Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
100 kB
Datum
08.05.2014
Erstellt
25.04.14, 09:43
Aktualisiert
25.04.14, 09:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
29/2014
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-276
Datum:
25. April 2014
11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil
Asemissen
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m.
§ 13 (2) Nr. 2 BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
08.05.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
An die Gemeinde Leopoldshöhe sind immer wieder Interessenten herangetreten, die großflächige
Fremdwerbeanlagen errichten wollen. Die Anfragen und Anträge konzentrierten sich dabei auf
beide Straßenseiten entlang der Hauptstraße im Ortsteil Asemissen. Eine weitere Zunahme von
derartigen Werbeanlagen wird von Seiten der Gemeinde Leopoldshöhe nicht gewünscht. Deshalb
ist im Hochbau- und Planungsausschuss am 19.05.2011 (Vorlagen Nr. 56/2011) der
Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ mit
dem Erlass einer Veränderungssperre beschlossen worden.
Entsprechend dieser Beschlusslage sieht die Bebauungsplanänderung vor, dass innerhalb des
Mischgebietes
1.
2.
großflächige Fremdwerbeanlagen
alle Arten von Werbeanlagen zwischen
Straßenverkehrsfläche der Hauptstraße / L 751
ausgeschlossen werden.
der
überbaubaren
Fläche
und
der
-2-
Werbeanlagen für Betriebe an der
Stätte der Leistung sind jedoch
innerhalb des Mischgebietes weiterhin
zulässig.
Um großflächige Fremdwerbeanlagen
in dem kleinräumigen Mischgebiet
ausschließen zu können, ist der
sogenannte Nutzungskatalog dieses
Baugebietes gem. § 1 (5) und (9)
BauNVO einzuschränken und die
Gestaltungssatzung gem. § 86 (1) Nr.
1 BauO NRW hinsichtlich der Größe
der Fremdwerbeanlage anzupassen.
Der
Geltungsbereich
der
Gestaltungssatzung stimmt dabei mit
dem
Geltungsbereich
der
Bebauungsplanänderung überein.
Ein erneuter Aufstellungsbeschluss wird nötig, da es sich nunmehr um ein vereinfachtes
Änderungsverfahren handelt und der Geltungsbereich sich gegenüber den ersten
Planungsüberlegungen verändert hat. Nunmehr beschränkt sich dieser auf das Mischgebiet und
nicht auf die angrenzenden Allgemeinen Wohngebiete.
Beschlussvorschlag:
1.Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 11. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13
Baugesetzbuch (BauGB und ) und § 86 (1) Nr. 1 BauO NRW. Der Geltungsbereich ist aus der
Anlage ersichtlich.
2.Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 11. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB.
Schemmel
Anlage:
- 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
(Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung)
Anmerkung: Die Ausführungen zu den Belangen des Verkehrs werden nachgereicht.