Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
109 kB
Datum
08.05.2014
Erstellt
29.04.14, 21:15
Aktualisiert
29.04.14, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Belange des Verkehrs/ der Erschließung
2.1 Allgemeines
Die L 751 / Hauptstraße zweigt von der B 66, die eine Verbindung zur A 2 darstellt,
im Süden des Ortsteiles Asemissen bzw. der Gemeinde Leopoldshöhe ab und führt
entlang des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung in den Norden des
Gemeindegebietes. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren zum Neubau der
B 66 wurde der Straßenabschnitt der L 751 / Hauptstraße am Geltungsbereich der
Bebauungsplanänderung hinsichtlich der Verkehrsdichte untersucht. Demnach ist
von einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (2008) von ca. 11.000 Kfz/d
auszugehen (Quelle: DTV-Verkehrsconsult, Aachen, März 2010, „Voruntersuchung
für die L 751n - OU Leopoldshöhe – Asemissen“).
Obwohl die Hauptstraße / L 751 heute eine Hauptdurchfahrts- und -verkehrsstraße
der Gemeinde darstellt, weist diese einen hohen Anteil an Wohnnutzung auf. Das
Straßenbild wird durch überwiegend zweigeschossige Wohngebäude geprägt, die
nur vereinzelt durch Geschäfte und Dienstleistungsangebote unterbrochen wird.
2.2 Bestehende Gefahrensituationen
Vor dem Kreuzungsbereich Asemisser Allee / Gartenstraße / Hauptstraße wurde eine
Querungshilfe eingerichtet. Sie ist erforderlich zur Überquerung der Straße
insbesondere für Senioren, weniger mobilen Personen und Kinder. Gerade aus dem
Wohngebiet zwischen der Asemisser Allee und Hauptstraße nutzt dieser
Personenkreis die Querungshilfe, da weiter südlich sich die Grundschule, ein
Kindergarten, die Bücherei, die Post und Einkaufsmöglichkeiten des täglichen
Bedarfs befinden.
Direkt an der Querungshilfe befindet sich eine Bushaltestelle. Diese ist eine wichtige
Anbindung zu den Nachbarkommunen Bielefeld, Oerlinghausen und Lage sowie in
das übrige Gemeindegebiet. Hierzu wird teilweise der Bahnhof Oerlinghausen, der im
Ortsteil Asemissen liegt, angefahren. Weiterhin wird die Bushaltestelle von
Schulbuslinien angefahren.
Gegenüber der Straßeneinmündung Am Sportplatz ist ein Verkehrsspiegel aufgestellt
worden. Dieser ist nötig, weil nördlich sich daran ein nicht einsehbarer und mehrfach
verschwenkter Kurvenbereich der Hauptstraße anschließt.
Aufgrund von Gesetzesänderungen ist es nicht mehr zulässig, Bürgersteige mit dem
Fahrrad zu befahren. Der Straßenbaulastträger hat daraufhin es als erforderlich
angesehen, zur Sicherheit der Radfahrer, auf der bisherigen Fahrbahn
Radwegstreifen anzulegen. Dieses führt zu Fahrbahnverengungen im Abschnitt des
Geltungsbereiches.
2.3 Beurteilung bzgl. Sicherheit und Ordnung des Verkehrs
Das OVG NRW hat in seinem Urteil vom 26.2.2008 – 10 A 1588/08 festgehalten,
dass „in einem gewerblich genutzten Bereich oder an Ausfallstraßen mit
Werbeanlagen gerechnet wird, sie gehören gleichsam zum Straßenbild und werden
von den Verkehrsteilnehmenden im Allgemeinen nicht als Ablenkung empfunden“.
Die Hauptstraße übernimmt dieses vom OVG beschriebene Straßenbild allenfalls in
dem Bereich direkt an der B 66. Spätestens ab der Eisenbahnstrecke dominiert die
Wohnbebauung und das Straßenbild verändert sich entsprechend. Die
Verkehrsteilnehmenden nehmen nunmehr eine Ortsdurchfahrtsstraße mit
überwiegender Wohnbebauung wahr, die der Größe des Ortsteiles mit ca. 3.700
Einwohnern entspricht. Aufgrund des damit verbundenen Straßenbildes (s. auch
Punkt 3 Baukultur) wird von den Verkehrsteilnehmern im Bereich der
Bebauungsplanänderung nicht mit Werbeanlagen in Großformat gerechnet.
Die enorme Verkehrsdichte ist nicht nur eine große Belastung für den Ortsteil,
sondern erfordert auch eine entsprechende Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer,
insbesondere der Pkw- und Lkw-Nutzer. Die unter Punkt 2.2 beschriebenen
Gefahrensituationen verstärken diese Erforderlichkeit.
Eine Zunahme von großflächigen Fremdwerbeanlagen, die ja zusätzlich zu den
Werbeanlagen an der Stätte der Leistung und den bereits vorhandenen
Großwerbetafeln hinzukämen, würde zur Ablenkung der Verkehrsteilnehmer führen,
da auf einer kurzen Straßenstrecke 11.000 Kfz/ Tag, eine unübersichtliche
Kurvensituation sowie Bushaltestellen i.V.m einer Querungshilfe von den
Verkehrsteilnehmenden wahrzunehmen sind und in ihr Fahrverhalten entsprechend
umzusetzen haben.
Die heutigen besonderen Ausgestaltungsmerkmale wie grelle Farben und
Beleuchtungen bei Werbeanlagen werden durch die weiteren technischen
Entwicklungen in der Außenwerbung wie z.B. Bildwechselanlagen bei den
Verkehrsteilnehmenden zu einer weiteren erforderlichen Steigerung der
Aufmerksamkeit führen.
Aufgrund der gegenwärtigen Gefahrensituation, dem bauplanungsrechtlich zu
gewährenden nötigen Entwicklungsspielraum für Werbung an der Stätte der
Leistung, den bereits vorhandenen großflächigen Fremdwerbeanlagen sowie der
elektronischen Entwicklung bei den Großwerbetafeln, wird eine Erweiterung dieser
Art an Fremdwerbeanlagen als verkehrsgefährdend von der Gemeinde
Leopoldshöhe eingestuft.