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Info GB (Jahresbericht Schulberatungsstelle)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
147 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
08.05.15, 04:05
Aktualisiert
08.05.15, 04:05

Inhalt der Datei

Jahresbericht der Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ..............................................................................................................................................2 2. Personalsituation und Arbeitsschwerpunkte 2014 ...............................................................................2 2.1 Personalsituation ...........................................................................................................................2 2.2 Arbeitsschwerpunkte .....................................................................................................................3 2.2.1 Einzelberatung ......................................................................................................................3 2.2.2 Gruppenberatung / Sonstige schulpsychologische Tätigkeiten ............................................3 3. Kennzahlen 2014..................................................................................................................................4 3.1 Kennzahlen Einzelberatung ..........................................................................................................5 3.2 Kennzahlen Gruppenberatung / Sonstige schulpsychologische Tätigkeiten ................................5 4. Auswertung der Anmeldestatistik .........................................................................................................6 4.1 Einzelberatung Schülerinnen und Schüler ....................................................................................6 4.1.1 Anmeldegründe / Beratungsanlässe .....................................................................................6 4.1.2 Anteil Jungen - Mädchen ......................................................................................................8 4.1.3 Klassenstufen........................................................................................................................8 4.1.4 Schulformen ..........................................................................................................................9 4.1.5 Wohnorte.............................................................................................................................10 4.2 Gruppenberatung / Sonstige Schulpsychologische Tätigkeiten..................................................11 4.2.1 Einzelberatung Lehrkräfte u.a. ............................................................................................11 4.2.2 Fortbildungen und Supervision ...........................................................................................12 4.2.3 Teilnahme an Arbeitskreisen...............................................................................................12 4.2.4 Vernetzung/Kooperation/Öffentlichkeitsarbeit.....................................................................12 4.2.5 Eigene Fortbildung und Qualitätssicherung ........................................................................13 5. Ausblick ..............................................................................................................................................13 Am Schwalbenberg 5 53879 Euskirchen Tel: 02251 81068-0 Fax: 02251 81068-20 Email info@schulberatung-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de 2 1. Einleitung Die Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen bietet psychologisch-pädagogische Beratung bei schulischen Fragestellungen für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, Lehrkräfte sowie Bezugspersonen und andere schulische und außerschulische Akteure. Die Aufgaben orientieren sich an folgenden Zielen: Schülerinnen und Schüler, meist gemeinsam mit deren Eltern und (schulischen) Bezugspersonen, darin zu unterstützen, die Schullaufbahn möglichst erfolgreich zu gestalten Lehrkräfte darin zu unterstützen, ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag professionell zu erfüllen Dies bezieht sich neben dem Leistungsbereich auch auf sozial-emotionale Aspekte, die in der Entwicklung junger Menschen bedeutsam sind. Sie haben großen Einfluss auf die Nutzung von individuellen Stärken und den Umgang mit Herausforderungen. Dabei wird der junge Mensch nicht isoliert betrachtet. Vielmehr ist er Teil eines Systems (Familie, Freunde und Peers, Schule, Freizeit, Gesellschaft…), in dem die aktuelle Situation zu verstehen ist und in dessen Rahmen Veränderungsideen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen sind. Dabei sind sowohl Aspekte inhaltlicher Art (Beratung oder Fortbildung zu psychologischen Aspekten von Lehr- und Lernprozessen) gemeint, als auch Aspekte der individuellen Professionalisierung (Coaching, Supervision, Beratung und Fortbildung zu Kommunikation, Lehrergesundheit etc.). Diese Ziele leiten sich aus dem Kreistags-Beschluss vom 20.06.2007 und dem Kooperationsvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land NRW vom 15.10.2007 ab. Zudem orientiert sich die Arbeit der Beratungsstelle an den Qualitätsstandards, die im „Berufsprofil Schulpsychologie“ des Berufsverbandes deutscher Psychologinnen und Psychologen (BdP, Sektion Schulpsychologie) formuliert werden. Wesentliche Grundlagen der Arbeit sind dabei die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme, die Schweigepflicht und die Kostenfreiheit für die Ratsuchenden sowie die Unabhängigkeit und Neutralität der Beratung. Das Jahr 2014 stand für die Schulberatungsstelle unter dem Motto „Veränderung“. Nach dem Wechsel der Leitung im April 2014 und der Besetzung von zwei Vertretungsstellen ab August aufgrund von Elternzeit ergab sich nicht nur eine neue Teamkonstellation der Fachmitarbeiter/innen (3/4 der Fach-Mitarbeiterinnen neu). Zugleich bot sich die Chance, die Arbeit der Schulberatungsstelle kritisch zu reflektieren und an den wahrgenommenen Bedarfen und vorhandenen Ressourcen auszurichten. Dies erfolgte auch im Austausch mit den anderen Fachabteilungen der Kreisverwaltung, der Bezirksregierung sowie schulischen und außerschulischen Akteuren. Dieser Prozess wird sich fortsetzen. 2. Personalsituation und Arbeitsschwerpunkte 2014 2.1 Personalsituation Im Jahr 2014 war von den 3,25 Fachstellen insgesamt 6 Monate eine volle Stelle nicht besetzt (1,5 Stellen von April bis Juli inkl.). Dies entspricht knapp 17% der jährlichen zeitlichen Ressourcen der Beratungsstelle. Zudem brachten die Vorbereitungen der Beendigung der Tätigkeit von Dipl.-Psych. Dr. Hatto Christian als Leiter der Schulberatungsstelle zum 1. April sowie die Einarbeitung der neuen Leitung Dipl.-Psych. Benedicte Remmert ab 14. April vorübergehend auch eine Verschiebung der Nutzung der Ressourcen mit sich (Führung und Leitung/Verwaltung vs. operative Aufgaben/Beratungstätigkeit). Die Schulen wurden über die begrenzten Ressourcen sowie den Leitungswechsel im April schriftlich informiert. Im Juni und Juli 2014 wurden erneut alle Schulen per Email über die neue Leitung und die Angebote der Schulberatungsstelle – auch im Krisenfall – informiert. Zum ersten August 2014 wurden die volle Landesstelle und die halbe kommunale Stelle vertretungsweise (Elternzeit) besetzt und damit besteht seither wieder Vollbesetzung: 3 • 2 Landesstellen Diplom- bzw. Master-Psychologie • 0,75 kommunale Stelle Diplom-Sozialpädagogik • 0,5 kommunale Stelle Diplom-Psychologie • 0,75 kommunale Stelle Sekretariat Die Sekretariatskraft (leistet nach wie vor neben den allgemeinen Büro- und Verwaltungstätigkeiten den wichtigen Telefondienst, in dem die Anmeldungen der Ratsuchenden angenommen werden und der eine hohe Sensibilität erfordert. 2.2 Arbeitsschwerpunkte Im Folgenden wird erläutert, wie sich – als Reaktion an die Veränderung des Schulwesens – eine Schwerpunktverlagerung der schulpsychologischen Angebote hin zur Beratung des Systems Schule begründet. 2.2.1 Einzelberatung In der Tradition der Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen stellt die Einzelberatung ein wichtiges Angebot für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Schule dar. Eine hohe psychologisch-pädagogische Fachlichkeit im Umgang mit den unterschiedlichsten schulischen Themen (z.B. Lernen und Leistung, sozialemotionale Fragestellungen, Schullaufbahn) machen das Angebot attraktiv. Hinzu kommen höchste Vertraulichkeit sowie Niedrigschwelligkeit und Kostenfreiheit. Zugleich bieten die Feldkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kontext Schule sowie die Vernetzung erweiterte Möglichkeiten in der Beratung. Davon profitieren nicht nur die Schüler/Innen und ihre Familien, sondern auch Lehrkräfte. Dabei steht – orientiert an dem Anliegen und Auftrag der Ratsuchenden – eine lösungsorientierte Arbeit im Vordergrund: Die vorhandenen Ressourcen werden gemeinsam verdeutlicht und nutzbar gemacht (Hilfe zur Selbsthilfe) und ergänzende Möglichkeiten aufgezeigt. Konzept- und ressourcenbedingt bietet die Schulberatungsstelle keine klinischen Diagnosen, (Lern-) Therapien oder Nachhilfe. Um die Anfragen im Interesse der Ratsuchenden vor dem Hintergrund der Personallücke möglichst zeitnah und effektiv und für die Beratungsstelle ökonomisch zu bearbeiten, wurde der bisherige Ablauf der Beratung ab April 2014 angepasst: Statt schriftlich einen Termin für ein erstes Gespräch mit hohem zeitlichem Vorlauf vorzugeben, wurden die Ratsuchenden ab Mitte April in der Regel vor einer Terminvergabe durch eine/n Fachmitarbeiter/in zurückgerufen. Dabei erfolgte im ersten Fachkontakt eine genauere Abklärung des Anliegens und häufig bereits eine erste Beratung sowie eine Terminvereinbarung. Damit sollte der Anteil von Ratsuchenden reduziert werden, die einen zeitlich weit entfernten Termin möglicherweise nicht wahrnehmen oder bei denen sich erst nach mehreren Monaten Wartezeit im persönlichen Gespräch zeigt, dass das Anliegen durch die Schulberatungsstelle nicht sinnvoll bearbeitet werden kann. Dieses Verfahren wird seither bei allen Einzelberatungsanfragen angewendet. Zudem werden alle Ratsuchenden auf die voraussichtliche Wartezeit hingewiesen und es wird die Dringlichkeit des Anliegens erfragt und vermerkt. Eine klare (und frühzeitige) Abklärung des Anliegens und eine an den Zielen der Ratsuchenden orientierte Beratung hat sich als nutzbringendes Konzept in der Beratungspraxis bewährt. Sie erhöht die Zufriedenheit der Ratsuchenden und führt langfristig zu einer ökonomischen Nutzung der Ressourcen. 2.2.2 Gruppenberatung / Sonstige schulpsychologische Tätigkeiten Die Schulpsychologie in NRW beschreibt im Zuge der Veränderung der Schullandschaft den Bedarf und die Nachfrage nach weiteren (schul-) psychologischen Konzepten und Angeboten (vgl. Arbeitskreis Kommunale Schulpsychologie beim Städtetag NRW). Die psychologisch orientierte beratende Unterstützung von einzelnen Lehrkräften/Schulleitungen und Kollegien/Teams sowohl bei individuellen beruflichen Fragen als auch z.B. durch Fortbildung/Supervision und Unterstützung bei der Teamentwicklung ist als ein wichtiges Aufgabenfeld auch im Kreis Euskirchen erkannt und benannt. Die Expertise der Schulpsychologie liegt hier in der Begleitung von Prozessen, in denen die Beteiligten sich z.B. der Bedeutung von Veränderung, aber auch ihrer Kompetenzen bewusst werden. Durch psychologische Unterstützung können diese erkannt und erweitert werden. Dies kann ein Beitrag dazu sein, dass Lehrkräfte arbeits- und handlungsfähig und gesund bleiben. Zudem bietet die Schulberatung die Vermittlung schulrelevanter psychologischer Inhalte an. 4 Ein Beispiel sind die schulpsychologischen Angebote zur Krisen-Prävention, -Intervention und -Nachsorge für Schulen und Schüler/innen sowie deren Eltern (vgl. Empfehlungen zu Strukturen, Aufgaben und Verfahrensweisen des Schulpsychologischen Krisenmanagements in Schulen in Nordrhein-Westfalen, 1.8.2014). Hauptaufgabe der Schulberatungsstelle ist dabei die Begleitung und Beratung von Schulleitungen und Lehrkräften im Krisenmanagement. Dazu gehört neben der Unterstützung in der akuten Situation vor allem das Angebot zur Fortbildung in diesem Bereich. So können Schulen Strukturen etablieren, die vorhandene Kompetenzen nutzen und ausbauen und so die Krisenbewältigung erleichtern. Dies hat sich bei schwerwiegenden kritischen Ereignissen als besonders effektiv erwiesen. Ebenso kooperiert die Schulberatung im regionalen Netzwerk des Kreises. Die Tendenz zum Rückgang der Einzelberatungen (vgl. 3. Kennzahlen) setzt Ressourcen frei, die verstärkt in Angebote für Lehrkräfte und Schulen investiert werden können. Mittelfristig soll sich diese Unterstützung zudem wiederum sinnvoll für die Schülerinnen und Schüler auswirken: Lernerfolg und damit Kompetenzerleben und Selbstwirksamkeit der Schülerinnen und Schüler kann nicht unwesentlich durch die Professionalität der Lehrkräfte gefördert werden. Gleichzeitig ist es ein mit der Abteilung Schulen, der Geschäftsbereichsleitung III und der Bezirksregierung klar abgestimmtes Ziel, Schulen und Lehrkräfte im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe (und damit in ihrer Kompetenz) zu unterstützen. Damit kann mittel- und langfristig der Bedarf nach Einzelberatungen reduziert werden. Beispiele: Planung und Vorbereitung einer mehrere Module umfassenden Fortbildung für Grundschullehrkräfte im Bereich Lesen und Schreiben (Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens Erkennen, Verstehen und Fördern); Auftaktveranstaltung zur Einführung der zweiten Auflage des Notfallordners für die Schulen, Angebote zur Fortbildung in schulischem Krisenmanagement, schulischer Krisenteams. Um diese veränderte Schwerpunktsetzung und die damit einhergehenden Angebote deutlich zu machen, lag ein weiterer Schwerpunkt in 2014 in der Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit und der Teilnahme an Arbeitskreisen. Ebenso dient die Vernetzung auch der Erweiterung der Beratungskompetenz der Mitarbeiter/innen, in dem die Informationen den Ratsuchenden zugänglich und nutzbar gemacht werden. Zudem war das Ziel, Rückmeldungen zum möglichen Bedarf zu erhalten. 3. Kennzahlen 2014 Im Jahr 2014 lag der Schwerpunkt der Tätigkeiten in der individuellen Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern und Lehrkräften. Tabelle 1: Kennzahlen Schulberatungsstelle 2014 1) Einzelberatung 2011 2012 2013 2014 a) Beratungsprodukte* 2757 2227 2409 1161 319 285 265 187 431 387 363 267 b) Anzahl Beratungen in 2014 (Rest: Beginn der Beratung in 2015) c) Beratungen insgesamt (1b plus Beratungen mit Anmeldungen aus 2013 in 2014) * z.B. Erstgespräch, Exploration und Verhaltensbeobachtung, Anwendung von Testverfahren, Beratung von Eltern, Kindern oder Lehrkräften (persönlich oder telefonisch), Information über bzw. Anleitung von Übungen, Kontakte zu anderen Institutionen, Verfassung schriftlicher Berichte 2) Gruppenberatung 94 a) Anzahl Gruppenberatungen** 121 112 57 217 b) Dauer in Stunden 409 518 183 **Erläuterung zu 2a): Fortbildung und Supervision für Lehrkräfte u.a. Individuelle Beratung Lehrkräfte u.a. Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation*** Arbeitskreise Eigene Fortbildung und Supervision (Qualitätssicherung)*** Anzahl 12 26 30 17 9 *** Nicht erfasst sind konzeptionelle Besprechungen mit Abt. 40- Schulen und Bezirksregierung und teaminterne Supervision/Fallbesprechung 5 3.1 Kennzahlen Einzelberatung Wie im Vergleich der Zahlen von 2011 bis 2014 in Tabelle 1 deutlich wird, hat sich die Anzahl der Einzelberatungen (bezogen auf Neuanmeldungen in 2014 (1b) und Beratungen insgesamt (1c)) reduziert. Gemeint ist damit die Beratung nach Anmeldung eines/r Schüler/in durch die Eltern bzw. in einzelnen Fällen durch den/die Schüler/in selbst. Davon abhängig hat sich auch die Anzahl der Beratungsprodukte (1a)) verringert. Als Beratungsprodukte werden alle Leistungen gezählt, die im Rahmen eines Beratungsprozesses je Termin erbracht wurden. Der Rückgang der Beratungsprodukte ist auch mit dem in Abschnitt 2.2.1 beschrieben veränderte Umgang mit Anfragen zu erklären: Es erfolgt eine gezieltere Auftragsklärung, die den Aufwand z.B. bzgl. der Anwendung von Testverfahren, reduziert. Nah orientiert am Auftrag und dem Anliegen der Ratsuchenden konnten auch Beratungen mit weniger Produkten sehr zielführend sein. Teilweise konnte Ratsuchenden auch bereits in einem ausführlichen Telefonat weitergeholfen werden. In den Kennzahlen nicht aufgeführt, aber für die Interpretation hilfreich, ist die Anzahl der Anmeldungen pro Kalenderjahr. Tabelle 2: Anmeldezahlen Schulberatungsstelle 2011 bis 2014 Neuanmeldungen 2011 2012 2013 2014 430 345 337 252 Die im Vergleich zu den Vorjahren deutlichere Reduktion von Einzelberatungen ist vermutlich zu einem großen Teil durch die Ankündigung der vorübergehend eingeschränkten Ressourcen der Beratungsstelle erklärbar: Eine Sensibilisierung der Lehrkräfte und anderer Kooperationspartner diesbezüglich kann einen Einfluss auf die Häufigkeit der Empfehlung an die Beratungsstelle gehabt haben und folglich die Anmeldezahlen reduziert haben. Trotz der besonderen Situation für die Schulberatung im Kreis Euskirchen im Jahr 2014 stellt der Rückgang der Anzahl der Einzelfallanfragen (bezogen auf eine/n Schüler/in) insgesamt eine Entwicklung in der Schulpsychologie allgemein dar, der nicht allein durch einen demographisch bedingten Rückgang der Schülerzahlen erklärt werden kann. Ein denkbarer weiterer Erklärungsansatz ist daher zum anderen, dass die Möglichkeiten der individuellen Förderung sowie der flexiblen Eingangsstufe vor allem in der Primarstufe zu einer Entlastung der Schülerinnen und Schüler führen. Ebenso ist denkbar, dass die Kooperation von sonderpädagogischen und Regellehrkräften an den Regelschulen zu verstärkter kollegialer Beratung bezüglich der Förderung der Kinder führt und seltener die Expertise der Schulberatungsstelle in Anspruch genommen wird. Auch die Ressource der Schulsozialarbeit ergänzt die schulischen Beratungsmöglichkeiten. Hier ist zu beobachten, inwiefern sich die (schul-) psychologischen Fragestellungen in den nächsten Jahren fokussieren. Ebenso kann daraus abgeleitet werden, Lehrkräfte in der Kooperation der verschiedenen Kompetenzbereiche zu unterstützen und die Systemberatungsangebote zu verstärken. Nicht systematisch erfasst wurde die Anzahl der Anfragen, die von den Ratsuchenden abgesagt wurden oder bei denen sich beim Terminangebot kein (weiterer) schulpsychologischer Beratungsbedarf gezeigt hatte. Dies wird ab Januar 2015 geändert. 3.2 Kennzahlen Gruppenberatung / Sonstige schulpsychologische Tätigkeiten Unter der Kennzahl „2) Gruppenberatungen“ in Tabelle 1 sind Aktivitäten der Schulberatungsstelle erfasst, die nicht unmittelbar mit einer Einzelberatung zusammen hängen. Der Begriff ist insofern irreführend, als dass nicht nur Angebote erfasst sind, die Gruppen, also mehrere Personen zeitgleich erreichen. Vielmehr sind auch z.B. Einzelberatungen von Lehrkräften oder anderen schulischen Akteuren, die nicht mit der Beratung eines/r einzelnen/r Schülers/in zusammenhängen, gemeint. Von daher erklärt der Begriff „Einzelfallunabhängige Tätigkeiten“ bzw. „Sonstige schulpsychologische Tätigkeiten“ diese Kennzahl sinnvoller. Dieser wird in der Folge verwendet. In 2014 stellte die neue Leitung die Ziele, Aufgaben und Angebote der Schulberatungsstelle und ihre Person in verschiedenen Kontexten im Kreis Euskirchen vor und es konnten erste Rückmeldungen zu Bedarfen abgefragt werden. So erklärt sich der vergleichsweise hohe Anteil an Angeboten zu Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit und Arbeitskreisen. 6 4. Auswertung der Anmeldestatistik Im Folgenden wird die Auswertung der Anmeldestatistik aus dem Jahr 2014 dargestellt und anhand verschiedener Aspekte beleuchtet, beispielsweise: Wo liegen Schwerpunkte bei den Anmeldegründen? Welche Klassenstufen und Schulformen melden besonderen Bedarf? Wie ist die regionale Inanspruchnahme? Welche Tendenzen sind bei den Anfragen von Lehrkräften und Schulen zu erkennen? 4.1 Einzelberatung Schülerinnen und Schüler 4.1.1 Anmeldegründe / Beratungsanlässe In Abbildung 1a und 1b sind die Themen angegeben, die die Ratsuchenden 2014 bei der Anmeldung angaben, bzw. die Inhalt der Beratung waren. Bei diesen schulischen Fragestellungen wurde in der Beratung erarbeitet, inwiefern die genannten Themen bei der Lösung schulischer Schwierigkeiten eine Rolle spielen bzw. wie mit ihnen umgegangen werden kann. Da Mehrfachangaben möglich sind, ergibt die Summe nicht 100%. Auch können keine Angaben über Kombinationen verschiedener Anmeldegründe gemacht werden. Anmeldeanlässe/Beratungsthemen (N = 174) 40% 35,1% 35% 30% 25,3% 24,7% 25% 20% 17,8% 16,7% 15% 10% 5% 7,5% 4,0% 5,2% 5,7% 10,3% 8,0% 9,2% Ho ch be Le ga Ko rn bu m n ng ze ot iv. nt /A ra t io rb ei n ts ha ltu ng Un de Ve ra rs ch et ie zu ve ng m sg en ef t äh rd S Is ch un ol ul g at l a io uf n/ ba Au hn sg re nz un gs er le be Ko n nf lik tS Ko -S nf litk SL Sc hr ei be n Le se Re n ch ne n 0% Abb. 1a: Anmeldegründe / Beratungsanlässe Schüler/innen (N = 174: Beratungen in 2014, bei denen der Beratungsanlass vermerkt wurde) Lesen – Schreiben – Rechen Bei einem Großteil der Anmeldungen werden Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens als Grund genannt. Die Rechtschreibung bildet für sich gesehen bei mehr als einem Drittel der Anmeldenden den größten Anteil der Anfragen. Das Anliegen besteht hier nicht nur in der Feststellung (Diagnostik) und Beschreibung der besonderen Schwierigkeiten der Schülerinnen und Schüler in diesen Lernbereichen. Schwerpunkt der Beratung ist die Nutzung ihrer Stärken und Ressourcen. Darüber hinaus steht meist die Frage nach der angemessenen schulischen und außerschulischen Förderung im Mittelpunkt. Ganz wichtig ist dabei auch der Umgang sowohl des jungen Menschen als auch des Elternhauses und der Schule mit den Problemen (fachlich, aber auch sozial-emotional), die sich möglicherweise für das Kind, Eltern und Lehrkräfte ergeben. Laut Kreistags-Beschluss wird als eine Aufgabe der Schulberatungsstelle die Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Amtes für Jugend und Familie (ASD) genannt. Gemeint sind damit Beratungsangebote für Familien im Zusammenhang mit Anträgen auf Eingliederungshilfe bei drohender seelischer Behinderung bei Vorliegen einer Teilleistungsstörung ((Lese-) Rechtschreibstörung, Rechenstörung) (vgl. § 35 a SGB VIII). 7 In diesem Zusammenhang besteht die Kooperation darin, dass Familien vor oder im Rahmen einer Antragstellung über die Beratungsangebote der Schulberatungsstelle zu alternativen Möglichkeiten der Förderung und des Umgangs mit der Problematik informiert werden. Ein entsprechendes Informationsblatt mit den Angeboten für Eltern und Schulen wurde in 2014 überarbeitet. Dieses wird den Eltern von den Mitarbeiter/innen des ASD überreicht. Bei Entbindung von der Schweigepflicht durch die Eltern ist auch ein Austausch zwischen den Mitarbeitern/innen der Schulberatungsstelle und den Mitarbeitern/innen des ASD jederzeit möglich und erwünscht. Entgegen der Erwartung vieler Eltern bot und bietet die Beratungsstelle weder Nachhilfe noch Lerntherapie an, sondern Beratung zu schulischen und häuslichen Fördermöglichkeiten sowie zum Umgang von Schule und Elternhaus mit der Problematik. Des Weiteren erfolgt eine differenzierte Beratung zu möglichen alternativen außerschulischen Förderangeboten. Lernen und Begabung Während Hochbegabung (4%) und Underachievement (unter-erwartungsgemäße Leistungen bei weit überdurchschnittlicher kognitiver Begabung, 5,2%) im einstelligen Bereich als Fragestellungen genannt werden, machen Lernmotivation und Arbeitshaltung (17,8%) vor dem Anmeldegrund Konzentration (7,5%) einen höheren Anteil aus. Fragen zur Schullaufbahn (z.B. vorzeitige Einschulung, Verbleib in der flexiblen Eingangsstufe, Wahl der weiterführenden Schule, Schulform nach der Erprobungsstufe sowie nach der Sekundarstufe I) spielen in fast einem Viertel der Anfragen eine Rolle. Dabei ist der qualitative Eindruck, dass die Anfragen zur Wahl der weiterführenden Schule ab Klasse 4 dabei einen weitaus geringeren Anteil ausmachen, als noch vor einigen Jahren. Das ist möglicherweise durch die Wahlfreiheit der Eltern bei der Schulform und der Erweiterung des Angebotes an Gesamt- und Sekundarschulen zu erklären. Sozial-emotionale Situation Mit jeweils ca. 8 – 10 % werden Isolation/Ausgrenzungserleben bzw. Konflikte mit anderen Schülern oder Lehrkräften als Anmeldegründe genannt. Sie führen offensichtlich zu einer so starken Belastung und Einschränkung des schulischen Kompetenzerlebens, dass Beratung in Anspruch genommen wird. Krisenhafte Ereignisse Im Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich der schulpsychologischen Krisenprävention und -intervention sind die Anmeldegründe von Eltern und Schülerinnen und Schülerinnen, die diesem Themenkreis zugeordnet werden können, gesondert in Abb. 1b aufgeführt und ergänzen die Angaben in Abbildung 1a. Bei diesen Anmeldungen besteht bei den Ratsuchenden (v.a. den Eltern) ein hoher emotionaler Handlungsdruck, so dass hier meist sehr kurzfristig Termine angeboten wurden. Anmeldegründe "Krise" SchülerInnen (N = 174) 5,7% 4,0% 4,0% 4% /P os ttr au m a. . An gs te rle be n ew al ta nd ro hu ng G M ob bi ng er le be n 2,9% Se lb st sc hä di gu ng Ab se nt is m us Anzahl in % 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% Them en Abb. 1b: Anmeldegründe „Krise“ Schüler/innen 2014 (N = 174: Beratungen in 2014, bei denen der Beratungsanlass vermerkt wurde) Wie in Abbildung 1b deutlich wird, macht der Schulabsentismus, also das systematische Fernbleiben von Schule und Unterricht, mit den unterschiedlichsten Hintergründen 5,7% (N = 14) der Anmeldungen aus. 8 Selbstschädigung (z.B. Ritzen, Suizidgedanken /-ankündigungen), Mobbingerleben und Angsterleben machen jeweils 4% der Anmeldungen aus (absolut jeweils N=10). In diesem Zusammenhang ist auch die Angabe in Abb. 1a interessant: 8% Isolation/Ausgrenzungserleben, 9,2% Konflikte mit anderen Schüler/innen. Eher selten war es in 2014 der Fall, dass sich Eltern wegen Gewaltandrohung durch ihren Sohn oder ihre Tochter im Kontext Schule direkt an die Beratungsstelle wandten (2,9%, N = 7). In der Regel erfolgt eine solche Anfrage eher durch die Schule. Die Lehrkräfte werden im Beratungsprozess natürlich auf die Angebote für Eltern und Schüler/innen (der Schulberatungsstelle aber auch von anderen Anbietern) hingewiesen, die dann daraufhin teilweise in Anspruch genommen werden. Im Vergleich zu den anderen Themenbereichen gibt es vergleichsweise weniger Anmeldungen im Kontext „Krise“: Eine mögliche Erklärung ist, dass diese Themen oft mit Auffälligkeiten im emotionalen Bereich verknüpft sind. Häufig erfolgt dann sinnvollerweise direkt eine Einschätzung und ggf. Behandlung in einer Fachpraxis oder Klinik für Kinder- und Jugendlichen-Psychiatrie oder in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) etc. 4.1.2 Anteil Jungen - Mädchen Mit einem Anteil von 154 Jungen (61,1%) zu 98 Mädchen (38,9 %) spiegelt sich in den Anmeldezahlen 2014 in etwa die Zwei-Drittel-Ein-Drittel-Verteilung wieder, die sich seit Jahren in der Schulberatung zeigt. Hintergrund ist die Beobachtung, dass Jungen schwierige Entwicklungsphasen eher externalisierend, also nach außen gerichtet ausdrücken und diese dadurch stärker wahrgenommen werden, während Mädchen Schwierigkeiten oder Konflikte stärker innerlich verarbeiten und weniger belastet wirken und auffallen. Geschlecht (N=252) 70% 61% 60% 50% Anzahl in % 39% 40% 30% 20% 10% 0% m w Geschlecht Abb. 2: Anteil Jungen – Mädchen (N = 252) 4.1.3 Klassenstufen Wie auch in den Vorjahren machen die Anfragen im Grundschulbereich einen Großteil der Anmeldungen (vgl. Abb. 3: 43%) aus. Mit 24,6 % sind Anmeldungen von Drittklässlern am häufigsten (vgl. Abb. 2). Nach dem Wechsel von der Eingangsstufe (erste und zweite Klassenstufe) in die dritte Klasse werden Schwierigkeiten in der Lernentwicklung meist besonders deutlich. Die Anmeldeschwerpunkte in der fünften und sechsten Klasse sind möglicherweise dadurch erklärbar, dass sich durch die Umstellung an die weiterführende Schule Fragestellungen ergeben oder verstärken. Mit dem Ende der sechsten Klasse endet die Erprobungsstufe, nach der erneut eine Empfehlung erfolgt, welche Schulform dem Kind den besten gut erreichbaren Lernerfolg verspricht. Dies ist für viele Schüler/innen und ihre Familie eine Herausforderung, sich schulisch zu bewähren und die sich dabei Unterstützung zu suchen. 9 Klassenstufen 30% 24,6% 25% 20% Anzahl in % 15% 14,3% 13,1% 11,9% 10,3% 10% 6,3% 7,5% 5,2% 5,2% 4,8% 4,8% 5% 1,2% 0,8% 2,0% 0% 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 k.A. Klasse Abb. 3: Klassenstufen einzeln in Prozent (N = 252) Schulstufen (N=252) 50% 47% 43% 45% 40% 35% 30% Anzahl in % 25% 20% 15% 10% 7% 5% 5% 2% 0% vor Grundschule Sek I Klassenstufen Sek II k.A. Abb. 4: Schulstufen in Prozent (N= 252), Grundschule: Klassen 1-4, Sekundarstufe I: Klassen 5-10, Sekundarstufe II: Klassen 11-13) 4.1.4 Schulformen Den Hauptanteil der Anmeldungen machen mit über 40 % die Grundschüler aus. Die zweitgrößte Gruppe stellen mit etwa einem Fünftel der Anmeldungen die Gymnasialschüler dar (19,1%). Bringt man dies in Verbindung mit dem Anmeldeschwerpunkt in den Klassenstufen 5 und 6, wie in Abb. 3 und 4 sichtbar wird, kann dies möglicherweise als ein Hinweis auf die als gestiegen wahrgenommenen Anforderungen des Gymnasialunterrichts seit Einführung der achtstufigen Gymnasialzeit interpretiert werden. 10 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 40,5% 19,1% 2,4% 0,4% 2,4% k. A. 4,8% 3,6% 2,4% W al do rf 10,7% 13,9% vo G r ru nd sc hu le Ha up G sc es hu am le ts Re ch al ul sc e/ hu Se le ku nd ar sc hu le G ym na si um Fö rd er sc hu le Be ru fs ko ll e g Anzahl in % Schulformen Schulformen Abb. 5: Schulformen (N = 252) 4.1.5 Wohnorte Die Inanspruchnahme in Abhängigkeit vom Wohnort spiegelt in etwa die Rangfolge bezogen auf die Einwohnerzahlen wieder. Dabei ist zu beachten, dass der Wohnort nicht immer identisch ist mit dem Schulort. Wohnorte SchülerInnen (N= 252) in % 35% 32,1% 30% Anzahl in % 25% 20% 15% 10% 12,7% 9,9% 7,1% 7,9% 5,6% 5,2% 5,6% 5% 2,8% 2,8% 2,4% 3,2% 2,8% k. A. d. an Ka an ll ke nh e He im lle nt Ne ha tt e l rs he im Da hl em Bl Eu sk irc he M n ec he rn ich Ba Zü d lp M ic h ün st er ei W fe ei l le rs w ist Sc hl ei de n 0% Orte Abb. 5: Wohnorte Schüler/innen (N = 252) Das für Ratsuchende aus dem Südkreis vorgehaltene Beratungsangebot im Rathaus Schleiden wird nur von einem Teil der Ratsuchenden aus diesem Gebiet in Anspruch genommen (v.a. Schleiden und Kall). Bei allen Anfragen aus dem Südkreis (inkl. südlicher Teil Mechernichs) wird abgefragt, ob eine Beratung in Schleiden oder Euskirchen gewünscht wird. Die Anfragen konnten in 2014 vom Umfang her auf maximal einen Tag in der Woche in Schleiden gebündelt werden. 11 4.2 Gruppenberatung / Sonstige Schulpsychologische Tätigkeiten Wie unter 2.2.2 beschrieben, werden hier die Themenbereiche, Formate und Aktivitäten angegeben, die 2014 neben der Einzelberatung angeboten und abgerufen wurden. 4.2.1 Einzelberatung Lehrkräfte u.a. Sei April 2014 wurde nicht nur bei Anfragen von Eltern (vgl. 2.2.1), sondern auch von Lehrkräften das Anliegen und der Beratungswunsch, also der Auftrag an die Berater/innen möglichst genau geklärt. Dabei ergab sich eine Beratung orientiert an der Fragestellung der Ratsuchenden, also bzgl. deren eigenem Wirkungskreis und der ihrer Rolle entsprechenden Möglichkeiten. Das Ergebnis bestand dann in der Regeln nicht nur darin, die Familie an die Schulberatungsstelle zu verweisen. Trotz der pro Fragestellung kleinen Anfragezahlen erscheint eine differenzierte Darstellung sinnvoll, um Tendenzen in der Nachfrage abzubilden. Beratungsthemen Lehrkräfte u.a. (N= 26) 9 4 3 2 PG H rd er ko nf ./ la uf -b ah n e Fö Sc hu l Sc hü le 1 Te iln ah m Su izi da l nd es wo hl Ki 1 1 r 1 kt 1 au ffä llig e 1 1 Ko nf li 1 -g ef äh it ä rd un t/ g Se lb st ge fä hr To d. de sf al lS ch G ül ew er al t-A nd ro hu Kö ng rp er -v er le tz un g Anzahl 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Themen Abb. 6: Beratungsthemen Lehrkräfte (N = 21) u.a. (N = 5) Es lassen sich folgende Tendenzen feststellen: Krisenintervention (46,2%): Die o.g. Empfehlungen zum schulischen Krisenmanagement (vgl. Abschnitt 2.2.2.) sehen vor, dass Schulen Strukturen und Kompetenzen zur Bewältigung vorhalten, es also nicht vorgeschrieben ist, die Schulberatung einzubeziehen. Vielmehr ist auch dies als freiwilliges und ergänzendes Angebot im Bedarfsfall zu verstehen (bzw. als Angebot zur Fortbildung und Unterstützung bei der Bildung solcher Strukturen). Den Auftrag und das genaue Anliegen bestimmen dabei die Schulen. Sie werden dabei durch die schulpsychologische Einschätzung der Situation und der Bedarfe unterstützt, die bestimmte krisenhafte Ereignisse mit sich bringen können. In jedem Fall wurde der Bedarf nach persönlichen Gesprächsangeboten für die Betroffenen abgefragt bzw. geklärt, wie hier Angebote vorgehalten werden können. In fast allen Fällen erwies sich ein Angebot durch in der Schule vertraute Ansprechpartner als am sinnvollsten, um die Betroffenen zu stabilisieren. In diesen Fällen erfolgte das Angebot einer Beratung zu hilfreichen Aspekte in der Gesprächs- und Beziehungsgestaltung. Ebenso wurde auf die Möglichkeit, jederzeit ergänzende Beratung abzurufen, hingewiesen. Bei Anfragen das Kindeswohl betreffend („Kindeswohlgefährdung“) ergibt sich eine Überschneidung mit den Aufgaben der Jugendhilfe in der Kooperation mit Schulen. Die Schulberatung übernimmt hier explizit keine Rolle in den offiziell geregelten Abläufen, sondern klärt die Anfrage und informiert ggf. über die entsprechenden Ansprechpartner. Herausforderndes Schülerverhalten (34,6%): Die Ratsuchenden wurden angeregt, die Situation aus den verschiedenen Perspektiven der Beteiligten zu betrachten und wurden dazu beraten, welche Möglichkeiten 12 mit den vorhandenen eigenen und schulischen Ressourcen und Kompetenzen noch genutzt werden können. Ebenso wurden außerschulische Alternativen beleuchtet. Anstatt die Lehrkräfte (lediglich) zu ermutigen, den Familien eine Beratung zu empfehlen – deren Inanspruchnahme den Familien freisteht, das Ergebnis also nicht direkt beeinflussbar ist – erfolgt eine Fokussierung auf die Möglichkeiten der Lehrkraft bzw. der Schule insgesamt. Damit wird das Ziel verfolgt, die Kompetenzen der Lehrkräfte zu unterstützen und auch in neuen Situationen verfügbar zu machen. Es ist zu erwarten, dass Anfragen von Lehrkräften in diesem Bereich durch die Veränderung der Schullandschaft zunehmen. 4.2.2 Fortbildungen und Supervision Gute Einschulungsvorbereitung: Es wurden sieben Veranstaltungen für Eltern, Lehrkräfte und Erzieher/innen. Nach Abstimmung mit dem Kinder- und jugendärztlichen Dienst und der Leitung Abteilung 40 – Schulen ist die Weiterführung dieses Projektes im bisherigen Format aus konzeptionellen Gründen nicht vorgesehen. Hier sollen weitere Abstimmungen zum Bedarf erfolgen, um eine Überschneidung von Angeboten im vorschulischen Bereich zu vermeiden. Vortrag und Austausch zum Thema Schulabsentismus: Im Rahmen einer Dienstsbesprechung der Schulleitungen des Realschulen im Kreis Euskirchen wurden die Arbeit der Beratungsstelle sowie das inhaltliche Thema und schulische Handlungsmöglichkeiten vorgestellt. Workshops zu Krisenteambildung und (Cyber-) Mobbing: Beim Fachtag Cybermobbing des Opfernetzwerks e.V. lernten 25 Lehrkräfte in zwei Workshops an einem Fallbeispiel die Arbeit eines schulinternen Krisenteams kennen. Supervision Beratungslehrkräfte: In zwei Sitzungen der Fortbildung der Bezirksregierung für Beratungslehrkräfte erhielten jeweils zehn Lehrkräfte Supervision und es konnten Ideen zur Kooperation entwickelt werden. Schulpsychologische Diagnostik: Im Rahmen eines Workshop zum Thema Schullaufbahn/Begabungsförderung beteiligte sich die Schulberatungsstelle an einer NRW-weiten Fortbildung für Schulpychologen/innen. 4.2.3 Teilnahme an Arbeitskreisen Die regelmäßige Teilnahme der Mitarbeiter/innen der Schulberatungsstelle an kreisweiten und überregionalen Arbeitskreisen dient der Mitgestaltung von Prozessen zur bedarfsbezogenen Gestaltung der Schullandschaft und der Schulpsychologie im Kreis Euskirchen. Zugleich erhöht sich dadurch die Qualität des Beratungsangebotes, da effektiv zu weiteren Angeboten vermittelt werden kann. Kreisweite Arbeitskreise (AKs): • AK Kinder psychisch oder suchtkranker Eltern / PSAG des Kreises Euskirchen • AK Psychiatrie / PSAG des Kreises Euskirchen • AK Übergang Kita/Grundschule (KoBIZ) • AK „Medienkompetenz und Gewaltprävention“ / Opfernetzwerk e.V. Schulpsychologische überregionale Arbeitskreise (AKs): • Regionalgruppe Schulpsychologisches Krisenmanagement Bezirksregierung Köln • AK Leiterinnen und Leiter schulpsychologischer Beratungsstellen in der Bezirksregierung Köln • AK Kommunale Schulpsychologie im Städtetag NRW • AG Inklusion des AK Kommunale Schulpsychologie beim Städtetag NRW 4.2.4 Vernetzung/Kooperation/Öffentlichkeitsarbeit Durch den Leitungswechsel im April 2014 erfolgten vielfältige z.T. mehrfache Kontakte mit schulischen und außerschulischen Kooperationspartnern der Kreisverwaltung. Bei diesen konnten die schulpsychologischen Angebote erläutert, Einblick in vorhandene Strukturen und Abläufe genommen sowie Schnittstellen zur bedarfsgerechten Ausgestaltung der Arbeit beleuchtet werden: • Untere Schulaufsicht für den Kreis Euskirchen (Schulräte/innen Primarschulen/Hauptschulen, Förderschulen) • • • • • • • • • • • • • 13 Schulleitungen Grundschulen, Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen (im Rahmen von Schulleiterkonferenzen/Dienstbesprechungen) Mitglieder und Teilnehmer des Ausschusses für Bildung und Inklusion des Kreises Euskirchen Dezernenten verschiedener Schulformen und Generalien der Bezirksregierung Köln Geschäftsleitung Kompetenzteam für den Kreis Euskirchen Inklusionskoordinatorinnen für den Kreis Euskirchen Inklusionsrunde Geschäftsbereich III KoBIZ: Leitung Bildungsbüro, Leitung Kommunales Integrationszentrum Abteilung Gesundheit: Leitung, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Abteilung für Jugend und Familie (Leitung, Teamkoordination ASD) Pressestelle des Kreises: Pressemitteilung zum Zeugnistelefon Erziehungsberatungsstelle (Leitung und Team) Schulleitungen, Beratungslehrkräfte und Beratungsteams, Schulsozialarbeiter/innen verschiedener Schulen Opferschutzbeauftragter der Kreispolizeibehörde Euskirchen 4.2.5 Eigene Fortbildung und Qualitätssicherung Neben der Teilnahme an kollegialer Intervision in dienstübergreifenden Gruppen (auch leitungsspezifisch) nahmen Mitarbeiterinnen an Fortbildungen zu Themen schulpsychologischer Diagnostik und schulpsychologischem Krisenmanagement teil. Regelmäßig (mindestens zweiwöchig) finden zudem im Team kollegiale Fallbesprechungen statt. 5. Ausblick Die Aktivitäten zur bedarfs- und ressourcengerechten Aufgabenerfüllung werden fortgesetzt. Trends in den Einzelberatungen: − klar auftragsbezogene Beratung bei (schul-) psychologischen Fragestellungen − Tendenz zu verstärkter Zusammenarbeit mit Schule − Tendenz zur häufigeren interinstitutionellen Zusammenarbeit bei Einzelanfragen − Schulabsentismus: Bedarf nach interinstitutionellem Konzept Sonstige schulpsychologische Tätigkeiten, die sich aus den Anfragen und Bedarfsabfragen 2014 ableiten In Bearbeitung − Supervision von Lehrkräften (individuell, Teams) − Fortbildungen, pädagogische Tage z.B. zum Umgang mit Veränderung z.B. durch den Inklusionsprozess (Teams, Kollegien, Schulleitungen) − Fortbildungen Krisenmanagement, Krisenteambildung, Mobbing, Diagnostik und Förderung u.a. In Vorbereitung − Durchführung einer mehrere Module umfassenden Fortbildung zum Erkennen, Verstehen und Fördern von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens (LRS) für Grundschullehrkräfte im Kreis Euskirchen in Kooperation mit dem Kompetenzteam RheinErft/Euskirchen (ab Schuljahr 2015/16) − Durchführung des Kurses 2015/16 zur einjährigen Fortbildung der Beratungslehrkräfte in Zusammenarbeit mit der Regionalen Schulberatungsstelle des Rhein-Erft-Kreises und der Bezirksregierung Köln (ab August 2015) − Planung und Durchführung einer Veranstaltung zur Implementierung der neu gestalteten Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW für die Schulen im Sommer 2015 in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln In Planung − Schulübergreifende, regelmäßige Supervisionsgruppen ab Schuljahr 2015/16 In Fortsetzung − Vernetzung mit schulischen und außerschulischen Akteuren zur Gestaltung von Kooperation und Entwicklung von wirksamen Konzepten. Um die Ziele und Aufgaben der Schulberatungsstelle den Entwicklungen in Gesellschaft und Schulwesen bedarfsgerecht abzubilden, wird in 2015 eine Neufassung der Produktbeschreibung Schulberatungsstelle für den Haushaltsentwurf 2016 vorgenommen. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Neuformulierung der Kennzahlen ab 2015, um Arbeitsergebnisse möglichst transparent darzustellen.