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Anfrage AfD (Rückführung des Dispositionskredits des ehemaligen Kreistagsabgeordneten Uwe Schmitz (SPD))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
147 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
21.04.15, 12:01
Aktualisiert
21.04.15, 12:01
Anfrage AfD (Rückführung des Dispositionskredits des ehemaligen Kreistagsabgeordneten Uwe Schmitz (SPD)) Anfrage AfD (Rückführung des Dispositionskredits des ehemaligen Kreistagsabgeordneten Uwe Schmitz (SPD))

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Kreistagsfraktion Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Datum: F 13/2015 15.04.2015 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 17.06.2015 Kreistag 24.06.2015 Rückführung des Dispositionskredits des ehemaligen Kreistagsabgeordneten Uwe Schmitz (SPD) Sehr geehrter Herr Landrat, die AfD - Fraktion im Kreistag Euskirchen hatte schon in der Vergangenheit ihre Verwunderung über den außerordentlich hohen Kreditrahmen zum Ausdruck gebracht, der dem früheren Fraktionsvorsitzenden der SPD im Kreistag von der Kreissparkasse Euskirchen eingeräumt wurde (siehe auch Kölnische Rundschau vom 23.01.2015). Bei der Gewährung eines so hohen Kredits hat vermutlich die Funktion des Herrn Schmitz als Vorsitzender der Bürgerstiftung und des Risikoausschusses bis zu seinem Ausscheiden aus dem Kreistag am 31.08.2013 eine Rolle gespielt. Die seitdem vor dem Amtsgericht Gemünd stattgefundenen Zeugenvernehmungen lassen uns zudem an der ordentlichen Rückführung des Kredits zweifeln. Im Übrigen haben die Vertreter der Kreisparkasse, die als Zeugen vom Amtsgericht gehört wurden, zur Kreditsicherung teilweise unterschiedliche Aussagen getätigt. Der Vorstandsvorsitzende Becker hat als Zeuge vor dem Amtsgericht ausgeführt, dass die Erhöhung der Kreditlinie auf bis zu 285.000 Euro vom Vorstand hat genehmigt werden müssen. Es fehlt jedoch eine Aussage auf die nach § 15 Abs.1 Nr. 12 Kreditwesengesetz erforderliche ausdrückliche Zustimmung des Aufsichtsorgans(Verwaltungsrat). Nach § 15 Abs. 3 des Sparkassengesetzes NRW hat der Verwaltungsrat einen Risikoausschuss zu bilden. Zu dessen Aufgaben gehört u.a. die Zustimmung zur Beschlussfassung des Vorstandes zur Gewährung von Krediten ab einer in der Geschäftsordnung festzulegenden Bewilligungsgrenze. Ob -2eine solche Geschäftsordnung vom Verwaltungsrat erlassen wurde ist uns nicht bekannt. Bei der Höhe des eingeräumten Kredits war jedoch nach unserer Auffassung die ausdrückliche Zustimmung des Risikoausschusses unbedingt erforderlich. Für die AfD – Fraktion ergeben sich aus dem geschilderten Sachverhalt folgende Fragen: 1. Ist der gewährte Überziehungskredit vollständig zurückgeführt worden bzw. in welchem Stadium befindet sich die Rückführung? Wegen der gebotenen Vertraulichkeit ist eine Angabe in Prozent des Volumens ausreichend. 2. Sind für den Kredit entgegen der Aussage des ermittelnden Polizeibeamten marktübliche Zinsen gezahlt worden und wenn ja in welcher Höhe? 3. Hat bei der Zustimmung des Risikoausschusses zur Beschlussfassung des Vorstands der Vorsitzende des Risikoausschusses des Verwaltungsrats, Herr Uwe Schmitz, mitgewirkt? 4. Ist durch die Gewährung des Kredits der Kreissparkasse und damit indirekt den Stiftungen des Geldinstituts ein finanzieller Schaden entstanden? Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen unter Aufnahme in die Tagesordnung des Kreisausschuss bzw. des Kreistages. Gez. Joachim Dürer f.d.R. gez. Sonja Burgholte Fraktionsvorsitzender Fraktionssekretärin