Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
163 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
23.03.15, 14:47
Aktualisiert
23.03.15, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 105/2015
20.03.2015
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
25.03.2015
Technologiezentrum Jülich GmbH (TZJ)
hier: Gründung einer Projektgesellschaft
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag des Kreises Euskirchen fasst nachfolgenden Beschluss:
1. Der Kreistag des Kreises Euskirchen stimmt der Gründung der „Projektgesellschaft TZJ GmbH“
(nachfolgend „Projektgesellschaft“) zu. Das Stammkapital der Projektgesellschaft beträgt
25.000,00 €. An diesem Stammkapital wird sich die TZJ mit 100 % beteiligen. Der Entwurf des
Gesellschaftsvertrages ist als Anlage der Vorlage V 105/2015 beigefügt.
2. Der Vertreter des Kreistages in den Gremien der AGIT wird ermächtigt, alle erforderlichen
Erklärungen zur Verwirklichung der in Ziffer 1 beschriebenen Maßnahme abzugeben. Der
Kreistag des Kreises Euskirchen bestätigt die vom Vertreter des Kreistages in der
Gesellschafterversammlung der AGIT im Wege des Umlaufverfahrens am 19.03.2015 unter
Gremienvorbehalt erteilte Zustimmung zur Gründung der Projektgesellschaft als 100 %ige
Tochtergesellschaft der TZJ. Der Gremienvorbehalt wird hierdurch aufgehoben. Die Zustimmung
-2steht unter dem Vorbehalt des positiven Ausgangs des kommunalaufsichtsrechtlichen
Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW.
3. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, diesen Beschluss der Bezirksregierung Köln als der
zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich nach Beschlussfassung, spätestens sechs
Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich, unter Beachtung der sonstigen - insbesondere
gemeindewirtschaftsrechtlichen - Vorschriften anzuzeigen. Darüber hinaus beauftragt und
ermächtigt der Kreistag die Verwaltung zur erleichterten Durchführung dieses Anzeigeverfahrens
den Beschluss und das Anzeigeverfahren über die Federführung des Kreises Düren an die
Bezirksregierung Köln weiterzuleiten bzw. anzuzeigen, ohne dadurch die Zuständigkeit des
Kreises Euskirchen für die Anzeige in dem Anzeigeverfahren selbst nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen zu verändern.
Begründung:
Die TZJ betreibt ein multifunktionales Technologiezentrum in Jülich, insbesondere für innovative
Unternehmen und Existenzgründer. Dies umfasst den Bau, die An- und Vermietung geeigneter
Räumlichkeiten, den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen und –räumen sowie das Angebot von
Beratungs-, technischen und sonstigen Dienstleistungen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens
die Beteiligung an Gesellschaften, die unter anderem den Erwerb, die Verwaltung und die
Veräußerung von Beteiligungen an innovativen Unternehmen sowie die Betreuung und die Beratung
dieser Unternehmen betreiben.
Am Stammkapital der TZJ sind folgende Gesellschafter beteiligt:
Stadt Jülich
AGIT GmbH
Kreis Düren
Forschungszentrum Jülich
H. Lamers GmbH & Co. KG
RWE Power AG
Enrichment Technology
Zuckerfabrik Jülich
Sparkasse Düren
Aachener Bank
Deutsche Bank
Am Stammkapital der AGIT sind folgende Gesellschafter beteiligt:
Industrie-und Handelskammer zu Aachen
Handwerkskammer Aachen
Stadt Aachen
StädteRegion Aachen
Wirtschaftsförderungsgesellschaft StädteRegion Aachen mbH
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
Kreis Euskirchen
Sparkasse Aachen
Sparkasse Düren
Kreissparkasse Euskirchen
Kreissparkasse Heinsberg
Fachhochschule Aachen
28 %
13 %
10 %
5%
5%
5%
5%
5%
8%
8%
8%
12,95
4,27
29,86
15,38
1,60
8,54
4,27
4,27
14,38
2,07
1,11
1,20
0,09
%
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-3Seit September 2010 ist das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Mieter im
Technologiezentrum Jülich und betreibt seit Juli 2011 mit seinem „Institut für Solarforschung“ im
angrenzenden Gewerbegebiet Königskamp den „Solarturm“ zu Forschungs- und
Entwicklungszwecken.
Das DLR benötigt zu Forschungszwecken weitere Hallenflächen, die jedoch derzeit im TZJ nicht zur
Verfügung stehen. Nach zahlreichen Gesprächen plant die TZJ - insbesondere auch im Hinblick auf
eine festere Bindung des DLR an den Standort Jülich - eine Testanlage (MHLS) für das DLR zu
errichten. In dieser möchte das DLR einen „Modularen Hochleistungsstrahler“ („künstliche Sonne“)
aufbauen, der eine weltweit einzigartige Strahlungskonzentration mittels elektrischer Lampen
ermöglicht. Hiermit möchte das DLR Tests und Qualifizierungen von Komponenten der konzentrierten
Solartechnik durchführen. Mit der künstlichen Sonne können Experimente unabhängig von der
Tageszeit und den Wetterbedingungen ermöglicht und die Forscher in die Lage versetzt werden, die
Geschwindigkeit bei der Entwicklung neuer Solartechnologien zu erhöhen.
Das TZJ hat der Verwaltung die nachstehende Skizze zur Verdeutlichung des Projektes zur
Verfügung gestellt:
Gebäude und „künstliche Sonne“
Das zu bebauende Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe des TZJ und des „Solarturms“.
Zu diesem Zweck soll eine Projektgesellschaft als 100 %ige Tochtergesellschaft der TZJ zum Bau
und anschließender Vermietung eines „Modularen Hochleistungsstrahler (MHLS)-Gebäudes“
gegründet werden. Die Projektgesellschaft ist damit wirtschaftlich autark und abgesehen vom
einzuzahlenden Stammkapital durch die TZJ mit keinem finanziellen Mehraufwand verbunden. Die
gesamten Kosten werden vom DLR im Rahmen eines langfristigen Mietvertrags übernommen, der
auch die möglichen finanziellen Aufwendungen nach Ablauf der Mietdauer berücksichtigt.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Gesellschaftsvertrag zudem die Möglichkeit beinhalten soll,
dass das DLR der Projektgesellschaft zukünftig als Gesellschafter beitreten könnte.
Der Kreis Euskirchen ist an der TZJ mittelbar über die Aachener Gesellschaft Innovation und
Technologietransfer mbH (AGIT) beteiligt. Der Gesellschaftsanteil der AGIT an der TZJ beträgt 13 %.
Der Gesellschaftsanteil des Kreises Euskirchen an der AGIT beträgt 4,27 %.
-4Der Kreis Euskirchen als Gesellschafterin der AGIT unterstützt die Absicht der TZJ, die
Projektgesellschaft zu gründen, die es ermöglicht den Standort Jülich weiter als den
Forschungsstandort in Sachen Solarkraftwerke („Forschungsplattform Standort Jülich“) sowie die
Kooperation mit dem DLR weiter zu stärken. Der Kreis Euskirchen möchte sich an diesem
zukunftsorientierten Projekt beteiligen, welches im politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Interesse der Region steht.
Die nichtwirtschaftliche Betätigung im Wege der Gründung der Projektgesellschaft ist gemäß § 107
Abs. 2 lit. 3 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW geboten und zulässig. Sie steht nach Art und
Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Kreises Euskirchen. Der
Unternehmensgegenstand ist die Vermietung und Verwaltung von Gewerbeimmobilien im
Zusammenhang mit der Förderung des Technologiestandorts Jülich, einschließlich Planung,
Errichtung, Erwerb und Anmieten etwaiger hierzu erforderlicher Immobilien und Anlagen, sowie die
Durchführung sonstiger Maßnahmen im Zusammenhang mit der Förderung der technologischen
Entwicklung der Region Jülich. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar odermittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann
Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
Die Einzelheiten hierzu sowie die rechtliche Ausgestaltung der Projektgesellschaft sind in dem als
Anlage zur Vorlage beigefügten Gesellschaftsvertragsentwurf dokumentiert.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 115 Abs. 2 i.V.m. § 108 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1
KrO NRW) hat der Kreis Euskirchen diesen Beschluss binnen einer bestimmten Frist der zuständigen
Kommunalaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln) anzuzeigen. Zur erleichterten Durchführung
dieses Anzeigeverfahrens ist es sinnvoll, dass der Kreis Euskirchen den Beschluss und das
Anzeigeverfahren einheitlich über die Federführung des Kreis Düren an die Bezirksregierung Köln
weiterleitet bzw. anzeigt ohne dadurch die Zuständigkeit des Kreises Euskirchen für die Anzeige in
dem Anzeigeverfahren selbst nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verändern.
Sollten aus redaktionellen oder gemeindewirtschaftsrechtlichen Gründen Gesellschaftsvertrags änderungen vorgenommen werden, so ist dieser Gesellschaftsvertragsentwurf Gegenstand der
Beschlussfassung.
Der Beschlusstext wurde als Muster vom Kreis Düren mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Die
Bezirksregierung fordert von allen kommunalen Beteiligten eine gleichlautende Beschlussfassung.
gez.
Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)