Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
03.11.2014
Erstellt
24.10.14, 21:16
Aktualisiert
24.10.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
67/2014
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Wasser/Abwasser
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
24. Oktober 2014
Fremdwasserproblematik
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Termin
03.11.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Bei der diesjährigen Kläranlagen-Überprüfung hat sich wieder herausgestellt, dass gerade aus den
Mischwassergebieten sehr viel Drainagewasser in die Kanalisation gelangt. Drainagewasser ist aber
Grundwasser und kein Abwasser, darf also schon seit jeher nicht in die Kanalisation eingeleitet werden.
Nach der reinen Lehre wäre für eine Drainage sogar eine wasserrechtliche Erlaubnis zum „Zutagefördern
von Grundwasser“ erforderlich.
Tatsächlich aber haben praktisch alle Häuser mit Keller eine Drainage, die ohne Genehmigung etc.
eingebaut und an den Kanal angeschlossen wurde (aufgrund der Tiefe im Trennsystem fast immer an den
Schmutzwasserkanal).Sie belasten also die Kläranlage.
Aus diesem Grund wurden vor etwa 10 Jahren in Gebieten mit Trennsystem Kontrollschächte gefordert. Am
Schmutzwasserkanal angeschlossene Drainagen mussten dann an den Regenwasserkanal umgeklemmt
werden, um so der Allgemeinheit Kosten zu sparen und die Kanäle vor Rückstau zu schützen.
Die Mischwassergebiete wurden seinerzeit zurückgestellt, da die Landesregierung Überlegungen zu den
Drainagen anstellen wollte. Das ließ allerdings so lange auf sich warten, bis sich die Thematik durch die
Dichtheitsprüfungen erledigt hatte. Durch die aktuelle Änderung (Reduzierung der Dichtheitsprüfung auf die
Wasserschutzgebiete muss das Thema „Kontrollschächte in Mischgebieten – außerhalb von
Wasserschutzgebieten“ erneut aufleben. Nachdem auch die DIN 1986 angepasst wurde, ist es nun zulässig,
die Drainagen rückstaufrei dem Mischwasserkanal zuzuführen. In der Praxis reicht ein 30 – 40-cmKunststoffrohr als Schacht mit einer Klarwasserpumpe aus. Die Frage nach dem Sinn ist recht einfach:
Durch die Pumpe wird vermieden, dass bei einem Rückstau das Schmutzwasser mittels der Drainagen
direkt
ins
Grundwasser
eingeleitet
wird.
Mittels
einfachster
Messeinrichtung
(Stromzähler/Betriebsstundenzähler) kann die Menge ausreichend genau festgestellt werden, um so die
Fremdwassernachweise bestehen zu können. Positiver Nebeneffekt ist natürlich, dass insgesamt die
Rückstaugefahr dadurch gemindert wird. Aus diesem Grund wird die Betriebsleitung siedlungsweise nach
Dringlichkeit Kontrollschächte fordern.
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Lange