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Mitteilungsvorlage Abwasserwerk (Fremdwasserproblematik)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
03.11.2014
Erstellt
24.10.14, 21:16
Aktualisiert
24.10.14, 21:16
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Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 67/2014 zur Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 24. Oktober 2014 Fremdwasserproblematik Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Termin 03.11.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Bei der diesjährigen Kläranlagen-Überprüfung hat sich wieder herausgestellt, dass gerade aus den Mischwassergebieten sehr viel Drainagewasser in die Kanalisation gelangt. Drainagewasser ist aber Grundwasser und kein Abwasser, darf also schon seit jeher nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Nach der reinen Lehre wäre für eine Drainage sogar eine wasserrechtliche Erlaubnis zum „Zutagefördern von Grundwasser“ erforderlich. Tatsächlich aber haben praktisch alle Häuser mit Keller eine Drainage, die ohne Genehmigung etc. eingebaut und an den Kanal angeschlossen wurde (aufgrund der Tiefe im Trennsystem fast immer an den Schmutzwasserkanal).Sie belasten also die Kläranlage. Aus diesem Grund wurden vor etwa 10 Jahren in Gebieten mit Trennsystem Kontrollschächte gefordert. Am Schmutzwasserkanal angeschlossene Drainagen mussten dann an den Regenwasserkanal umgeklemmt werden, um so der Allgemeinheit Kosten zu sparen und die Kanäle vor Rückstau zu schützen. Die Mischwassergebiete wurden seinerzeit zurückgestellt, da die Landesregierung Überlegungen zu den Drainagen anstellen wollte. Das ließ allerdings so lange auf sich warten, bis sich die Thematik durch die Dichtheitsprüfungen erledigt hatte. Durch die aktuelle Änderung (Reduzierung der Dichtheitsprüfung auf die Wasserschutzgebiete muss das Thema „Kontrollschächte in Mischgebieten – außerhalb von Wasserschutzgebieten“ erneut aufleben. Nachdem auch die DIN 1986 angepasst wurde, ist es nun zulässig, die Drainagen rückstaufrei dem Mischwasserkanal zuzuführen. In der Praxis reicht ein 30 – 40-cmKunststoffrohr als Schacht mit einer Klarwasserpumpe aus. Die Frage nach dem Sinn ist recht einfach: Durch die Pumpe wird vermieden, dass bei einem Rückstau das Schmutzwasser mittels der Drainagen direkt ins Grundwasser eingeleitet wird. Mittels einfachster Messeinrichtung (Stromzähler/Betriebsstundenzähler) kann die Menge ausreichend genau festgestellt werden, um so die Fremdwassernachweise bestehen zu können. Positiver Nebeneffekt ist natürlich, dass insgesamt die Rückstaugefahr dadurch gemindert wird. Aus diesem Grund wird die Betriebsleitung siedlungsweise nach Dringlichkeit Kontrollschächte fordern. -2- Lange