Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
22.06.15, 12:03
Aktualisiert
22.06.15, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 / V119 / 2015
Datum: 19.06.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 17.06.2015
A)
TOP 12
Öffentliche Sitzung
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
V 119/2015
Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2015 durch den Kreis
Euskirchen
1. Weiterführung des bestehenden Betreuungsangebotes
"Offene Ganztagsschule im Primarbereich" zum Schuljahr
2015/16
2. Erlass einer Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich“
Ausschuss für Bildung und Inklusion
19.05.2015
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) kritisiert die Staffelung der
Elternbeiträge, da die unteren Einkommensgruppen bis 25.000€
von einer Beitragspflicht ausgenommen und die anderen
Gruppen entsprechend angepasst werden sollten. Ergänzend
beantragt er für die Einkommensgruppe 6 die maximal zulässige
Summe von 170€ festzulegen.
AfD-Fraktionsvorsitzender Dürer begrüßt grundsätzlich die
Vorlage, hätte sich allerdings eine zusätzliche Stufe gewünscht,
so dass die Einkommensgruppe 6 bis 75.000€ und eine Stufe 7
dann bis 100.000€ gehen würde. Interessant wäre an der Stelle
ggf. zu wissen, wie sich die Einkommensgruppen diesbezüglich
verteilen.
AV Poth führt aus, dass solche Anregungen im Fachausschuss
besser platziert wären, damit die Verwaltung darauf reagieren
könne. Zudem habe man die Kalkulation der Stadt Euskirchen
übernommen, um keine Insel innerhalb der OGS der Stadt
Euskirchen herbeizuführen.
Der Vorsitzende stellt anschließend den o. a. Antrag der Fraktion
DIE LINKE zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen,
bei 1 Zustimmung (DIE LINKE)
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag sodann folgende
Beschlussfassung:
1. Das
bestehende
Betreuungsangebot
"Offene
Ganztagsschule im Primarbereich (OGS)" an der
Matthias-Hagen-Schule wird nach Übernahme der
Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen ab dem
Schuljahr 2015/16 im bisherigen Umfang fortgeführt.
Z1
2. Der Kreistag beschließt die in der Anlage 1 beigefügte
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im
Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich"
mit Wirkung vom 01.08.2015.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 1 Gegenstimme (DIE LINKE)