Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung GB (Z1 / D12/ 2015 (Jugendhilfeausschuss 26.02.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
02.03.15, 14:49
Aktualisiert
02.03.15, 14:49
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z1 / D12/ 2015 (Jugendhilfeausschuss 26.02.2015))

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / D 12/2015 Datum: 02.03.2015 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.02.2015 A) TOP 3 Öffentliche Sitzung Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für D 12/2015 Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2015/16 Die Mitglieder Klöcker und Spilles nehmen wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Die Verwaltung erläutert auf der Grundlage der beigefügten Power-Point-Präsentation die D 12/2015 und beantwortet offen stehende Fragen. In diesem Zusammenhang informiert AV Poth den Auschuss darüber, dass die Gemeinde Weilerswist unmittelbar vor der Sitzung den Bedarf für eine weitere Gruppe des Gruppentyps II gemeldet hat. Er schlägt daher vor, die Gruppe in der Bedarfsmeldung gegenüber dem Land aufzunehmen und den tatsächlichen Bedarf bis zur Kreistagssitzung durch die Abt. Jugend und Familie prüfen zu lassen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Das Mitglied Mende weist darauf hin, dass ihr die Vorlage erst kurz der Sitzung zugegangen ist, und sie sich aufgrund einer ausstehenden Abstimmung mit der Fraktion enthalten wird. Im Anschluss hieran lässt der Vorsitzende über die D 12/2015 abstimmen: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2015/16 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. 2. Der Kreistag stimmt der späteren Deckung der Mehraufwendungen über eine höhere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN)