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Beschlussvorlage (Begründung (Verkehr))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
109 kB
Datum
08.05.2014
Erstellt
29.04.14, 21:15
Aktualisiert
29.04.14, 21:15
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Inhalt der Datei

2. Belange des Verkehrs/ der Erschließung 2.1 Allgemeines Die L 751 / Hauptstraße zweigt von der B 66, die eine Verbindung zur A 2 darstellt, im Süden des Ortsteiles Asemissen bzw. der Gemeinde Leopoldshöhe ab und führt entlang des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung in den Norden des Gemeindegebietes. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren zum Neubau der B 66 wurde der Straßenabschnitt der L 751 / Hauptstraße am Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung hinsichtlich der Verkehrsdichte untersucht. Demnach ist von einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (2008) von ca. 11.000 Kfz/d auszugehen (Quelle: DTV-Verkehrsconsult, Aachen, März 2010, „Voruntersuchung für die L 751n - OU Leopoldshöhe – Asemissen“). Obwohl die Hauptstraße / L 751 heute eine Hauptdurchfahrts- und -verkehrsstraße der Gemeinde darstellt, weist diese einen hohen Anteil an Wohnnutzung auf. Das Straßenbild wird durch überwiegend zweigeschossige Wohngebäude geprägt, die nur vereinzelt durch Geschäfte und Dienstleistungsangebote unterbrochen wird. 2.2 Bestehende Gefahrensituationen Vor dem Kreuzungsbereich Asemisser Allee / Gartenstraße / Hauptstraße wurde eine Querungshilfe eingerichtet. Sie ist erforderlich zur Überquerung der Straße insbesondere für Senioren, weniger mobilen Personen und Kinder. Gerade aus dem Wohngebiet zwischen der Asemisser Allee und Hauptstraße nutzt dieser Personenkreis die Querungshilfe, da weiter südlich sich die Grundschule, ein Kindergarten, die Bücherei, die Post und Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs befinden. Direkt an der Querungshilfe befindet sich eine Bushaltestelle. Diese ist eine wichtige Anbindung zu den Nachbarkommunen Bielefeld, Oerlinghausen und Lage sowie in das übrige Gemeindegebiet. Hierzu wird teilweise der Bahnhof Oerlinghausen, der im Ortsteil Asemissen liegt, angefahren. Weiterhin wird die Bushaltestelle von Schulbuslinien angefahren. Gegenüber der Straßeneinmündung Am Sportplatz ist ein Verkehrsspiegel aufgestellt worden. Dieser ist nötig, weil nördlich sich daran ein nicht einsehbarer und mehrfach verschwenkter Kurvenbereich der Hauptstraße anschließt. Aufgrund von Gesetzesänderungen ist es nicht mehr zulässig, Bürgersteige mit dem Fahrrad zu befahren. Der Straßenbaulastträger hat daraufhin es als erforderlich angesehen, zur Sicherheit der Radfahrer, auf der bisherigen Fahrbahn Radwegstreifen anzulegen. Dieses führt zu Fahrbahnverengungen im Abschnitt des Geltungsbereiches. 2.3 Beurteilung bzgl. Sicherheit und Ordnung des Verkehrs Das OVG NRW hat in seinem Urteil vom 26.2.2008 – 10 A 1588/08 festgehalten, dass „in einem gewerblich genutzten Bereich oder an Ausfallstraßen mit Werbeanlagen gerechnet wird, sie gehören gleichsam zum Straßenbild und werden von den Verkehrsteilnehmenden im Allgemeinen nicht als Ablenkung empfunden“. Die Hauptstraße übernimmt dieses vom OVG beschriebene Straßenbild allenfalls in dem Bereich direkt an der B 66. Spätestens ab der Eisenbahnstrecke dominiert die Wohnbebauung und das Straßenbild verändert sich entsprechend. Die Verkehrsteilnehmenden nehmen nunmehr eine Ortsdurchfahrtsstraße mit überwiegender Wohnbebauung wahr, die der Größe des Ortsteiles mit ca. 3.700 Einwohnern entspricht. Aufgrund des damit verbundenen Straßenbildes (s. auch Punkt 3 Baukultur) wird von den Verkehrsteilnehmern im Bereich der Bebauungsplanänderung nicht mit Werbeanlagen in Großformat gerechnet. Die enorme Verkehrsdichte ist nicht nur eine große Belastung für den Ortsteil, sondern erfordert auch eine entsprechende Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Pkw- und Lkw-Nutzer. Die unter Punkt 2.2 beschriebenen Gefahrensituationen verstärken diese Erforderlichkeit. Eine Zunahme von großflächigen Fremdwerbeanlagen, die ja zusätzlich zu den Werbeanlagen an der Stätte der Leistung und den bereits vorhandenen Großwerbetafeln hinzukämen, würde zur Ablenkung der Verkehrsteilnehmer führen, da auf einer kurzen Straßenstrecke 11.000 Kfz/ Tag, eine unübersichtliche Kurvensituation sowie Bushaltestellen i.V.m einer Querungshilfe von den Verkehrsteilnehmenden wahrzunehmen sind und in ihr Fahrverhalten entsprechend umzusetzen haben. Die heutigen besonderen Ausgestaltungsmerkmale wie grelle Farben und Beleuchtungen bei Werbeanlagen werden durch die weiteren technischen Entwicklungen in der Außenwerbung wie z.B. Bildwechselanlagen bei den Verkehrsteilnehmenden zu einer weiteren erforderlichen Steigerung der Aufmerksamkeit führen. Aufgrund der gegenwärtigen Gefahrensituation, dem bauplanungsrechtlich zu gewährenden nötigen Entwicklungsspielraum für Werbung an der Stätte der Leistung, den bereits vorhandenen großflächigen Fremdwerbeanlagen sowie der elektronischen Entwicklung bei den Großwerbetafeln, wird eine Erweiterung dieser Art an Fremdwerbeanlagen als verkehrsgefährdend von der Gemeinde Leopoldshöhe eingestuft.