Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
18.12.2014
Erstellt
17.10.14, 21:17
Aktualisiert
17.10.14, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Kommunales Gebäudemanagement
Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
63/2014
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Immobilien
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
und Gebäudemanagement
Auskunft erteilt:
Herr Sommer
der Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon:
05208 / 991-101
Datum:
17. Oktober 2014
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013 des KGL
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien und
Gebäudemanagement
Termin
29.10.2014
Rat
18.12.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe (KGL) wird seit dem 01.01.2008 nach § 107 Abs. 2
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung
der Gemeinde Leopoldshöhe im Sinne des § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NordrheinWestfalen geführt.
Durch Honorarvertrag vom 5. Mai 2014 wurde die BPW Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
aus Bünde mit der Prüfung der Buchführung und des Jahresabschlusses einschl. des Lageberichtes für das
Wirtschaftsjahr 2013 sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung gem. § 106 GO NRW unter Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land
Nordrhein-Westfalen in Herne beauftragt.
Der entsprechende Prüfungsbericht wird der Verwaltung im Laufe der nächsten Tage vorgelegt und soll im
Rahmen der Sitzung des Rates am 18. Dezember 2014 abschließend beraten und die noch notwendigen
Beschlüsse getroffen werden.
Die wichtigsten Teile aus dem Prüfungsbericht (Bilanz zum 31. Dezember 2013, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Lagebericht) sind beigefügt. Im Übrigen wird der Wirtschaftsprüfer in der Sitzung am
29. Oktober 2014 nähere Erläuterungen zum Prüfungsbericht geben. Daraus resultierend schlägt die
Betriebsleitung dem Ausschuss folgende Beschlussempfehlung vor:
Beschlussvorschlag:
a) Unter Bezugnahme auf den Bericht der BPW Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus
Bünde über die Prüfung des Jahresabschlusses einschl. des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013
des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe empfiehlt der Betriebsausschuss Immobilien
und Gebäudemanagement dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe gem. § 4 Buchstabe c der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO)
-2-
1. den vorliegenden Jahresabschluss des KGL zum 31. Dezember 2013 nebst Anhang und Lagebericht
für das Wirtschaftsjahr 2013 festzustellen und
2. den Jahresfehlbetrag von 722.824,42 € auf neue Rechnung vorzutragen.
b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung bezüglich der Aufstellung
des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 nebst dem für das Wirtschaftsjahr 2013 erstellten
Anhang und Lagebericht Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss gem. § 4 Buchstabe
c EigVO zu entlasten.
Lange