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Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung Anlagen: Im kleinen Werder / Stettiner Straße / Tilsiter Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
05.09.14, 21:16
Aktualisiert
05.09.14, 21:16
Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung 
Anlagen: Im kleinen Werder / Stettiner Straße / Tilsiter Straße) Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung 
Anlagen: Im kleinen Werder / Stettiner Straße / Tilsiter Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 56/2014 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 5. September 2014 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung Anlagen: Im kleinen Werder / Stettiner Straße / Tilsiter Straße Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 17.09.2014 Rat 25.09.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Gemeinde Leopoldshöhe hat die Straßen -Im kleinen Werder – Flurstück 35, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen -Stettiner Straße – Flurstück 56, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen -Tilsiter Straße – Flurstück 81, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen und die Fuß- und Radwege – Flurstück 34 + 55, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen ausgebaut. Die Verkehrsflächen sind auf dem beigefügten Lageplan schraffiert gekennzeichnet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Abschließend ist noch die Widmung für die Abrechnung der Beiträge erforderlich. Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Straßen -Im kleinen Werder – Flurstück 35, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen -Stettiner Straße – Flurstück 56, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen -2-Tilsiter Straße – Flurstück 81, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen erhalten die Eigenschaft einer Anliegerstraße. Die Wegeflächen – Flurstück 34 + 55, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen erhalten die Eigenschaft eines Fuß- und Radweges. Die Verkehrsflächen werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßenund Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen ( StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Schemmel