Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
08.05.15, 12:00
Aktualisiert
08.05.15, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
UWV-Fraktionsbüro Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
Datum:
F 16/2015
07.05.2015
Az.: II/A/T
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
19.05.2015
Kreisausschuss
17.06.2015
Kreistag
24.06.2015
Sachstand betreffend Deutsch-Unterricht für Asylbewerber
hier: Anfrage der UWV-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die UWV-Fraktion beantragt, unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung des Kreistages
und seiner Ausschüsse auf folgende Fragen einzugehen:
1. Wo werden junge Asylbewerber, ab Vollendung des 18. Lebensjahres, in Bezug auf
das Erlernen der deutschen Sprache beschult?
2. Wie viele junge Asylbewerber/Flüchtlinge zwischen Vollendung des 18. und 30.
Lebensjahres gibt es im Kreisgebiet?
3. Wer bezahlt bzw. organisiert solche Unterrichtsmaßnahmen? Wie ist dies derzeit
gesetzlich geregelt?
4. Wie sieht die praktische Durchführung eines solchen Unterrichts aus im Hinblick auf
die unterschiedlichen Herkunftsländer und die damit verbundenen verschiedenen
Sprachräume der Betroffenen?
5. Wer organisiert und finanziert die Hin- und Rückfahrt der Betroffenen zu
entsprechenden Unterrichtsmaßnahmen?
-2-
Begründung:
Durch Ehrenamtler wurde das Problem übermittelt, dass junge Erwachsene ab Vollendung
des 18. Lebensjahres, die allerdings noch keine abgeschlossene Ausbildung, überhaupt
noch keine Ausbildung bzw. ggf. auch ein Studium absolviert haben, keine Möglichkeit
haben, die deutsche Sprache zu erlernen.
Die jüngeren Erwachsenen und diejenigen, die der Schulpflicht unterliegen, werden nach
bisherigem Kenntnisstand in Euskirchen und in Bad Münstereifel beschult im Hinblick auf das
Erlernen der deutschen Sprache.
Für die Älteren ist offensichtlich nicht beabsichtigt, diese mit den jüngeren Bewerbern
gemeinsam zu beschulen, so dass nach derzeitigem Erkenntnisstand diejenigen jungen
Leute, die hier beruflich Fuß fassen wollen, im Erlernen der deutschen Sprache derzeit nicht
gefördert werden können.
Die Verwaltung wird daher darum gebeten, über den aktuelle tatsächlichen und rechtlichen
Sachstand und die insoweit eingeleiteten Maßnahmen zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Troschke, Fraktionsvorsitzender
für die Richtigkeit
gez. Troschke, Fraktionssekretärin
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