nicht gewünscht. Deshalb ist im Hochbau- und Planungsausschuss am 19.05.2011 (Vorlagen Nr. 56/2011) der Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ mit dem Erlass einer Veränderungssperre beschlossen worden. Entsprechend dieser Beschlusslage sieht die Bebauungsplanänderung vor, dass innerhalb des Mischgebietes 1. 2. großflächige Fremdwerbeanlagen alle Arten von Werbeanlagen zwischen Straßenverkehrsfläche der Hauptstraße / L 751 ausgeschlossen werden. der überbaubaren Fläche und der -2- Werbeanlagen für Betriebe an der Stätte der Leistung sind jedoch innerhalb des Mischgebietes weiterhin zulässig. Um großflächige Fremdwerbeanlagen in dem kleinräumigen Mischgebiet ausschließen zu können, ist der sogenannte Nutzungskatalog dieses Baugebietes gem. § 1 (5) und (9) BauNVO einzuschränken und die Gestaltungssatzung gem. § 86 (1) Nr. 1 BauO NRW hinsichtlich der Größe der Fremdwerbeanlage anzupassen. Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung stimmt dabei mit dem Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung überein. Ein erneuter Aufstellungsbeschluss wird nötig, da es sich nunmehr um ein vereinfachtes Änderungsverfahren handelt und der Geltungsbereich sich gegenüber den ersten Planungsüberlegungen verändert hat. Nunmehr beschränkt sich dieser auf das Mischgebiet und nicht auf die angrenzenden Allgemeinen Wohngebiete. Beschlussvorschlag: 1.Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB und ) und § 86 (1) Nr. 1 BauO NRW. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2.Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB. Schemmel Anlage: - 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung) Anmerkung: Die Ausführungen zu den Belangen des Verkehrs werden nachgereicht.