Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
18.12.2014
Erstellt
24.10.14, 21:16
Aktualisiert
24.10.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
68/2014
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Wasser/Abwasser
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
24. Oktober 2014
Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Abwasserwerk
Leopoldshöhe vom 16.12.2009
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Termin
03.11.2014
Rat
18.12.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Schmutzwasserkanalgebühren werden derzeit vom Wasserwerk mit auf dem Wassergeldbescheid
erhoben und an das Abwasserwerk weitergeleitet. Diese Aufgabe ist dem Wasserwerk in dessen
Betriebssatzung zugewiesen.
Mittlerweile gibt es aber unterschiedliche Rechtsprechung, ob bzw. inwieweit diese Regelungen aus
formaljuristischer Sicht ausreichend sind.
Nach Rücksprache mit der Kommunalagentur in Düsseldorf scheint es sinnvoll zu sein, auch in die
Betriebssatzung des Abwasserwerkes eine Regelung aufzunehmen, dass die Gebührenerhebung durch das
Wasserwerk erfolgt.
Ein weiterer Punkt ist, dass die Gerichte teilweise die Auffassung vertreten, die „Geschäfte der laufenden
Verwaltung“ würden nicht der Betriebsleitung, sondern dem Bürgermeister obliegen. Die Betriebsleitung sei
also nur für den (inneren) Betrieb des Abwasserwerkes zuständig, die Gebührenbescheide seien Aufgabe
des Bürgermeisters, soweit diese Aufgabe nicht mittels der Betriebssatzung auf die Betriebsleitung
übertragen worden sei.
Der Bereich „Beitragsbescheide“ und „Anschluss- und Benutzungszwang“ könne aber –da es kein Geschäft
der laufenden Verwaltung ist- nicht übertragen werden. Diese Bescheide müssten also unter „Gemeinde
Leopoldshöhe –Der Bürgermeister-“ firmieren.
Zur Steigerung der Rechtssicherheit erscheint es daher sinnvoll (auf keinem Fall aber schädlich) zu sein, die
Betriebssatzung wie folgt zu ändern:
§ 3 Abs.1 wird wie folgt erweitert:
„Die Betriebsleitung des Abwasserwerkes Leopoldshöhe erhebt Schmutzwassergebühren. Die Veranlagung
erfolgt gemäß § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für den Eigenbetrieb
Wasserwerk Leopoldshöhe durch das Wasserwerk Leopoldshöhe namens und im Auftrag des
Abwasserwerks Leopoldshöhe.“
-2-
Hinweis der Betriebsleitung:
Es wird künftig also 3 Varianten geben:
Laufende Geschäfte:
Abwasserwerk Leopoldshöhe, Die Betriebsleitung
Gebührenbescheide:
Wasserwerk Leopoldshöhe, Die Betriebsleitung
Beitragsbescheide/
Anschluss/Benutzungszwang:
Gemeinde Leopoldshöhe, Der Bürgermeister, Fachbereich IV,
Gemeindebetriebe
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat, folgende Änderungssatzung zu beschließen:
1. Satzung
vom _______________
zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 S. 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) und der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644),
zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.08.2012 (GV. NRW. S. 296), hat der Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe am ____________ folgende 1. Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde
Leopoldshöhe für das Abwasserwerk Leopoldshöhe vom 16.12.2009 beschlossen:
I.
§ 3 Abs.1 wird wie folgt ergänzt:
„Die Betriebsleitung des Abwasserwerkes Leopoldshöhe erhebt Schmutzwassergebühren. Die Veranlagung
erfolgt gemäß § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für den Eigenbetrieb
Wasserwerk Leopoldshöhe durch das Wasserwerk Leopoldshöhe namens und im Auftrag des
Abwasserwerkes Leopoldshöhe.“
Lange