Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
05.09.14, 21:16
Aktualisiert
05.09.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
56/2014
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
5. September 2014
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in
der derzeit geltenden Fassung
Anlagen: Im kleinen Werder / Stettiner Straße / Tilsiter Straße
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
17.09.2014
Rat
25.09.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat die Straßen
-Im kleinen Werder – Flurstück 35, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen
-Stettiner Straße – Flurstück 56, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen
-Tilsiter Straße – Flurstück 81, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen
und die
Fuß- und Radwege – Flurstück 34 + 55, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen
ausgebaut.
Die Verkehrsflächen sind auf dem beigefügten Lageplan schraffiert gekennzeichnet.
Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Abschließend ist noch die Widmung für die Abrechnung der Beiträge erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Straßen
-Im kleinen Werder – Flurstück 35, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen
-Stettiner Straße – Flurstück 56, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen
-2-Tilsiter Straße – Flurstück 81, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen
erhalten die Eigenschaft einer Anliegerstraße.
Die Wegeflächen – Flurstück 34 + 55, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen erhalten die
Eigenschaft eines Fuß- und Radweges.
Die Verkehrsflächen werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßenund Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen ( StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
gewidmet.
Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Schemmel