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Verwaltungsergänzung (Anlage 2: 4-Wochen-Berechnung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
184 kB
Datum
26.02.2015
Erstellt
25.02.15, 16:02
Aktualisiert
25.02.15, 16:02
Verwaltungsergänzung (Anlage 2: 4-Wochen-Berechnung)

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Inhalt der Datei

0,33 Euro X 25 Std. X 4,33 Wochen = 35,72 Euro 0,23 Euro X 25 Std. X 4,33 Wochen X 12 Monate = 428,67 € 5,00 Euro X 25 Std. X 4,33 Wochen = 541,25 Euro 428,67 Euro – 541,25 Euro = -112,58 Euro 0,40 Euro X 25 Std. X 4,33 Wochen = 43,30 X 12 Monate = 519,60 Euro 519,60 Euro – 541,25 Euro = -21,65 Euro Folgende Vermutung stelle ich an: Laut Gerichtsurteil nach damaliger Neueinstufung im August 2013 war unser Stundenlohn mit 4,60 Euro veranschlagt worden. Dieses wurde in unserem ländlichen Raum als angemessen angesehen. Mittlerweile hatten wir im August eine prozentuale Gehaltserhöhung von 1,5 Prozent. Ergo 4,67 Euro. Das scheint mir, dass das Jugendamt dieses bei der Neuregelung nicht bedacht zu haben. Auch nicht, wie vormals angenommen, dass es aufgerundet würde, wie zum Beispiel dann 4,70 Euro.