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Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 119 / 2015 (Ausschuss f. Bildung und Inklusion 19.05.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
10.06.15, 04:05
Aktualisiert
10.06.15, 04:05
Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 119 / 2015  (Ausschuss f. Bildung und Inklusion 19.05.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 119 / 2015 Datum: 08.06.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion vom 19.05.2015 A) TOP 6 Öffentliche Sitzung Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule V 119/2015 Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2015 durch den Kreis Euskirchen 1. Weiterführung des bestehenden Betreuungsangebotes "Offene Ganztagsschule im Primarbereich" zum Schuljahr 2015/16 2. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ Herr Mörsch, DIE LINKE, beantragt folgende Staffelung der Elternbeiträge: Einkommensgruppe Jahresbruttoeinkommen in € Monatl. Beitrag in € für OGS 1 2 3 4 5 6 bis 25.000,bis 37.000,bis 50.000,bis 62.000,bis 99.000 ,über 99.000,- 0,00 70,00 100,00 120,00 160,00 300,00 Frau Fathmann, ALin 40, weist darauf hin, dass der Elternbeitrag gemäß der aktuellen Förderrichtlinien bei maximal 170 € pro Monat liegen darf. Der Antrag wird bei einer Ja-Stimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Das bestehende Betreuungsangebot "Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS)" an der Matthias-Hagen-Schule wird nach Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen ab dem Schuljahr 2015/16 im bisherigen Umfang fortgeführt. 2. Der Kreistag beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" mit Wirkung vom 01.08.2015. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, 1 Gegenstimme (DIE LINKE) Für die Richtigkeit der Ausfertigung: -KreistagsbüroIm Auftrag Wirtz