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Beschlussvorlage GB (Technologiezentrum Jülich GmbH (TZJ) hier: Gründung einer Projektgesellschaft)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
163 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
23.03.15, 14:47
Aktualisiert
23.03.15, 14:47
Beschlussvorlage GB (Technologiezentrum Jülich GmbH (TZJ)
hier: Gründung einer Projektgesellschaft) Beschlussvorlage GB (Technologiezentrum Jülich GmbH (TZJ)
hier: Gründung einer Projektgesellschaft) Beschlussvorlage GB (Technologiezentrum Jülich GmbH (TZJ)
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 105/2015 20.03.2015 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 25.03.2015 Technologiezentrum Jülich GmbH (TZJ) hier: Gründung einer Projektgesellschaft Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag des Kreises Euskirchen fasst nachfolgenden Beschluss: 1. Der Kreistag des Kreises Euskirchen stimmt der Gründung der „Projektgesellschaft TZJ GmbH“ (nachfolgend „Projektgesellschaft“) zu. Das Stammkapital der Projektgesellschaft beträgt 25.000,00 €. An diesem Stammkapital wird sich die TZJ mit 100 % beteiligen. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage der Vorlage V 105/2015 beigefügt. 2. Der Vertreter des Kreistages in den Gremien der AGIT wird ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung der in Ziffer 1 beschriebenen Maßnahme abzugeben. Der Kreistag des Kreises Euskirchen bestätigt die vom Vertreter des Kreistages in der Gesellschafterversammlung der AGIT im Wege des Umlaufverfahrens am 19.03.2015 unter Gremienvorbehalt erteilte Zustimmung zur Gründung der Projektgesellschaft als 100 %ige Tochtergesellschaft der TZJ. Der Gremienvorbehalt wird hierdurch aufgehoben. Die Zustimmung -2steht unter dem Vorbehalt des positiven Ausgangs des kommunalaufsichtsrechtlichen Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW. 3. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, diesen Beschluss der Bezirksregierung Köln als der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich nach Beschlussfassung, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich, unter Beachtung der sonstigen - insbesondere gemeindewirtschaftsrechtlichen - Vorschriften anzuzeigen. Darüber hinaus beauftragt und ermächtigt der Kreistag die Verwaltung zur erleichterten Durchführung dieses Anzeigeverfahrens den Beschluss und das Anzeigeverfahren über die Federführung des Kreises Düren an die Bezirksregierung Köln weiterzuleiten bzw. anzuzeigen, ohne dadurch die Zuständigkeit des Kreises Euskirchen für die Anzeige in dem Anzeigeverfahren selbst nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verändern. Begründung: Die TZJ betreibt ein multifunktionales Technologiezentrum in Jülich, insbesondere für innovative Unternehmen und Existenzgründer. Dies umfasst den Bau, die An- und Vermietung geeigneter Räumlichkeiten, den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen und –räumen sowie das Angebot von Beratungs-, technischen und sonstigen Dienstleistungen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Beteiligung an Gesellschaften, die unter anderem den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an innovativen Unternehmen sowie die Betreuung und die Beratung dieser Unternehmen betreiben. Am Stammkapital der TZJ sind folgende Gesellschafter beteiligt:  Stadt Jülich  AGIT GmbH  Kreis Düren  Forschungszentrum Jülich  H. Lamers GmbH & Co. KG  RWE Power AG  Enrichment Technology  Zuckerfabrik Jülich  Sparkasse Düren  Aachener Bank  Deutsche Bank Am Stammkapital der AGIT sind folgende Gesellschafter beteiligt:  Industrie-und Handelskammer zu Aachen  Handwerkskammer Aachen  Stadt Aachen  StädteRegion Aachen  Wirtschaftsförderungsgesellschaft StädteRegion Aachen mbH  Kreis Düren  Kreis Heinsberg  Kreis Euskirchen  Sparkasse Aachen  Sparkasse Düren  Kreissparkasse Euskirchen  Kreissparkasse Heinsberg  Fachhochschule Aachen 28 % 13 % 10 % 5% 5% 5% 5% 5% 8% 8% 8% 12,95 4,27 29,86 15,38 1,60 8,54 4,27 4,27 14,38 2,07 1,11 1,20 0,09 % % % % % % % % % % % % % -3Seit September 2010 ist das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Mieter im Technologiezentrum Jülich und betreibt seit Juli 2011 mit seinem „Institut für Solarforschung“ im angrenzenden Gewerbegebiet Königskamp den „Solarturm“ zu Forschungs- und Entwicklungszwecken. Das DLR benötigt zu Forschungszwecken weitere Hallenflächen, die jedoch derzeit im TZJ nicht zur Verfügung stehen. Nach zahlreichen Gesprächen plant die TZJ - insbesondere auch im Hinblick auf eine festere Bindung des DLR an den Standort Jülich - eine Testanlage (MHLS) für das DLR zu errichten. In dieser möchte das DLR einen „Modularen Hochleistungsstrahler“ („künstliche Sonne“) aufbauen, der eine weltweit einzigartige Strahlungskonzentration mittels elektrischer Lampen ermöglicht. Hiermit möchte das DLR Tests und Qualifizierungen von Komponenten der konzentrierten Solartechnik durchführen. Mit der künstlichen Sonne können Experimente unabhängig von der Tageszeit und den Wetterbedingungen ermöglicht und die Forscher in die Lage versetzt werden, die Geschwindigkeit bei der Entwicklung neuer Solartechnologien zu erhöhen. Das TZJ hat der Verwaltung die nachstehende Skizze zur Verdeutlichung des Projektes zur Verfügung gestellt: Gebäude und „künstliche Sonne“ Das zu bebauende Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe des TZJ und des „Solarturms“. Zu diesem Zweck soll eine Projektgesellschaft als 100 %ige Tochtergesellschaft der TZJ zum Bau und anschließender Vermietung eines „Modularen Hochleistungsstrahler (MHLS)-Gebäudes“ gegründet werden. Die Projektgesellschaft ist damit wirtschaftlich autark und abgesehen vom einzuzahlenden Stammkapital durch die TZJ mit keinem finanziellen Mehraufwand verbunden. Die gesamten Kosten werden vom DLR im Rahmen eines langfristigen Mietvertrags übernommen, der auch die möglichen finanziellen Aufwendungen nach Ablauf der Mietdauer berücksichtigt. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Gesellschaftsvertrag zudem die Möglichkeit beinhalten soll, dass das DLR der Projektgesellschaft zukünftig als Gesellschafter beitreten könnte. Der Kreis Euskirchen ist an der TZJ mittelbar über die Aachener Gesellschaft Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT) beteiligt. Der Gesellschaftsanteil der AGIT an der TZJ beträgt 13 %. Der Gesellschaftsanteil des Kreises Euskirchen an der AGIT beträgt 4,27 %. -4Der Kreis Euskirchen als Gesellschafterin der AGIT unterstützt die Absicht der TZJ, die Projektgesellschaft zu gründen, die es ermöglicht den Standort Jülich weiter als den Forschungsstandort in Sachen Solarkraftwerke („Forschungsplattform Standort Jülich“) sowie die Kooperation mit dem DLR weiter zu stärken. Der Kreis Euskirchen möchte sich an diesem zukunftsorientierten Projekt beteiligen, welches im politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse der Region steht. Die nichtwirtschaftliche Betätigung im Wege der Gründung der Projektgesellschaft ist gemäß § 107 Abs. 2 lit. 3 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW geboten und zulässig. Sie steht nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Kreises Euskirchen. Der Unternehmensgegenstand ist die Vermietung und Verwaltung von Gewerbeimmobilien im Zusammenhang mit der Förderung des Technologiestandorts Jülich, einschließlich Planung, Errichtung, Erwerb und Anmieten etwaiger hierzu erforderlicher Immobilien und Anlagen, sowie die Durchführung sonstiger Maßnahmen im Zusammenhang mit der Förderung der technologischen Entwicklung der Region Jülich. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar odermittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Die Einzelheiten hierzu sowie die rechtliche Ausgestaltung der Projektgesellschaft sind in dem als Anlage zur Vorlage beigefügten Gesellschaftsvertragsentwurf dokumentiert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 115 Abs. 2 i.V.m. § 108 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW) hat der Kreis Euskirchen diesen Beschluss binnen einer bestimmten Frist der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln) anzuzeigen. Zur erleichterten Durchführung dieses Anzeigeverfahrens ist es sinnvoll, dass der Kreis Euskirchen den Beschluss und das Anzeigeverfahren einheitlich über die Federführung des Kreis Düren an die Bezirksregierung Köln weiterleitet bzw. anzeigt ohne dadurch die Zuständigkeit des Kreises Euskirchen für die Anzeige in dem Anzeigeverfahren selbst nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verändern. Sollten aus redaktionellen oder gemeindewirtschaftsrechtlichen Gründen Gesellschaftsvertrags änderungen vorgenommen werden, so ist dieser Gesellschaftsvertragsentwurf Gegenstand der Beschlussfassung. Der Beschlusstext wurde als Muster vom Kreis Düren mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Die Bezirksregierung fordert von allen kommunalen Beteiligten eine gleichlautende Beschlussfassung. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)