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Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2015 durch den Kreis Euskirchen 1. Weiterführung des bestehenden Betreuungsangebotes "Offene Ganztagsschule im Primarbereich" zum Schuljahr 2015/16 2. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
165 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
08.05.15, 04:05
Aktualisiert
08.05.15, 04:05
Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2015 durch den Kreis Euskirchen
1. Weiterführung des bestehenden Betreuungsangebotes "Offene Ganztagsschule im Primarbereich" zum Schuljahr 2015/16
2. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“) Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2015 durch den Kreis Euskirchen
1. Weiterführung des bestehenden Betreuungsangebotes "Offene Ganztagsschule im Primarbereich" zum Schuljahr 2015/16
2. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“) Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2015 durch den Kreis Euskirchen
1. Weiterführung des bestehenden Betreuungsangebotes "Offene Ganztagsschule im Primarbereich" zum Schuljahr 2015/16
2. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 119/2015 04.05.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 19.05.2015 Kreisausschuss 17.06.2015 Kreistag 24.06.2015 Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2015 durch den Kreis Euskirchen 1. Weiterführung des bestehenden Betreuungsangebotes "Offene Ganztagsschule im Primarbereich" zum Schuljahr 2015/16 2. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ Sachbearbeiter/in: Herr Hahn Tel.: 02251/15533 Abt.: 40 - Schulen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. x Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Hessenius x Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: Kreiskämmerer -siehe Hinweise zur vorläufigen Haushaltsführung unter Ziff. 1. der Begründung - Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Das bestehende Betreuungsangebot "Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS)" an der Matthias-Hagen-Schule wird nach Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen ab dem Schuljahr 2015/16 im bisherigen Umfang fortgeführt. 2. Der Kreistag beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" mit Wirkung vom 01.08.2015. -2- Begründung: Der Kreis Euskirchen übernimmt mit Wirkung vom 01.08.2015 die Trägerschaft der "Matthias -HagenSchule", Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung in Euskirchen-Kuchenheim von der Stadt Euskirchen (siehe V 77/2013 sowie V 108/2014). Der Kreis Euskirchen als künftiger Schulträger hat nun die Grundsatzentscheidung zu treffen, das bestehende Betreuungsangebot im Rahmen der OGS an der Matthias-Hagen-Schule ab dem Schuljahr 2015/16 im bisherigen Umfange fortzuführen. Gleichzeitig ist der Erlass einer Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich durch den Kreis Euskirchen zu beschließen. 1. Außerschulische Angebote im Rahmen der OGS: Seit Beginn des Schuljahres 2005/06 bietet die Stadt Euskirchen an den Primarstufenschulen, u.a. an der heutigen Matthias-Hagen-Schule, Betreuungsangebote im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule (OGS)" an. Sie bedient sich zur Umsetzung dieser Angebote eines Standortträgers. Nach erfolgter Neuausschreibung zum Beginn des Schuljahres 2014/15 wurde der Schülergarten e.V., 50169 Kerpen, als neuer Standortträger für die Matthias-Hagen-Schule von der Stadt Euskirchen mit der Umsetzung der OGS-Maßnahmen im Primarbereich beauftragt. Nach der aktuellen Vertragslage zahlt die Stadt Euskirchen an den Standortträger der Matthias Hagen-Schule einen Betriebskostenzuschuss für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Höhe von 2.380 € pro Kind und Schuljahr sowie eine Verpflegungsumlage in Höhe von 133 € pro Kind und Schuljahr - insgesamt 2.513 € -. Z.Zt. nehmen 26 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (bei Förderschulen umfasst die Primarstufe die Jahrgänge 01 - 07) an der OGS teil. Im Schuljahr 2015/16 werden voraussichtlich 28 - 30 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Bereits in der Begründung zur V 108/2014 wurde unter Ziff. 4.6 auf die bestehende Ganztagsbetreuung an der Matthias-Hagen-Schule und die Absicht zur Fortführung bestehender Angebote nach entsprechender Überprüfung hingewiesen. Aufgrund der erst vor zwei Jahren erfolgten Zusammenlegung der Schule an der Erftaue (Primarbereich) mit der Matthias-Hagen-Schule (Sekundarbereich I) sowie dem erst zum Schuljahresbeginn 2014/15 erfolgten Wechsel des Standortträgers befindet sich die Umsetzung der OGS an der Matthias-Hagen noch in einer Umbruchs- und Neuaufbauphase. Zur Vermeidung von Qualitätseinbußen sollte im Interesse der zu betreuenden Kinder zum jetzigen Zeitpunkt von einem erneuten Wechsel des Standortträgers und der Rahmenbedingungen abgesehen werden. Verwaltungsseitig ist daher beabsichtigt, als Rechtsnachfolger der Stadt Euskirchen in den bestehenden Kooperationsvertrag mit dem derzeitigen Standortträger zu den bekannten Konditionen einzutreten. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Standortträger ab dem 01.08.2015 auch die Einziehung der Beiträge für die Mittagsverpflegung unmittelbar von den Eltern übernimmt. Finanzierung der OGS: Die Finanzierung der OGS erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses "Zuwendungen für die Durc hführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich" durch eine Landeszuwendung und einen Eigenanteil des Schulträgers, der durch die Erhebung von Elternbeiträgen teilweise refinanziert wird. Zur Erhebung der Elternbeiträge ist der Erlass einer Beitragssatzung durch den Kreis Euskirchen erforderlich (siehe Ziff.2). -3- Haushaltsmittel sind im Haushalt 2015, der im Dezember 2014 vom Kreistag beschlossen wurde, im Produkt 221 05 sowohl auf der Aufwands- als auch auf der Ertragsseite veranschlagt. Da die Haushaltssatzung bisher nicht wirksam ist, gelten die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW. Vorläufige Haushaltsführung: Aufgrund der Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung darf der Kreis gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen er rechtlich verpflic htet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gem. § 24 Abs.2 SGB VIII verpflichtet, Plätze für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten. Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Angebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§ 5 Abs. 1 KiBiz). Dieser Verpflichtung kommt insbesondere im Bereich der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf besondere Bedeutung zu. Gemäß Nr. 1.4 des Runderlass "Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I" vom 23.12.2010 (BASS 12-63 Nr. 2) zählen Leistungen der Kommunen zur Einrichtung bzw. zum Betrieb von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten in diesem Rahmen zu den pflichtigen Leistungen. Die Verwaltung hält eine Fortführung der Ganztagsangebote an der Matthias-Hagen-Schule, an der eine Vielzahl von Jugendlichen mit besonderem Betreuungsbedarf teilnehmen, auch aus pädagogischen Gründen für unbedingt erforderlich und sieht die Voraussetzungen des § 82 GO als erfüllt an. 2. Erlass einer Beitragssatzung OGS: Zur Erhebung von Elternbeiträgen ist als Grundlage eine Beitragssatzung vom Kreis Euskirchen zu erlassen. Für die Eltern sollen sich durch den Schulträgerwechsel keine Verschlechterungen ergeben. Die bisher geltende Satzung der Stadt Euskirchen wird daher einschließlich der sozialen Staffelung der Elternbeiträge nach Einkommensgruppen inhaltlich übernommen und im Übrigen redaktionell nur geringfügig angepasst. Die als Anlage 1 beigefügte Beitragssatzung tritt am 01.08.2015 in Kraft. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)