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Beschlussvorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, Ortsteil Leopoldshöhe hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB und § 13 a BauGB - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich-keit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
124 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
24.10.14, 21:16
Aktualisiert
24.10.14, 21:16
Beschlussvorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, Ortsteil Leopoldshöhe
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB und 
§ 13 a BauGB
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich-keit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß                   § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, Ortsteil Leopoldshöhe
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB und 
§ 13 a BauGB
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich-keit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß                   § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, Ortsteil Leopoldshöhe
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB und 
§ 13 a BauGB
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich-keit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß                   § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, Ortsteil Leopoldshöhe
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB und 
§ 13 a BauGB
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich-keit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß                   § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 65/2014 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. Oktober 2014 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, Ortsteil Leopoldshöhe hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB und § 13 a BauGB - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 06.11.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Diese Planänderung soll gemäß § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe vom 06.11.2014 aufgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen Der finanzielle Aufwand für die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, Ortsteil Leopoldshöhe wird vom Antragsteller getragen. Damit sind die finanziellen Mittel, die mit den Planungen zur Erreichung der bauplanungsrechlichten Zulässigkeit des Vorhabens verbunden sind, gesichert. Der Bebauungsplan wurde durch ein Planungsbüro erarbeitet. Bestandssituation Das Änderungsgebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ im Bereich der „Hauptstraße/Teutoburger Straße“ im Ortsteil Leopoldshöhe. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke █████████████████████████████████████████████████████████████ █████████████████████ Gemarkung Leopoldshöhe und hat eine Größe von rund 15.918 m². In einem Teilbereich des Änderungsgebietes soll die gewerbliche Fläche in ein Mischgebiet umgewandelt werden, um auf der privaten Grundstückfläche des Antragstellers (Flurstück ████) -2- eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Der überwiegende Teil der Gewerbefläche soll aber erhalten bleiben. Planungsanlass und Planungsziele Es ist auf Antrag eines Grundstückseigentümers beabsichtigt, für den Teilbereich westlich der Straße „Hauptstraße“ im Ortsteil Leopoldshöhe die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ einzuleiten. Der Antragssteller ist bereits 2010 an die Verwaltung herangetreten, mit der Absicht, sein Grundstück für Wohnbauentwicklung planungsrechtlich zu sichern. Diese Entwicklung war in der Diskussion, wurde jedoch zunächst nicht weiterverfolgt, da zwischenzeitlich für das Gewerbegebiet ein Gewerbetreibender Interesse bekundet hatte. Das Planungsziel, einen weiteren Gewerbebetrieb am Plangebiet anzusiedeln, war nicht konsensfähig. Daraufhin ist der o.g. Antragssteller wiederholt an die Verwaltung herangetreten, um das bisherige Ziel einer Wohnbauentwicklung weiter zu verfolgen. Um die städtebauliche Situation und die Vorgehensweise vorzuklären, wurden im Sommer 2014 Gespräche mit der Bezirksregierung Detmold sowie dem Kreis Lippe geführt. Hierzu wurden keine Bedenken gegenüber den vorgeschlagenen Planungsabsichten geäußert. Planungsziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, eine bislang unbebaute Grundstücksteilfläche für eine zusätzliche Wohnbebauung auszuweisen. Die betreffende Fläche wird bislang als privater Gartenbereich genutzt. Das Umfeld ist teilweise bereits durch vorhandene Wohnbebauung geprägt. Hier bietet sich ein kleinflächiges Nachverdichtungspotenzial an. Im Sinne einer zweckmäßigen Abgrenzung des Bebauungsplanes und wegen möglicher Wechselwirkungen, sollen die Nachbargrundstücke innerhalb des südlichen Teilbereiches des Bebauungsplanes einbezogen werden. Umweltbericht Die Änderung berührt die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht. Das Änderungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 (1) Ziffer 2 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von dem Regelverfahren zur Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der vereinfachten Änderung der Umweltzustand des Änderungsbereiches, des Bebauungsplangebietes und benachbarter Gebiete nicht beeinflusst wird. Es wird daher auf eine Umweltprüfung mit einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen verzichtet. Artenschutz Aus nachfolgenden Gründen sind für den Bereich der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“, Ortsteil Leopoldshöhe, die Belange des Artenschutzes voraussichtlich nicht betroffen. -3- • • • Bei der Zeitplanung des Vorhabens werden die gesetzlichen Vorgaben zur Beseitigung des Gehölzbestandes sowie die zur Baulandfreimachung eingehalten. Auf der zu beplanenden Fläche befinden sich möglicherweise Strukturen, die als Lebensraum geeignet sind. Diese betreffen jedoch nicht die zu bebauende Fläche des Antragstellers, da diese eine private Gartenfläche ist, die intensiv genutzt und mehrmals im Jahr gemäht wird. Auf dem Grundstück bzw. in der Nähe sind keine Vorkommen folgender Tiere bekannt oder bekannt geworden: Fledermausarten (alle), Haselmaus, Wachtel, Rebhuhn, Turmfalke, Kiebitz, Schleiereule, Waldkauz, Waldohreule, Steinkauz, Grünspecht, Saatkrähe, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Gartenrotschwanz, Nachtigall, Zauneidechse oder Kammmolch. Der Bebauungsplan soll von Gewerbegebiet in Mischgebiet geändert werden, um auf einer privaten Fläche die Möglichkeit zu schaffen, ein Wohnhaus zu errichten. Der Einwirkungsbereich dieser nun zulässigen baulichen Anlagen beschränkt sich somit auf vorhandene Flächen und Hausgärten in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Wohngebäude. Schützenswerte Tierarten sind in diesen Bereichen nicht zu erwarten, zumal der Änderungsbereich mitten in einem größeren Wohngebiet liegt. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass bei der Umsetzung des Vorhabens keine Verbotsbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden. Weitergehende Unterlagen zum Artenschutz müssen nicht beigefügt werden. Umweltbericht / Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Eine Umweltprüfung ist nicht notwendig, da es sich um eine Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB handelt. Ein Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt ist demnach durch die Bebauungsplanänderung nicht gegeben. Aus diesen Gründen entfällt auch die Notwendigkeit zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 1a BauGB i.V.m. BNatSchG sowie das Aufzeigen von Maßnahmen zur Bewältigung von Eingriffsfolgen. -4- Verfahren Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange soll, trotz Anwendung des beschleunigten Verfahrens, durchgeführt werden. Ziel der frühzeitigen Beteiligung ist es, mögliche Problematiken in Bezug auf das Thema Umwelt rechtzeitig zu erkennen. Beschlussvorschlag: 1. Der Bebauungsplan Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ ist als 4. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Für die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB auf der Grundlage der in der Vorlage dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke durchzuführen. Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Im Auftrag Oortman Anlagen: Antrag, Planzeichnung, Begründung