Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
124 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
24.10.14, 21:16
Aktualisiert
24.10.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
65/2014
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. Oktober 2014
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, Ortsteil
Leopoldshöhe
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB und
§ 13 a BauGB
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
06.11.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Diese Planänderung soll gemäß § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Hochbau- und
Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe vom 06.11.2014 aufgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Der finanzielle Aufwand für die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05
„Zentrum-Ost“, Ortsteil Leopoldshöhe wird vom Antragsteller getragen. Damit sind die finanziellen
Mittel, die mit den Planungen zur Erreichung der bauplanungsrechlichten Zulässigkeit des
Vorhabens verbunden sind, gesichert.
Der Bebauungsplan wurde durch ein Planungsbüro erarbeitet.
Bestandssituation
Das Änderungsgebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 06/05
„Zentrum-Ost“ im Bereich der „Hauptstraße/Teutoburger Straße“ im Ortsteil Leopoldshöhe. Der
Änderungsbereich
umfasst
die
Flurstücke
█████████████████████████████████████████████████████████████
█████████████████████ Gemarkung Leopoldshöhe und hat eine Größe von rund 15.918
m².
In einem Teilbereich des Änderungsgebietes soll die gewerbliche Fläche in ein Mischgebiet
umgewandelt werden, um auf der privaten Grundstückfläche des Antragstellers (Flurstück ████)
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eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Der überwiegende Teil der Gewerbefläche soll aber erhalten
bleiben.
Planungsanlass und Planungsziele
Es ist auf Antrag eines Grundstückseigentümers beabsichtigt, für den Teilbereich westlich der
Straße „Hauptstraße“ im Ortsteil Leopoldshöhe die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05
„Zentrum-Ost“ einzuleiten.
Der Antragssteller ist bereits 2010 an die Verwaltung herangetreten, mit der Absicht, sein
Grundstück für Wohnbauentwicklung planungsrechtlich zu sichern. Diese Entwicklung war in der
Diskussion, wurde jedoch zunächst nicht weiterverfolgt, da zwischenzeitlich für das Gewerbegebiet
ein Gewerbetreibender Interesse bekundet hatte. Das Planungsziel, einen weiteren
Gewerbebetrieb am Plangebiet anzusiedeln, war nicht konsensfähig. Daraufhin ist der o.g.
Antragssteller wiederholt an die Verwaltung herangetreten, um das bisherige Ziel einer
Wohnbauentwicklung weiter zu verfolgen. Um die städtebauliche Situation und die
Vorgehensweise vorzuklären, wurden im Sommer 2014 Gespräche mit der Bezirksregierung
Detmold sowie dem Kreis Lippe geführt. Hierzu wurden keine Bedenken gegenüber den
vorgeschlagenen Planungsabsichten geäußert.
Planungsziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, eine bislang unbebaute
Grundstücksteilfläche für eine zusätzliche Wohnbebauung auszuweisen. Die betreffende Fläche
wird bislang als privater Gartenbereich genutzt. Das Umfeld ist teilweise bereits durch vorhandene
Wohnbebauung geprägt. Hier bietet sich ein kleinflächiges Nachverdichtungspotenzial an.
Im Sinne einer zweckmäßigen Abgrenzung des Bebauungsplanes und wegen möglicher
Wechselwirkungen, sollen die Nachbargrundstücke innerhalb des südlichen Teilbereiches des
Bebauungsplanes einbezogen werden.
Umweltbericht
Die Änderung berührt die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht. Das Änderungsverfahren
wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13 (1) Ziffer 2 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von dem Regelverfahren zur Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der vereinfachten Änderung
der Umweltzustand des Änderungsbereiches, des Bebauungsplangebietes und benachbarter
Gebiete nicht beeinflusst wird. Es wird daher auf eine Umweltprüfung mit einer Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen verzichtet.
Artenschutz
Aus nachfolgenden Gründen sind für den Bereich der 4. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, Ortsteil Leopoldshöhe, die Belange des Artenschutzes
voraussichtlich nicht betroffen.
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•
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Bei der Zeitplanung des Vorhabens werden die gesetzlichen Vorgaben zur Beseitigung des
Gehölzbestandes sowie die zur Baulandfreimachung eingehalten.
Auf der zu beplanenden Fläche befinden sich möglicherweise Strukturen, die als
Lebensraum geeignet sind. Diese betreffen jedoch nicht die zu bebauende Fläche des
Antragstellers, da diese eine private Gartenfläche ist, die intensiv genutzt und mehrmals im
Jahr gemäht wird.
Auf dem Grundstück bzw. in der Nähe sind keine Vorkommen folgender Tiere bekannt oder
bekannt geworden: Fledermausarten (alle), Haselmaus, Wachtel, Rebhuhn, Turmfalke,
Kiebitz, Schleiereule, Waldkauz, Waldohreule, Steinkauz, Grünspecht, Saatkrähe,
Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Gartenrotschwanz, Nachtigall, Zauneidechse oder
Kammmolch.
Der Bebauungsplan soll von Gewerbegebiet in Mischgebiet geändert werden, um auf einer
privaten Fläche die Möglichkeit zu schaffen, ein Wohnhaus zu errichten. Der Einwirkungsbereich
dieser nun zulässigen baulichen Anlagen beschränkt sich somit auf vorhandene Flächen und
Hausgärten in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Wohngebäude. Schützenswerte Tierarten sind
in diesen Bereichen nicht zu erwarten, zumal der Änderungsbereich mitten in einem größeren
Wohngebiet liegt.
In diesem Fall ist davon auszugehen, dass bei der Umsetzung des Vorhabens keine
Verbotsbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden. Weitergehende Unterlagen zum
Artenschutz müssen nicht beigefügt werden.
Umweltbericht / Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Eine Umweltprüfung ist nicht notwendig, da es sich um eine Änderung des Bebauungsplanes im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB handelt. Ein Eingriff in den Natur- und
Landschaftshaushalt ist demnach durch die Bebauungsplanänderung nicht gegeben. Aus diesen
Gründen entfällt auch die Notwendigkeit zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 1a
BauGB i.V.m. BNatSchG sowie das Aufzeigen von Maßnahmen zur Bewältigung von
Eingriffsfolgen.
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Verfahren
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange soll, trotz
Anwendung des beschleunigten Verfahrens, durchgeführt werden. Ziel der frühzeitigen Beteiligung
ist es, mögliche Problematiken in Bezug auf das Thema Umwelt rechtzeitig zu erkennen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ ist als 4. Änderung im vereinfachten Verfahren
gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Für die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ ist die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB auf der Grundlage
der in der Vorlage dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke durchzuführen.
Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß
§ 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen
wird.
Im Auftrag
Oortman
Anlagen:
Antrag, Planzeichnung, Begründung