Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
147 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
21.04.15, 12:01
Aktualisiert
21.04.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreistagsfraktion Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Datum:
F 13/2015
15.04.2015
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
17.06.2015
Kreistag
24.06.2015
Rückführung des Dispositionskredits des ehemaligen Kreistagsabgeordneten Uwe Schmitz
(SPD)
Sehr geehrter Herr Landrat,
die AfD - Fraktion im Kreistag Euskirchen hatte schon in der Vergangenheit ihre Verwunderung über
den außerordentlich hohen Kreditrahmen zum Ausdruck gebracht, der dem früheren
Fraktionsvorsitzenden der SPD im Kreistag von der Kreissparkasse Euskirchen eingeräumt wurde
(siehe auch Kölnische Rundschau vom 23.01.2015).
Bei der Gewährung eines so hohen Kredits hat vermutlich die Funktion des Herrn Schmitz als
Vorsitzender der Bürgerstiftung und des Risikoausschusses bis zu seinem Ausscheiden aus dem
Kreistag am 31.08.2013 eine Rolle gespielt. Die seitdem vor dem Amtsgericht Gemünd
stattgefundenen Zeugenvernehmungen lassen uns zudem an der ordentlichen Rückführung des
Kredits zweifeln. Im Übrigen haben die Vertreter der Kreisparkasse, die als Zeugen vom Amtsgericht
gehört wurden, zur Kreditsicherung teilweise unterschiedliche Aussagen getätigt.
Der Vorstandsvorsitzende Becker hat als Zeuge vor dem Amtsgericht ausgeführt, dass die Erhöhung
der Kreditlinie auf bis zu 285.000 Euro vom Vorstand hat genehmigt werden müssen.
Es fehlt jedoch eine Aussage auf die nach § 15 Abs.1 Nr. 12 Kreditwesengesetz erforderliche
ausdrückliche Zustimmung des Aufsichtsorgans(Verwaltungsrat). Nach § 15 Abs. 3 des
Sparkassengesetzes NRW hat der Verwaltungsrat einen Risikoausschuss zu bilden.
Zu dessen Aufgaben gehört u.a. die Zustimmung zur Beschlussfassung des Vorstandes zur
Gewährung von Krediten ab einer in der Geschäftsordnung festzulegenden Bewilligungsgrenze. Ob
-2eine solche Geschäftsordnung vom Verwaltungsrat erlassen wurde ist uns nicht bekannt. Bei der
Höhe des eingeräumten Kredits war jedoch nach unserer Auffassung die ausdrückliche Zustimmung
des Risikoausschusses unbedingt erforderlich.
Für die AfD – Fraktion ergeben sich aus dem geschilderten Sachverhalt folgende Fragen:
1. Ist der gewährte Überziehungskredit vollständig zurückgeführt worden bzw. in welchem
Stadium befindet sich die Rückführung? Wegen der gebotenen Vertraulichkeit ist eine
Angabe in Prozent des Volumens ausreichend.
2. Sind für den Kredit entgegen der Aussage des ermittelnden Polizeibeamten marktübliche
Zinsen gezahlt worden und wenn ja in welcher Höhe?
3. Hat bei der Zustimmung des Risikoausschusses zur Beschlussfassung des Vorstands der
Vorsitzende des Risikoausschusses des Verwaltungsrats, Herr Uwe Schmitz, mitgewirkt?
4. Ist durch die Gewährung des Kredits der Kreissparkasse und damit indirekt den Stiftungen
des Geldinstituts ein finanzieller Schaden entstanden?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen unter Aufnahme in die Tagesordnung des
Kreisausschuss bzw. des Kreistages.
Gez. Joachim Dürer
f.d.R.
gez. Sonja Burgholte
Fraktionsvorsitzender
Fraktionssekretärin